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Samstag, 30. März 2013

Wird den Opfern sexualisierter Gewalt (Kirche, Pädagogik) nun besser geholfen?

(SV)  

 
Am 14. März 2013, Tag der Demonstration von netzwerkB,  hat der Deutsche 
Bundestag ein Gesetz namens StORMG verabschiedet - SPD, Linke, 
Bündnis90/Grüne haben sich enthalten.

Norbert Denef, Sprecher des Netzwerks Betroffener von sexualisierter
Gewalt, kurz netzwerkB, erklärt hierzu:

"Da kriegt man vielleicht ein bisschen Therapie, vielleicht einen Malkurs
oder vielleicht ein paar Tempotaschentücher, die man kaufen kann, um seine
Tränen zu trocknen, und danach ist wieder Schluss - das ist doch kein
Konzept!" (http://www.youtube.com/watch?v=Ja2s2LDcQlM)

Norbert Denef wird weiter kämpfen. Für ihn werden die Täter immer noch
zu sehr geschützt und die Opfer im Stich gelassen.
 
Weitere Informationsquellen für interessierte Leser:
 
 
  • Am wichtigsten:  Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)

    Aus dem Gesetzentwurf:
    Wer Opfer einer Straftat geworden ist, hat Anspruch auf staatlichen Schutz und Beistand. Dies gilt ganz besonders für Kinder und Jugendliche, die sexuellen Missbrauch erlitten haben. Die Beratungen des von der Bundesregierung eingesetzten Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ haben gezeigt, dass in den letzten Jahren bereits viel für den Opferschutz im Strafverfahren erreicht worden ist, aber gerade für die minderjährigen Opfer sexuellen Missbrauchs noch weitere gesetzliche Verbesserungen erforderlich sind. Der vorliegende Gesetzentwurf greift insbesondere Empfehlungen auf, die der Runde Tisch zur Vermeidung von Mehrfachvernehmungen, zur Ausweitung der Opferanwaltbestellung und zur Stärkung von Verletztenrechten erarbeitet hat. Außerdem soll die Verjährung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche, die ebenfalls Gegenstand der Beratungen des Runden Tisches war, zugunsten der Opfer sexuellen Missbrauchs und vorsätzlicher Verletzung anderer höchstpersönlicher Rechtsgüter verlängert werden.

    Regierungsentwurf (PDF, 216 KB, Datei ist nicht barrierefrei)


 

Dienstag, 8. Januar 2013

Keine Lösung in Sicht, Kirchenmauern hoch wie in Jericho


(SV) netzwerkB informiert:

Die Zusammenarbeit der Deutschen Bischofskonferenz als höchstes Gremium
der römisch katholischen Kirche in Deutschland und dem kriminologischen
Forschungsinstitut Niedersachsen, geleitet von dem ehemaligen
Landesjustizminister Prof. Dr. Christian Pfeiffer, ist gescheitert. 

Die Vereinbarte Untersuchung sämtlicher Personalakten zusammen mit
unabhängigen Experten die im Juni 2011 bundesweit angekündigt worden war,
wird nicht stattfinden, berichten uns verschiedene Quellen aus dem Umfeld
der Vertragspartner. Im kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen
selbst wurden zwei Mitarbeiter für die Studie bereits frei gesetzt.

Hierzu erklärt Norbert Denef im Namen des Netzwerks Betroffener von
sexualisierter Gewalt, kurz netzwerkB, (www.netzwerkb.org), der
Öffentlichkeit wie folgt:
Wir fühlen uns bestätigt. Was wir erleben entspricht auch unseren eigenen
Erfahrungen. Die Kirche ist noch nicht so weit sich zu öffnen. Sie ist
noch nicht fähig mit ihrer eigenen Verantwortung für die Opfer
sexualisierter Gewalt umzugehen. 

Wir erkennen, dass das Prinzip der freiwilligen Selbstverpflichtung hier
nicht greift. Das sehen wir deutlich an dem Vertrag, den die Deutsche
Bischofskonferenz als höchstes Organ der römisch katholischen Kirche in
Deutschland mit Herrn Prof. Dr. Pfeiffer, einem der renommiertesten
Kriminologen in Deutschland, geschlossen hat. Das war eine große Aktion
für die Presse, passiert ist danach nichts mehr. 

Auf freiwilliger Ebene kommt man wir hier nicht weiter! 
Freiwillige Selbstverpflichtungen machen keinen Sinn, wenn die
angesprochenen Institutionen es nicht wollen und nicht können. 

Wir kommen hier nur durch eine gesetzliche Reform weiter. Diese aber wird
es nicht geben, wenn die Politik aus Angst vor den Religionsgemeinschaften
und ähnlichen Institutionen einknickt, wie man es jüngst beim
Beschneidungsgesetz und beim „Runden Tisch gegen Kindesmissbrauch“
gesehen hat.

Wie könnte eine Gesetzesreform aussehen?

Wir brauchen eine Anzeige- und Meldepflicht, damit bei den jetzigen Opfern
interveniert wird wenn es bekannt ist. Vorgesetzte die ihre Mitarbeiter
decken und schützen, wie zuletzt in der Charité, müssen gesetzlich zur
Verantwortung gezogen werden können. 

Vorgesetzte müssen gesetzlich verpflichtet werden, auffällig gewordene
Täter in ihrem Betrieb anzuzeigen. Die Begutachtung, wo ein Täter noch
eingesetzt werden kann, muss in den Händen des Staates liegen. Die Kirche
darf sich nicht länger auf Kirchenrecht berufen. Es wird Zeit, dass auch
hier die Maßstäbe des Rechtsstaats greifen, wie überall auch.

Die von Politik und Kirche vereinbarten Entschädigungsbeträge, in Höhe
von durchschnittlich 3.000 Euro für die Therapiekosten, verstoßen gegen
die Menschenwürde. Eine zerstörte Kindheit, eine kaputte Jugend,
jahrzehntelange Einschränkungen auf Grund der gesundheitlichen Folgen, im
privaten und beruflichen Bereich, sind mit Entschädigungen unterhalb von
100.000 Euro nicht angemessen kompensiert. 

Weitere Informationen:

Deutsche Bischofskonferenz
Pressestelle
Kaiserstraße 161
53113 Bonn 
Telefon: +49 (0) 228 – 103-214
Fax: +49 (0) 228 – 103-254 
E-Mail: pressestelle@dbk.de 

Bischof Dr. Stephan Ackermann
Liebfrauenstraße 1
54290 Trier 
Telefon: +49 (0) 651 7105-0
Fax: +49 (0) 651 7105 497
E-Mail: bischofshof@bgv-trier.de

Prof. Dr. Christian Pfeiffer 
Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V.
Lützerodestraße 9
D-30161 Hannover
Tel.: +49(0)511-348 36-0
Fax: +49 (0)511-348 36-10
c.pfeiffer@kfn.uni-hannover.de
www.kfn.de

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Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
presse@netzwerkb.org
www.netzwerkB.org
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