Donnerstag, 5. März 2026

Die allseits bekannte 250-Euro-Anlage als Empfehlung von Politikern

AI, gemeinfrei
Sie alle kennen die Werbung für Geldanlagen in Höhe von 250 EUR und einem Superausgang (theoretisch). Nun werden ja bekannte Politiker von Weidel bis Merz und TV-Sendungen eingespannt, um den Eindruck einer staatlichen Aktion zu erwecken. Eine echte Parteiaktion nach dem Motto „Zahle 250 € ein und verdiene ein Vielfaches“ ist in Deutschland illegal. Allerdings spricht vieles dafür, dass die Fälle mit Alice Weidel oder Friedrich Merz keine offiziellen Wahlkampfaktionen der Parteien waren, sondern typische Anlage-Betrugsanzeigen, die Namen missbrauchen.


1. Was hinter den „Weidel-Bitcoin“-Anzeigen steckt

Mehrere Faktenchecks zeigen:
Die kursierenden Anzeigen sind typische Cyber-Trading-Betrugsmaschen, die bekannte Politiker oder Prominente als Lockmittel benutzen.

  • Nutzer werden mit einem angeblichen Interview oder Skandalartikel auf eine gefälschte Nachrichten-Website gelockt.

  • Dort wird behauptet, eine bekannte Person habe eine geheime Investmentplattform enthüllt.

  • Danach soll man meist ca. 250 € Startkapital einzahlen. (correctiv.org)

Diese Art von Werbung nutzt regelmäßig Fake-Artikel mit Logos von Medien wie Tagesschau oder Talkshows. (Stiftung Warentest)

Verbraucherschützer warnen ausdrücklich davor:
Solche Anzeigen sind klassischer Anlagebetrug („Cybertrading Fraud“) mit Prominenten-Missbrauch. (Evz Deutschland)

Wichtig: In vielen Fällen wissen die betroffenen Politiker gar nichts davon – ihre Namen werden einfach verwendet.


2. Wäre so etwas als Wahlkampfaktion überhaupt legal?

Wenn eine Partei tatsächlich sagen würde:

„Zahle 250 € ein und du bekommst garantiert ein Vielfaches zurück“

wäre das mehrfach rechtswidrig.

a) Betrug (§263 StGB)

Ein Gewinnversprechen ohne reale Grundlage wäre strafbarer Betrug.

b) Kapitalmarktrecht

Investmentangebote brauchen Zulassungen (BaFin, Prospektpflicht etc.).
Eine Partei darf keine ungeprüften Finanzprodukte bewerben.

c) Parteiengesetz

Nach dem Parteiengesetz (Deutschland) dürfen Parteien

  • Spenden sammeln
  • Mitgliedsbeiträge erheben
  • Crowdfunding betreiben

Aber keine Rendite versprechen.
Parteienfinanzierung muss transparent und ohne Gegenleistung erfolgen.

d) Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht

Irreführende Werbung wäre ebenfalls verboten.

Eine solche „Bitcoin-Renditeaktion“ einer Partei wäre sofort juristisch angreifbar.


3. Gab es ähnliche Aktionen in der deutschen Parteiengeschichte?

Eine direkte Parallele (Investment-Gewinnversprechen) gibt es nicht.

Es gab aber Grenzfälle kreativer Finanzierung:

Goldhandel der AfD (2014)

Die Partei kaufte und verkaufte Gold, um Einnahmen für die staatliche Parteienfinanzierung zu erhöhen.
Der Vorgang war legal, führte aber später zu einer Gesetzesänderung. (Wikipedia)

Spendenaffären

Ein bekanntes Beispiel ist die Spendenaffäre um Alice Weidel im Bundestagswahlkampf 2017.
Die Bundestagsverwaltung verhängte hohe Strafzahlungen wegen unzulässiger Spenden. (WirtschaftsWoche)

„Merchandising“ oder symbolische Produkte

Parteien verkaufen manchmal:

  • Parteianleihen (sehr selten)
  • Bücher oder Goldmünzen
  • Fanartikel

Aber ohne Renditeversprechen.


4. Politisch bemerkenswert

Neu ist vor allem ein anderes Phänomen:

Desinformationskampagnen im Wahlkampf, bei denen
Politikerbilder für Finanzbetrug genutzt werden.

Das ist ein wachsendes Problem bei Wahlen und Social-Media-Werbung. (BMI Rechner)


Fazit

  • Die „250-€-Bitcoin“-Anzeigen mit Weidel sind höchstwahrscheinlich Betrugswerbung Dritter.
  • Eine Partei dürfte so etwas rechtlich gar nicht anbieten. Sollte dies den Wählern vermitteln wollen, dass man mit der AfD schnell zu Geld kommt liegt Wahlbetrug vor.
  • In der Geschichte der Bundesrepublik gab es keine vergleichbare Wahlkampfmethode mit Renditeversprechen.

Freitag, 27. Februar 2026

(Erweiterung um Iran) In welchen Fällen haben die Vereinigten Staaten militärisch eingegriffen, und welche roten Linien gelten heute wirklich?

US-Flugzeugträger, AI, gemeinfrei 


1. Korea-Krieg (1950–1953)

  • Anlass: Überfall Nordkoreas auf Südkorea
  • Legitimation: UN-Mandat
  • Motivation: Eindämmung des Kommunismus

Nicht Menschenrechte, sondern Systemkonkurrenz + Angriffskrieg.

2. Vietnamkrieg (1964–1975)

  • Anlass: Tonkin-Zwischenfall
  • Motivation: Kalter Krieg, Domino-Theorie

Geopolitik, kein humanitärer Schutz.
Ergebnis: Millionen Tote, politisches Trauma.


3. Grenada (1983)

  • Anlass: Militärputsch + US-Bürger vor Ort
  • Motivation: Machtsicherung in der Karibik

Schutz eigener Staatsbürger + Einflusszone.


4. Panama (1989)

  • Anlass: Konflikt mit Manuel Noriega
  • Motivation: Kontrolle des Panamakanals, US-Interessen

Menschenrechte nachgeordnet.


5. Golfkrieg I (1991)

  • Anlass: Iraks Angriff auf Kuwait
  • Legitimation: UN-Mandat
  • Motivation: Öl, Stabilität, Völkerrecht

Angriff auf souveränen Staat = rote Linie überschritten.


6. Kosovo (1999)

  • Anlass: Ethnische Säuberungen
  • Legitimation: NATO (ohne UN-Mandat)

Einziger Fall, der annähernd humanitär begründet war.
Der deutsche Rassenwahn im III. Reich hat die NATO-Mitglieder wohl bewogen hier durch einen Gegenbeweis zu handeln.
Bis heute ist der Anlass rechtlich umstritten.


7. Afghanistan (2001)

  • Anlass: 9/11
  • Motivation: Selbstverteidigung

Direkter Angriff auf die USA.


8. Irakkrieg (2003)

  • Anlass: angebliche Massenvernichtungswaffen
  • Realität: Machtpolitik, Fehlinformation

Kein humanitärer Krieg, obwohl er so verkauft wurde.


9. Libyen (2011)

  • Anlass: drohendes Massaker in Bengasi
  • Legitimation: UN-Resolution

Humanitärer Schutz am Anfang.
Endete im Staatszerfall.
Seither extreme US-Zurückhaltung.


10. Iran (2026)


Solange der Iran seine Gewalt nach innen richtete, keine US-Soldaten tötete, Israel/Verbündete nicht direkt massiv angriff, Handelsrouten nicht lahmlegte, gab es keinen US-Militärschlag, egal wie brutal das Regime vorging. Am 8. und 9. Januar 2026 wurden schätzungsweise bis zu 30 000 Demonstranten getötet, die Straßen waren übersät mit Toten und blieben tagelang liegen. Parallel fanden Gespräche mit der iranischen Regierung über Verbot der Anreicherung von Uran zur Herstellung von Atombomben und Atomraketen statt.  Diskussionen über Sicherheitsinteressen und internationale Bedrohung sowie Menschenrechtsverletzungen liefen parallel.

Aktualisierung am 28.02.2026:

  • Präventivangriffe durch Israel am frühen Morgen (initiativ!)
  • Alarm in Israel, abgefangene Raketen aus Iran
  • Luftangriffe durch Israel und USA gegen fünf iranische Städte, darunter Teheran
  • In den Tagen danach iranische Angriffe auf US-Stützpunkte/Zivilziele in Oman, Saudi-Arabien, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Bahrain und Kuwait. Urlaubsziele sind betroffen. 

Der Angriff 2026 auf den Iran wird als weitere kaum aus humanitären Gründen geführten Aktion in die Reihe der US-Kriege eingereiht werden. Zahllose Angriffe des Iran und seiner Verbündeten gegen Israel fanden bereits in den letzten Jahren statt, insbesondere mit dem Hamas-Überfall am 07. Oktober 2023 auf das israelische Festival am Mittelmeer mit 1182 Toten und Hunderten Geiseln, deren Freilassung bis heute die Öffentlichkeit beschäftigte. Aktuell drohte der Einsatz von Atomschlägen aus dem Iran. Die Handelsrouten für Öl sind gefährdet. Die USA unterstützen daher Israel. Durch gezielte Schläge wurden am 28.02.2026 Spitzenakteure des Irans, insbesondere Ayatollah Chamenei und seine Beamten ausgeschaltet und wichtige Anlagen zur Urananreicherung und für den Raketenbau zerstört. Die iranische Bevölkerung feiert den Tod von Ayatollah Chamenei, und es gibt kaum polizeiliche oder militärische Einschreitungen dagegen. Die Folgezeit ist noch ungewiss.


Die bittere Bilanz

Die USA haben nie einen Krieg begonnen, nur um Menschenrechte zu schützen.

Wenn Menschenrechte eine Rolle spielten, dann

  • sekundär,
  • zeitlich begrenzt,
  • nur mit strategischem Eigeninteresse.


Welche roten Linien gelten heute wirklich?

Rote Linie 1: Direkter Angriff auf die USA

Beispiele:

  • 9/11
  • massive Angriffe auf US-Basen
  • Tote US-Soldaten in großer Zahl

Sofortige militärische Antwort!

Rote Linie 2: Angriff auf einen zentralen Verbündeten

Vor allem:

  • Israel
  • NATO-Staaten

Massive Eskalation möglich.

Rote Linie 3: Blockade zentraler Handelsrouten

  • Straße von Hormus
  • Angriffe auf Öltanker
  • massive Energiepreis-Schocks

Militärischer Schutz der Seewege.

Rote Linie 4: Einsatz oder Weitergabe von Massenvernichtungswaffen

  • Atomwaffen
  • Chemiewaffen (nachweislich, großflächig)

Sehr hohe Eskalationsgefahr.
Aber selbst hier: nicht automatisch Krieg (siehe Syrien).


KEINE rote Linie:

  • Massentötungen der eigenen Bevölkerung
  • Erschießung von Demonstranten
  • systematische Folter
  • Todesurteile nach Schauprozessen

Moralisch zwar unerträglich – strategisch kein Kriegsgrund.





Donnerstag, 26. Februar 2026

Das Problem der Menschen im Iran: Wie Theokratie und Brutalität entstanden und wie Veränderung möglich wäre

Massendemonstrationen
2025/2026 - ai



1. Wie das System entstanden ist

Die heutige politische Ordnung im Iran wurzelt in einem der einschneidendsten Ereignisse der modernen Nahostgeschichte:

Die Revolution von 1979

1979 führte eine breite Volksbewegung zum Sturz der Monarchie unter Schah Mohammad Reza Pahlavi. Angeführt wurde diese Bewegung von religiösen Kadern um Ayatollah Ruhollah Chomeini, der eine neue, religiös legitimierte Staatsordnung etablierte. Der zuvor autoritäre, aber säkulare Staat wurde ersetzt durch die Islamische Republik Iran, ein System, in dem religiöse Autorität über das Volk herrscht.

Aus der Revolution entstand eine neue Verfassung, die zwar formal Elemente wie Wahlen vorsah, aber gleichzeitig ein System schuf, in dem alle staatlichen Institutionen von nichtgewählten islamischen Autoritäten kontrolliert werden – vor allem vom Obersten Führer und dem Wächterrat, der die Gesetzgebung und die Zulassung politischer Kandidaten kontrolliert.

Theokratie bedeutet: Macht durch religiöse Legitimation

  • Die oberste Autorität ist der „Supreme Leader“, derzeit Ayatollah Ali Khamenei.
  • Er kontrolliert Sicherheitsorgane, Justiz, Medien und große Teile der Wirtschaft.
  • Wahlen finden statt, aber Kandidaten dürfen nur antreten, wenn sie vom Wächterrat zugelassen werden – was unabhängige Opposition praktisch ausschließt.

Seitdem haben führende Kleriker wiederholt den Staat so gestaltet, dass religiöse Legitimität über demokratische Teilhabe gestellt wird. Diese Entwicklung war kein unvermeidlicher historischer Prozess, sondern Ausdruck politischer Entscheidungen und Machtkämpfe der damaligen Führungsschicht.


2. Was die Menschen im Iran heute erleben

Die Lage vor Ort ist dramatisch und vielfach dokumentiert:

Systematische Repression und Gewalt

  • Hunderttausende wurden in den letzten Jahren willkürlich festgenommen, Folter, Misshandlungen und unangemessene Strafen wie Auspeitschungen oder Todesurteile sind an der Tagesordnung.

  • Die Todesstrafe wird politisch eingesetzt, um Protestbewegungen einzuschüchtern. Amnesty International berichtet über mindestens 30 Todesurteile im Zuge der Protestwelle 2025–2026 und oft willkürliche Verfahren ohne fairen Rechtsbeistand.

  • Menschenrechtsorganisationen dokumentieren den Einsatz von Gewalt gegen sogar unbewaffnete Demonstrierende: gezielte Schüsse, systematisches Zerschlagen von Protesten und ein Mangel an Verantwortlichkeit der Sicherheitskräfte.

Unterdrückung kultureller und persönlicher Freiheiten

  • Frauen und Mädchen stehen im Fokus staatlicher Kontrolle, etwa durch Vorschriften zum Kopftuch. Dies betrifft grundlegende Rechte, wie Bildung, Berufsausübung oder Bewegungsfreiheit.

  • Ethnische und religiöse Minderheiten (z. B. Baha’i) werden diskriminiert und oft Opfer staatlicher Gewalt.

Wirtschaftliche Krise und Gesellschaftlicher Druck

Die Menschen im Iran leiden auch unter wirtschaftlicher Stagnation, hoher Inflation und Arbeitslosigkeit. Diese soziale Verunsicherung verschärft den Unmut gegenüber der politischen Führung und ihre Fähigkeit, legitime Bedürfnisse zu erfüllen.

3. Ein Ausmaß der Gewalt, das kaum zu fassen ist

Die Gewalt, mit der der Staat gegen Demonstrierende vorgeht, ist systemisch, brutal und oft tödlich:

  • Seit Ende Dezember 2025 und besonders in den Tagen vom 8. und 9. Januar 2026 kommt es zu massiven Massakern an Protestierenden, als Sicherheitskräfte „to shoot to kill“ befahlen und ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht oder Bewaffnung schossen.

  • Offizielle Zahlen der iranischen Regierung sprechen von 3 117 Toten in den Protesten (inklusive Sicherheitskräfte), die die Staatspresse veröffentlichte.

  • Menschenrechtsgruppen außerhalb des Iran dokumentieren deutlich höhere Opferzahlen: Die Human Rights Activists News Agency (HRANA) erfasste über 7 000 bestätigte Todesfälle durch staatliche Gewalt – darunter auch mindestens mehrere hundert Kinder – und befindet sich weiterhin in laufender Überprüfung weiterer Fälle.

  • Andere Schätzungen gehen noch viel höher: Datenlecks interner Behörden und Krankenhausarchive deuten darauf hin, dass allein an den zwei blutigsten Tagen im Januar mehr als 30 000 Menschen getötet wurden – teilweise so viele, dass Leichensäcke und Transportkapazitäten nicht mehr ausreichten und improvisierte Sammelstellen nötig waren.

  • Internationale Organe wie der UN-Menschenrechtsrat erklärten, die tatsächliche Zahl der Todesopfer könnte 20 000 oder sogar mehr als 36 000 erreichen, wenn alle unregistrierten Opfer mitgezählt würden.

Leichen auf Straßen und öffentlicher Schauplatz des Terrors

Berichte aus dem Iran – trotz der massiven Internet- und Kommunikationssperren – schildern unvorstellbare Szenen:

  • In vielen Städten lagen Leichen von Getöteten stunden- oder tagelang auf Straßen, Plätzen und in Parks, bevor sie abgeholt werden konnten, weil die Kapazitäten der Krankenhäuser und  Bestattungsdienste weit überschritten waren.

  • In mehreren Regionen berichteten Menschen davon, dass Trucks und große LKWs anstelle von Krankenwagen eingesetzt wurden, um Tote und Verletzte zu transportieren, weil die Zahl der Opfer zu groß war. Die Krankenhäuser waren total überlastet. Sie stellen auch den Tod fest.

  • Augenzeugen schildern, dass Sicherheitskräfte häufig Leichen in großer Zahl von Schauplätzen entfernten oder teilweise ihre Identität verschleierten, bevor sie an Familien übergeben wurden – ein Versuch, die Dimension der Gewalt zu verschleiern.

Überwältigende Zahl der Verletzten und Festgenommenen

Neben den Todesopfern ist die Zahl der Verletzten und Gefangenen enorm:

  • Zehntausende Menschen wurden allein im Zuge dieser Protestwelle festgenommen, mit Berichten über über 50 000 festgenommene Demonstrierende.
  • Viele der Verhafteten sind noch immer inhaftiert, vielfach ohne Zugang zu Rechtsbeistand und unter grausamen Haftbedingungen.

4. Warum Veränderung so schwer ist

Trotz der Proteste ist ein Wandel nicht einfach:

Strukturelle Machtverhältnisse

Die Institutionen der Theokratie sind absichtlich so konstruiert, dass Macht konzentriert bleibt:

  • Der Oberste Führer steht über dem Präsidenten.
  • Sicherheitsorgane wie die Revolutionsgarde operieren weitgehend autonom und nutzen brutale Gewalt zur Kontrolle.

Repression und Abschreckung

Gewalt, willkürliche Verhaftungen, Einschüchterung und Massenprozesse dienen dazu, die Bevölkerung zu entmutigen – und senden ein klares Signal: jegliche Opposition wird teuer bezahlt.

Informationskontrolle

Internetzensur und Blackouts erschweren die Mobilisierung und die internationale Aufmerksamkeit – staatliche Stellen versuchen, Proteste digital zu ersticken.

Internationale Spannungen

Iran steht unter internationalen Sanktionen, und geopolitische Spannungen (z. B. mit den USA und regionalen Gegnern) verkomplizieren externe Einflussmöglichkeiten und lähmen oft die Hoffnung auf schnelle Verbesserungen.

5. Wie kann Veränderung möglich werden?

Es gibt mehrere Ebenen, auf denen Veränderung denkbar erscheint — doch jede birgt Herausforderungen:

a) Innergesellschaftliche Dynamik

  • Fortgesetzter ziviler Ungehorsam: Historisch entsteht Veränderung oft durch Druck von unten – zivilgesellschaftliche Bewegungen, die kontinuierlich das System infrage stellen.

  • Netzwerke der Solidarität innerhalb der iranischen Gesellschaft, besonders unter Jugendlichen und Frauen, stärken den sozialen Zusammenhalt und die Bereitschaft zu Veränderungen.

b) Rechtsstaatlichkeit und Reformdruck

  • Eine grundlegende Reform der iranischen Verfassung und des politischen Systems wäre ein Wendepunkt. Dafür braucht es:

    • Unabhängige Wahlen, die reale Opposition zulassen

    • Rechtsstaatliche Strukturen, die Gewaltenteilung garantieren

    • Schutz von Minderheiten und grundlegenden Menschenrechten

Dies ist im aktuellen System schwierig, aber nicht völlig ausgeschlossen, wenn innenpolitischer Druck und Koalitionen von Reformgruppen wachsen.

c) Internationale Unterstützung und Menschenrechtsarbeit

  • Internationale Aufmerksamkeit und dokumentierte Berichte menschlicher Gewalt machen es schwieriger, gewaltsame Unterdrückung zu verschleiern.

  • Menschenrechtsarbeit (z. B. Amnesty International) hält Repressionen im Fokus der Öffentlichkeit und fordert Rechenschaft ein.

  • Internationale diplomatische und wirtschaftliche Initiativen können Druck ausüben, ohne die Bevölkerung zu schwächen.

d) Bildung und kultureller Wandel

Langfristig hat Bildung und kultureller Austausch einen nicht zu unterschätzenden Einfluss:

  • Je stärker Menschen Zugang zu unabhängigen Medien, Wissen und internationalen Perspektiven haben, desto stärker wächst das Bewusstsein über Rechte und alternative Regierungsmodelle.


6. Wie wird die Veränderung stattfinden?

Das Problem der Menschen im Iran ist kein bloßes politisches Unterdrücktsein - es ist ein komplexes soziales, kulturelles und politisches Gefüge aus jahrzehntelanger religiöser Herrschaft, struktureller Gewalt und einem tiefen gesellschaftlichen Wunsch nach Freiheit und Würde.

Veränderung kann weder von heute auf morgen geschehen noch allein durch äußeren Druck erreicht werden. Sie braucht kontinuierlichen sozialen Mut, rechtliche Reformen, internationalen Menschenrechtsdruck und eine tiefgreifende Transformation der politischen Kultur.

Dies ist ein langer Weg — aber die Stimmen der Menschen im Iran zeigen, dass der Wunsch nach Freiheit und Selbstbestimmung stark und lebendig ist.

7. Gibt es eine Einmischung der USA?

Viele Menschen im Iran hoffen auf Schutz, auf internationale Intervention, auf ein Signal, dass das Regime Grenzen überschreitet.

Die Realität ist bitter: Die US-Militärpräsenz schützt nicht vor Schüssen auf Demonstranten, sie kann eher vom Regime propagandistisch genutzt werden („ausländische Einmischung“). Trump hat keine militärische Hilfe für iranische Proteste aktiviert. Seine Zerstörer und Aufklärer dienen der regionalen Abschreckung, nicht der Befreiung. Kein US-Präsident – auch Trump nicht – wird einen Krieg beginnen, um einen Volksaufstand zu schützen. 

Solange der Iran seine Gewalt nach innen richtet, keine US-Soldaten tötet, Israel oder arabische Verbündete nicht direkt massiv angreift, Handelsrouten nicht lahmlegt, wird es keinen US-Militärschlag geben, egal wie brutal das Regime vorgeht. Aller Aufmarsch der USA dient als Drohung hinsichtlich der iranischen atomaren Raketen und eventuellem Raketeneinsatz gegen US-Stützpunkte, -Schiffe oder gegen Israel.


8. Nachbarstaaten

Die Türkei ist besorgt über die Auswirkungen, die der Zusammenbruch des iranischen Regimes auf die innere Sicherheit der Türkei haben könnte. Bloomberg berichtete am 24. Februar unter Berufung auf „mit der Angelegenheit vertraute Personen“, dass sich der Schwerpunkt der Luftüberwachung der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) in der Türkei von Russland auf den Iran verlagert habe. Die Quellen gaben an, dass die Türkei besorgt sei über die Möglichkeit eines Zustroms von Flüchtlingen aus dem Iran in die Türkei im Falle eines „größeren Konflikts“. Die Quellen fügten hinzu, dass die Türkei erwägt, in der Nähe der iranisch-türkischen Grenze Lager für Flüchtlinge einzurichten und Truppen im Iran zu stationieren, um „im Falle eines Machtvakuums im Iran“ zu verhindern, dass Flüchtlinge in die Türkei gelangen.

Eine neu gegründete Koalition kurdischer Anti-Regime-Organisationen hat ihre Vision für die Verwaltung der kurdisch geprägten Gebiete im Iran im Falle eines Zusammenbruchs des iranischen Regimes dargelegt, was das Potenzial für eine Spaltung des Iran im Falle eines Zusammenbruchs des Regimes widerspiegelt. Kurdische Anti-Regime-Gruppen gründeten am 22. Februar die „Koalition der politischen Kräfte im iranischen Kurdistan“ mit dem erklärten Ziel, Selbstbestimmung zu erreichen. Der Koalition gehören die Kurdistan Freedom Party (PAK), die Democratic Party of Iranian Kurdistan (PDKI), die Kurdistan Free Life Party (PJAK), die Organization of Iranian Kurdistan Struggle und die Komala of the Toilers of Kurdistan an. Der Vorsitzende der PDKI, Mostafa Hejri, erklärte am 23. Februar gegenüber iranischen Medien im Exil, dass die Koalition einen „gemeinsamen Plan zur Verwaltung” der kurdisch geprägten Gebiete des Iran während der „Übergangsphase” erstellt habe, womit er den Zeitraum zwischen dem Zusammenbruch des derzeitigen iranischen Regimes und der Bildung einer neuen Zentralregierung meinte. Diese Erklärung macht deutlich, dass kurdische Oppositionsgruppen den möglichen Zusammenbruch des Regimes in Betracht ziehen und entsprechende Pläne schmieden. Hejri fügte hinzu, dass die Bürger in den mehrheitlich kurdischen Gebieten „die Regierungsorgane Kurdistans” wählen würden, um „die Verwaltung der Region zu übernehmen”, nachdem eine neue iranische Zentralregierung gebildet worden sei. Die Koalition gab am 22. Februar eine gemeinsame Erklärung ab, in der sie ebenfalls ihr Ziel der Errichtung eines „demokratischen Verwaltungssystems in Kurdistan“ darlegte. Verschiedene separatistische und regimekritische militante Gruppen sind im Iran aktiv, darunter im Nordwesten und Südosten des Landes. Der Zusammenbruch des iranischen Regimes könnte die Voraussetzungen für eine Spaltung des Iran schaffen, wenn diese Gruppen versuchen würden, das vom Regime hinterlassene Machtvakuum zu füllen. 


Irak

Teile der schiitischen Milizen im Irak haben angekündigt, sie würden im Krisenfall den iranischen Staat unterstützen, etwa durch Aufruf zu „Jihad“ zugunsten Teherans. Parallel gibt es irakische Gruppen, die die Protestbewegung begrüßen, weil sie die Angst vor regionaler Unterdrückung teilen – das ist aber nicht die offizielle Irak-Regierungsposition.

Afghanistan & Turkmenistan

Diese Grenzen sind weniger politisch, mehr sicherheits- und migrationspolitisch relevant: Eine Eskalation im Iran könnte Flüchtlingsbewegungen nach Afghanistan oder Turkmenistan auslösen. Offizielle Erklärungen dieser Länder sind bislang sehr vorsichtig und neutral — Hauptaugenmerk gilt der eigenen Sicherheit.

Saudi-Arabien

Einerseits historisch Rivale des Iran, andererseits politisch vorsichtig: Saudi-Arabien hat nicht offen zum Sturz der iranischen Regierung aufgerufen. Stattdessen hat es strategisch Ölproduktion erhöht, um mögliche Marktturbulenzen bei einer Eskalation abzufedern und betont, dass eine militärische Eskalation die Region destabilisieren würde. Das zeigt: Wirtschaftliche Interessen und Stabilitätsdenken überlagern ideologische Rivalität.

Katar, Vereinigte Arabische Emirate, Ägypten

Viele Golfstaaten lehnen eine direkte militärische Intervention im Iran ab und haben die USA gebeten, eine Eskalation zu vermeiden. Einige weigern sich, ihre Lufträume für mögliche Angriffe auf Iran zur Verfügung zu stellen. Hintergrund: Diese Staaten wünschen regionale Stabilität und fürchten eine Eskalation, die Flüchtlingsströme, Gewaltexport und wirtschaftliche Turbulenzen auslösen könnte.


Militärische Verbündete und nicht direkte Nachbarn

Russland

Russland nennt seine Beziehung zum Iran „strategisch partnerschaftlich“. Moskau betont, dass westliche Spannungen den regionalen Dialog nicht zerstören sollten und sieht keine Gründe, sein Engagement mit Teheran zu stoppen. Praktisch bedeutet das: politische Deckung ohne direkten militärischen Beistand.

China

China hat bei einer UN-Resolution gegen die Niederschlagung der Proteste im Iran im Menschenrechtsrat gegen eine Verurteilung des Iran gestimmt. Peking hält an wirtschaftlichen Beziehungen fest und will die Lage nicht weiter eskalieren lassen. Bei UN-Abstimmungen reagiert China mit Indien neutral/unterstützend, aber gegen verurteilende Resolutionen.


Nichtstaatliche regionale Akteure

Hisbollah (Libanon): Hat öffentlich erklärt, dass sie nicht neutral bliebe, falls Iran angegriffen würde. Das erhöht die Gefahr, dass ein Konflikt zwischen Staaten zu einem breiteren regionalen Flächenbrand führen könnte.

Huthi-Bewegung (Jemen): Drohte, sich zu engagieren, falls Iran angegriffen wird, was die Lage im Roten Meer zusätzlich destabilisieren könnte.


Internationale und europäische Positionen in der Region

Zwar sind das keine direkten Nachbarstaaten, doch sie beeinflussen regionale Dynamiken: Der UN-Menschenrechtsrat verurteilte die Brutalität im Iran und forderte Untersuchungen.

Westliche Staaten (z. B. EU-Mitglieder, USA) haben die Gewalt verurteilt und Sanktionen verschärft, während einige Länder (Indien, China) bei UN-Abstimmungen neutral oder gegen verurteilende Resolutionen stimmten.


Dienstag, 17. Februar 2026

Wege aus der Verasozialisierung und Verrohung der Schulen (Teil 2): Pädagogische Methoden

Es gibt einige interessante pädagogische Methoden zur Befriedung des Unterrichts und der Schüler. Sie werden selbstverständlich im schulischen Kontext weitgehend eingesetzt.

1. Gewaltfreie Kommunikation & Klassenklima-Methoden

Diese Methoden zielen darauf ab, Beziehungskultur, Selbstreflexion und respektvollen Umgang zu fördern und sind Teil vieler schulischer Präventionsprogramme:

  • Gewaltfreie Kommunikation (GfK) – Fokus auf Empathie, Bedürfniswahrnehmung und achtsamer Sprache im Unterricht.

    Eine der zentralen Ansichten: Hinter jedem problematischen Verhalten steht ein unerfülltes Bedürfnis (z. B. Anerkennung, Sicherheit, Zugehörigkeit, Autonomie).


    Das 4-Schritte-Modell der GfK

    1. Beobachtung (ohne Bewertung)
      → „Ich sehe, dass du dreimal dazwischengerufen hast.“

    2. Gefühl benennen
      → „Das macht mich unruhig und angespannt.“

    3. Bedürfnis ausdrücken
      → „Ich brauche Ruhe, damit alle lernen können.“

    4. Bitte formulieren
      → „Bitte melde dich, wenn du etwas sagen willst.“

      Die GfK-Methode ist eng verzahnt mit den 

  • Reckahner Reflexionen – Leitlinien für wertschätzende pädagogische Beziehungen

        

        Die sechs Kernaussagen (vereinfacht)

  1. Kinder haben ein Recht auf Anerkennung und Schutz ihrer Würde.
  2. Strafen dürfen nicht beschämend oder demütigend sein.
  3. Pädagogische Macht muss reflektiert eingesetzt werden.
  4. Konflikte sind Lerngelegenheiten, keine Machtkämpfe.
  5. Fehler gehören zum Lernen.
  6. Professionelle Haltung schützt vor Eskalation.

Praktische Bedeutung in der Schule

In der Praxis heißt das z. B.:

  • Keine Bloßstellung vor der Klasse
  • Kein Sarkasmus, keine ironische Demütigung

  • Klare Grenzen, aber ohne Machtdemonstration

  • Kritik am Verhalten, nicht an der Person

  • Reflexion des eigenen Lehrerhandelns („Was hat mein Verhalten ausgelöst?“)

Wirkung: Reduziert verbale Aggression, gestärktes Klassengefühl, weniger Eskalation.


2. Deeskalationstrainings für Lehrkräfte

Lehrkräfte werden speziell geschult darin, konfliktreiche Situationen früh zu erkennen und zu entschärfen – z. B.:

  • Stress- und Konfliktbewältigung

  • Ruhige Kommunikation unter Druck

  • Techniken zur Reduktion von Eskalation

In NRW gibt es dafür z. B. Trainings im Rahmen des Präventionskonzepts „miteinander.stark.sicher – gemeinsam für eine gewaltfreie Schule“, das als Ministeriumsinitiative in Zusammenarbeit mit Polizei und Schulministerium angeboten wird.

Wirkung: Lehrkräfte fühlen sich sicherer, Konflikte reduzieren sich früher.

3. Schulmediation und Konfliktlotsen

Schulmediation bedeutet, dass ausgebildete Mediator:innen (Lehrkräfte, Schulsozialarbeit oder Schüler:innen als Konfliktlotsen) in Konfliktsituationen vermitteln. Das wird in Berlin und anderen Bundesländern genutzt:

  • Konfliktlotse – Schüler:innen, die zur Streitschlichtung ausgebildet sind (z. B. Pax An, Anti-Stress-Team).

  • Schulmediation-Handreichungen – Material und Methoden zur strukturierten Mediation.

Wirkung: Schlichtung durch Peers oder geschulte Dritte kann Konflikte entkernen und Gruppe stärken.

4. Gewaltpräventions-Programme im Unterricht

Strukturierte Programme mit festen Modulen, oft wissenschaftlich begleitet, helfen Schüler:innen dabei, soziale Kompetenzen zu erwerben:

  • „Eigenständig werden“ – Lebenskompetenz, WHO-orientiert, auch Gewaltthemen.

  • Fairplayer-Programm – fördert Selbst- und Fremdwahrnehmung, soziale Kompetenz.

  • „Klasse2000“ – Gesundheit, Gewalt- und Suchtprävention (bundesweit).

Wirkung: Langfristige Förderung sozialer Fähigkeiten, geringer Belohnung für Aggression.


5. Polizeikooperation und Präsenzprogramme (NRW)

In NRW gibt es kombinierte Ansätze, bei denen Polizei aktiv in Gewaltpräventionsarbeit eingebunden wird:

  • „miteinander.stark.sicher“ – Unterrichtseinheiten zur gewaltfreien Konfliktlösung gemeinsam mit Polizei.

  • Schulhofgespräche mit Polizei in Pausen, um Vertrauen zu stärken.

Wirkung: Sichtbare Präventionspräsenz, enttabuisierende Gespräche, Klarheit über Grenzen und Hilfe.


6. Strukturierte Reflexions- und Handlungsrahmen

Institutionelle Materialien bieten Lehrkräften Orientierung und systematische Vorgehensweisen, z. B.:

  • Handlungsrahmen Gewaltprävention (Berlin) – Standards und Kompetenzziele für Schule.

  • Multiprofessionelle Fortbildungen aus Landesinstituten und Bildungsservern.

Wirkung: Einheitliche Qualitätsstandards und bessere Verbindung von Theorie und Praxis.


7. Klassische pädagogische Modelle in der Praxis

Viele Schulen nutzen darüber hinaus Klassisches Classroom Management und Beziehungsarbeit:

  • Nach dem Prinzip: Beziehung vor Disziplin – stabile Verbindungen senken Eskalationen (auch als Ansatz wie „Neue Autorität“ im pädagogischen Diskurs).

  • Konfrontative Pädagogik / Trainingsmodelle – reflektieren konkrete Unterrichtssituationen mit Kolleg:innen.

Wirkung: Mehr Präsenz, mehr Struktur, weniger Chaos.


 Zusammenfassung: Was zeichnet diese „Supermethoden“ aus?

  1. Mehrschichtiger Ansatz: Nicht nur Reaktion, sondern Prävention, Beziehung und Konfliktlösung.

  2. Kompetenzorientiert: Soziale, emotionale und kommunikative Fähigkeiten stehen im Mittelpunkt.

  3. Strukturiert und wiederholbar: Programme sind curriculare Bausteine, keine einmaligen Events.

  4. Multiprofessionell: Lehrkräfte, Polizei, Schulsozialarbeit und Schüler:innen kooperieren.

Donnerstag, 5. Februar 2026

Die AfD im Parlament: Ab wann ist ein Parteiverbot wirklich geboten?

Parlament im Aufruhr?
AI, gemeinfrei


Ein Parteiverbot grundsätzlich nicht einmal in Erwägung zu ziehen, ist demokratietheoretisch problematisch. Das Grundgesetz versteht sich ausdrücklich als wehrhafte Demokratie; Art. 21 GG ist kein Ausnahmeartikel für extreme Notlagen, sondern ein bewusst vorgesehenes Schutzinstrument. Wer öffentlich erklärt, ein Parteiverbot komme „prinzipiell nicht infrage“, verzichtet freiwillig auf ein zentrales Mittel der Verfassungsverteidigung, zu hoher Aufwand, und schwächt damit nicht die betreffende Partei, sondern die Autorität der Verfassung selbst. Es wäre so, als ob der Feuerlöscher gar nicht hinter Glas einsatzbereit gehalten würde. Dieser Eindruck ergibt sich, wenn man, wie im Artikel davor zu lesen, den Eindruck gewinnt, weitgehendes Ignorieren reicht aus.

Ein solcher Verzicht sendet zudem ein fatales Signal nach außen: Er legt nahe, dass offen verfassungsfeindliche Ziele folgenlos bleiben, solange sie in parlamentarischer Sprache vorgetragen werden. Das kann Radikalisierung eher befördern als eindämmen, weil es die Grenze des rechtlich und politisch Erlaubten unscharf werden lässt.

Hinzu kommt eine Normalisierungsdynamik. Wenn der Staat erklärt, ein Verbot werde nicht einmal geprüft, verschiebt sich der Maßstab dessen, was als noch akzeptabel gilt. Was heute als „zu extrem für Regierungsverantwortung, aber tolerierbar im System“ beschrieben wird, kann morgen als „problematisch, aber koalitionsfähig“ erscheinen. Geschichte und Demokratietheorie zeigen, dass nicht markierte Grenzen dazu tendieren, schleichend verschoben zu werden. Eine Demokratie, die ihre eigenen roten Linien nicht mehr sichtbar benennt, verliert Orientierungskraft – nach innen wie nach außen.

Zugleich untergräbt ein kategorischer Verzicht auf Prüfung die Glaubwürdigkeit staatlicher Institutionen. Wenn Sicherheitsbehörden eine Partei als gesichert extremistisch einstufen, politische Entscheidungsträger aber erklären, daraus folge keinerlei verfassungsrechtliche Konsequenz auch nur im Prüfmodus, entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen Analyse und Handlung. Das nährt den Eindruck politischer Bequemlichkeit oder Angst vor Konflikten und verstärkt das Misstrauen jener Bürger, die vom Staat Klarheit und Konsequenz erwarten.

Schließlich verengt die kategorische Ablehnung eines Parteiverbots auch den politischen Handlungsspielraum für die Zukunft. Sollte sich die Wirkmacht einer extremistischen Partei weiter erhöhen, wäre ein späterer Kurswechsel schwerer zu vermitteln und rechtlich riskanter, weil wertvolle Zeit zur Beweissicherung und zur öffentlichen Grenzdefinition verloren gegangen ist. Nicht das Prüfen eines Verbots ist demokratieschädlich, sondern das bewusste Unterlassen jeder Prüfung trotz wachsender Anhaltspunkte.

Die einzig verantwortbare Haltung besteht daher nicht im reflexhaften Verbot und ebenso wenig im demonstrativen Wegsehen. Demokratisch geboten ist eine ergebnisoffene, kontinuierliche Prüfung, klar begründet, transparent kommuniziert und strikt rechtsstaatlich geführt. Nur so bleibt die Wehrhaftigkeit der Demokratie glaubwürdig, ohne selbst autoritär zu werden.


Ab wann ist ein Parteiverbot wirklich geboten? 


1. Verfassungsfeindliche Zielsetzung und der Schutz der Menschenwürde (Art. 1, Art. 3 GG)

Ein Parteiverbot ist rechtlich erst dann geboten, wenn eine Partei nicht nur punktuell problematische Aussagen tätigt, sondern eine Zielsetzung verfolgt, die den Kern der freiheitlich-demokratischen Grundordnung angreift. Besonders sensibel ist hierbei der Menschenwürdegrundsatz nach Art. 1 GG in Verbindung mit dem Gleichheitsgebot des Art. 3 GG. In der Programmatik und Rhetorik der AfD finden sich wiederholt Ansätze einer ethnisch-kulturellen Umdeutung des Staatsvolks, die dem verfassungsrechtlichen Verständnis des Volkes als Gesamtheit aller Staatsbürger widerspricht. Solche Positionen bleiben solange vom Schutz der Meinungsfreiheit gedeckt, wie sie abstrakt bleiben. Ein Parteiverbot wird jedoch geboten, sobald diese Vorstellungen in konkrete Gesetzgebung oder Verwaltungspraxis überführt werden, die Menschen systematisch nach Herkunft, Abstammung oder kultureller Zuschreibung ungleich behandelt. In diesem Moment wäre der unantastbare Würdekern des Grundgesetzes verletzt, und die Partei würde nicht mehr opponieren, sondern die Verfassung durch ein alternatives Ordnungsmodell ersetzen wollen.


2. Angriff auf die Gewaltenteilung und den Rechtsstaat (Art. 20 Abs. 2 und 3, Art. 97 GG)

Ein weiterer zentraler Prüfstein ist die Haltung zur Gewaltenteilung und zur Unabhängigkeit der Justiz. Art. 20 GG garantiert die Bindung aller Staatsgewalt an Recht und Gesetz, Art. 97 GG schützt die richterliche Unabhängigkeit. Die AfD delegitimiert Gerichte, Staatsanwaltschaften und Verfassungsorgane regelmäßig als politisch motiviert und fordert strukturelle Eingriffe in deren Arbeit. Solange dies auf der Ebene scharfer Kritik verbleibt, ist es verfassungsrechtlich zulässig. Ein Parteiverbot wird jedoch zwingend, wenn eine Partei planmäßig darauf hinarbeitet, Richter politisch zu steuern, staatsanwaltliche Weisungen parteipolitisch zu instrumentalisieren oder Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu missachten. Dann läge ein aggressiv-kämpferischer Angriff auf den institutionellen Kern der demokratischen Ordnung vor.


3. Zerstörung der freien öffentlichen Meinungsbildung (Art. 5 Abs. 1 GG)

Die freiheitliche Demokratie ist auf eine offene, pluralistische Öffentlichkeit angewiesen. Art. 5 GG schützt die Presse- und Meinungsfreiheit als Voraussetzung demokratischer Willensbildung. Die pauschale Delegitimierung unabhängiger Medien und die Forderung nach staatlicher Disziplinierung überschreiten für sich genommen noch nicht die Schwelle zum Parteiverbot. Diese Schwelle ist jedoch erreicht, wenn eine Partei in Regierungsverantwortung versucht, Medien durch rechtliche, finanzielle oder aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu kontrollieren oder oppositionelle Berichterstattung zu unterdrücken. In diesem Fall würde nicht nur Kritik geäußert, sondern die Grundlage demokratischer Meinungsbildung strukturell zerstört, was ein Verbot verfassungsrechtlich geboten macht.


4. Aushöhlung des Minderheitenschutzes und der Grundrechtsbindung (Art. 1, Art. 3, Art. 19 GG)

Der Schutz von Minderheiten gehört zu den unverfügbaren Elementen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Art. 1 und Art. 3 GG garantieren gleiche Würde und gleiche Rechte, Art. 19 GG sichert die Unantastbarkeit des Wesensgehalts der Grundrechte. Programmpunkte, die eine „Mehrheitskultur“ normativ über andere Lebensformen stellen, bleiben zunächst politische Positionierungen. Ein Parteiverbot wird jedoch zwingend, wenn diese Positionen in konkrete staatliche Maßnahmen übersetzt werden, die Grundrechte bestimmter Gruppen einschränken, selektiv anwenden oder faktisch entziehen. In diesem Fall würde die Partei den Grundrechtsstaat nicht mehr akzeptieren, sondern durch ein Mehrheits- oder Identitätsregime ersetzen.


5. Konkrete Wirkmacht und Durchsetzungsnähe als Kipppunkt (Art. 21 Abs. 2 GG)

Der entscheidende Maßstab für die Gebotenheit eines Parteiverbots ergibt sich aus Art. 21 Abs. 2 GG in der Auslegung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere seit dem NPD-Urteil von 2017. Danach genügt verfassungsfeindliche Zielsetzung allein nicht; hinzukommen muss eine konkrete Wirkmacht. Ein Verbot wird zwingend, wenn eine Partei mit verfassungsfeindlichen Zielen realistische Aussicht hat, diese auch umzusetzen. Dies ist der Fall, wenn sie in mehreren Ländern mitregiert, auf Bundesebene Machtoptionen besitzt oder Schlüsselpositionen in Verwaltung, Sicherheitsbehörden oder Justiz politisch nutzt, um ihre Programmatik in Praxis zu überführen. Ab diesem Punkt ist die Gefahr nicht mehr abstrakt, sondern konkret, und ein Nichthandeln des Staates würde selbst gegen die Schutzpflicht aus dem Grundgesetz verstoßen.


FAZIT
Ein Parteienverbot ist nicht bei verfassungsfeindlicher Meinung geboten, sondern bei verfassungsfeindlicher Machtanwendung mit realistischer Aussicht auf Erfolg. In dem Moment, in dem aus Programmen staatliche Praxis wird und aus politischer Praxis dauerhafte Herrschaft, ist ein Verbot kein politischer Eingriff mehr, sondern die konsequente Durchsetzung des Grundgesetzes selbst.



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Sonntag, 1. Februar 2026

Es ist soweit: Wie wird Deutschland mit dem AfD-Extremismus umgehen?

Die aktuelle politische Lage in Deutschland 2026 im Umgang mit der Alternative für
Keine Zusammenarbeit mit der AfD
AI, gemeinfrei

Deutschland (AfD)
ist komplex und polarisiert stark – sowohl innerhalb der Bundesregierung/Koalition als auch in der gesamten Gesellschaft. Hier die wichtigsten Sachverhalte, wie die Bundesregierung den Extremismus der AfD handhabt und welche Kontroversen darüber bestehen.


Einstufung durch den Verfassungsschutz – Grundlegender Rahmen

Ein zentraler Punkt: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD vom Verdachtsfall zur gesichert rechtsextremistischen Partei herabgestuft. Diese Bewertung besagt, dass wesentliche Bestandteile ihres Programms und ihrer politischen Praxis als verfassungsfeindlich betrachtet werden, weil sie Menschen aus bestimmten Gruppen systematisch ausgrenzt oder diskriminiert. 

Diese Einstufung ist eine nachrichtendienstliche und rechtliche Beobachtungsebene – sie bedeutet nicht automatisch ein Parteiverbot, erlaubt aber eine intensivere Überwachung durch den Staat. Dazu gehören dann beispielsweise der Einsatz von V-Leuten, Observationen oder - mit Genehmigung - auch Kommunikationsüberwachung

Regierungspolitik gegen Extremismus allgemein

Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres Koalitionsvertrags und ihrer aktuellen Politik eine Strategie gegen alle Formen des Extremismus verabschiedet. “Gemeinsam für Demokratie und gegen Extremismus” zielt darauf ab, demokratische Kultur zu stärken und gleichzeitig extremistisches Denken und Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft zurückzudrängen.
Diese Strategie kombiniert präventive politische Bildung, Demokratieförderung, digitale Medienarbeit und repressiven Vollzug durch Sicherheitsbehörden. Darin ist der politische Kampf gegen rechte, linke, religiöse und sonstige verfassungsfeindliche Bestrebungen ein gemeinsames Anliegen, nicht ausschließlich eine Reaktion auf eine einzelne Partei. 
Das große Paradoxon ist und bleibt, dass man aus demokratischen Gründen eine extreme Partei im Bundestag behält, obwohl man sich ja nicht mit deren Positionen weiterbewegen will. Es wird also eine isolierte Situation für die AfD geschaffen, die weiterhin ihre autoritär-diktatorischen Ideale anpreisen darf.

Parteiverbot – theoretisch, aber hochschwellig

Ein formelles Parteiverbotsverfahren gegen die AfD wäre nach deutschem Recht möglich, ist aber extrem schwer umzusetzen. Nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung können ein solches Verfahren beim Bundesverfassungsgericht einleiten, und ein Verbot muss nachweisen, dass eine Partei aktiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft. In Thüringen wurde jüngst eine Anhörung gestartet, um die rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot zu prüfen. Aber ein Parteiverbot ist politisch höchst umstritten und wird von der Regierung nicht aktiv verfolgt, weil die Hürden sehr hoch sind und drastische Konsequenzen für die politische Kultur hätten.

Praktische politische Abgrenzung vs. Kooperation

Innerhalb der Regierungsparteien und des politischen Spektrums gibt es unterschiedliche Strategien. Viele Regierungsparteien, insbesondere SPD, Grüne und auch Teile der Union, lehnen jede politische Zusammenarbeit mit der AfD kategorisch ab, einschließlich der Übernahme von Initiativen im Parlament.

Andere Stimmen argumentieren, nicht alles automatisch zu blockieren, sondern inhaltlich zu prüfen, was verfassungsgemäß ist, insbesondere bei nicht-extremistischen Themen.

Es gibt auch Debatten über weitere Maßnahmen wie Eignungsprüfungen für Beamte, die AfD-Mitglied sind, und mögliche Konsequenzen für Waffenbesitz von extremismusnahen Mitgliedern, diskutiert in Bund-Länder-Runden.

Demokratie, Koalitionsfragen und politische Legitimation

Die Frage, ob die AfD „eine Koalition wert“ sei, trifft den zentralen Diskurs:

Rechtsstaatliche und demokratische Parteien betonen, dass Zusammenarbeit mit einer als rechtsextrem eingestuften Partei nicht vereinbar sei mit dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Gleichzeitig hat die AfD bei Wahlen starke Stimmenanteile erzielt, was demokratische Legitimation schafft und politische Spannungen verschärft, weil etwa 25-30% der Wählerschaft sich von etablierten Parteien nicht repräsentiert fühlen.
Die Regierung versucht, einerseits Extremismus entgegenzutreten, andererseits aber nicht demokratische Spielregeln „außer Kraft“ zu setzen, etwa durch ein Parteiverbot, das sehr strenge juristische Forderungen erfüllen muss.



Bundesdeutsches Regierungshandeln 2026

Die Bundesregierung 2026 reagiert mit einem mehrschichtigen Ansatz:
  • Intensive Beobachtung und rechtliche Einschätzung: Der Verfassungsschutz stuft die AfD als extremistisch ein.
  • Strategie gegen Extremismus: Demokratische Resilienz wird durch Bildung, Prävention und Strafverfolgung gestärkt.
  • (Noch kein) Parteiverbot: Theoretisch ist das möglich, praktisch wird es aber nicht verfolgt (sehr hohe rechtliche Hürden).
  • Politische Abgrenzung: Keine Kooperation der Parteien mit der AfD im Parlament.
  • Gesellschaftliche Debatte: Breite Diskussion über die Gefährdung demokratischer Normen und den Umgang mit demokratisch gewählten, aber extremistischen Parteien.
  • Die Bundesregierung setzt eher auf rechtlich verankerte Abwehr, Prävention und politische Abgrenzung, statt auf eine direkte Ausschaltung der AfD aus dem parlamentarischen System. Diese Herangehensweise versucht, die demokratische Ordnung zu bewahren, ohne Grundprinzipien wie freie Wahlen oder Parteienpluralismus auszuhebeln.




Mittwoch, 28. Januar 2026

Die AfD Sachsen-Anhalt und ihr Programmentwurf "Demokratische" Regierung

Analyse: Warum die Demokratie im AfD-Programm Sachsen-Anhalt zu kurz kommt

 

Landtag Sachsen-Anhalt, AI, gemeinfrei






Was die AfD Sachsen-Anhalt in ihrem Programmentwurf als „Realpolitik“ verkauft, ist bei näherer Betrachtung weniger ein Regierungsplan als ein Machtentwurf. Demokratie erscheint darin nicht als offenes Verfahren mit konkurrierenden Interessen, sondern als Instrument, das nur solange akzeptiert wird, wie es der eigenen politischen Linie dient. Genau hier liegt das demokratische Defizit. Ob diese ganze Rechtslastigkeit bis zum Verabschieden einer endgültigen Fassung noch verändert wird zeigen die nächsten Monate.

1. Demokratie wird rhetorisch delegitimiert

Ein zentrales Motiv des Programms ist die Erzählung von einer angeblichen „Diktatur der Altparteien“. Damit wird das parlamentarische System nicht kritisiert, sondern grundsätzlich infrage gestellt. Wer demokratisch gewählte Regierungen als Diktatur bezeichnet, entwertet Wahlen, Parlamente und Mehrheiten – also die Grundmechanismen der Demokratie selbst. Diese Rhetorik ersetzt sachliche Opposition durch ein umgekehrtes Feindbild. Demokratie wird nicht als Streit um Lösungen verstanden, sondern als illegitimes Herrschaftssystem, das überwunden werden müsse, obwohl genau das von der AfD angestrebt wird.

2. Politische Bildung wird als Bedrohung behandelt

Besonders aufschlussreich ist der geplante Umgang mit der Landeszentrale für politische Bildung. Sie soll abgeschafft werden, weil sie angeblich „linke Indoktrination“ betreibe. Genau diese Einrichtung soll aber das Denken anregen, helfen Verletzungen der Demokratie zu erkennen. Ist sie vielleicht deshalb der AfD so suspekt? 

Demokratie lebt jedoch davon, dass Bürgerinnen und Bürger informiert, urteilsfähig und widerspruchsfähig sind und bleiben. Politische Bildung ist kein Parteiprojekt, sondern eine staatliche Schutzfunktion für die Demokratie selbst. Wer sie zerstören will, schwächt bewusst die Fähigkeit der Gesellschaft zur kritischen Selbstreflexion – ein klassisches Merkmal autoritärer Politik.

3. Staatliche Neutralität wird aufgegeben

Ein besonders gravierender Punkt ist die geplante Bindung öffentlicher Fördermittel an eine „patriotische Grundhaltung“. Damit verlässt die AfD das Prinzip staatlicher Neutralität, sie wird in der Rechtskurve hinausgetragen. Bedingung ist ein nationaler Konservatismus, um Fördergeld zu bekommen.

In einer Demokratie fördert der Staat Projekte nach transparenten, rechtsstaatlichen Kriterien – nicht nach ideologischer Loyalität. Wenn Vereine, Initiativen oder Kulturträger nur noch dann unterstützt werden, wenn sie sich politisch für Patriotismus bekennen, entsteht ein Gesinnungsstaat. Pluralismus wird nicht mehr geschützt, sondern aufgelöst.

4. Zivilgesellschaft wird zum Gegner erklärt

Kirchen, Vereine, Bildungsinstitutionen – sie alle werden im Programmentwurf nicht als Teil der demokratischen Öffentlichkeit gesehen, sondern als feindliche Akteure eines angeblichen „Zerstörungswerks“. Auch das ist typisch für extremistische Gesinnungen, die freie Religionsausübung, Interessenspflege und Bildung gar nicht zulassen wollen. 

Dabei sind gerade diese intermediären Institutionen das Rückgrat einer liberalen Demokratie. Sie vermitteln zwischen Staat und Bürgern, organisieren Kritik, Solidarität und Engagement. Wer sie systematisch diskreditiert oder finanziell austrocknen will, zielt auf eine Entmachtung gesellschaftlicher Gegenkräfte.

5. Härte ersetzt Rechtsstaatlichkeit

Die Forderung nach „Task Force Abschiebungen“ steht exemplarisch für den politischen Stil des Programms: maximale Härte, minimale rechtliche Differenzierung. Wir denken hier sofort an SS-Verbände oder aktueller die Trumpsche ICE, die mit brutaler, teils völlig blinder Vehemenz Menschen vertreiben soll, die nicht erwünscht sind. 

Dabei ignoriert die AfD bewusst, dass zentrale migrationspolitische Kompetenzen beim Bund liegen und dass Abschiebungen rechtsstaatlichen Verfahren unterworfen sind. Demokratie wird hier nicht als Rechtsordnung verstanden, sondern als Hindernis, das man rhetorisch überwinden möchte. Der Rechtsstaat erscheint nicht als Schutz für alle, sondern als lästige Bremse.

6. Mehrheit statt Grundrechte

Demokratie wird im Programm implizit auf Mehrheitsmacht reduziert. Grundrechte, Minderheitenschutz und institutionelle Grenzen staatlicher Macht spielen kaum eine Rolle. Gut, es ist ja "drüben", sie sind halt so geschult. 

Doch Demokratie ist mehr als das Diktat der Mehrheit. Sie ist ein System, das gerade dann schützt, wenn man nicht zur Mehrheit gehört. Mehrheit hat nicht immer Recht oder nimmt den richtigen Standpunkt ein. Auch kollektives Irren ist möglich. Wo dieser Gedanke fehlt, entsteht keine Demokratie, sondern eine nicht liberale Mehrheitsautorität. Eine manipulierte Masse kann und soll dann sagen, wohin die Fahrt geht.

Die Demokratie kommt im Programmentwurf der AfD Sachsen-Anhalt also zu kurz, weil sie nicht als eigenständiger Wert, sondern als taktisches Mittel behandelt wird. Institutionen, die Kritik ermöglichen, sollen abgeschafft werden. Zivilgesellschaft soll kontrolliert, nicht gefördert werden. Staatliche Macht soll ideologisch gebunden, nicht neutral ausgeübt werden.

Es ist ein politisches Denken, das Demokratie nicht schützt, sondern systematisch aushöhlt – leise, programmatisch und unter dem Etikett vermeintlicher „Realpolitik“. Am Ende soll ein autoritäres System stehen.