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Donnerstag, 7. Dezember 2023

Iran: Sicherheitskräfte vergewaltigen Demonstrierende zur Abschreckung

Foto: Amnesty

Amnesty berichtet wieder eindringlich von Verbrechen aus dem Iran: „
Die Agenten haben meine Kleidung sofort ausgezogen, als wir dort ankamen, und meine Brüste und Genitalien berührt [...] Mein Haar war sehr lang und sie haben es gewaltsam bis zu meinen Ohren abgeschnitten. Sie verspotteten mich und sagten: ‚Wolltest du nicht dein Haar zeigen?‘ Sie warfen mir mein Haar auf den Schoß und sagten, ich solle es in der Öffentlichkeit zeigen“, berichtet Sahar, eine Protestierende aus der unterdrückten baluchischen ethnischen Minderheit im Iran.

Neu veröffentlicht wurde der Bericht They violently raped me. Er dokumentiert das Leiden von 45 Überlebenden sexualisierter Gewalt, die willkürlich festgenommen wurden, weil sie gegen Unterdrückung und Diskriminierung im Iran protestiert hatten. Viele von ihnen berichteten Amnesty International, dass sie vergewaltigt wurden – Frauen und Männer, ein 14-jähriges Mädchen und zwei Jungen im Alter von 16 und 17 Jahren. Sechs von ihnen – vier Frauen und zwei Männer – wurden von Gruppen von bis zu zehn männlichen Sicherheitskräften vergewaltigt. 

Im Iran findet eine alarmierende Zunahme von sexualisierter Gewalt zur Niederschlagung der Proteste statt. Recherchen zu sexualisierter Gewalt und dem Iran sind sehr aufwendig, Amnesty darf offiziell nicht ins Land, und die Betroffenen fürchten eine Stigmatisierung. 
Ich glaube nicht, dass ich jemals wieder dieselbe Person sein werde. Nichts kann mir mein altes Ich zurückbringen, meine Seele wiedergeben [...] Ich hoffe, dass meine Aussage zu Gerechtigkeit führen wird, und nicht nur für mich“, erklärt Zahra, eine weitere Überlebende, Amnesty gegenüber. Sie wurde von einem Folterer der Spezialeinheiten der Polizei vergewaltigt. 

Bisher ist kein einziger Täter zur Rechenschaft gezogen worden. Amnesty bittet um Unterstützung.

Dienstag, 9. Juli 2013

NetzwerkB: Die Grünen und ihre Haltung zu Sex mit Kindern

(SV)





netzwerkB fordert personelle Konsequenzen und ein 
Umdenken bei den GRÜNEN


Volker Beck und Daniel Cohn-Bendit haben Pädokriminalität verharmlost. Diese Verharmlosungen sind in gedruckter Form erschienen und öffentlich zugänglich. Selbst für den unbedarften Leser sind diese verharmlosenden und verherrlichenden Texte sexualisierter Gewalt schockierend. Jedoch für uns als Betroffene, die sexualisierte Gewalt wieder und wieder in unserer Kindheit oder Jugend als Leidensweg erleben mussten, sind die vorliegenden Texte retraumatisierend. Personen wie Beck und Cohn-Bendit waren keine Opfer eines Zeitgeistes. Sie haben stattdessen vielmehr mit reichlich Energie versucht, diesen in ihrem Sinne zu prägen. Wir als Opfer haben unser Leben lang mit den gesundheitlichen Folgen unserer Gewalterfahrung zu kämpfen – die Schreibtischtäter von damals noch immer an politisch einflussreichen Positionen zu sehen ist unzumutbar! Die Grünen haben es ebenso mitzuverantworten, dass das heutige Strafgesetzbuch im Bereich von sexualisierter Gewalt extrem unzulänglich ist und mehr Täterschutz als Opferschutz beinhaltet. Die äußerlich nicht sichtbaren Gesundheitsschäden - darunter lebenslange Traumatisierungen bei sexualisierter Gewalt und ihre Folgen - werden bis heute nicht ausreichend gewürdigt. 


Daniel Cohn-Bendit
  
Die Grünen stehen in einer langen Tradition der Verharmlosung 
von sexualisierten Übergriffen gegenüber Kindern. So berichtete Daniel
Cohn-Bendit schon 1975 in „Der große Basar“ über seine Zeit als
Kinderbetreuer im Kinderladen der Universität Frankfurt zwischen 1972 und
1974: „Ich konnte richtig fühlen, wie die kleinen Mädchen von fünf
schon gelernt hatten, mich anzumachen", so dass  es „mehrmals passierte,
dass einige Kinder meinen Hosenlatz geöffnet und angefangen haben, mich zu
streicheln“ und er „auf Wunsch“ zurückgestreichelt habe.

Cohn-Bendits Haltung zu sexuellen Kontakten zwischen Erwachsenen und
Kindern war von einer feurigen Begeisterung geprägt, wie eine Talkshow im
französischen Fernsehen von 1982 deutlich belegt. [1]

Wir sind entsetzt, dass die angeblich entlastende Aussage einer Mutter
über Cohn-Bendit der Presse gegenüber lanciert wurde, denn diese sagte
aus, dass ihre Kinder nie in der Betreuung von Cohn-Bendit gestanden
hatten. Die besagte Mutter räumte ein „Mein Sohn war damals nicht in der
Universitäts-Kita, um die es in dem Buch ging, sondern in der Krabbelstube
im Haus der Freien Schule“, sie sei eben nur empört gewesen über die
Diskreditierung von Cohn-Bendit. [2]

Das Lügen und Vertuschen in der Politik geht also weiter.




Volker Beck 

Volker Beck verfasste den Beitrag „Das Strafrecht ändern? Plädoyer für
eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik“ welcher im
Sammelwerk „Der pädosexuelle Komplex“ (Joachim S. Hohmann (Hrsg.),
Verlag Foerster, Berlin, 1988, ISBN 3-922257-66-6) erschien. Beck setzte
sich leidenschaftlich für eine Entkriminalisierung von Bereichen der
Pädosexualität ein. Unter anderem hat er geschrieben:

„Allerdings hat der Sonderausschuss (...) sich wider besseres
Sachverständigenwissen für eine generelle Strafbarkeit der Sexualität
mit Kindern entschieden.“

„Lässt man sich aber auf eine Strafrechtspolitik unter diesen
Leitsätzen ein, ist es die Aufgabe der sexual-emanzipatorischen Bewegung,
nachzuweisen, dass es bei gewaltlosen sexuellen Kontakten zwischen Personen
über 19 und unter 14 Jahren, sogenannte Erwachsene mit Kindern, zu keinen
Schädigungen der sexuellen Entwicklung des Kindes kommt oder kommen muss
bzw. das Strafrecht kein geeignetes Mittel ist, um einen eventuellen
Schaden von dem Kind abzuwehren.“

„Allein eine Mobilisierung der Schwulenbewegung für die rechtlich
gesehen im Gegensatz zur Pädosexualität völlig unproblematische
Gleichstellung von Homo- und Heterosexualität durch die Streichung des §
175 StGB und für die Rechte der Homosexuellen wird das Zementieren eines
sexualrepressiven Klimas verhindern können – eine Voraussetzung, um
eines Tages den Kampf für die zumindest teilweise Entkriminalisierung der
Pädosexualität aufnehmen zu können.“

„Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des
jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich,
nicht zuletzt weil sie im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen
aufrechterhalten wird.“

„Auch wenn das Strafrecht als Ultima Ratio hier nicht das geeignete
Mittel ist, muss zumindest eine Antwort auf den von den Feministinnen
artikulierten Schutzbedarf des Kindes, insbesondere des Mädchens, gefunden
werden. Bevor dies nicht möglich ist, wird ein unaufrichtiges Kinderbild,
das die uneingeschränkte Fähigkeit zu einvernehmlicher Sexualität (auch
für das Kleinkind?) einschließt, einem mythischen Kinderbild
gegenüberstehen, das von einer generellen Unfähigkeit zu sexueller
Selbstbestimmung einer generellen Traumatisierung durch sexuelle Erlebnisse
beim vorpubertären Menschen ausgeht. Auf beiden Seiten Irrationalität,
auf beiden Seiten Schielen auf Populismus statt sachgerechter
Auseinandersetzung.“

Angeblich sei der Abdruck nicht autorisiert gewesen, Aussagen seien
bearbeitet worden. Beck habe damals auch protestiert, doch gehen konkrete
Angaben darüber anscheinend in Erinnerungslücken unter.

Beck hat sich später von seiner Haltung distanziert, doch wir sind der
Meinung, dass Volker Beck in seiner Kehrtwende vom engagierten
Pädophilen-Fürsprecher zum „Kämpfer gegen sexuellen Missbrauch“
anstatt von echter Einsicht von politischem Kalkül geleitet war, da
„pädophile“ Ansichten seit Beginn der 1990er-Jahre nicht mehr opportun
sind. An das Märchen „vom Saulus zum Paulus“ glauben wir nicht. Zumal
sich Volker Beck auch in den vergangenen Jahren nicht mit einem
auffälligen Engagement gegen Pädokriminalität bzw. für Kinderschutz
eine entsprechende Glaubwürdigkeit erarbeitet hat.

Zu den Fehlschlägen der Grünen zählt auch die Liberalisierung der
Prostitution, die von der Bundesregierung 2001 unter Beteiligung der
Grünen durchgesetzt wurde. Ignoriert wurde von den Grünen auch der
Hintergrund vieler Prostituierter. Laut internationalen Studien sind bis zu
73 % der Prostituierten in ihrer Kindheit Opfer von sexualisierter Gewalt
gewesen. [3] Aufgrund von Amnesien kann der Anteil sogar noch höher sein.
Ehemalige Opfer setzen also ihre Kindheitstraumata als Erwachsene fort,
indem sie sich weiterhin ausbeuten lassen. Vor diesem Hintergrund muss die
von Volker Beck nach wie vor geäußerte Überzeugung “Mit sexuellen
Dienstleistungen verdientes Geld ist ehrlich verdientes Geld” für einen
empathischen Menschen wie Hohn klingen. [4]

Schon 5 Jahre nachdem Inkrafttreten des Gesetzes stellte das
Familienministerium fest, die Liberalisierung habe „keine messbare
tatsächliche Verbesserung der sozialen Absicherung von Prostituierten
bewirken können". Der Spiegel berichtete am 27. Mai 2013: „Inzwischen
sind viele Polizisten, Frauenorganisationen und Politiker, die Prostitution
aus der Nähe kennen, überzeugt: Das gutgemeinte Gesetz ist ein
Förderprogramm für Zuhälter und macht den Markt für Menschenhändler
attraktiver.“

Es ist vollkommen klar, dass schlechter gegen "Kinderprostitution"
vorgegangen werden kann, wenn die Prostitution von Erwachsenen immer mehr
legalisiert wird.

Volker Beck ist bis heute menschenrechtspolitischer Sprecher der grünen
Bundestagsfraktion.


Jerzy Montag



Der Grüne Jerzy Montag setzt sich vehement gegen die Verschärfung des
Straftatbestands des sexuellen Missbrauchs und gegen die Aufhebung der
Verjährungsfristen ein. Montag argumentiert mit sexueller Selbstbestimmung
und sog. „Einvernehmlichkeit“ und lässt selbstverständlich außer
Acht, dass zum Beispiel zwischen einem 32-jährigen Lehrer und einer
14-jährigen Schülerin ein Machtgefälle besteht. Auch die
Argumentationskeule „prüde Sexualmoral“ darf in Montags Aktionismus
nicht fehlen. [5]

Jerzy Montag ist bis heute rechtspolitischer Sprecher der grünen
Bundestagsfraktion.

Claudia Roth und Co.

Wir brauchten uns nicht zu wundern, dass sich Claudia Roth, Volker Beck und
andere Politiker im Jahre 2012 auch lautstark für genitale Gewalt an
Säuglingen und Kindern einsetzten, nämlich für eine Beschneidung ohne
Betäubung gegen die Schmerzen und das auch nicht durch Ärztehand.

Zu den Abgeordneten der Grünen, die einen solchen Eingriff ohne Narkose
bei Säuglingen bis zu einem Lebensalter von 14 Tagen rechtfertigten,
zählten Cornelia Behm, Claudia Roth, Katrin Göring-Eckardt, Konstantin
von Notz, Marieluise Beck, Kerstin Müller, Josef Winkler, Tom Koenigs,
Sven-Christian Kindler, Kerstin Andreae, Hermann Ott und Lisa Paus.

Das Ergebnis einer solchen Politik, das Beschneidungsgesetz, wird in
sämtlichen wichtigen juristischen Standardkommentaren inzwischen als ein
Debakel angesehen.

Fazit

Wir als Betroffene von sexualisierter Gewalt haben unser Leben lang mit den
gesundheitlichen Folgen zu kämpfen. Wir glauben nicht daran, dass die
angebliche Aufarbeitung der GRÜNEN zu irgendwelchen Konsequenzen führt.
Von unserem Standpunkt als Betroffene sagen wir:

Ein Schutz von Minderjährigen vor sexualisierter Gewalt ist mit solchen
Politikern nicht möglich. Solche Politiker sind nicht Teil der Lösung,
sondern Teil des Problems.

Daher rufen wir zur Demonstration auf:

Wann: 20. Juli 2013 von 12:00 bis 15:00 Uhr

Wo: Berlin, Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor

Die Versammlung ist genehmigt.

Wir erwarten vom reformbereiten Teil der GRÜNEN Unterstützung bei
folgenden notwendigen Veränderungen:

- Anpassung des Strafrahmens für Sexualstraftaten
- Aufhebung der Verjährungsfristen für sexualisierte Gewalt und andere
Formen von interpersoneller Gewalt bei scheren Delikten
- eine Anzeigepflicht für sexualisierte Gewalt sowie für sonstige Gewalt
gegen Kinder, damit Vorgesetzte und andere Beteiligte sich nicht mehr der
Verantwortung entziehen können wie es bisher der Fall ist (Fallbeispiel
Charité)
- eine Reform des Schadenersatzsystems für gesundheitlich Betroffene von
interpersoneller Gewalt für angemessene Entschädigung
- eine Aufhebung der zivilrechtlichen Fristen, denn die Opfer leiden
lebenslang und haben einen moralischen Anspruch auf Ausgleich
mehr Rechte für die Einsicht in Akten, darunter auch Kirchenakten usw.
- mehr Unterstützung für die Einrichtung und den Betrieb von
Schutzhäusern für Frauen und Kinder, aber auch für männliche Opfer,
sowie auch für ganze hilfesuchende Familien
- viele weitere Anpassungen, denn es darf nicht sein, dass ein Täter vor
Gericht straffrei bleibt, weil das minderjährige Opfer vor Angst keinen
Widerstand leisten und auch nicht schreien konnte, oder ein Täter
straffrei ausgeht, weil die Kinder der Vertretungsklasse nicht
schutzbefohlen seien
- auch das Beschneidungsgesetz ist aufzuheben, unter anderem wird es weder
von den medizinischen Fachgesellschaften noch von den Juristen unterstützt
- der Kinderschutz ist als eigenständiger Zweck für gemeinnützige Arbeit
in die Abgabeordnung aufzunehmen.
-
[1] http://www.youtube.com/watch?v=M0qvkg2nzg8&list=PL83D90EA3BFA218BD
[2]
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vorwurf-des-kindesmissbrauchs-mutter-korrigiert-ihre-entlastung-cohn-bendits-12155537.html
[3] Ingo Schäfer: Trauma und Sucht. Konzepte - Diagnostik - Behandlung.
2006, Seite 37
[4]
http://www.volkerbeck.de/artikel/120915-prostitutionsgesetz-weiterentwickeln-statt-verschaerfen
/
[5]
http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Jerzy-Montag-ueber-den-Straftatsbestand-des-sexuellen-Missbrauchs-709030768
-

Samstag, 30. März 2013

Wird den Opfern sexualisierter Gewalt (Kirche, Pädagogik) nun besser geholfen?

(SV)  

 
Am 14. März 2013, Tag der Demonstration von netzwerkB,  hat der Deutsche 
Bundestag ein Gesetz namens StORMG verabschiedet - SPD, Linke, 
Bündnis90/Grüne haben sich enthalten.

Norbert Denef, Sprecher des Netzwerks Betroffener von sexualisierter
Gewalt, kurz netzwerkB, erklärt hierzu:

"Da kriegt man vielleicht ein bisschen Therapie, vielleicht einen Malkurs
oder vielleicht ein paar Tempotaschentücher, die man kaufen kann, um seine
Tränen zu trocknen, und danach ist wieder Schluss - das ist doch kein
Konzept!" (http://www.youtube.com/watch?v=Ja2s2LDcQlM)

Norbert Denef wird weiter kämpfen. Für ihn werden die Täter immer noch
zu sehr geschützt und die Opfer im Stich gelassen.
 
Weitere Informationsquellen für interessierte Leser:
 
 
  • Am wichtigsten:  Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)

    Aus dem Gesetzentwurf:
    Wer Opfer einer Straftat geworden ist, hat Anspruch auf staatlichen Schutz und Beistand. Dies gilt ganz besonders für Kinder und Jugendliche, die sexuellen Missbrauch erlitten haben. Die Beratungen des von der Bundesregierung eingesetzten Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ haben gezeigt, dass in den letzten Jahren bereits viel für den Opferschutz im Strafverfahren erreicht worden ist, aber gerade für die minderjährigen Opfer sexuellen Missbrauchs noch weitere gesetzliche Verbesserungen erforderlich sind. Der vorliegende Gesetzentwurf greift insbesondere Empfehlungen auf, die der Runde Tisch zur Vermeidung von Mehrfachvernehmungen, zur Ausweitung der Opferanwaltbestellung und zur Stärkung von Verletztenrechten erarbeitet hat. Außerdem soll die Verjährung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche, die ebenfalls Gegenstand der Beratungen des Runden Tisches war, zugunsten der Opfer sexuellen Missbrauchs und vorsätzlicher Verletzung anderer höchstpersönlicher Rechtsgüter verlängert werden.

    Regierungsentwurf (PDF, 216 KB, Datei ist nicht barrierefrei)


 

Dienstag, 8. Januar 2013

Keine Lösung in Sicht, Kirchenmauern hoch wie in Jericho


(SV) netzwerkB informiert:

Die Zusammenarbeit der Deutschen Bischofskonferenz als höchstes Gremium
der römisch katholischen Kirche in Deutschland und dem kriminologischen
Forschungsinstitut Niedersachsen, geleitet von dem ehemaligen
Landesjustizminister Prof. Dr. Christian Pfeiffer, ist gescheitert. 

Die Vereinbarte Untersuchung sämtlicher Personalakten zusammen mit
unabhängigen Experten die im Juni 2011 bundesweit angekündigt worden war,
wird nicht stattfinden, berichten uns verschiedene Quellen aus dem Umfeld
der Vertragspartner. Im kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen
selbst wurden zwei Mitarbeiter für die Studie bereits frei gesetzt.

Hierzu erklärt Norbert Denef im Namen des Netzwerks Betroffener von
sexualisierter Gewalt, kurz netzwerkB, (www.netzwerkb.org), der
Öffentlichkeit wie folgt:
Wir fühlen uns bestätigt. Was wir erleben entspricht auch unseren eigenen
Erfahrungen. Die Kirche ist noch nicht so weit sich zu öffnen. Sie ist
noch nicht fähig mit ihrer eigenen Verantwortung für die Opfer
sexualisierter Gewalt umzugehen. 

Wir erkennen, dass das Prinzip der freiwilligen Selbstverpflichtung hier
nicht greift. Das sehen wir deutlich an dem Vertrag, den die Deutsche
Bischofskonferenz als höchstes Organ der römisch katholischen Kirche in
Deutschland mit Herrn Prof. Dr. Pfeiffer, einem der renommiertesten
Kriminologen in Deutschland, geschlossen hat. Das war eine große Aktion
für die Presse, passiert ist danach nichts mehr. 

Auf freiwilliger Ebene kommt man wir hier nicht weiter! 
Freiwillige Selbstverpflichtungen machen keinen Sinn, wenn die
angesprochenen Institutionen es nicht wollen und nicht können. 

Wir kommen hier nur durch eine gesetzliche Reform weiter. Diese aber wird
es nicht geben, wenn die Politik aus Angst vor den Religionsgemeinschaften
und ähnlichen Institutionen einknickt, wie man es jüngst beim
Beschneidungsgesetz und beim „Runden Tisch gegen Kindesmissbrauch“
gesehen hat.

Wie könnte eine Gesetzesreform aussehen?

Wir brauchen eine Anzeige- und Meldepflicht, damit bei den jetzigen Opfern
interveniert wird wenn es bekannt ist. Vorgesetzte die ihre Mitarbeiter
decken und schützen, wie zuletzt in der Charité, müssen gesetzlich zur
Verantwortung gezogen werden können. 

Vorgesetzte müssen gesetzlich verpflichtet werden, auffällig gewordene
Täter in ihrem Betrieb anzuzeigen. Die Begutachtung, wo ein Täter noch
eingesetzt werden kann, muss in den Händen des Staates liegen. Die Kirche
darf sich nicht länger auf Kirchenrecht berufen. Es wird Zeit, dass auch
hier die Maßstäbe des Rechtsstaats greifen, wie überall auch.

Die von Politik und Kirche vereinbarten Entschädigungsbeträge, in Höhe
von durchschnittlich 3.000 Euro für die Therapiekosten, verstoßen gegen
die Menschenwürde. Eine zerstörte Kindheit, eine kaputte Jugend,
jahrzehntelange Einschränkungen auf Grund der gesundheitlichen Folgen, im
privaten und beruflichen Bereich, sind mit Entschädigungen unterhalb von
100.000 Euro nicht angemessen kompensiert. 

Weitere Informationen:

Deutsche Bischofskonferenz
Pressestelle
Kaiserstraße 161
53113 Bonn 
Telefon: +49 (0) 228 – 103-214
Fax: +49 (0) 228 – 103-254 
E-Mail: pressestelle@dbk.de 

Bischof Dr. Stephan Ackermann
Liebfrauenstraße 1
54290 Trier 
Telefon: +49 (0) 651 7105-0
Fax: +49 (0) 651 7105 497
E-Mail: bischofshof@bgv-trier.de

Prof. Dr. Christian Pfeiffer 
Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V.
Lützerodestraße 9
D-30161 Hannover
Tel.: +49(0)511-348 36-0
Fax: +49 (0)511-348 36-10
c.pfeiffer@kfn.uni-hannover.de
www.kfn.de

-
Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
presse@netzwerkb.org
www.netzwerkB.org
http://twitter.com/netzwerkb
-
netzwerkB-Fördermitglied werden – auch beitragsfrei!
http://netzwerkb.org/mitglied

Freitag, 20. Juli 2012

Tag 41 des Hungerstreiks - 12 kg abgenommen, keine Zeichen in Sicht

(SV)

WELT ONLINE 18.07.2012

63-Jähriger seit knapp sechs Wochen im Hungerstreik – Denef: “Die Politik braucht Druck”

(Foto: DAPD)
Scharbeutz (dapd). Durch sein Dachgeschossfenster glitzert die Ostsee. Auf dem Tisch des 63-Jährigen stehen seit knapp sechs Wochen nur Wasser, Tee, Limonensaft und Gemüsewasser. Mit einem Hungerstreik will Norbert Denef, der Sprecher des Opferverbandes netzwerkB, für die Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt kämpfen. Wie lange noch, das will der in Scharbeutz (Kreis Ostholstein) lebende Denef von Tag zu Tag entscheiden.
Er lasse sich von niemandem unter Druck setzen. “Ich habe immer gesagt, dass ich mich nicht umbringen will”, sagt Denef. Appelle von Politikern wie Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) oder die Anzeige eines Kieler Grünen-Politikers, um ihn zur Aufgabe zu zwingen, seien deshalb völlig unnötig.
35 Jahre lang hat Denef zu den traumatischen Ereignissen aus seiner Kindheit und Jugend geschwiegen. Als er nach Depressionen, Panikattacken und Burn-Out soweit war, sind die Taten bereits verjährt. Bei sexueller Gewalt ist dies nach deutschem Strafrecht nach zehn Jahren der Fall, in besonders schweren Fällen nach 20 Jahren.
Mit zehn Jahren war der damalige Ministrant in seiner Heimatstadt Delitzsch von einem katholischen Pfarrer missbraucht worden – das Drama dauerte sechs Jahre. Danach kam ein weiterer Kirchenangestellter. Denefs Martyrium endete erst im Alter von 18 Jahren. Noch heute leidet der Rentner an den Folgen.
Die Missbrauchsfälle des Pfarrers seien in seiner Heimat lange bekannt gewesen. Immer dann, wenn in einer Gemeinde darüber bereits gesprochen wurde, sei der Pfarrer “über Nacht in eine andere Gemeinde versetzt worden”. “Insgesamt hat der mittlerweile verstorbene Pfarrer nach meinen Erkenntnissen 150 bis 200 Kinder und Jugendliche missbraucht”, sagt Denef.
“Ab 10 missbraucht bis 18 und ab dann nur noch funktioniert”, sagt Denef heute über die Zeit danach. Mit 40 Jahren sei er jedoch am Ende seiner Kräfte gewesen. 2003 habe er zwar 25.000 Euro zur Durchführung einer Therapie vom Bistum Magdeburg angeboten bekommen, jedoch nur wenn er wieder schweigt. Denef wandte sich an den Papst und bat ihn um Hilfe, weil der Bischof von Magdeburg ihn wieder zum schweigen zwingen wollte.
Ein halbes Jahr später erhielt er sogar eine Antwort aus dem Vatikan. “Der Papst ließ mir mitteilen, dass er für mich bete und mich ermutigt, den Allmächtigen Gott um die Kraft der Vergebung zu bitten.” Nach diesem Schreiben hat Denef versucht, sich das Leben zu nehmen. Nach zweijährigem juristischem Kampf wurde die Schweigeklausel gestrichen.
Die Sachen ruhen lassen wollte und konnte er trotzdem nicht. Denef schrieb ein Buch über sein Leiden (“Ich wurde sexuell missbraucht”) und gründete das netzwerkB (Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.). Aus der katholischen Kirche ist Denef bereits vor Jahren ausgetreten. In seinem Kampf für eine Aufhebung der Verjährungsfristen setzt Denef vor allem auf die SPD.
Ende 2011 sprach er auf dem SPD-Bundesparteitag in Berlin über die Leiden der Betroffenen. Kurz nach seiner dreiminütigen Rede habe der Parteitag sich einstimmig für die Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt ausgesprochen, sagt Denef. Anschließend kamen Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig zu ihm und umarmten ihn zustimmend.
Erst am Freitag suchte Norbert Denef in Berlin vor dem Reichstag erneut das Gespräch mit Vertretern der SPD mit dem Ziel, die Sozialdemokraten zu motivieren, sich auf die Seite der Betroffenen zu stellen. Besucht hat ihn keiner der Abgeordneten. “Die Politik braucht Druck, damit sie zu einer Entscheidung kommt”, sagt Denef. Jeder Tag seiner Aktion sei deshalb bereits ein Erfolg.
Als Erpressung der Politik will er seine Aktion nicht verstanden wissen. “Ich bin kein Terrorist, ich möchte der Politik nur den Spiegel vorhalten.” Nebenbei habe er mittlerweile mehr als 63.000 Unterschriften für sein Anliegen gesammelt. Dennoch sei der Weg bis zu einer Aufhebung “unglaublich lang”. Aufgeben will er nicht, auch wenn der Hungerstreik in wenigen Tagen aus gesundheitlichen Gründen vorbei sein könnte. Mittlerweile hat er zwölf Kilogramm abgenommen.

Samstag, 14. Juli 2012

Die netzwerkB-Aktion vom 13.07. vorm Bundestag

(SV)

netzwerkB Pressemitteilung 14.07.2012

Norbert Denef und weitere Unterstützer von netzwerkB werden den
Hungerstreik fortsetzen.

Norbert Denef erschien Freitag, den 13. Juni 2012, wie gegenüber der SPD
angekündigt (und von Wolfgang Thierse auch SPD-intern weitergegeben), vor
dem Reichstag in Berlin. Vertreter der SPD zeigten sich während des
Nachmittags leider keine. Stattdessen wurde die Polizei geschickt. Der
Polizei konnte verständlich gemacht werden, dass hier ein Opfer saß, kein
Täter.

Fotos entnehmen Sie bitte unter: 
http://netzwerkb.org/2012/07/13/stattdessen-wurde-die-polizei-geschickt/

Tag 36 des Hungerstreiks von Norbert Denef und weiteren Aktivisten, Netzwerk B

(SV)
netzwerkB Pressemitteilung Freitag, 13. Juli 2012 

Norbert Denef, Sprecher des Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt
e.V. mit Sitz in Scharbeutz, befindet sich seit dem 8. Juni 2012 im
unbefristeten Hungerstreik. Ihm schlossen sich eine Reihe von Unterstützern
an, darunter Christiane Kieburg, Katharina M., Anette W., Alwin Michel,
Wilfried Fesselmann und Brigitte Lunzer Rieder aus Österreich. Wegen
Unterlassungsklagen der Täter können nicht alle Namen genannt werden.

Das Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V., kurz netzwerkB,
ist eine Vereinigung von und für Menschen, denen sexualisierter Gewalt,
oftmals verbunden mit Formen von psychischer und physischer Gewalt angetan
wurde, einmalig, mehrmalig bis hin zu jahrelang systematisch, im
Säuglings-, Kindes-, Jugendlichen oder Erwachsenenalter. Sie wurde 2010 in
Scharbeutz gegründet. Die Vereinigung arbeitet bundesweit, sie besteht aus
einem Bundesvorstand, Landesgruppen und der Mitgliederversammlung. Sie
versteht sich als Interessenvertretung der Opfer und ihrer Angehörigen. Sie
setzt sich für die Aufklärung und Prävention ein.

Ihr Sprecher, Norbert Denef, ist wie unzählige anderer Mitglieder der
Vereinigung in seiner Kindheit und Jugend über acht Jahre lang Opfer
sexualisierter Gewalt geworden, in diesem Falle durch zwei Mitglieder einer
kirchlichen Organisation. Ihm gelang es wie vielen Opfern lange Zeit nicht,
sich aus den Strukturen zu lösen. Er ließ sich von einem der Täter sogar
trauen. Er brauchte 35 Jahre und die Unterstützung seiner Kinder, um
überhaupt im Kreise seiner engsten Familie über das ihm zugefügte Leid
erstmals sprechen zu können. Beide Täter gestanden ihre Taten schriftlich.
Beide Täter können nicht mehr belangt werden.

netzwerkB setzt sich für die Aufhebung der zivilrechtlichen Fristen ein,
damit Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zum Beispiel vor dem
Hintergrund der hohen Therapiekosten den Opfern möglich bleiben und nicht
sämtliche Kosten auf die Gesellschaft abgewiesen werden. Die Opfer
sexualisierter Gewalt leiden lebenslang. Die gesundheitlichen Folgen sind
gravierend, viele leiden unter einem Komplexen Posttraumatischen
Belastungssyndrom (K-PTBS). Der einklagbare Anspruch auf Unterstützung und
Entschädigung darf für Gewaltopfer nicht verjähren.

netzwerkB fordert die Aufhebung der Fristen im Strafrecht, weil eine Reihe
von Fällen beweisen, dass anhand der Forensik, Zeugenaussagen, Funde von
Tagebüchern, Dias, Filmen und nicht zuletzt auch oftmals Geständnissen der
Täter selbst eine Feststellung der Verbrechen vor Gericht möglich ist.
Oftmals gelingt es den Opfern erst Jahrzehnten nach der Tat, die Mauern von
Scham, Angst und tatsächlicher Isolation im eigenen Umfeld zu durchbrechen.
Letzteres gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, die jahrelang in
den Verbrechensstrukturen systematischen Missbrauchs gefangen waren.

In der jetzigen Form bedeuten die Verjährungsfristen bei sexualisierter
Gewalt (und auch anderen Formen der Gewalt, bei denen Menschen langfristig
zu Schaden oder sogar ums Leben kommen) einen staatlichen Täterschutz.
Sogar Serientäter, denen dutzende oder sogar hunderte Taten nachgewiesen
werden können, bleiben unbelangt und werden in keiner
Weise zur Verantwortung gezogen. Die Opfer werden unter Androhungen
rechtlicher Schritte durch die Täter oder durch die Institutionen, bei
denen sie beschäftigt sind oder waren, zum Schweigen gezwungen. Eine
Abschaffung der Verjährungsfristen würde den Betroffenen das Recht auf
Anerkennung sichern und den Anspruch auf Unterstützung erhalten. In der
Gesellschaft wäre es ein Signal, die Taten nicht länger juristisch als eine
Bagatelle zu behandeln.

Am 6. Dezember 2011 gab die Sozialdemokratische Partei Deutschlands dem
Sprecher von netzwerkB, Norbert Denef, auf dem Bundesparteitag die
Gelegenheit über sein eigenes Schicksal zu sprechen und das Anliegen von
netzwerkB bezüglich der strafrechtlichen Fristen darzustellen Link:
http://youtu.be/j3sUibSUnu0. Die Anwesenden stimmten im Anschluss
einstimmig dafür, ihre abwehrende Haltung gegenüber einer Aufhebung der
Verjährungsfristen aufzugeben und die Forderung nach einer völligen
Aufhebung zu unterstützen. 

Der Gesetzesentwurf der SPD („Gesetzentwurf zur Verlängerung der straf- und
zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern
und minderjährigen Schutzbefohlenen“, Bundestagsdrucksache 17/3646 vom 9.
November 2010, http://dip.bundestag.de/btd/17/036/1703646.pdf) wurde vom
Bundesparteitag zurücküberwiesen zwecks Überarbeitung. Die Drucksache sieht
nur eine Verlängerung der Fristen im strafrechtlichen- und zivilrechtlichen
Bereich vor, nicht jedoch deren Aufhebung.

Für die Opfer stellte sich dieser Beschluss wie ein aufrichtiges Ehrenwort
dar. Norbert Denef bot danach vielen Mitgliedern der Bundestagsfraktion der
SPD das Gespräch und die Unterstützung an, den Beschluss des
Bundesparteitags vom 6. Dezember 2011 umzusetzen.

Am 28. März 2012 erklärte der rechtspolitische Sprecher der SPD, Burkhard
Lischka, gegenüber netzwerkB, der Gesetzeentwurf werde unverändert bleiben.
Man habe keine Mehrheit, erklärte zum Beispiel Klaus Wowereit, Regierender
Bürgermeister von Berlin, SPD, später gegenüber Vertreterinnen von
netzwerkB.

Nach nunmehr sechs Monaten waren keine Anstrengungen und keine Fortschritte
bei der SPD zu verzeichnen. Seit dem 8. Juni 2012 befindet sich Norbert
Denef im Hungerstreik, ein Signal an alle Parteien und die gesamte Politik.
Er geht den Weg des Hungerstreiks, weil den Betroffenen kein anderer Weg
bleibt, um auf ihre Not aufmerksam zu machen.

Der Gesetzesentwurf von CDU, CSU und FDP (Bundesdrucksache 17/6261,
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/062/1706261.pdf) sieht ähnlich
unzureichende Veränderungen im zivilrechtlichen Bereich vor, die mangels
Veränderungen im strafrechtlichen Bereich, aber in der Praxis nicht greifen
könnten. Ohne Veränderungen im Strafrecht würden die Rechte der Opfer nicht
wirklich gestärkt.

Am Freitag 13. Juli 2012 sucht Norbert Denef das Gespräch mit Vertretern
der SPD mit dem Ziel, die SPD erneut zu motivieren, sich auf die Seite der
Betroffenen zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Denef

Sonntag, 18. Dezember 2011

Reaktionen auf systematischen Kindesmissbrauch

(SV) Der neue Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat sich viel vorgenommen: In den nächsten zwei Jahren soll sich die Lage von Opfern sexualisierter Gewalt in Deutschland konkret verbessern. Die DEUTSCHE WELLE hat darüber am 14.12.2011 mit netzwerkB ein Interview geführt.
Mehr dazu unter:
http://netzwerkb.org/2011/12/15/ein-jurist-gegen-sexualisierte-gewalt/