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Dienstag, 8. Januar 2013

Keine Lösung in Sicht, Kirchenmauern hoch wie in Jericho


(SV) netzwerkB informiert:

Die Zusammenarbeit der Deutschen Bischofskonferenz als höchstes Gremium
der römisch katholischen Kirche in Deutschland und dem kriminologischen
Forschungsinstitut Niedersachsen, geleitet von dem ehemaligen
Landesjustizminister Prof. Dr. Christian Pfeiffer, ist gescheitert. 

Die Vereinbarte Untersuchung sämtlicher Personalakten zusammen mit
unabhängigen Experten die im Juni 2011 bundesweit angekündigt worden war,
wird nicht stattfinden, berichten uns verschiedene Quellen aus dem Umfeld
der Vertragspartner. Im kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen
selbst wurden zwei Mitarbeiter für die Studie bereits frei gesetzt.

Hierzu erklärt Norbert Denef im Namen des Netzwerks Betroffener von
sexualisierter Gewalt, kurz netzwerkB, (www.netzwerkb.org), der
Öffentlichkeit wie folgt:
Wir fühlen uns bestätigt. Was wir erleben entspricht auch unseren eigenen
Erfahrungen. Die Kirche ist noch nicht so weit sich zu öffnen. Sie ist
noch nicht fähig mit ihrer eigenen Verantwortung für die Opfer
sexualisierter Gewalt umzugehen. 

Wir erkennen, dass das Prinzip der freiwilligen Selbstverpflichtung hier
nicht greift. Das sehen wir deutlich an dem Vertrag, den die Deutsche
Bischofskonferenz als höchstes Organ der römisch katholischen Kirche in
Deutschland mit Herrn Prof. Dr. Pfeiffer, einem der renommiertesten
Kriminologen in Deutschland, geschlossen hat. Das war eine große Aktion
für die Presse, passiert ist danach nichts mehr. 

Auf freiwilliger Ebene kommt man wir hier nicht weiter! 
Freiwillige Selbstverpflichtungen machen keinen Sinn, wenn die
angesprochenen Institutionen es nicht wollen und nicht können. 

Wir kommen hier nur durch eine gesetzliche Reform weiter. Diese aber wird
es nicht geben, wenn die Politik aus Angst vor den Religionsgemeinschaften
und ähnlichen Institutionen einknickt, wie man es jüngst beim
Beschneidungsgesetz und beim „Runden Tisch gegen Kindesmissbrauch“
gesehen hat.

Wie könnte eine Gesetzesreform aussehen?

Wir brauchen eine Anzeige- und Meldepflicht, damit bei den jetzigen Opfern
interveniert wird wenn es bekannt ist. Vorgesetzte die ihre Mitarbeiter
decken und schützen, wie zuletzt in der Charité, müssen gesetzlich zur
Verantwortung gezogen werden können. 

Vorgesetzte müssen gesetzlich verpflichtet werden, auffällig gewordene
Täter in ihrem Betrieb anzuzeigen. Die Begutachtung, wo ein Täter noch
eingesetzt werden kann, muss in den Händen des Staates liegen. Die Kirche
darf sich nicht länger auf Kirchenrecht berufen. Es wird Zeit, dass auch
hier die Maßstäbe des Rechtsstaats greifen, wie überall auch.

Die von Politik und Kirche vereinbarten Entschädigungsbeträge, in Höhe
von durchschnittlich 3.000 Euro für die Therapiekosten, verstoßen gegen
die Menschenwürde. Eine zerstörte Kindheit, eine kaputte Jugend,
jahrzehntelange Einschränkungen auf Grund der gesundheitlichen Folgen, im
privaten und beruflichen Bereich, sind mit Entschädigungen unterhalb von
100.000 Euro nicht angemessen kompensiert. 

Weitere Informationen:

Deutsche Bischofskonferenz
Pressestelle
Kaiserstraße 161
53113 Bonn 
Telefon: +49 (0) 228 – 103-214
Fax: +49 (0) 228 – 103-254 
E-Mail: pressestelle@dbk.de 

Bischof Dr. Stephan Ackermann
Liebfrauenstraße 1
54290 Trier 
Telefon: +49 (0) 651 7105-0
Fax: +49 (0) 651 7105 497
E-Mail: bischofshof@bgv-trier.de

Prof. Dr. Christian Pfeiffer 
Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V.
Lützerodestraße 9
D-30161 Hannover
Tel.: +49(0)511-348 36-0
Fax: +49 (0)511-348 36-10
c.pfeiffer@kfn.uni-hannover.de
www.kfn.de

-
Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
presse@netzwerkb.org
www.netzwerkB.org
http://twitter.com/netzwerkb
-
netzwerkB-Fördermitglied werden – auch beitragsfrei!
http://netzwerkb.org/mitglied

Freitag, 20. Juli 2012

Tag 41 des Hungerstreiks - 12 kg abgenommen, keine Zeichen in Sicht

(SV)

WELT ONLINE 18.07.2012

63-Jähriger seit knapp sechs Wochen im Hungerstreik – Denef: “Die Politik braucht Druck”

(Foto: DAPD)
Scharbeutz (dapd). Durch sein Dachgeschossfenster glitzert die Ostsee. Auf dem Tisch des 63-Jährigen stehen seit knapp sechs Wochen nur Wasser, Tee, Limonensaft und Gemüsewasser. Mit einem Hungerstreik will Norbert Denef, der Sprecher des Opferverbandes netzwerkB, für die Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt kämpfen. Wie lange noch, das will der in Scharbeutz (Kreis Ostholstein) lebende Denef von Tag zu Tag entscheiden.
Er lasse sich von niemandem unter Druck setzen. “Ich habe immer gesagt, dass ich mich nicht umbringen will”, sagt Denef. Appelle von Politikern wie Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) oder die Anzeige eines Kieler Grünen-Politikers, um ihn zur Aufgabe zu zwingen, seien deshalb völlig unnötig.
35 Jahre lang hat Denef zu den traumatischen Ereignissen aus seiner Kindheit und Jugend geschwiegen. Als er nach Depressionen, Panikattacken und Burn-Out soweit war, sind die Taten bereits verjährt. Bei sexueller Gewalt ist dies nach deutschem Strafrecht nach zehn Jahren der Fall, in besonders schweren Fällen nach 20 Jahren.
Mit zehn Jahren war der damalige Ministrant in seiner Heimatstadt Delitzsch von einem katholischen Pfarrer missbraucht worden – das Drama dauerte sechs Jahre. Danach kam ein weiterer Kirchenangestellter. Denefs Martyrium endete erst im Alter von 18 Jahren. Noch heute leidet der Rentner an den Folgen.
Die Missbrauchsfälle des Pfarrers seien in seiner Heimat lange bekannt gewesen. Immer dann, wenn in einer Gemeinde darüber bereits gesprochen wurde, sei der Pfarrer “über Nacht in eine andere Gemeinde versetzt worden”. “Insgesamt hat der mittlerweile verstorbene Pfarrer nach meinen Erkenntnissen 150 bis 200 Kinder und Jugendliche missbraucht”, sagt Denef.
“Ab 10 missbraucht bis 18 und ab dann nur noch funktioniert”, sagt Denef heute über die Zeit danach. Mit 40 Jahren sei er jedoch am Ende seiner Kräfte gewesen. 2003 habe er zwar 25.000 Euro zur Durchführung einer Therapie vom Bistum Magdeburg angeboten bekommen, jedoch nur wenn er wieder schweigt. Denef wandte sich an den Papst und bat ihn um Hilfe, weil der Bischof von Magdeburg ihn wieder zum schweigen zwingen wollte.
Ein halbes Jahr später erhielt er sogar eine Antwort aus dem Vatikan. “Der Papst ließ mir mitteilen, dass er für mich bete und mich ermutigt, den Allmächtigen Gott um die Kraft der Vergebung zu bitten.” Nach diesem Schreiben hat Denef versucht, sich das Leben zu nehmen. Nach zweijährigem juristischem Kampf wurde die Schweigeklausel gestrichen.
Die Sachen ruhen lassen wollte und konnte er trotzdem nicht. Denef schrieb ein Buch über sein Leiden (“Ich wurde sexuell missbraucht”) und gründete das netzwerkB (Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.). Aus der katholischen Kirche ist Denef bereits vor Jahren ausgetreten. In seinem Kampf für eine Aufhebung der Verjährungsfristen setzt Denef vor allem auf die SPD.
Ende 2011 sprach er auf dem SPD-Bundesparteitag in Berlin über die Leiden der Betroffenen. Kurz nach seiner dreiminütigen Rede habe der Parteitag sich einstimmig für die Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt ausgesprochen, sagt Denef. Anschließend kamen Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig zu ihm und umarmten ihn zustimmend.
Erst am Freitag suchte Norbert Denef in Berlin vor dem Reichstag erneut das Gespräch mit Vertretern der SPD mit dem Ziel, die Sozialdemokraten zu motivieren, sich auf die Seite der Betroffenen zu stellen. Besucht hat ihn keiner der Abgeordneten. “Die Politik braucht Druck, damit sie zu einer Entscheidung kommt”, sagt Denef. Jeder Tag seiner Aktion sei deshalb bereits ein Erfolg.
Als Erpressung der Politik will er seine Aktion nicht verstanden wissen. “Ich bin kein Terrorist, ich möchte der Politik nur den Spiegel vorhalten.” Nebenbei habe er mittlerweile mehr als 63.000 Unterschriften für sein Anliegen gesammelt. Dennoch sei der Weg bis zu einer Aufhebung “unglaublich lang”. Aufgeben will er nicht, auch wenn der Hungerstreik in wenigen Tagen aus gesundheitlichen Gründen vorbei sein könnte. Mittlerweile hat er zwölf Kilogramm abgenommen.

Samstag, 14. Juli 2012

Die netzwerkB-Aktion vom 13.07. vorm Bundestag

(SV)

netzwerkB Pressemitteilung 14.07.2012

Norbert Denef und weitere Unterstützer von netzwerkB werden den
Hungerstreik fortsetzen.

Norbert Denef erschien Freitag, den 13. Juni 2012, wie gegenüber der SPD
angekündigt (und von Wolfgang Thierse auch SPD-intern weitergegeben), vor
dem Reichstag in Berlin. Vertreter der SPD zeigten sich während des
Nachmittags leider keine. Stattdessen wurde die Polizei geschickt. Der
Polizei konnte verständlich gemacht werden, dass hier ein Opfer saß, kein
Täter.

Fotos entnehmen Sie bitte unter: 
http://netzwerkb.org/2012/07/13/stattdessen-wurde-die-polizei-geschickt/

Tag 36 des Hungerstreiks von Norbert Denef und weiteren Aktivisten, Netzwerk B

(SV)
netzwerkB Pressemitteilung Freitag, 13. Juli 2012 

Norbert Denef, Sprecher des Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt
e.V. mit Sitz in Scharbeutz, befindet sich seit dem 8. Juni 2012 im
unbefristeten Hungerstreik. Ihm schlossen sich eine Reihe von Unterstützern
an, darunter Christiane Kieburg, Katharina M., Anette W., Alwin Michel,
Wilfried Fesselmann und Brigitte Lunzer Rieder aus Österreich. Wegen
Unterlassungsklagen der Täter können nicht alle Namen genannt werden.

Das Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V., kurz netzwerkB,
ist eine Vereinigung von und für Menschen, denen sexualisierter Gewalt,
oftmals verbunden mit Formen von psychischer und physischer Gewalt angetan
wurde, einmalig, mehrmalig bis hin zu jahrelang systematisch, im
Säuglings-, Kindes-, Jugendlichen oder Erwachsenenalter. Sie wurde 2010 in
Scharbeutz gegründet. Die Vereinigung arbeitet bundesweit, sie besteht aus
einem Bundesvorstand, Landesgruppen und der Mitgliederversammlung. Sie
versteht sich als Interessenvertretung der Opfer und ihrer Angehörigen. Sie
setzt sich für die Aufklärung und Prävention ein.

Ihr Sprecher, Norbert Denef, ist wie unzählige anderer Mitglieder der
Vereinigung in seiner Kindheit und Jugend über acht Jahre lang Opfer
sexualisierter Gewalt geworden, in diesem Falle durch zwei Mitglieder einer
kirchlichen Organisation. Ihm gelang es wie vielen Opfern lange Zeit nicht,
sich aus den Strukturen zu lösen. Er ließ sich von einem der Täter sogar
trauen. Er brauchte 35 Jahre und die Unterstützung seiner Kinder, um
überhaupt im Kreise seiner engsten Familie über das ihm zugefügte Leid
erstmals sprechen zu können. Beide Täter gestanden ihre Taten schriftlich.
Beide Täter können nicht mehr belangt werden.

netzwerkB setzt sich für die Aufhebung der zivilrechtlichen Fristen ein,
damit Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zum Beispiel vor dem
Hintergrund der hohen Therapiekosten den Opfern möglich bleiben und nicht
sämtliche Kosten auf die Gesellschaft abgewiesen werden. Die Opfer
sexualisierter Gewalt leiden lebenslang. Die gesundheitlichen Folgen sind
gravierend, viele leiden unter einem Komplexen Posttraumatischen
Belastungssyndrom (K-PTBS). Der einklagbare Anspruch auf Unterstützung und
Entschädigung darf für Gewaltopfer nicht verjähren.

netzwerkB fordert die Aufhebung der Fristen im Strafrecht, weil eine Reihe
von Fällen beweisen, dass anhand der Forensik, Zeugenaussagen, Funde von
Tagebüchern, Dias, Filmen und nicht zuletzt auch oftmals Geständnissen der
Täter selbst eine Feststellung der Verbrechen vor Gericht möglich ist.
Oftmals gelingt es den Opfern erst Jahrzehnten nach der Tat, die Mauern von
Scham, Angst und tatsächlicher Isolation im eigenen Umfeld zu durchbrechen.
Letzteres gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, die jahrelang in
den Verbrechensstrukturen systematischen Missbrauchs gefangen waren.

In der jetzigen Form bedeuten die Verjährungsfristen bei sexualisierter
Gewalt (und auch anderen Formen der Gewalt, bei denen Menschen langfristig
zu Schaden oder sogar ums Leben kommen) einen staatlichen Täterschutz.
Sogar Serientäter, denen dutzende oder sogar hunderte Taten nachgewiesen
werden können, bleiben unbelangt und werden in keiner
Weise zur Verantwortung gezogen. Die Opfer werden unter Androhungen
rechtlicher Schritte durch die Täter oder durch die Institutionen, bei
denen sie beschäftigt sind oder waren, zum Schweigen gezwungen. Eine
Abschaffung der Verjährungsfristen würde den Betroffenen das Recht auf
Anerkennung sichern und den Anspruch auf Unterstützung erhalten. In der
Gesellschaft wäre es ein Signal, die Taten nicht länger juristisch als eine
Bagatelle zu behandeln.

Am 6. Dezember 2011 gab die Sozialdemokratische Partei Deutschlands dem
Sprecher von netzwerkB, Norbert Denef, auf dem Bundesparteitag die
Gelegenheit über sein eigenes Schicksal zu sprechen und das Anliegen von
netzwerkB bezüglich der strafrechtlichen Fristen darzustellen Link:
http://youtu.be/j3sUibSUnu0. Die Anwesenden stimmten im Anschluss
einstimmig dafür, ihre abwehrende Haltung gegenüber einer Aufhebung der
Verjährungsfristen aufzugeben und die Forderung nach einer völligen
Aufhebung zu unterstützen. 

Der Gesetzesentwurf der SPD („Gesetzentwurf zur Verlängerung der straf- und
zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern
und minderjährigen Schutzbefohlenen“, Bundestagsdrucksache 17/3646 vom 9.
November 2010, http://dip.bundestag.de/btd/17/036/1703646.pdf) wurde vom
Bundesparteitag zurücküberwiesen zwecks Überarbeitung. Die Drucksache sieht
nur eine Verlängerung der Fristen im strafrechtlichen- und zivilrechtlichen
Bereich vor, nicht jedoch deren Aufhebung.

Für die Opfer stellte sich dieser Beschluss wie ein aufrichtiges Ehrenwort
dar. Norbert Denef bot danach vielen Mitgliedern der Bundestagsfraktion der
SPD das Gespräch und die Unterstützung an, den Beschluss des
Bundesparteitags vom 6. Dezember 2011 umzusetzen.

Am 28. März 2012 erklärte der rechtspolitische Sprecher der SPD, Burkhard
Lischka, gegenüber netzwerkB, der Gesetzeentwurf werde unverändert bleiben.
Man habe keine Mehrheit, erklärte zum Beispiel Klaus Wowereit, Regierender
Bürgermeister von Berlin, SPD, später gegenüber Vertreterinnen von
netzwerkB.

Nach nunmehr sechs Monaten waren keine Anstrengungen und keine Fortschritte
bei der SPD zu verzeichnen. Seit dem 8. Juni 2012 befindet sich Norbert
Denef im Hungerstreik, ein Signal an alle Parteien und die gesamte Politik.
Er geht den Weg des Hungerstreiks, weil den Betroffenen kein anderer Weg
bleibt, um auf ihre Not aufmerksam zu machen.

Der Gesetzesentwurf von CDU, CSU und FDP (Bundesdrucksache 17/6261,
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/062/1706261.pdf) sieht ähnlich
unzureichende Veränderungen im zivilrechtlichen Bereich vor, die mangels
Veränderungen im strafrechtlichen Bereich, aber in der Praxis nicht greifen
könnten. Ohne Veränderungen im Strafrecht würden die Rechte der Opfer nicht
wirklich gestärkt.

Am Freitag 13. Juli 2012 sucht Norbert Denef das Gespräch mit Vertretern
der SPD mit dem Ziel, die SPD erneut zu motivieren, sich auf die Seite der
Betroffenen zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Denef

Donnerstag, 21. Juni 2012

Norbert Denef: HUNGERSTREIK Tag 12

(SV)

Scharbeutz/Berlin - Mit einem persönlichen Schreiben an Norbert Denef
meldet sich nun auch Burkhart Lischka zu Wort. Erst vor kurzem musste
netzwerkB ihn damit konfrontieren, dass gerade die standardisierten Mails,
die die SPD auf Anfragen von Betroffenen verschickt, nicht der Wahrheit
entsprechen. In diesen Mails hieß es, dass Burkhart Lischka schon mit
netzwerkB Kontakt aufgenommen hätte. Korrekt war dies nicht, vor allem da
netzwerkB es war, die den Kontakt aufnahmen, und Lischka sich bis zu diesem
Zeitpunkt des Hungerstreiks bei netzwerkB nicht gemeldet hatte.


Nach dieser Kritik blieb Lischka wenig anderes übrig als einen
persönlichen, handschriftlich verfassten Brief an netzwerkB zu senden, der
nun signalisiert, dass der dringende Änderungsbedarf bei den
Verjährungsfristen im Bundestag nochmal diskutiert werden müsse. Burkhart
Lischka schrieb:


"Wir möchten damit die Chance nutzen, dass sich der Bundestag überhaupt mit
der Thematik befaßt. In diesem Sinne werden wir beantragen, dass sich der Rechtsausschuss des Bundestages mit dem Thema der strafrechtlichen Verjährung befasst und ich habe mit Schreiben vom heutigen Tag eine entsprechende Anfrage an die Bundesregierung gestellt."


Es geht immer noch in zu kleinen Schritten voran, denn ein eindeutiges
Bekenntnis der Politiker zum Parteitagsbeschluss, die Verjährungsfristen
aufzuheben, gab es bislang nicht. Keiner der Politiker traut sich aus der
Deckung, weil sie eine Niederlage im Bundestag befürchten. Ohne den Druck
der Betroffenen ändert sich dabei wenig und daher gibt es für Norbert Denef
immer noch keinen Grund, den Hungerstreik aufzugeben.

Montag, 4. Juni 2012

Diskussionsthema Missbrauch: Das Berliner Lügentheater

(SV)
Das Berliner Lügentheater 

Politik-Chaos belastet Betroffene

Nach dem Bekanntwerden der “Missbrauchsfälle” im Canisius-Kolleg Berlin, am
28. Januar 2010 durch die Berliner Medien und der darauf folgenden Welle
von Offenlegungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder in einer Vielzahl
von Einrichtungen, versuchten die meisten Verantwortlichen in Politik,
Kirche und anderen Institutionen so zu tun, als hätten sie davon nichts
gewusst.

“Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche” wird seit
Jahrzehnten verleugnet, verschwiegen und vertuscht. Und sexualisierte
Gewalt in der Familie -– und das macht fast 90% aller Betroffenen aus - –
wurde und wird fast gar nicht thematisiert.

Wir sprechen hier von einem Massenverbrechen. Insgesamt geht es um mehr als
10 Millionen Menschen in unserer Gesellschaft, die von sexualisierter Gewalt
in der Kindheit betroffen sind (siehe  Häuser-Studie). Und die Politik
bildete am 23. April 2010 einen Runden Tisch, an dem vorwiegend die
Täterorganisationen vertreten waren. Das Ergebnis, dass nämlich die Täter
weiterhin durch die Verjährungsfristen unter staatlichem und rechtlichem
Schutz stehen, sollte deshalb nun nicht wirklich überraschen.

Es ist heuchlerisch und verlogen, wenn die meisten Verantwortlichen in
Politik, Kirche und sonstigen Einrichtungen nun so tun, als hätten sie zum
ersten Mal nach dem 28. Januar 2010 von diesen Verbrechen gehört.

Der Fall Norbert Denef ist exemplarisch für das Lügentheater, welches  sich
hinter den Kulissen abspielt.

Bereits seit März 1994 wurde darüber in den Medien berichtet. Von Seiten
unseres Rechtsstaates wurde nichts unternommen.

Weiter lesen unter:
http://netzwerkb.org/2012/05/09/das-berliner-lugentheater/