Mittwoch, 23. August 2023

Energiekrise: Betreuungen in der Klemme - Zeitaufwand extrem, Bezahlung bleibt schon viele Jahre stehen!


In Deutschland gibt es rund 1,5 Millionen betreute Menschen mit psychischer Behinderung, psychischer Erkrankung und meist auch kriminellem Verhalten. Diese zu betreuen ist eine zeitintensive Aufgabe, hinzu kommt die zeitfressende Berichterstellung und Rechnungslegungen bei Vermögenssorge (vergleichbar mit kleinen bis mittleren Steuererklärungen mit Belegen), die etliche Stunden und Tage in Anspruch nehmen können. 

DIe Bezahlung deckt geschätzt nur die Hälfte oder ein Drittel des Aufwands. Von der Planung her bestehen massive Mängel: Der selbstständige Berufsbetreuer muss bemüht sein, viele Betreuungen zu übernehmen, und kommt aber genau dadurch in Kalamitäten. Er wird wie alle Betreuer durch streng amtliche, strafende Rechtspfleger*innen ständig erinnert und aufgefordert, irgendwelche Verzeichnisse oder Rechnungslegungen, Überblicke und Auskünfte zu erstellen. Dabei kann die Arbeit mit dem Klientel emotional stark fordern und immer über alle möglichen Lösungswege grübeln lassen. Also Forderungen und keine praxiserfahrenen Ratschläge als Unterstützuung. Nur Richter*innen sind aussagekräftige Tippgeber. Oder eben Kollegen, zumindest im Verband.

Die Zeit rinnt einem durch die Finger, hielte man sich an einen Angestelltentag. Ergo müssen Betreuer mit ihrer Selbstständigen-Arbeitszeit verschwenderisch umgehen, obwohl es die Honorare gar nicht abdecken. Der Vereinsbetreuer hat dieselben Probleme, und ehrenamtliche Betreuer aus der Familie oder Anfänger oder Rentner im Alter dann wieder machen alles sowieso nur aus sozialem Engagement heraus. Immerhin: Es gibt pro Fall eine Pauschale von 400 EUR jährlich für eine ehrenamtliche Betreuung.

Berufsbetreuer müssen Berufsausbildungen oder Studium mitbringen und sind ab 2023 verpflichtet eine fachspezifische Aus- oder Fortbildung zum Betreuungsrecht zu absolvieren. Nur studierte Betreuer (Bachelor) haben diese Kenntnisse nach ca. 2800 Stunden vollständig erworben. Oder Rechtsanwälte, von denen einige ein paar Betreuungen, teils erst auf Anfrage, übernehmen. Alle anderen haben ebenfalls Eignungen, aber müssen noch den juristischen Hintergrund und seine Inhalte mit einigen Hundert Stunden erfassen. Das war vorher nicht! Je nach Vorbildung gibt es drei Honorarstufen, die ein Auskommen liefern sollen. Der Rest ist Engagement für den Staat. Für vermögende Betreute bekommt man über drei Jahre absteigend etwa 200-300 EUR / Monat, für unvermögende Betreute etwa 100-200 EUR / Monat. Vermögende können fix zu Unvermögenden werden, und in Heimen zu wohnen senkt das Honorar ebenfalls. Die Honorare sind brutto und müssen versteuert werden. Weitere Ausgaben wie Fahrten/KFZ-Kosten, Büro, Arbeitsmaterial, PC, Software müssen auch davon bezahlt werden, selbstverständlich Ausfälle durch Krankheit und mehrwöchige Abwesenheiten, in denen ein Ersatzbetreuer bestellt wird, dem das Honorar zusteht (!Urlaub wird dadurch sehr teuer!).

Mit einer Resolution (s.u) fordert der Länderrat des Bundesverbands der Berufsbetreuer den Gesetzgeber auf,

  • durch einen vorgezogenen Inflationsausgleich das wirtschaftliche Überleben der Betreuungslandschaft zu sichern
  • und unverzüglich das dafür nötige Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen.

Infolge der Preisexplosion bei Energie und Mobilität sowie Sach- und Mietkosten und der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro sind Betreuungsvereine und selbstständige Berufsbetreuer*innen [hier nur wegen der Preisexplosion, d.Verf.] existenziell bedroht. „Wenn Bund und Länder jetzt nicht handeln, werden viele Berufsbetreuer*innen ihre Tätigkeit aufgeben müssen. Die rechtliche Betreuung in Deutschland droht zu kollabieren“, sagt BdB-Vorsitzender Thorsten Becker. 

Der Gesetzgeber hat bei der Kalkulation der Betreuungspauschalen vorausschauend eine erwartete Tarifsteigerung von nur 2 Prozent eingerechnet, die die aktuellen Kostenexplosionen bei weitem nicht auffangen. Ebenso vorausschauend sollen die Betreuer keine Sozialhilfekarriere gemacht haben, sondern gearbeitet haben. Schließlich haften sie ohne Berufs-Haftpflichtversicherung 100% mit ihrem Privatvermögen!

***********************

Resolution des Länderrates
des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen e.V.

Betreuungsvereine und Berufsbetreuer*innen jetzt retten!

Die Betreuungslandschaft ist in akuter Not!
- Preisexplosionen insbesondere in den Bereichen Energie, Personal, Mobilität, sowie Miet- und Sachkosten schlagen in der rechtlichen Betreuung voll durch. Die Betreuungslandschaft kann die gestiegenen Kosten nicht auffangen und nicht weitergeben!
- Unter den gegebenen Umständen können zentrale Ziele der Betreuungsrechtsreform 2023 - die Sicherung der Qualität in der rechtlichen Betreuung und die weitere Stärkung der Selbstbestimmung der Klient*innen - nicht erreicht werden.
- Eine Anpassung der Vergütung bedarf immer einer Gesetzesänderung. Die Betreuungslandschaft kann nicht überleben, wenn die Politik im Bund und in den Ländern keine Abhilfe schafft.
- Als Ergebnis der aktuellen, repräsentativen Mitgliederbefragung, die das Institut für Freie Berufe (IFB) im Auftrag des BdB durchgeführt hat, zeigt sich, dass die tatsächliche Vergütungserhöhung im Mittel nur 12,3 % beträgt. Die 2019 durch den Gesetzgeber angekündigte Erhöhung von im Durchschnitt 17 % wurde nicht erreicht.
- Das Ergebnis der bis Ende 2024 geplanten Vergütungsevaluation werden viele Betreuungsvereine und Betreuungsbüros ohne Kostenausgleich nicht erleben, da die wirtschaftliche Situation zur Aufgabe zwingt.

Wir fordern den Gesetzgeber auf,
durch einen vorgezogenen Inflationsausgleich das wirtschaftliche Überleben der Betreuungslandschaft zu sichern,
unverzüglich das dafür erforderliche Gesetzgebungsverfahren auf den Weg zu bringen.

Finanzierung der Betreuungsarbeit in der Summe aus Zeit und Geld von fast 50 % ergeben. Die Politik konnte sich in der anschließenden Diskussion nur auf eine Vergütungsanpassung verständigen, welche die Vergütung der Betreuungsfälle im Durchschnitt um 17 % erhöhen sollte. Vorher war die Vergütung 14 Jahre lang unverändert geblieben! Der BdB hatte bereits damals darauf hingewiesen, dass der geplante Wert von 17 % nicht erreicht werden wird, da die zeitliche Entwicklung der Betreuungsvergütung nicht berücksichtigt wurde.

Im Rahmen einer aktuellen Mitgliederbefragung hat der BdB das Institut für Freie Berufe(IFB) beauftragt, die tatsächlichen Auswirkungen der Vergütungserhöhung von 2019 anhand der Auswertung von Daten aus zwei der von Berufsinhaber*innen meistgenutzten Arbeitsprogramme zu untersuchen. Im Ergebnis zeigte sich dabei, dass von den geplanten 17 % im Mittel nur 12,3 % tatsächlich angekommen sind. Dies zeigt sowohl im Vergleich zur ISG-Studie, aber auch im Verhältnis zur beabsichtigten Erhöhung ein deutliches Defizit auf. Dazu kommt, dass der Gesetzgeber bei der Kalkulation der Betreuungspauschalen vorausschauend eine erwartete Steigerung der Tarife von nur 2 % eingerechnet hatte.

Betrachtet man die Inflationsentwicklung seit 2019, insbesondere auch unter Berücksichtigung der aktuellen Kostenexplosionen, reden wir mittlerweile aber von Kostensteigerungen im zweistelligen Prozentbereich. Industrie und Gewerbe können die Kostenentwicklungen zumindest teilweise auffangen oder weitergeben. Dies ist Betreuungsvereinen und Berufsbetreuer*innen nicht möglich. Deren Situation ist mittlerweile mindestens so dramatisch einzuschätzen wie vor der Vergütungserhöhung 2019.
Berufsbetreuer*innen sind von den Kostensteigerungen im Bereich Energie, Personal und Mieten in besonderer Weise betroffen. Wegen der gesetzlich normierten Betreuervergütung können sie die Kostenentwicklungen weder auffangen noch wie andere Unternehmen weitergeben. Sie sind auch kein Tarifpartner, der in Tarifverhandlungen eine höhere Vergütung durchsetzen könnte. Die angekündigten Entlastungspakete werden der besonderen Kostenstruktur von Berufsbetreuer*innen nicht gerecht.

Ohne ein Gesetzesvorhaben der Politik, das dieser Problematik deutlich Rechnung trägt, ist davon auszugehen, dass viele Betreuungsvereine und Berufsbetreuer*innen das kommende Jahr nicht überleben werden. Der jetzt schon erkennbare Mangel an qualifizierter Berufsbetreuung würde sich weiter verschärfen.

Mit einer aus wirtschaftlichen Zwängen „ausgedünnten“ Betreuerlandschaft ist der Erfolg der Betreuungsrechtsreform 2023 mindestens gefährdet.

Daher ist die Politik aufgefordert, unabhängig von der bis Ende 2024 vorzulegenden Evaluation, das Überleben der Betreuerlandschaft durch einen vorgezogenen Inflationsausgleich zu sichern.

Schwerin, den 7. Oktober 2022

***********************


Sonntag, 6. August 2023

Russische Provokationen: Suwalki-Lücke, ein Korridor nach Kaliningrad

Die Anwesenheit von Soldaten in der Nähe der Suwalki-Lücke, insbesondere von 4.000 Wagner-Söldnern, die in Belarus schon stationiert sind, kann als potenzielle Bedrohung für die NATO-Länder Polen und Litauen gesehen werden. Diese Länder verwirklichen bereits Grenzschließungen Richtung Belarus als Reaktion auf die wahrgenommene Bedrohung.

Aus dieser Situation entsteht die realistische Sorge, dass Polen und Litauen Angriffe von Belarus und Russland erwarten müssen. Die Suwalki-Lücke ist dabei ein potenzielles Ziel für Angriffe aus diesen Ländern. Territoriale Ambitionen und andere strategische Interessen wie Durchfahrt nach und Belieferung von Kaliningrad sind offensichtlich. 

Die Besitzverhältnisse der Suwalki-Lücke und ihre geopolitischen Implikationen (Ostsee) spielen ebenfalls eine wichtige Rolle in dieser Situation. Die Suwalki-Lücke ist ein strategisch wichtiger Korridor, der von Russland beansprucht werden wird. Sie verbindet Polen und Litauen und stellt die einzige direkte Landverbindung zwischen den NATO-Mitgliedern im Baltikum und dem Rest des Bündnisses dar, aber auch Landweg nach Kalinin
 (c)Tellerreport
grad für die Russen. Jede Bewegung, Präsenz oder Stationierung von russischen Truppen in diesem Korridor kann daher weitreichende Auswirkungen auf die regionale Sicherheit und Stabilität haben. Wird Litauen abgeschnitten, ist eine direkte Bedrohung durch Einmarsch der Soldaten dort gegeben. Das gesamte Baltikum ist jedoch gefährdet, es ließe sich ein ähnliches Szenario wie im Donbass herstellen. Ein Spiel mit dem Feuer am Rand des NATO-Gebiets. 

(c)France24


Donnerstag, 3. August 2023

Ist Lobbyarbeit für einen Aggressor und Usurpator wie Russland nicht verboten? Doch!

AfD marschiert für Faschismus
Lobbyarbeit für eine ausländische Regierung, die im Krieg ist mit einem Land, das gerade überfallen und zerstört wird und sich wehrt, das von uns wie auch Dutzenden von weiteren Ländern unterstützt wird, ist ein kontroverses Thema, das Bedenken hinsichtlich der Integrität der Lobbyisten und Konformität mit nationalen Interessen, demokratischen Werten und diplomatischen (Nicht-)Beziehungen aufkommen lässt. Im Fall der Partei Alternative für Deutschland (AfD) hat ihre Lobbyarbeit für Putins Regierung eine Debatte darüber entfacht, ob die Partei gerade jetzt, wo Bedrohungsszenarien wie Stationierung von Atomraketen Richtung Westen sowie gegen die Ukraine oder Wagner-Söldner an der polnischen wie bald auch an der litauischen Grenze aktiviert werden, nicht besser verboten werden sollte. Das betrifft DIE LINKE allerdings auch. Wer im Rahmen der Sanktionen des Europäischen Rats gegen Russland Lobbyarbeit und Werbeunterstützung für Putin leistet macht sich genauso strafbar wie eine Bank die eingefrorenes Geld auszahlt. (Mehr zu Sanktionen gibt es hier im Blog.)


Lobbyarbeit für die russische Regierung, die sich internationalen Interessen widersetzt, die Krieg führt gegen die Ukraine. Eine der Hauptsorgen bei der Lobbyarbeit der AfD für Putins Regierung ist die mögliche Gefährdung der deutschen Sicherheit. Die ist zudem durch randalierende aufbegehrende Mengen beeinflusst, die der AfD und Rechtsaußengruppen wesentlich näher stehen als jeder anderen Partei. Durch die Annäherung an die unberechenbare Militärmacht Russland öffnet die AfD Tür und Tor für mögliche Einflussnahme und Einmischung in nationale Angelegenheiten. Wie ein trojanisches Pferd hat die AfD ihre Russophilie trotz diesem üblen Beigeschmack von Putins Gesamtpolitik in den Bundestag transportiert und versucht nun Verständnis für den Kriegstreiber zu sammeln. DIE LINKE auch schon die ganze Zeit. Dies kann der Unabhängigkeit und Souveränität unseres Landes absolut schaden. 

DIE LINKE will sozialistischen Totalitarismus
Lobbyarbeit für Putins Regierung will demokratische Werte untergraben. Russland wird wegen mangelnder Achtung der Menschenrechte und kaum glaubhafter demokratischer Versuche kritisiert. Indem sie sich für Putins Regierung einsetzen, signalisieren die AfD und DIE LINKE, dass sie ihre eigenen Machtinteressen über die nationalen Prinzipien stellen, die sie angeblich hochhalten. Das untergräbt das Vertrauen der kritischen Öffentlichkeit in die Glaubwürdigkeit der Parteien und in demokratische Institutionen, die das zulassen. Die Demokratie wird sich nicht die Blöße geben, und den Subversiven demokratische Souveränität und Unversehrtheit zugestehen. Wer Feuer in Stadt und Land trägt, muss gestoppt werden.

Die Affinität der AfD zu Putins Vorgehen kann die diplomatischen Beziehungen mit demokratischen Ländern stark belasten. Eine Partei mit viel rechtsgerichtetem Lärm verdirbt das Image Deutschlands. Die Aktionen Russlands in den letzten Jahren, wie militärische Aggressionen, Einmärsche und Einmischungen in die Wahlen anderer Länder, haben die Beziehungen zu vielen westlichen Demokratien belastet. Indem sie sich mit Putins Regierung verbündet, riskiert die AfD, die Beziehungen Deutschlands zu seinen Verbündeten und Partnern zu schädigen.

Lobbying für eine ausländische Regierung kann eine legitime politische Aktivität sein, aber nicht wenn diese Regierung eine Unmenge von kriminellen, eigenmächtigen und nicht mit der Weltöffentlichkeit diskutierten oder aus Trotz durchgeführten Einmischungen und unerwünschte Besetzungen vornimmt. Lobbyarbeit für eine ausländische Regierung darf natürlich nicht in Agitation gegen nationale deutsche Interessen ausarten. 

Die Lobbyarbeit der AfD für Putins Regierung verstößt sogar gegen die Grundsätze der eigenen Partei. Die AfD behauptet, nationale Interessen zu priorisieren, doch ihre Lobbyarbeit für Putins Regierung widerspricht diesem Anspruch. Sie würde Deutschland einem Despoten ausliefern! DIE LINKE wäre leider auch froh,wenn Putin das Sagen hätte. Nur weil dieser die AfD bei ihren antidemokratischen Umsturzversuchen mit fadenscheinigen Programminhalten unterstützen würde. Dies wirft Fragen nach ihren wahren Beweggründen auf, und ob diese Politiker wirklich im besten Interesse des deutschen Volkes arbeiten. Die Lobbyarbeit für Putin vernichtet die Glaubwürdigkeit der AfD in Sachen Deutschland über alles. Ein Verbot wäre gesünder als ein Weiterlaufenlassen. 

Das Vertrauen ihrer Anhänger schrumpft ohnehin. Viele Menschen, die die AfD gewählt haben, haben dies getan, weil sie an die Verpflichtung der Partei für nationale Interessen und Souveränität in den Entscheidungen glaubten hinsichtlich anscheinend unnationaler demokratischer Entscheidungen, wie z.B. die Einführung des Euro, der sich bestens bewährt, oder der mit Gratis-Wohnen und mit Sozialgeld subventionierte Einlass von Hunderttausenden von Illegalen, die nicht aus unsicheren Ländern kommen. Die Bevorzugung fremder Nationalitäten (egal ob Kriegsgebiet oder nur islamisch unterdrückt) bei gleichzeitiger Vernachlässigung von deutschen Bedürftigen war eine Zeitlang Motor des Unmuts. Mittlerweile bekommen alle chronisch Langzeitarbeitslosen (mehr) Bürgergeld und Mietzahlungen. Die Energiesorgen durch Sanktionen gegen den Aggressor Russland werden durch Energiepauschalen und Ähnliches gemildert. Der Lohn steigt langsam wieder. Der künstlich geschürte Hass auf Ausländer, ethnische Gruppen, andere Religionen weicht nun immer mehr der klaren Erkenntnis, dass genau das Vielfalt bedeutet, und generiert ein Nachlassen der AfD-Unterstützung. Wir brauchen Einwanderer, die arbeiten und Deutschland mittragen. Wir brauchen Fachkräfte. Wir wollen Einwanderer nicht hinausjagen, nur die Kriminellen, Extremen, Unberechtigten, Sozialschmarotzer. Vielen wird klar: Diese Partei AfD ist keine Alternative für Deutschland, sondern ein ungeeignetes Instrument für die Zukunft Deutschlands. Sie kann Deutschland nicht zukunftssicher führen und verstrickt sich in unsinnige politische Aktionen und Aussagen, die unserem Weltbild entgegengesetzt sind.

Wenn AfD-Abgeordnete der Meinung sind, dass das Judentum Europa steuere und alle Christen durch Moslems ersetzen wolle oder dass der Reichtstag von bissigen deutschen durchsetzungsfähigen (Neonazi-) Politikern eingenommen werden sollte, glaubt auch, dass deutsche Bananen zum Mond fliegen können und amerikanische Weltraumfähren Whirlpools sind. Die AfD sollte auf Passivmodus ohne Rechte und Befugnisse gesetzt werden. Die Linke im Prinzip auch. Sie hat keine Vorbilder mehr, der größte Sozialismus ist leider über Bord gegangen... verzweifeltes Festhalten an einem Russland, das zwar totalitär, aber rechtextrem agiert. Es passt nichts mehr zum anderen. Also wozu diese Nostalgie?

Dienstag, 1. August 2023

Pressefreiheit - wo sie noch besteht, und wo nicht


1: Norway 🇳🇴 2: Ireland 🇮🇪 3: Denmark 🇩🇰
21: Deutschland 24: France 🇫🇷 26: United Kingdom 🇬🇧 45: United States 🇺🇸 68: Japan 🇯🇵 92: Brazil 🇧🇷 161: India 🇮🇳 136: Algeria 🇩🇿 179: China 🇨🇳 180: North Korea 🇰🇵


Die Lage der Pressefreiheit ist der RSF-Skala zufolge in 31 Ländern „sehr ernst“, in 42 „schwierig“, in 55 gibt es „erkennbare Probleme“, und in 52 ist die Lage „gut“ oder „zufriedenstellend“. Die Arbeitsbedingungen für Medienschaffende sind also in rund 70 Prozent der Länder weltweit problematisch, ähnlich wie im Vorjahr. Drei Länder sind dieses Jahr in die schlechteste Kategorie „sehr ernst“ abgerutscht: Tadschikistan, Indien und die Türkei. 



Quelle: Reporter ohne Grenzen
Pressefreiheit von sehr gut =  1 bis sehr schlecht = 180 (rot)