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Samstag, 30. März 2013

Wird den Opfern sexualisierter Gewalt (Kirche, Pädagogik) nun besser geholfen?

(SV)  

 
Am 14. März 2013, Tag der Demonstration von netzwerkB,  hat der Deutsche 
Bundestag ein Gesetz namens StORMG verabschiedet - SPD, Linke, 
Bündnis90/Grüne haben sich enthalten.

Norbert Denef, Sprecher des Netzwerks Betroffener von sexualisierter
Gewalt, kurz netzwerkB, erklärt hierzu:

"Da kriegt man vielleicht ein bisschen Therapie, vielleicht einen Malkurs
oder vielleicht ein paar Tempotaschentücher, die man kaufen kann, um seine
Tränen zu trocknen, und danach ist wieder Schluss - das ist doch kein
Konzept!" (http://www.youtube.com/watch?v=Ja2s2LDcQlM)

Norbert Denef wird weiter kämpfen. Für ihn werden die Täter immer noch
zu sehr geschützt und die Opfer im Stich gelassen.
 
Weitere Informationsquellen für interessierte Leser:
 
 
  • Am wichtigsten:  Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)

    Aus dem Gesetzentwurf:
    Wer Opfer einer Straftat geworden ist, hat Anspruch auf staatlichen Schutz und Beistand. Dies gilt ganz besonders für Kinder und Jugendliche, die sexuellen Missbrauch erlitten haben. Die Beratungen des von der Bundesregierung eingesetzten Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ haben gezeigt, dass in den letzten Jahren bereits viel für den Opferschutz im Strafverfahren erreicht worden ist, aber gerade für die minderjährigen Opfer sexuellen Missbrauchs noch weitere gesetzliche Verbesserungen erforderlich sind. Der vorliegende Gesetzentwurf greift insbesondere Empfehlungen auf, die der Runde Tisch zur Vermeidung von Mehrfachvernehmungen, zur Ausweitung der Opferanwaltbestellung und zur Stärkung von Verletztenrechten erarbeitet hat. Außerdem soll die Verjährung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche, die ebenfalls Gegenstand der Beratungen des Runden Tisches war, zugunsten der Opfer sexuellen Missbrauchs und vorsätzlicher Verletzung anderer höchstpersönlicher Rechtsgüter verlängert werden.

    Regierungsentwurf (PDF, 216 KB, Datei ist nicht barrierefrei)