Donnerstag, 26. Februar 2026

Das Problem der Menschen im Iran: Wie Theokratie und Brutalität entstanden und wie Veränderung möglich wäre

Massendemonstrationen
2025/2026 - ai



1. Wie das System entstanden ist

Die heutige politische Ordnung im Iran wurzelt in einem der einschneidendsten Ereignisse der modernen Nahostgeschichte:

Die Revolution von 1979

1979 führte eine breite Volksbewegung zum Sturz der Monarchie unter Schah Mohammad Reza Pahlavi. Angeführt wurde diese Bewegung von religiösen Kadern um Ayatollah Ruhollah Chomeini, der eine neue, religiös legitimierte Staatsordnung etablierte. Der zuvor autoritäre, aber säkularer Staat wurde ersetzt durch die Islamische Republik Iran, ein System, in dem religiöse Autorität über das Volk herrscht.

Aus der Revolution entstand eine neue Verfassung, die zwar formal Elemente wie Wahlen vorsah, aber gleichzeitig ein System schuf, in dem alle staatlichen Institutionen von nichtgewählten islamischen Autoritäten kontrolliert werden – vor allem vom Obersten Führer und dem Wächterrat, der die Gesetzgebung und die Zulassung politischer Kandidaten kontrolliert.

Theokratie bedeutet: Macht durch religiöse Legitimation

  • Die oberste Autorität ist der „Supreme Leader“, derzeit Ayatollah Ali Khamenei.
  • Er kontrolliert Sicherheitsorgane, Justiz, Medien und große Teile der Wirtschaft.
  • Wahlen finden statt, aber Kandidaten dürfen nur antreten, wenn sie vom Wächterrat zugelassen werden – was unabhängige Opposition praktisch ausschließt.

Seitdem haben führende Kleriker wiederholt den Staat so gestaltet, dass religiöse Legitimität über demokratische Teilhabe gestellt wird. Diese Entwicklung war kein unvermeidlicher historischer Prozess, sondern Ausdruck politischer Entscheidungen und Machtkämpfe der damaligen Führungsschicht.


2. Was die Menschen im Iran heute erleben

Die Lage vor Ort ist dramatisch und vielfach dokumentiert:

Systematische Repression und Gewalt

  • Hunderttausende wurden in den letzten Jahren willkürlich festgenommen, Folter, Misshandlungen und unangemessene Strafen wie Auspeitschungen oder Todesurteile sind an der Tagesordnung.

  • Die Todesstrafe wird politisch eingesetzt, um Protestbewegungen einzuschüchtern. Amnesty International berichtet über mindestens 30 Todesurteile im Zuge der Protestwelle 2025–2026 und oft willkürliche Verfahren ohne fairen Rechtsbeistand.

  • Menschenrechtsorganisationen dokumentieren den Einsatz von Gewalt gegen sogar unbewaffnete Demonstrierende: gezielte Schüsse, systematisches Zerschlagen von Protesten und ein Mangel an Verantwortlichkeit der Sicherheitskräfte.

Unterdrückung kultureller und persönlicher Freiheiten

  • Frauen und Mädchen stehen im Fokus staatlicher Kontrolle, etwa durch Vorschriften zum Kopftuch. Dies betrifft grundlegende Rechte, wie Bildung, Berufsausübung oder Bewegungsfreiheit.

  • Ethnische und religiöse Minderheiten (z. B. Baha’i) werden diskriminiert und oft Opfer staatlicher Gewalt.

Wirtschaftliche Krise und Gesellschaftlicher Druck

Die Menschen im Iran leiden auch unter wirtschaftlicher Stagnation, hoher Inflation und Arbeitslosigkeit. Diese soziale Verunsicherung verschärft den Unmut gegenüber der politischen Führung und ihre Fähigkeit, legitime Bedürfnisse zu erfüllen.

3. Ein Ausmaß der Gewalt, das kaum zu fassen ist

Die Gewalt, mit der der Staat gegen Demonstrierende vorgeht, ist systemisch, brutal und oft tödlich:

  • Seit Ende Dezember 2025 und besonders in den Tagen vom 8. und 9. Januar 2026 kommt es zu massiven Massakern an Protestierenden, als Sicherheitskräfte „to shoot to kill“ befahlen und ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht oder Bewaffnung schossen.

  • Offizielle Zahlen der iranischen Regierung sprechen von 3 117 Toten in den Protesten (inklusive Sicherheitskräfte), die die Staatspresse veröffentlichte.

  • Menschenrechtsgruppen außerhalb des Iran dokumentieren deutlich höhere Opferzahlen: Die Human Rights Activists News Agency (HRANA) erfasste über 7 000 bestätigte Todesfälle durch staatliche Gewalt – darunter auch mindestens mehrere hundert Kinder – und befindet sich weiterhin in laufender Überprüfung weiterer Fälle.

  • Andere Schätzungen gehen noch viel höher: Datenlecks interner Behörden und Krankenhausarchive deuten darauf hin, dass allein an den zwei blutigsten Tagen im Januar mehr als 30 000 Menschen getötet wurden – teilweise so viele, dass Leichensäcke und Transportkapazitäten nicht mehr ausreichten und improvisierte Sammelstellen nötig waren.

  • Internationale Organe wie der UN-Menschenrechtsrat erklärten, die tatsächliche Zahl der Todesopfer könnte 20 000 oder sogar mehr als 36 000 erreichen, wenn alle unregistrierten Opfer mitgezählt würden.

Leichen auf Straßen und öffentlicher Schauplatz des Terrors

Berichte aus dem Iran – trotz der massiven Internet- und Kommunikationssperren – schildern unvorstellbare Szenen:

  • In vielen Städten lagen Leichen von Getöteten stunden- oder tagelang auf Straßen, Plätzen und in Parks, bevor sie abgeholt werden konnten, weil die Kapazitäten der Krankenhäuser und  Bestattungsdienste weit überschritten waren.

  • In mehreren Regionen berichteten Menschen davon, dass Trucks und große LKWs anstelle von Krankenwagen eingesetzt wurden, um Tote und Verletzte zu transportieren, weil die Zahl der Opfer zu groß war. Die Krankenhäuser waren total überlastet. Sie stellen auch den Tod fest.

  • Augenzeugen schildern, dass Sicherheitskräfte häufig Leichen in großer Zahl von Schauplätzen entfernten oder teilweise ihre Identität verschleierten, bevor sie an Familien übergeben wurden – ein Versuch, die Dimension der Gewalt zu verschleiern.

Überwältigende Zahl der Verletzten und Festgenommenen

Neben den Todesopfern ist die Zahl der Verletzten und Gefangenen enorm:

  • Zehntausende Menschen wurden allein im Zuge dieser Protestwelle festgenommen, mit Berichten über über 50 000 festgenommene Demonstrierende.
  • Viele der Verhafteten sind noch immer inhaftiert, vielfach ohne Zugang zu Rechtsbeistand und unter grausamen Haftbedingungen.

4. Warum Veränderung so schwer ist

Trotz der Proteste ist ein Wandel nicht einfach:

Strukturelle Machtverhältnisse

Die Institutionen der Theokratie sind absichtlich so konstruiert, dass Macht konzentriert bleibt:

  • Der Oberste Führer steht über dem Präsidenten.
  • Sicherheitsorgane wie die Revolutionsgarde operieren weitgehend autonom und nutzen brutale Gewalt zur Kontrolle.

Repression und Abschreckung

Gewalt, willkürliche Verhaftungen, Einschüchterung und Massenprozesse dienen dazu, die Bevölkerung zu entmutigen – und senden ein klares Signal: jegliche Opposition wird teuer bezahlt.

Informationskontrolle

Internetzensur und Blackouts erschweren die Mobilisierung und die internationale Aufmerksamkeit – staatliche Stellen versuchen, Proteste digital zu ersticken.

Internationale Spannungen

Iran steht unter internationalen Sanktionen, und geopolitische Spannungen (z. B. mit den USA und regionalen Gegnern) verkomplizieren externe Einflussmöglichkeiten und lähmen oft die Hoffnung auf schnelle Verbesserungen.

5. Wie kann Veränderung möglich werden?

Es gibt mehrere Ebenen, auf denen Veränderung denkbar erscheint — doch jede birgt Herausforderungen:

a) Innergesellschaftliche Dynamik

  • Fortgesetzter ziviler Ungehorsam: Historisch entsteht Veränderung oft durch Druck von unten – zivilgesellschaftliche Bewegungen, die kontinuierlich das System infrage stellen.

  • Netzwerke der Solidarität innerhalb der iranischen Gesellschaft, besonders unter Jugendlichen und Frauen, stärken den sozialen Zusammenhalt und die Bereitschaft zu Veränderungen.

b) Rechtsstaatlichkeit und Reformdruck

  • Eine grundlegende Reform der iranischen Verfassung und des politischen Systems wäre ein Wendepunkt. Dafür braucht es:

    • Unabhängige Wahlen, die reale Opposition zulassen

    • Rechtsstaatliche Strukturen, die Gewaltenteilung garantieren

    • Schutz von Minderheiten und grundlegenden Menschenrechten

Dies ist im aktuellen System schwierig, aber nicht völlig ausgeschlossen, wenn innenpolitischer Druck und Koalitionen von Reformgruppen wachsen.

c) Internationale Unterstützung und Menschenrechtsarbeit

  • Internationale Aufmerksamkeit und dokumentierte Berichte menschlicher Gewalt machen es schwieriger, gewaltsame Unterdrückung zu verschleiern.

  • Menschenrechtsarbeit (z. B. Amnesty International) hält Repressionen im Fokus der Öffentlichkeit und fordert Rechenschaft ein.

  • Internationale diplomatische und wirtschaftliche Initiativen können Druck ausüben, ohne die Bevölkerung zu schwächen.

d) Bildung und kultureller Wandel

Langfristig hat Bildung und kultureller Austausch einen nicht zu unterschätzenden Einfluss:

  • Je stärker Menschen Zugang zu unabhängigen Medien, Wissen und internationalen Perspektiven haben, desto stärker wächst das Bewusstsein über Rechte und alternative Regierungsmodelle.


6. Wie wird die Veränderung stattfinden?

Das Problem der Menschen im Iran ist kein bloßes politisches Unterdrücktsein - es ist ein komplexes soziales, kulturelles und politisches Gefüge aus jahrzehntelanger religiöser Herrschaft, struktureller Gewalt und einem tiefen gesellschaftlichen Wunsch nach Freiheit und Würde.

Veränderung kann weder von heute auf morgen geschehen noch allein durch äußeren Druck erreicht werden. Sie braucht kontinuierlichen sozialen Mut, rechtliche Reformen, internationalen Menschenrechtsdruck und eine tiefgreifende Transformation der politischen Kultur.

Dies ist ein langer Weg — aber die Stimmen der Menschen im Iran zeigen, dass der Wunsch nach Freiheit und Selbstbestimmung stark und lebendig ist.

7. Gibt es eine Einmischung der USA?

Viele Menschen im Iran hoffen auf Schutz, auf internationale Intervention, auf ein Signal, dass das Regime Grenzen überschreitet.

Die Realität ist bitter: Die US-Militärpräsenz schützt nicht vor Schüssen auf Demonstranten, sie kann eher vom Regime propagandistisch genutzt werden („ausländische Einmischung“). Trump hat keine militärische Hilfe für iranische Proteste aktiviert. Seine Zerstörer und Aufklärer dienen der regionalen Abschreckung, nicht der Befreiung. Kein US-Präsident – auch Trump nicht – wird einen Krieg beginnen, um einen Volksaufstand zu schützen. 

Solange der Iran seine Gewalt nach innen richtet, keine US-Soldaten tötet, Israel oder arabische Verbündete nicht direkt massiv angreift, Handelsrouten nicht lahmlegt, wird es keinen US-Militärschlag geben, egal wie brutal das Regime vorgeht.

Dienstag, 17. Februar 2026

Wege aus der Verasozialisierung und Verrohung der Schulen (Teil 2): Pädagogische Methoden

Es gibt einige interessante pädagogische Methoden zur Befriedung des Unterrichts und der Schüler. Sie werden selbstverständlich im schulischen Kontext weitgehend eingesetzt.

1. Gewaltfreie Kommunikation & Klassenklima-Methoden

Diese Methoden zielen darauf ab, Beziehungskultur, Selbstreflexion und respektvollen Umgang zu fördern und sind Teil vieler schulischer Präventionsprogramme:

  • Gewaltfreie Kommunikation (GfK) – Fokus auf Empathie, Bedürfniswahrnehmung und achtsamer Sprache im Unterricht.

    Eine der zentralen Ansichten: Hinter jedem problematischen Verhalten steht ein unerfülltes Bedürfnis (z. B. Anerkennung, Sicherheit, Zugehörigkeit, Autonomie).


    Das 4-Schritte-Modell der GfK

    1. Beobachtung (ohne Bewertung)
      → „Ich sehe, dass du dreimal dazwischengerufen hast.“

    2. Gefühl benennen
      → „Das macht mich unruhig und angespannt.“

    3. Bedürfnis ausdrücken
      → „Ich brauche Ruhe, damit alle lernen können.“

    4. Bitte formulieren
      → „Bitte melde dich, wenn du etwas sagen willst.“

      Die GfK-Methode ist eng verzahnt mit den 

  • Reckahner Reflexionen – Leitlinien für wertschätzende pädagogische Beziehungen

        

        Die sechs Kernaussagen (vereinfacht)

  1. Kinder haben ein Recht auf Anerkennung und Schutz ihrer Würde.
  2. Strafen dürfen nicht beschämend oder demütigend sein.
  3. Pädagogische Macht muss reflektiert eingesetzt werden.
  4. Konflikte sind Lerngelegenheiten, keine Machtkämpfe.
  5. Fehler gehören zum Lernen.
  6. Professionelle Haltung schützt vor Eskalation.

Praktische Bedeutung in der Schule

In der Praxis heißt das z. B.:

  • Keine Bloßstellung vor der Klasse
  • Kein Sarkasmus, keine ironische Demütigung

  • Klare Grenzen, aber ohne Machtdemonstration

  • Kritik am Verhalten, nicht an der Person

  • Reflexion des eigenen Lehrerhandelns („Was hat mein Verhalten ausgelöst?“)

Wirkung: Reduziert verbale Aggression, gestärktes Klassengefühl, weniger Eskalation.


2. Deeskalationstrainings für Lehrkräfte

Lehrkräfte werden speziell geschult darin, konfliktreiche Situationen früh zu erkennen und zu entschärfen – z. B.:

  • Stress- und Konfliktbewältigung

  • Ruhige Kommunikation unter Druck

  • Techniken zur Reduktion von Eskalation

In NRW gibt es dafür z. B. Trainings im Rahmen des Präventionskonzepts „miteinander.stark.sicher – gemeinsam für eine gewaltfreie Schule“, das als Ministeriumsinitiative in Zusammenarbeit mit Polizei und Schulministerium angeboten wird.

Wirkung: Lehrkräfte fühlen sich sicherer, Konflikte reduzieren sich früher.

3. Schulmediation und Konfliktlotsen

Schulmediation bedeutet, dass ausgebildete Mediator:innen (Lehrkräfte, Schulsozialarbeit oder Schüler:innen als Konfliktlotsen) in Konfliktsituationen vermitteln. Das wird in Berlin und anderen Bundesländern genutzt:

  • Konfliktlotse – Schüler:innen, die zur Streitschlichtung ausgebildet sind (z. B. Pax An, Anti-Stress-Team).

  • Schulmediation-Handreichungen – Material und Methoden zur strukturierten Mediation.

Wirkung: Schlichtung durch Peers oder geschulte Dritte kann Konflikte entkernen und Gruppe stärken.

4. Gewaltpräventions-Programme im Unterricht

Strukturierte Programme mit festen Modulen, oft wissenschaftlich begleitet, helfen Schüler:innen dabei, soziale Kompetenzen zu erwerben:

  • „Eigenständig werden“ – Lebenskompetenz, WHO-orientiert, auch Gewaltthemen.

  • Fairplayer-Programm – fördert Selbst- und Fremdwahrnehmung, soziale Kompetenz.

  • „Klasse2000“ – Gesundheit, Gewalt- und Suchtprävention (bundesweit).

Wirkung: Langfristige Förderung sozialer Fähigkeiten, geringer Belohnung für Aggression.


5. Polizeikooperation und Präsenzprogramme (NRW)

In NRW gibt es kombinierte Ansätze, bei denen Polizei aktiv in Gewaltpräventionsarbeit eingebunden wird:

  • „miteinander.stark.sicher“ – Unterrichtseinheiten zur gewaltfreien Konfliktlösung gemeinsam mit Polizei.

  • Schulhofgespräche mit Polizei in Pausen, um Vertrauen zu stärken.

Wirkung: Sichtbare Präventionspräsenz, enttabuisierende Gespräche, Klarheit über Grenzen und Hilfe.


6. Strukturierte Reflexions- und Handlungsrahmen

Institutionelle Materialien bieten Lehrkräften Orientierung und systematische Vorgehensweisen, z. B.:

  • Handlungsrahmen Gewaltprävention (Berlin) – Standards und Kompetenzziele für Schule.

  • Multiprofessionelle Fortbildungen aus Landesinstituten und Bildungsservern.

Wirkung: Einheitliche Qualitätsstandards und bessere Verbindung von Theorie und Praxis.


7. Klassische pädagogische Modelle in der Praxis

Viele Schulen nutzen darüber hinaus Klassisches Classroom Management und Beziehungsarbeit:

  • Nach dem Prinzip: Beziehung vor Disziplin – stabile Verbindungen senken Eskalationen (auch als Ansatz wie „Neue Autorität“ im pädagogischen Diskurs).

  • Konfrontative Pädagogik / Trainingsmodelle – reflektieren konkrete Unterrichtssituationen mit Kolleg:innen.

Wirkung: Mehr Präsenz, mehr Struktur, weniger Chaos.


 Zusammenfassung: Was zeichnet diese „Supermethoden“ aus?

  1. Mehrschichtiger Ansatz: Nicht nur Reaktion, sondern Prävention, Beziehung und Konfliktlösung.

  2. Kompetenzorientiert: Soziale, emotionale und kommunikative Fähigkeiten stehen im Mittelpunkt.

  3. Strukturiert und wiederholbar: Programme sind curriculare Bausteine, keine einmaligen Events.

  4. Multiprofessionell: Lehrkräfte, Polizei, Schulsozialarbeit und Schüler:innen kooperieren.

Donnerstag, 5. Februar 2026

Die AfD im Parlament: Ab wann ist ein Parteiverbot wirklich geboten?

Parlament im Aufruhr?
AI, gemeinfrei


Ein Parteiverbot grundsätzlich nicht einmal in Erwägung zu ziehen, ist demokratietheoretisch problematisch. Das Grundgesetz versteht sich ausdrücklich als wehrhafte Demokratie; Art. 21 GG ist kein Ausnahmeartikel für extreme Notlagen, sondern ein bewusst vorgesehenes Schutzinstrument. Wer öffentlich erklärt, ein Parteiverbot komme „prinzipiell nicht infrage“, verzichtet freiwillig auf ein zentrales Mittel der Verfassungsverteidigung, zu hoher Aufwand, und schwächt damit nicht die betreffende Partei, sondern die Autorität der Verfassung selbst. Es wäre so, als ob der Feuerlöscher gar nicht hinter Glas einsatzbereit gehalten würde. Dieser Eindruck ergibt sich, wenn man, wie im Artikel davor zu lesen, den Eindruck gewinnt, weitgehendes Ignorieren reicht aus.

Ein solcher Verzicht sendet zudem ein fatales Signal nach außen: Er legt nahe, dass offen verfassungsfeindliche Ziele folgenlos bleiben, solange sie in parlamentarischer Sprache vorgetragen werden. Das kann Radikalisierung eher befördern als eindämmen, weil es die Grenze des rechtlich und politisch Erlaubten unscharf werden lässt.

Hinzu kommt eine Normalisierungsdynamik. Wenn der Staat erklärt, ein Verbot werde nicht einmal geprüft, verschiebt sich der Maßstab dessen, was als noch akzeptabel gilt. Was heute als „zu extrem für Regierungsverantwortung, aber tolerierbar im System“ beschrieben wird, kann morgen als „problematisch, aber koalitionsfähig“ erscheinen. Geschichte und Demokratietheorie zeigen, dass nicht markierte Grenzen dazu tendieren, schleichend verschoben zu werden. Eine Demokratie, die ihre eigenen roten Linien nicht mehr sichtbar benennt, verliert Orientierungskraft – nach innen wie nach außen.

Zugleich untergräbt ein kategorischer Verzicht auf Prüfung die Glaubwürdigkeit staatlicher Institutionen. Wenn Sicherheitsbehörden eine Partei als gesichert extremistisch einstufen, politische Entscheidungsträger aber erklären, daraus folge keinerlei verfassungsrechtliche Konsequenz auch nur im Prüfmodus, entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen Analyse und Handlung. Das nährt den Eindruck politischer Bequemlichkeit oder Angst vor Konflikten und verstärkt das Misstrauen jener Bürger, die vom Staat Klarheit und Konsequenz erwarten.

Schließlich verengt die kategorische Ablehnung eines Parteiverbots auch den politischen Handlungsspielraum für die Zukunft. Sollte sich die Wirkmacht einer extremistischen Partei weiter erhöhen, wäre ein späterer Kurswechsel schwerer zu vermitteln und rechtlich riskanter, weil wertvolle Zeit zur Beweissicherung und zur öffentlichen Grenzdefinition verloren gegangen ist. Nicht das Prüfen eines Verbots ist demokratieschädlich, sondern das bewusste Unterlassen jeder Prüfung trotz wachsender Anhaltspunkte.

Die einzig verantwortbare Haltung besteht daher nicht im reflexhaften Verbot und ebenso wenig im demonstrativen Wegsehen. Demokratisch geboten ist eine ergebnisoffene, kontinuierliche Prüfung, klar begründet, transparent kommuniziert und strikt rechtsstaatlich geführt. Nur so bleibt die Wehrhaftigkeit der Demokratie glaubwürdig, ohne selbst autoritär zu werden.


Ab wann ist ein Parteiverbot wirklich geboten? 


1. Verfassungsfeindliche Zielsetzung und der Schutz der Menschenwürde (Art. 1, Art. 3 GG)

Ein Parteiverbot ist rechtlich erst dann geboten, wenn eine Partei nicht nur punktuell problematische Aussagen tätigt, sondern eine Zielsetzung verfolgt, die den Kern der freiheitlich-demokratischen Grundordnung angreift. Besonders sensibel ist hierbei der Menschenwürdegrundsatz nach Art. 1 GG in Verbindung mit dem Gleichheitsgebot des Art. 3 GG. In der Programmatik und Rhetorik der AfD finden sich wiederholt Ansätze einer ethnisch-kulturellen Umdeutung des Staatsvolks, die dem verfassungsrechtlichen Verständnis des Volkes als Gesamtheit aller Staatsbürger widerspricht. Solche Positionen bleiben solange vom Schutz der Meinungsfreiheit gedeckt, wie sie abstrakt bleiben. Ein Parteiverbot wird jedoch geboten, sobald diese Vorstellungen in konkrete Gesetzgebung oder Verwaltungspraxis überführt werden, die Menschen systematisch nach Herkunft, Abstammung oder kultureller Zuschreibung ungleich behandelt. In diesem Moment wäre der unantastbare Würdekern des Grundgesetzes verletzt, und die Partei würde nicht mehr opponieren, sondern die Verfassung durch ein alternatives Ordnungsmodell ersetzen wollen.


2. Angriff auf die Gewaltenteilung und den Rechtsstaat (Art. 20 Abs. 2 und 3, Art. 97 GG)

Ein weiterer zentraler Prüfstein ist die Haltung zur Gewaltenteilung und zur Unabhängigkeit der Justiz. Art. 20 GG garantiert die Bindung aller Staatsgewalt an Recht und Gesetz, Art. 97 GG schützt die richterliche Unabhängigkeit. Die AfD delegitimiert Gerichte, Staatsanwaltschaften und Verfassungsorgane regelmäßig als politisch motiviert und fordert strukturelle Eingriffe in deren Arbeit. Solange dies auf der Ebene scharfer Kritik verbleibt, ist es verfassungsrechtlich zulässig. Ein Parteiverbot wird jedoch zwingend, wenn eine Partei planmäßig darauf hinarbeitet, Richter politisch zu steuern, staatsanwaltliche Weisungen parteipolitisch zu instrumentalisieren oder Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu missachten. Dann läge ein aggressiv-kämpferischer Angriff auf den institutionellen Kern der demokratischen Ordnung vor.


3. Zerstörung der freien öffentlichen Meinungsbildung (Art. 5 Abs. 1 GG)

Die freiheitliche Demokratie ist auf eine offene, pluralistische Öffentlichkeit angewiesen. Art. 5 GG schützt die Presse- und Meinungsfreiheit als Voraussetzung demokratischer Willensbildung. Die pauschale Delegitimierung unabhängiger Medien und die Forderung nach staatlicher Disziplinierung überschreiten für sich genommen noch nicht die Schwelle zum Parteiverbot. Diese Schwelle ist jedoch erreicht, wenn eine Partei in Regierungsverantwortung versucht, Medien durch rechtliche, finanzielle oder aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu kontrollieren oder oppositionelle Berichterstattung zu unterdrücken. In diesem Fall würde nicht nur Kritik geäußert, sondern die Grundlage demokratischer Meinungsbildung strukturell zerstört, was ein Verbot verfassungsrechtlich geboten macht.


4. Aushöhlung des Minderheitenschutzes und der Grundrechtsbindung (Art. 1, Art. 3, Art. 19 GG)

Der Schutz von Minderheiten gehört zu den unverfügbaren Elementen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Art. 1 und Art. 3 GG garantieren gleiche Würde und gleiche Rechte, Art. 19 GG sichert die Unantastbarkeit des Wesensgehalts der Grundrechte. Programmpunkte, die eine „Mehrheitskultur“ normativ über andere Lebensformen stellen, bleiben zunächst politische Positionierungen. Ein Parteiverbot wird jedoch zwingend, wenn diese Positionen in konkrete staatliche Maßnahmen übersetzt werden, die Grundrechte bestimmter Gruppen einschränken, selektiv anwenden oder faktisch entziehen. In diesem Fall würde die Partei den Grundrechtsstaat nicht mehr akzeptieren, sondern durch ein Mehrheits- oder Identitätsregime ersetzen.


5. Konkrete Wirkmacht und Durchsetzungsnähe als Kipppunkt (Art. 21 Abs. 2 GG)

Der entscheidende Maßstab für die Gebotenheit eines Parteiverbots ergibt sich aus Art. 21 Abs. 2 GG in der Auslegung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere seit dem NPD-Urteil von 2017. Danach genügt verfassungsfeindliche Zielsetzung allein nicht; hinzukommen muss eine konkrete Wirkmacht. Ein Verbot wird zwingend, wenn eine Partei mit verfassungsfeindlichen Zielen realistische Aussicht hat, diese auch umzusetzen. Dies ist der Fall, wenn sie in mehreren Ländern mitregiert, auf Bundesebene Machtoptionen besitzt oder Schlüsselpositionen in Verwaltung, Sicherheitsbehörden oder Justiz politisch nutzt, um ihre Programmatik in Praxis zu überführen. Ab diesem Punkt ist die Gefahr nicht mehr abstrakt, sondern konkret, und ein Nichthandeln des Staates würde selbst gegen die Schutzpflicht aus dem Grundgesetz verstoßen.


FAZIT
Ein Parteienverbot ist nicht bei verfassungsfeindlicher Meinung geboten, sondern bei verfassungsfeindlicher Machtanwendung mit realistischer Aussicht auf Erfolg. In dem Moment, in dem aus Programmen staatliche Praxis wird und aus politischer Praxis dauerhafte Herrschaft, ist ein Verbot kein politischer Eingriff mehr, sondern die konsequente Durchsetzung des Grundgesetzes selbst.



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Sonntag, 1. Februar 2026

Es ist soweit: Wie wird Deutschland mit dem AfD-Extremismus umgehen?

Die aktuelle politische Lage in Deutschland 2026 im Umgang mit der Alternative für
Keine Zusammenarbeit mit der AfD
AI, gemeinfrei

Deutschland (AfD)
ist komplex und polarisiert stark – sowohl innerhalb der Bundesregierung/Koalition als auch in der gesamten Gesellschaft. Hier die wichtigsten Sachverhalte, wie die Bundesregierung den Extremismus der AfD handhabt und welche Kontroversen darüber bestehen.


Einstufung durch den Verfassungsschutz – Grundlegender Rahmen

Ein zentraler Punkt: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD vom Verdachtsfall zur gesichert rechtsextremistischen Partei herabgestuft. Diese Bewertung besagt, dass wesentliche Bestandteile ihres Programms und ihrer politischen Praxis als verfassungsfeindlich betrachtet werden, weil sie Menschen aus bestimmten Gruppen systematisch ausgrenzt oder diskriminiert. 

Diese Einstufung ist eine nachrichtendienstliche und rechtliche Beobachtungsebene – sie bedeutet nicht automatisch ein Parteiverbot, erlaubt aber eine intensivere Überwachung durch den Staat. Dazu gehören dann beispielsweise der Einsatz von V-Leuten, Observationen oder - mit Genehmigung - auch Kommunikationsüberwachung

Regierungspolitik gegen Extremismus allgemein

Die Bundesregierung hat im Rahmen ihres Koalitionsvertrags und ihrer aktuellen Politik eine Strategie gegen alle Formen des Extremismus verabschiedet. “Gemeinsam für Demokratie und gegen Extremismus” zielt darauf ab, demokratische Kultur zu stärken und gleichzeitig extremistisches Denken und Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft zurückzudrängen.
Diese Strategie kombiniert präventive politische Bildung, Demokratieförderung, digitale Medienarbeit und repressiven Vollzug durch Sicherheitsbehörden. Darin ist der politische Kampf gegen rechte, linke, religiöse und sonstige verfassungsfeindliche Bestrebungen ein gemeinsames Anliegen, nicht ausschließlich eine Reaktion auf eine einzelne Partei. 
Das große Paradoxon ist und bleibt, dass man aus demokratischen Gründen eine extreme Partei im Bundestag behält, obwohl man sich ja nicht mit deren Positionen weiterbewegen will. Es wird also eine isolierte Situation für die AfD geschaffen, die weiterhin ihre autoritär-diktatorischen Ideale anpreisen darf.

Parteiverbot – theoretisch, aber hochschwellig

Ein formelles Parteiverbotsverfahren gegen die AfD wäre nach deutschem Recht möglich, ist aber extrem schwer umzusetzen. Nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung können ein solches Verfahren beim Bundesverfassungsgericht einleiten, und ein Verbot muss nachweisen, dass eine Partei aktiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft. In Thüringen wurde jüngst eine Anhörung gestartet, um die rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot zu prüfen. Aber ein Parteiverbot ist politisch höchst umstritten und wird von der Regierung nicht aktiv verfolgt, weil die Hürden sehr hoch sind und drastische Konsequenzen für die politische Kultur hätten.

Praktische politische Abgrenzung vs. Kooperation

Innerhalb der Regierungsparteien und des politischen Spektrums gibt es unterschiedliche Strategien. Viele Regierungsparteien, insbesondere SPD, Grüne und auch Teile der Union, lehnen jede politische Zusammenarbeit mit der AfD kategorisch ab, einschließlich der Übernahme von Initiativen im Parlament.

Andere Stimmen argumentieren, nicht alles automatisch zu blockieren, sondern inhaltlich zu prüfen, was verfassungsgemäß ist, insbesondere bei nicht-extremistischen Themen.

Es gibt auch Debatten über weitere Maßnahmen wie Eignungsprüfungen für Beamte, die AfD-Mitglied sind, und mögliche Konsequenzen für Waffenbesitz von extremismusnahen Mitgliedern, diskutiert in Bund-Länder-Runden.

Demokratie, Koalitionsfragen und politische Legitimation

Die Frage, ob die AfD „eine Koalition wert“ sei, trifft den zentralen Diskurs:

Rechtsstaatliche und demokratische Parteien betonen, dass Zusammenarbeit mit einer als rechtsextrem eingestuften Partei nicht vereinbar sei mit dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Gleichzeitig hat die AfD bei Wahlen starke Stimmenanteile erzielt, was demokratische Legitimation schafft und politische Spannungen verschärft, weil etwa 25-30% der Wählerschaft sich von etablierten Parteien nicht repräsentiert fühlen.
Die Regierung versucht, einerseits Extremismus entgegenzutreten, andererseits aber nicht demokratische Spielregeln „außer Kraft“ zu setzen, etwa durch ein Parteiverbot, das sehr strenge juristische Forderungen erfüllen muss.



Bundesdeutsches Regierungshandeln 2026

Die Bundesregierung 2026 reagiert mit einem mehrschichtigen Ansatz:
  • Intensive Beobachtung und rechtliche Einschätzung: Der Verfassungsschutz stuft die AfD als extremistisch ein.
  • Strategie gegen Extremismus: Demokratische Resilienz wird durch Bildung, Prävention und Strafverfolgung gestärkt.
  • (Noch kein) Parteiverbot: Theoretisch ist das möglich, praktisch wird es aber nicht verfolgt (sehr hohe rechtliche Hürden).
  • Politische Abgrenzung: Keine Kooperation der Parteien mit der AfD im Parlament.
  • Gesellschaftliche Debatte: Breite Diskussion über die Gefährdung demokratischer Normen und den Umgang mit demokratisch gewählten, aber extremistischen Parteien.
  • Die Bundesregierung setzt eher auf rechtlich verankerte Abwehr, Prävention und politische Abgrenzung, statt auf eine direkte Ausschaltung der AfD aus dem parlamentarischen System. Diese Herangehensweise versucht, die demokratische Ordnung zu bewahren, ohne Grundprinzipien wie freie Wahlen oder Parteienpluralismus auszuhebeln.




Mittwoch, 28. Januar 2026

Die AfD Sachsen-Anhalt und ihr Programmentwurf "Demokratische" Regierung

Analyse: Warum die Demokratie im AfD-Programm Sachsen-Anhalt zu kurz kommt

 

Landtag Sachsen-Anhalt, AI, gemeinfrei






Was die AfD Sachsen-Anhalt in ihrem Programmentwurf als „Realpolitik“ verkauft, ist bei näherer Betrachtung weniger ein Regierungsplan als ein Machtentwurf. Demokratie erscheint darin nicht als offenes Verfahren mit konkurrierenden Interessen, sondern als Instrument, das nur solange akzeptiert wird, wie es der eigenen politischen Linie dient. Genau hier liegt das demokratische Defizit. Ob diese ganze Rechtslastigkeit bis zum Verabschieden einer endgültigen Fassung noch verändert wird zeigen die nächsten Monate.

1. Demokratie wird rhetorisch delegitimiert

Ein zentrales Motiv des Programms ist die Erzählung von einer angeblichen „Diktatur der Altparteien“. Damit wird das parlamentarische System nicht kritisiert, sondern grundsätzlich infrage gestellt. Wer demokratisch gewählte Regierungen als Diktatur bezeichnet, entwertet Wahlen, Parlamente und Mehrheiten – also die Grundmechanismen der Demokratie selbst. Diese Rhetorik ersetzt sachliche Opposition durch ein umgekehrtes Feindbild. Demokratie wird nicht als Streit um Lösungen verstanden, sondern als illegitimes Herrschaftssystem, das überwunden werden müsse, obwohl genau das von der AfD angestrebt wird.

2. Politische Bildung wird als Bedrohung behandelt

Besonders aufschlussreich ist der geplante Umgang mit der Landeszentrale für politische Bildung. Sie soll abgeschafft werden, weil sie angeblich „linke Indoktrination“ betreibe. Genau diese Einrichtung soll aber das Denken anregen, helfen Verletzungen der Demokratie zu erkennen. Ist sie vielleicht deshalb der AfD so suspekt? 

Demokratie lebt jedoch davon, dass Bürgerinnen und Bürger informiert, urteilsfähig und widerspruchsfähig sind und bleiben. Politische Bildung ist kein Parteiprojekt, sondern eine staatliche Schutzfunktion für die Demokratie selbst. Wer sie zerstören will, schwächt bewusst die Fähigkeit der Gesellschaft zur kritischen Selbstreflexion – ein klassisches Merkmal autoritärer Politik.

3. Staatliche Neutralität wird aufgegeben

Ein besonders gravierender Punkt ist die geplante Bindung öffentlicher Fördermittel an eine „patriotische Grundhaltung“. Damit verlässt die AfD das Prinzip staatlicher Neutralität, sie wird in der Rechtskurve hinausgetragen. Bedingung ist ein nationaler Konservatismus, um Fördergeld zu bekommen.

In einer Demokratie fördert der Staat Projekte nach transparenten, rechtsstaatlichen Kriterien – nicht nach ideologischer Loyalität. Wenn Vereine, Initiativen oder Kulturträger nur noch dann unterstützt werden, wenn sie sich politisch für Patriotismus bekennen, entsteht ein Gesinnungsstaat. Pluralismus wird nicht mehr geschützt, sondern aufgelöst.

4. Zivilgesellschaft wird zum Gegner erklärt

Kirchen, Vereine, Bildungsinstitutionen – sie alle werden im Programmentwurf nicht als Teil der demokratischen Öffentlichkeit gesehen, sondern als feindliche Akteure eines angeblichen „Zerstörungswerks“. Auch das ist typisch für extremistische Gesinnungen, die freie Religionsausübung, Interessenspflege und Bildung gar nicht zulassen wollen. 

Dabei sind gerade diese intermediären Institutionen das Rückgrat einer liberalen Demokratie. Sie vermitteln zwischen Staat und Bürgern, organisieren Kritik, Solidarität und Engagement. Wer sie systematisch diskreditiert oder finanziell austrocknen will, zielt auf eine Entmachtung gesellschaftlicher Gegenkräfte.

5. Härte ersetzt Rechtsstaatlichkeit

Die Forderung nach „Task Force Abschiebungen“ steht exemplarisch für den politischen Stil des Programms: maximale Härte, minimale rechtliche Differenzierung. Wir denken hier sofort an SS-Verbände oder aktueller die Trumpsche ICE, die mit brutaler, teils völlig blinder Vehemenz Menschen vertreiben soll, die nicht erwünscht sind. 

Dabei ignoriert die AfD bewusst, dass zentrale migrationspolitische Kompetenzen beim Bund liegen und dass Abschiebungen rechtsstaatlichen Verfahren unterworfen sind. Demokratie wird hier nicht als Rechtsordnung verstanden, sondern als Hindernis, das man rhetorisch überwinden möchte. Der Rechtsstaat erscheint nicht als Schutz für alle, sondern als lästige Bremse.

6. Mehrheit statt Grundrechte

Demokratie wird im Programm implizit auf Mehrheitsmacht reduziert. Grundrechte, Minderheitenschutz und institutionelle Grenzen staatlicher Macht spielen kaum eine Rolle. Gut, es ist ja "drüben", sie sind halt so geschult. 

Doch Demokratie ist mehr als das Diktat der Mehrheit. Sie ist ein System, das gerade dann schützt, wenn man nicht zur Mehrheit gehört. Mehrheit hat nicht immer Recht oder nimmt den richtigen Standpunkt ein. Auch kollektives Irren ist möglich. Wo dieser Gedanke fehlt, entsteht keine Demokratie, sondern eine nicht liberale Mehrheitsautorität. Eine manipulierte Masse kann und soll dann sagen, wohin die Fahrt geht.

Die Demokratie kommt im Programmentwurf der AfD Sachsen-Anhalt also zu kurz, weil sie nicht als eigenständiger Wert, sondern als taktisches Mittel behandelt wird. Institutionen, die Kritik ermöglichen, sollen abgeschafft werden. Zivilgesellschaft soll kontrolliert, nicht gefördert werden. Staatliche Macht soll ideologisch gebunden, nicht neutral ausgeübt werden.

Es ist ein politisches Denken, das Demokratie nicht schützt, sondern systematisch aushöhlt – leise, programmatisch und unter dem Etikett vermeintlicher „Realpolitik“. Am Ende soll ein autoritäres System stehen.



Samstag, 24. Januar 2026

Kältewelle: Obdachlose und fast kein Ende!

Obdachlose im Winter
Ai, gemeinfrei


Bundespräsident Frank‑Walter Steinmeier warnte bereits bei zurückliegenden Kältewellen eindringlich vor der lebensgefährlichen Lage Zehntausender obdachloser Menschen in Deutschland. Er sagte, die Situation sei „unerträglich“, und die Politik dürfe sich daran „nicht gewöhnen“ – sie müsse handeln. Laut mehreren übereinstimmenden Berichten aus dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) äußerte der Bundespräsident Folgendes: 
  • Die Kältewelle zeige „besonders dramatisch, was jeden Tag unerträglich ist: dass Zehntausende Menschen in Deutschland auf der Straße leben müssen“. 
  • „Daran dürfen wir uns nicht gewöhnen, und das zu ändern, ist Aufgabe der Politik.“ 
  • Er zeigte sich „besorgt über die Lebensverhältnisse von Obdachlosen“ und dankte allen, die in den eisigen Nächten helfen, wie z.B. Notunterkünfte, Suppenküchen und Kältebusse.  
Sozialverbände berichteten zeitgleich von ersten Kältetoten, was Steinmeier als zusätzlichen Handlungsdruck hervorhob. Die Berichte sprechen von Zehntausenden Obdachlosen: eine häufig genannte Zahl ist rund 47.300 Menschen in Deutschland (2024), die tatsächlich auf der Straße leben (ohne Unterkunft). Die aktuellsten verfügbaren Zahlen zeigen zwei Größenordnungen: Rund 900.000 Menschen leben in Europa obdachlos, während breitere Schätzungen von mindestens 1,3 Millionen Menschen ohne Wohnung ausgehen. Der Unterschied entsteht, weil einige Berichte nur Obdachlose zählen (Menschen, die tatsächlich auf der Straße leben, keine Notunterkünfte besuchen, aber im Foyer des Bahnhofs übernachten, wenn man sie lässt - was mittlerweile eine Seltenheit ist), während andere alle Wohnungslosen einschließen (z. B. Notunterkünfte). Die Zahlen sind leider nicht genau.

Gesamtzahl der Obdachlosen in der EU

  1. Zahl der Obdachlosen (Menschen, die auf der Straße leben) läge bei etwa 900.000 Menschen in Europa. Diese Zahl stammt aus einem Bericht von FEANTSA und Fondation Abbé Pierre (2023).
  2. Zahl der Wohnungslosen (inkl. Notunterkünfte, Übergangswohnheime) wäre höher: etwa 1.300.000 Menschen in Europa haben keine eigene Wohnung. Diese Zahl umfasst alle Formen von Wohnungslosigkeit.


Warum gibt es zwei verschiedene Zahlen?

Die EU selbst führt keine einheitliche Statistik – die Daten stammen von Verbänden und internationalen Organisationen. Wir können davon ausgehen, dass rund 900.000 Menschen in Europa tatsächlich auf der Straße schlafen, aber mindestens 1,3 Millionen Menschen keine eigene Wohnung haben. Beide Zahlen steigen seit Jahren – trotz des EU‑Ziels, Obdachlosigkeit bis 2030 zu beenden. Die EU hat das Ziel „Obdachlosigkeit bis 2030 beenden“ politisch ausgerufen – aber es ist nicht rechtsverbindlich, nicht mit Sanktionen hinterlegt und verpflichtet die Mitgliedstaaten zu nichts Konkretem. Deshalb können weiterhin Hunderttausende Menschen obdachlos sein, obwohl das Ziel existiert.


Warum trotz EU‑Ziel wahrscheinlich noch Hunderttausende Menschen obdachlos sind

Das EU‑Ziel ist politisch, nicht rechtlich bindend. Die EU hat 2021 die Europäische Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit gegründet. Dort wurde das Ziel formuliert, Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden. Aber es gibt keine EU‑Gesetze, die Staaten verpflichten, Obdachlosigkeit abzuschaffen. Es gibt keine Sanktionen, wenn Staaten das Ziel verfehlen. Die EU kann im Wohnungswesen nicht direkt eingreifen, weil Wohnpolitik nationale Kompetenz ist. Das Ziel ist also ein politisches Versprechen, kein einklagbares Recht.

Die EU kann Ziele setzen – aber die Umsetzung liegt bei den Staaten. Deutschland hat das EU‑Ziel übernommen und im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit festgeschrieben: „Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden.“ Aber auch hier gilt:
  • Der Aktionsplan ist kein Gesetz.
  • Es gibt keine verbindlichen Maßnahmen, nur Empfehlungen.
  • Die Umsetzung hängt von Ländern und Kommunen ab.
Der Wohnungsmarkt ist angespannt, besonders im unteren Segment. Europaweit steigt Obdachlosigkeit. Die EU erkennt selbst, dass Obdachlosigkeit in vielen Ländern weiter zunimmt.
Das zeigt: Ein Ziel ohne verbindliche Gegenmaßnahmen ändert die Realität nicht automatisch.

Die EU hat ein ambitioniertes Ziel formuliert – aber ohne rechtliche Verbindlichkeit, ohne Sanktionen und ohne direkte Eingriffsmöglichkeiten in die nationale Wohnpolitik. Deshalb können weiterhin Hunderttausende Menschen wohnungslos sein, obwohl das Ziel „keine Obdachlosen bis 2030“ existiert.

Wer verfolgt das EU‑Ziel?

Die EU hat 2021 die „Europäische Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit“ (EPOCH) gegründet. Beteiligt sind: EU‑Kommission, EU‑Mitgliedstaaten, Städte und Kommunen, NGOs wie FEANTSA, Caritas Europa, Rotes Kreuz, Sozialministerien der Länder.
Die Plattform setzt politische Ziele, aber keine verbindlichen Gesetze.

Wer arbeitet in Deutschland daran?

Deutschland hat 2023 den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP) beschlossen. Beteiligt sind:
- Bundesministerium für Wohnen (BMWSB)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Länder und Kommunen
- Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie, AWO, DRK, Paritätischer)
- Straßenhilfen und Kältehilfen
- Wohnungswirtschaft
Der Plan ist aber nicht rechtsverbindlich – er ist ein Koordinationsinstrument. 


Wird wirklich daran gearbeitet?

Ja – aber ungleich und unzureichend.

Was tatsächlich passiert:
- Ausbau von Housing‑First‑Projekten in mehreren EU‑Ländern
- EU‑Fördermittel für sozialen Wohnungsbau
- Nationale Aktionspläne (Deutschland, Spanien, Irland, Portugal)
- Kommunale Programme (z. B. Wien, Helsinki, Kopenhagen)

Was NICHT passiert:
- EU‑weite verbindliche Vorgaben
- Sanktionen, wenn Staaten das Ziel ignorieren
- einheitliche Statistik
- Pflicht, Housing First flächendeckend einzuführen
- Garantie für sozialen Wohnraum

Das Ergebnis: Einige Länder machen viel – andere fast nichts.


Warum ist das Ziel so schwer umzusetzen?

Wohnpolitik ist nationale Kompetenz, die EU darf nicht eingreifen. Viele Länder haben Wohnungsnot, steigende Mieten, zu wenig Sozialwohnungen. Obdachlosigkeit ist kommunal organisiert, nicht zentral. Es gibt keine einheitliche Definition von Obdachlosigkeit. Die EU‑Ziele sind politische Absichtserklärungen, keine Verpflichtungen.

Fazit
Ja, es wird daran gearbeitet – aber:
- Die EU setzt Ziele, aber keine Gesetze.
- Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, wie ernst sie es nehmen.
- Deutschland hat einen Aktionsplan, aber keine verbindlichen Maßnahmen.
- Die Umsetzung hängt fast vollständig von Städten und Kommunen ab. Deshalb ist das Ziel „keine Obdachlosen bis 2030“ realistisch kaum erreichbar, obwohl es offiziell verfolgt wird.





Land Maßnahmen Bewertung
Finnland Flächendeckendes Housing First, massiver sozialer Wohnungsbau, Obdachlosigkeit seit Jahren rückläufig Vorbildlich
Dänemark Housing First in vielen Kommunen, gute Datenlage, langfristige Finanzierung Sehr gut
Portugal Nationale Strategie, Ausbau von Housing First, Nutzung von EU‑Mitteln für sozialen Wohnungsbau Gut
Irland Ambitionierter Housing‑First‑Plan, staatliche Finanzierung, regelmäßige Berichte Gut
Spanien Nationale Strategie, EU‑Gelder für Wohnraum, erste Housing‑First‑Programme Fortschrittlich

Land Maßnahmen Bewertung
Deutschland Nationaler Aktionsplan, aber unverbindlich; Housing First nur punktuell; keine bundesweite Statistik Mittelmäßig
Frankreich Große Hilfsprogramme, aber wenig Housing First; Obdachlosigkeit steigt weiter Mittelmäßig
Belgien Housing‑First‑Pilotprojekte, fragmentiert zwischen Regionen Mittelmäßig
Niederlande Gute kommunale Programme, aber keine umfassende nationale Strategie Mittelmäßig
Österreich Wien stark, Rest des Landes schwächer; keine einheitliche nationale Strategie Uneinheitlich

Land Maßnahmen Bewertung
Italien Keine nationale Strategie, begrenzte lokale Hilfen, schwache Datenlage Schwach
Griechenland Wenig strukturierte Programme, kaum Housing‑First‑Ansätze Schwach
Ungarn Repressive Politik gegenüber Obdachlosen, keine präventive Gesamtstrategie Sehr schwach
Bulgarien Keine nationale Strategie, sehr begrenzte Hilfsstrukturen Sehr schwach
Rumänien Keine systematische Wohnungslosenpolitik, kaum strukturierte Hilfen Sehr schwach


Sind (deutsche) Bahnhöfe noch Zufluchtsorte?

Ein Bahnhof zählt hier nur dann als „Ziel bei Kälte“, wenn mindestens zwei dieser Punkte zutreffen:

  • nachts teilweise offen oder faktisch geduldet
  • keine sofortige Vertreibung durch Security bei ruhigem Verhalten
  • Bahnhofsmission / Streetwork direkt vor Ort
  • Erfahrungswissen aus Kältehilfe / Sozialarbeit: „Da kommt man durch.“


Bahnhöfe, die noch infrage kommen

Berlin

Berlin Zoologischer Garten
  • kleiner, unübersichtlicher, weniger Event-Charakter
  • Bahnhofsmission aktiv
  • faktisch einer der letzten halbwegs „atmenden“ Bahnhöfe

Berlin Ostbahnhof

  • weniger Kontrolle nachts
  • Nähe zu Hilfsangeboten

Berlin Hauptbahnhof
nur eingeschränkt

  • extrem überwacht
  • Duldung schwankt stark nach Sicherheitslage

Berlin ist Ausnahme, nicht Vorbild.


Hamburg 

Hamburg Hauptbahnhof (Randzonen)
  • Nähe zu Drob Inn, Kältebus, Bahnhofsmission
  • innen fast immer Räumung, außen / Übergänge, eher Duldung
Hamburg Altona
  • überschaubarer, weniger Hochglanz
  • punktuell geduldet

Köln Hbf / Dompassage
    • Bahnhofsmission stark
    • Security, aber situative Duldung bei Frost
    • stark tages- und personalabhängig

Frankfurt (Main)

  • Frankfurt Hbf – NICHT die Halle, sondern:

  • Seitenbereiche
  • Übergänge
  • Umfeld mit Streetwork
        Bahnhofsmission vorhanden, sehr hohe Verdrängung,
        aber bei extremer Kälte manchmal Durchlass.

Bremen

  • Bremen Hbf

  • vergleichsweise kleine Struktur
  • weniger privatisiert
  • noch eine der stilleren Ausnahmen im Norden

Oberhausen Hauptbahnhof (NRW) !!

  • Der Bahnhof wurde von der Deutschen Bahn zuletzt ausdrücklich so betrieben, dass bei extremer Kälte Obdachlose nicht weggeschickt werden sollen.

  • Die Sicherheitskräfte verzichten darauf, Menschen bei niedrigsten Temperaturen zu vertreiben, in Abstimmung mit sozialen Trägern.(WAZ)



Bahnhöfe, die praktisch nachts keinen stundenlangen Schutz mehr bieten (auch bei Kälte nicht)

🔴 München Hbf
🔴 Stuttgart Hbf
🔴 Düsseldorf Hbf
🔴 Hannover Hbf
🔴 Leipzig Hbf
🔴 Dresden Hbf
🔴 Nürnberg Hbf
🔴 Mannheim Hbf
🔴 Heidelberg Hbf und
🔴 viele weitere Bahnhöfe stehen nicht zur Verfügung.

Gemeinsame Merkmale:

  • konsequente Räumung
  • privatisierte Sicherheitslogistik
  • Null-Toleranz-Strategien
  • „Kältehilfe = woanders“ (siehe weiter unten)

Hier ist der Aufenthalt real gefährlich (Platzverweise, Anzeigen, Eskalation)!


Wichtige Verschiebung: Bahnhöfe verlieren ihre Funktion

Ein bitterer Befund:

Bahnhöfe sind nicht mehr der frei zugängliche, primäre Kälteschutz.

Stattdessen:

  • Nachtbusse
  • Kirchen (inoffiziell)
  • Container
  • U-Bahn-Zugänge (immer mehr überwacht)
  • Tiefgaragen
  • Treppenhäuser
  • Übergangsräume

Bahnhöfe sind heute Kontrollräume, keine Schutzräume mehr.

Betroffene müssen sich rechtzeitig über die Ersatzangebote / Übernachtungsmöglichkeiten informieren. 


Ehrliches Fazit

Wenn man es ganz realistisch betrachtet:

  • Berlin (2–3 Bahnhöfe)
  • Hamburg (1–2 Bereiche)
  • Köln (eingeschränkt)
  • Frankfurt (Teilbereiche)
  • Bremen (jeweils eingeschränkt)
  • Oberhausen Hauptbahnhof (NRW)
  • Kaiserslautern (bei Frost Aufenthaltstoleranz für Obdachlose,
    sehr begrenzter Platz).
    In Kaiserslautern gibt es ein Notprogramm,
    das bei Kälte tatsächlich greift – kombiniert aus:
    - 24/7 Notfallhotline ( 0631 – 34 31 78 78 / 24 h erreichbar)
    mit materieller Hilfe (Schlafsack, Kleidung) und 
    Kälte-Iglus auf der Pfarrwiese St. Martin für nächtlichen Schutz. 

Alles andere ist Risikozone, kein Zufluchtsort oder nachts verschlossen.


Deutsche Städte mit strukturierten Winter-/Kälte-Hilfsangeboten

Großstädte mit umfangreicher Kältehilfe (Notunterkünfte, Kälte-/Wärmebusse etc.)

Berlin

  • Winter-Kältehilfe mit über 1150 Notübernachtungsplätzen (Oktober–April). (mein-berlin.net)
  • Kälte- und Wärmebusse fahren durch die Stadt und bringen Menschen auf Wunsch zu Unterkünften. (mein-berlin.net)
  • Nacht-Cafés und zusätzliche spontane Angebote in Kältephasen. (Berliner Morgenpost)

Köln

  • Zusätzliche Kältegänge und Notunterkünfte im Winter sowie Informations-Hotlines. (Deutsche Welle)

Düsseldorf, Bielefeld, Dortmund (NRW)

  • In NRW werden Notunterkünfte in der kalten Jahreszeit rund um die Uhr geöffnet. (The Weather Channel)

Frankfurt am Main (Hessen)

  • Notunterkünfte, Kältebus und zahlreiche Tagesaufenthalte (u. a. Wärmestuben) angeboten. (DIE WELT)
  • Auch niedrigschwellige Treffpunkte wie der Franziskustreff bieten im Winter Wärme.(franziskustreff.de)


Weitere Städte mit etablierten Programmen und Hilfsstrukturen

München (Bayern)

  • Winter-Notunterkünfte öffnen je nach Wetterlage (traditionell schon länger Winterhilfe-Programme). (Spiegel)

Leipzig, Dresden, Chemnitz (Sachsen)

  • Notunterkünfte, Kältebus- bzw. Fahrdienste zu Unterkünften und Nachtcafés im Winter. (Die Sachsen)

Thüringer Städte (z. B. Jena, Erfurt, Weimar, Gera, Suhl, Mühlhausen)



Städte/Regionen mit systematischer Obdachlosen- oder Kältehilfe

Hessen (weitere Städte)

  • Wiesbaden: Ganzjährige „Winterregelung“ — Unterkünfte stehen wohnungslosen Menschen dauerhaft und bedingungslos offen. (DIE WELT)
  • Kassel, Gießen, Offenbach: erweiterte Notunterkünfte und Winter-Programme. (DIE WELT)

 Sachsen-Anhalt (z. B. Magdeburg, Halle, Dessau)

Mecklenburg-Vorpommern (Rostock, Schwerin, Stralsund, Neubrandenburg, Wismar)

  • Notunterkünfte, Begegnungsstätten, Tagesaufenthalte, Kältebusse und Straßensozialdienste. (DIE WELT)

Potsdam (Brandenburg)

  • Straßensozialarbeit in Kältezeiten, Decken/Isomatten/heiße Getränke, sowie Informations- und Unterstützungsnetzwerke. (themayor.eu)