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Freitag, 30. August 2013

netzwerkB-Stellungnahme zum nicht-veröffentlichten Artikel von Christian Füller in der taz

(SV) 


netzwerkB: Verantwortung zu übernehmen bedeutet, sich um die Opfer zu

kümmern



Wir reagieren auf die Entscheidung von Frau Ines Pohl, Chefredakteurin der taz, den Beitrag des taz-Journalisten Christian 
Füller nicht wie geplant in der Wochenendbeilage »Sonntaz« am 25. August 
2013 zu drucken.

Wir verstehen die Entscheidung von Frau Pohl nicht. Die Meinung von Herrn
Füller kann aus Sicht der Opfer vollumfänglich mitgetragen werden. Der
Text von Herrn Füller liegt uns vor. Wir fügen den Text dieser Mitteilung
als Anlage bei. [Siehe Blogbeitrag zuvor, vom 29.08.2013]

Wir sagen: Eine Partei wie die Grünen, in der man in bester Eintracht
wissentlich mit den Tätern und Schreibtischtätern gesessen hat, mit der
Veröffentlichung von Texten unterstützt hat, die man bei Anklage,
Verurteilung und Inhaftierung weiter unterstützt hat, die man in Posten
und Positionen bis hinauf in das Europa-Parlament gehoben hat, besitzt auch
eine Verantwortung gegenüber den Opfern.

Eine Reihe von taz-Mitarbeitern selbst waren Pädokriminelle. Über ihr
taz-Gründungsmitglied Dietrich schrieb die taz in ihrem Nachruf 2009
voller Lob „Kinder vor allem gehörten zu seinem Leben.“ Mehr wollte
man da nicht wissen. Der Abschlussbericht über sexuellen Missbrauch an der
Odenwaldschule machte deutlich: Willier arbeitete an der Odenwaldschule von
1969 bis 1972 als Kunstlehrer. In diesen Jahren missbrauchte Willier
Schüler. Man weiß von neun Opfern.

Willier besass eine umfangreiche Sammlung von Kinderpornos. Manche Kinder
auf den Aufnahmen waren erst drei Jahre alt. Der spätere taz-Mitarbeiter
Willier war ein Serientäter. Seine Taten dürften sich nicht allein auf
diesen Zeitraum beschränkt haben. Willier war auch nicht der einzige
Täter. Allein an der Odenwaldschule zum Beispiel spricht man von 132
Opfern.

In der taz sind auch die Namen von weiteren pädokriminellen Mitarbeitern
bekannt geworden, wir wissen von mindestens zwei solcher Mitarbeiter. Zudem
veröffentlichte die taz auf ihren Seiten pädophile Texte, in denen der
Sex mit Kindern verherrlicht wurde, die andere Täter ermutigt haben.

Im Januar 2011 erklärte der stellvertretende Chefredakteur, Reiner
Metzger, noch: "Die Verbindungen zwischen Kindesmisshandlern, der deutschen
Linken und auch der taz zu der Zeit sind offensichtlich noch nicht
ausreichend geklärt." (http://www.taz.de/!64667/)

Leider sind diese Verbindungen in der taz bis heute ungeklärt: Wer wußte
Bescheid, wer hat solche Menschen ins Boot geholt, welche Vernetzungen gab
es?

2011 wurde der Vorsitzende von netzwerkB, Norbert Denef, 2011 von der
taz-Redaktion für den taz-Panther-Preis nominiert. Dort stand Denef dann
in Berlin am 17. September 2011 auf der Bühne. Doch reicht das?

Zu diesem Zeitpunkt standen die Skandale vor allem der kirchlichen
Einrichtungen im Brennpunkt, die mit Gemeindearbeit, Kirchenchören,
Ministranten, Schulen, Internaten, Kinderheime, Kinderkurheime,
Behindertenheime und Seniorenheime ziemlich viele potentielle Tatfelder
aufweist. Tatsächlich gibt es noch viel mehr Tatfelder als diese.

Über Taten und Täter wird manchmal nun gesprochen, sogar jetzt im
Wahlkampf. Doch wie sieht die Situation für die Opfer selbst aus? Über
die Situation der Opfer wird geschwiegen. Die Opfer stehen mit ihrem Leid
und ihren Schäden allein da. Sie werden von den Tätern und ihren
Unterstützern dazu verdammt, im Dunkelfeld zu leben und zu sterben. Die
meisten haben sich noch nie jemandem offenbart, nicht einmal gegenüber der
eigenen Familie.

Wir verstehen auch die Meinung von Jürgen Trittin nicht, es bedürfe
keiner Anlaufstelle für die Opfer. Das Dunkelfeld ist das zweite
Verbrechen, dass man den Betroffenen nach dem ersten Verbrechen antun kann.
Die Opfer brauchen Anerkennung und Unterstützung.

Wir unterstützen Christian Füllers Forderung nach einer Anlaufstelle für
Opfer von sexualiserter Gewalt voll. Diese Stelle sollte nach unserer
Meinung unabhängig arbeiten, also nicht parteigebunden sein, und vom
Verständnis her einen besonderen Schwerpunkt auf die Situation der Opfer
im links-alternativen Umfeld damals und auf ihre Nöte, Leiden und
gesundheitlichen Schäden heute setzen.

Wichtig ist hier insbesondere eine juristische Beratung. Der Anspruch auf
eine Entschädigung muss moralisch aufrecht erhalten werden, auch wenn ihn
die Politik und die Institutionen und die Täter ablehnen. Die Opfer selbst
und auch ihre Angehörigen brauchen medizinische Beratung und
Unterstützung.

Wir sehen die Grünen in der Verantwortung, sich dafür einzusetzen, dass
die Betroffenen Hilfe und eine angemessene, den Folgen und Schäden
entsprechende Entschädigung erhalten. Die Grünen stehlen sich hier als
Organisation und als Partei im Bundestag leider zu sehr aus der
Verantwortung.

Wir fordern die taz auf, Christian Füller zu unterstützen. Er
beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Thema sexueller Gewalt als
Journalist und Autor. Es wäre das falsche Signal von Vorgesetzten und
Kollegen, ihn jetzt auszugrenzen.

-
Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
presse@netzwerkb.org
www.netzwerkB.org

Donnerstag, 29. August 2013

AUFARBEITUNG: Die Grünen wollten die sexuelle Revolution. Jetzt sollten sie sich um die Opfer kümmern

Der Schrei, Kinoerfolg
(SV) Der folgende Artikel über die Linken und ihre pseudolibertinäre Haltung zum Sex mit Kindern, vor allem die TAZ-Redaktionsmitglieder waren der heutigen Chefredakteurin Ines Pohl Anlass genug, den Artikel nicht am 25.08.2013 in der "SONNTAZ" abzudrucken. Der Artikel hier in voller Länge (Quelle: netzwerkB).

Im nachfolgenden Blogbeitrag der Kommentar und Unterstützung von Christian Füller durch netzwerkB, Scharbeutz.


AUFARBEITUNG
Die Grünen wollten die sexuelle Revolution. Jetzt sollten sie 
sich um die Opfer kümmern


Befreites Menschenmaterial

VON CHRISTIAN FÜLLER

Und schon spritzte Sperma an die Windschutzscheibe“, schreibt eine junge
Frau. Sie schildert, wie ihr Onkel sie als Zehnjährige nach der Kommunion
missbraucht. Wie er verlangt, dass sie sein Glied in den Mund nimmt. Wie
sich das Kind im Auto verzweifelt wehrt. „Ich bin in einem Punkt bis
heute traumatisiert“, schreibt sie: dem Anblick von Sperma. Der heutige
Leser scheut und bewundert zugleich die schonungslose Offenheit der Frau.

Der Text stammt aus dem Jahr 1985, er erschien in einer innergrünen
Postille, dem „Basisdienst“. Interessant ist, was danach mit der
mutigen Frau geschah: Sie wurde von Mitgliedern der grünen Partei
fertiggemacht. Wie sie darauf komme, ihre individuelle Erfahrung „einfach
zu verallgemeinern“,warfen ihr mehrere pädosexuelle grüne
Arbeitsgruppen vor. Sie solle erst mal „die auf diesem Gebiet bereits
gelaufene Diskussion zur Kenntnis nehmen“, die kriminalisierenden
Strukturen im Strafrecht.

„Was wir brauchen, ist eine Gesellschaft“, so die grüne AG „Schwule
und Päderasten“, in der „Menschen jeden Geschlechts und jeden Alters
und jedweder Zahl sich lieben.“

Die Gedanken 

Das sind olle Kamellen und sie sind sattsam bekannt, seit die Geschichte
des populärsten grünen Verherrlichers von kindlicher Sexualität wieder
aufgerollt wurde: Daniel Cohn-Bendit, der 1975 in einem Buch detailliert
beschreibt – angeblich eine Fiktion –, wie er sich im Kindergarten von
kleinen Kindern die Hose öffnen und streicheln lässt; wie er im Fernsehen
sagt: „die Sexualität von Kindern ist etwas Fantastisches“, wie ihm
Eltern einen Freibrief ausstellen – und dieser Persilschein in seinem
Büro nachbearbeitet wird. Diesen Vorgang belegen Dokumente aus dem Archiv
„Grünes Gedächtnis“, die der taz vorliegen.

Die Frage ist nicht, wie alt diese Papiere sind, sondern wie grüne
Politiker derart drastische Missbrauchsschilderungen lesen konnten, ohne
sich auf die Seite der Opfer zu stellen. Wieso wurde offene pädokriminelle
Propaganda einfach hingenommen? Die Antwort ist kompliziert und doch sehr
einfach: Weil die Grünen Gläubige sind. Sie glauben an die Moral von der
Bewahrung der Schöpfung, der ehrlichen Politik und an eine bessere, weil
grüne Welt.

Empathie gibt es bei den Grünen nur für die Opfer der anderen. Als die
Bundesregierung 2010 einen Runden Tisch einrichtete, gehörte
Fraktionschefin Renate Künast zu denen, die am lautesten Aufklärung
forderten – von der katholischen Kirche. Jürgen Trittin weicht noch in
seinem jüngsten Interview in der Welt jedem Vergleich mit der Kirche aus.
Das ist insofern richtig, als die katholische Kirche anders aufklärt als
die Grünen – besser und gründlicher.

Denn anders als Erzbischof Zollitsch weigert sich der grüne Bischof
Trittin im Interview mit der Welt standhaft, eine Anlaufstelle für Opfer
grüner Täter einzurichten. Darum schert sich bei den Grünen niemand,
mehr noch, man macht sich lustig. Bei den Recherchen zur Frage, wie es in
Cohn-Bendits Kindergarten der Frankfurter Universität 1972 nicht in der
Fiktion, sondern in der Realität zuging, bekommt man unter den damals
Beteiligten schnell höhnische Bemerkungen zu hören: „Gibt es Opfer? Hat
sich schon jemand gemeldet, hahaha!“

Die salamitaktische Aufklärung der Grünen ist kein bisschen originell.
Sie gleicht aufs Haar anderen Institutionen, die des Missbrauchs
beschuldigt wurden. Schritt 1: „Nicht bei uns.“ Schritt 2: „Es sind
Einzeltäter, es gibt keine Struktur.“ Schritt 3: „Opfernotrufe sind
nicht nötig.“ Es ist nur eine Frage der Zeit, wann Schritt 4 folgt:
„Wir sind nicht bereit, Entschädigungen zu zahlen.“

Die These
Pädophilie war in der grünen Ideologie angelegt

Analysiert man die Grünen als Organisation, dann muss man nach dem
institutionellen Einfluss der Päderasten und der pädophilen Ideologie
fragen. Die Machtbasis der Pädokriminellen war bei den Grünen lange Zeit
stabil. Die Partei war durchsetzt von pro-pädophilen Gruppen aller Art. Es
gab die sogenannten Kinderrechtler. Es fanden sich grüne Knastgruppen, die
verurteilte Kindervergewaltiger vor dem Gefängnis schützen wollten –
weil dort „eine Atmosphäre sexueller Rohheit herrscht“. Schließlich
existierten pädokriminelle AGs, etwa die „Bundesarbeitsgemeinschaft
Schwule und Päderasten“, kurz „SchwuPs“, die die Abschaffung des
kompletten Sexualstrafrechts forderten. Das hätte bedeutet, sogenannten
Sex mit Kindern und Schutzbefohlenen genauso zu legalisieren wie
Kinderpornografie und Abbildungen sexueller Gewalt.

Die AG SchwuPs war eine der grünen Bundestagsfraktion direkt angegliederte
Arbeitsgruppe. Sie wurde nicht etwa aktiv aus der Fraktion geworfen,
sondern zog Richtung Partei – weil sie sich dort mehr Einfluss und Geld
erhoffte. Im zähen Kleinkrieg um Posten und Reisekosten ist ihr das zwar
nicht gelungen, die Grünen haben sich aber von den pädophilen
Propagandisten damals nie öffentlich distanziert. Die Pädos sind
unterwegs irgendwie verloren gegangen – teilweise, weil führende
Päderasten wegen Kindesmissbrauchs in den Knast wanderten.

Pädophilie aber war keine Nebensache bei den Grünen, sondern in der
Ideologie angelegt. „Selbstbestimmte Sexualität und Kritik an der
patriarchalischen Gesellschaftwaren unsere Themen damals“, sagen jene
Grünen, die 1968 gegen die verkapselte Post-NS-Gesellschaft kämpften. Das
begann bei der Erziehung. Die Kinderladenbewegung gehört sozusagen zum
Markenkern der studentischen Linken und der daraus entstehenden Grünen.
Die sexuelle Befreiung, auch die der kindlichen Sexualität, war das
wichtigste Mittel der gesellschaftlichen Entrepressierung – und spielte
Pädos und deren Mitläufern in die Hände. Die Theorien vom
„autoritären Charakter“ kamen von Horkheimer und Adorno und von
Wilhelm Reich, aus dem die Studenten herauslesen wollten, dass es einen
direkten Zusammenhang zwischen unterdrückter Sexualität und repressiven
Typen gibt, mit denen man Konzentrationslager betreiben konnte.

Die Opfer

Die pädophile Indifferenz der Grünen ist jedoch, anders als vermutet,
keine Politik ohne Opfer. Es gibt sie, nur wagen sich bislang nur wenige
Betroffene zu sprechen. Die Grünen haben Glück, dass sie als Partei keine
Schulen, Kitas oder Internate betrieben haben, Orte also, an denen das
Menschenmaterial vorhanden gewesen wäre, um ihre Befreiungsideologie
jugendlicher Sexualität auszuleben. Aber es gibt genug grüne Kommunen,
bei denen man begutachten kann, wie eine durchgesetzte grüne Ideologie
für Kinder und Jugendliche aussieht. Dazu gehört die von der Welt
wiederentdeckte Kommune Dachsberg des ehemaligen grünen Landesvorstands
aus Nordrhein-Westfalen, Hermann Meer, in der laut mehrerer Zeugen
systematisch Jungen missbraucht wurden. Dort fanden auch grüne
Kinderkongresse und Tagungen der Kommune-Arbeitsgruppe der Grünen statt.

Um zu verstehen, wie ein solches Gebilde funktionierte, muss man sich etwa
die Kommune Friedrichshof des kürzlich verstorbenen Aktionskünstlers und
verurteilten Pädokriminellen Otto Muehl ansehen. Die war zwar keine grüne
Kommune, fußte aber auf dem gleichen Prinzip: sexuelle Befreiung. Der Film
„Meine Keine Familie“ (ab Oktober im Kino) dokumentiert, wie die
vermeintlich befreiten Kinder und Kommunarden in Schauplena der strengen
Hierarchie des Kommunechefs unterworfen wurden – bis hin zum Recht Muehls
auf die sexuelle Initiation der Mädchen. „Wir dachten, feste
Mutter-Kind-Beziehungen sind schädlich für das Kind“, rechtfertigt sich
eine Frau unter Tränen, als ihr Sohn sie heute, 30 Jahre später, mit der
Frage konfrontiert, ob ihr damals klar war, dass die Kommune Kinder
missbrauchte.

Das ist die Konfrontation, die den grünen Schreibtischtätern mit ihren
Opfern erst noch bevorsteht. Die Grünen befinden sich inmitten ihrer
moralischen und programmatischen Kernschmelze. Nur dass es kein krachender
Super-GAU ist, sondern eine kalte, fortschreitende Implosion.

■ Christian Füller, 49, ist Redakteur der taz. Er hat ein Buch über den
Missbrauch an der Odenwaldschule geschrieben: „Sündenfall“

https://dl.dropboxusercontent.com/s/0dbpnc65kwjl82k/befreitesmenschenmaterial.pdf

Dienstag, 9. Juli 2013

NetzwerkB: Die Grünen und ihre Haltung zu Sex mit Kindern

(SV)





netzwerkB fordert personelle Konsequenzen und ein 
Umdenken bei den GRÜNEN


Volker Beck und Daniel Cohn-Bendit haben Pädokriminalität verharmlost. Diese Verharmlosungen sind in gedruckter Form erschienen und öffentlich zugänglich. Selbst für den unbedarften Leser sind diese verharmlosenden und verherrlichenden Texte sexualisierter Gewalt schockierend. Jedoch für uns als Betroffene, die sexualisierte Gewalt wieder und wieder in unserer Kindheit oder Jugend als Leidensweg erleben mussten, sind die vorliegenden Texte retraumatisierend. Personen wie Beck und Cohn-Bendit waren keine Opfer eines Zeitgeistes. Sie haben stattdessen vielmehr mit reichlich Energie versucht, diesen in ihrem Sinne zu prägen. Wir als Opfer haben unser Leben lang mit den gesundheitlichen Folgen unserer Gewalterfahrung zu kämpfen – die Schreibtischtäter von damals noch immer an politisch einflussreichen Positionen zu sehen ist unzumutbar! Die Grünen haben es ebenso mitzuverantworten, dass das heutige Strafgesetzbuch im Bereich von sexualisierter Gewalt extrem unzulänglich ist und mehr Täterschutz als Opferschutz beinhaltet. Die äußerlich nicht sichtbaren Gesundheitsschäden - darunter lebenslange Traumatisierungen bei sexualisierter Gewalt und ihre Folgen - werden bis heute nicht ausreichend gewürdigt. 


Daniel Cohn-Bendit
  
Die Grünen stehen in einer langen Tradition der Verharmlosung 
von sexualisierten Übergriffen gegenüber Kindern. So berichtete Daniel
Cohn-Bendit schon 1975 in „Der große Basar“ über seine Zeit als
Kinderbetreuer im Kinderladen der Universität Frankfurt zwischen 1972 und
1974: „Ich konnte richtig fühlen, wie die kleinen Mädchen von fünf
schon gelernt hatten, mich anzumachen", so dass  es „mehrmals passierte,
dass einige Kinder meinen Hosenlatz geöffnet und angefangen haben, mich zu
streicheln“ und er „auf Wunsch“ zurückgestreichelt habe.

Cohn-Bendits Haltung zu sexuellen Kontakten zwischen Erwachsenen und
Kindern war von einer feurigen Begeisterung geprägt, wie eine Talkshow im
französischen Fernsehen von 1982 deutlich belegt. [1]

Wir sind entsetzt, dass die angeblich entlastende Aussage einer Mutter
über Cohn-Bendit der Presse gegenüber lanciert wurde, denn diese sagte
aus, dass ihre Kinder nie in der Betreuung von Cohn-Bendit gestanden
hatten. Die besagte Mutter räumte ein „Mein Sohn war damals nicht in der
Universitäts-Kita, um die es in dem Buch ging, sondern in der Krabbelstube
im Haus der Freien Schule“, sie sei eben nur empört gewesen über die
Diskreditierung von Cohn-Bendit. [2]

Das Lügen und Vertuschen in der Politik geht also weiter.




Volker Beck 

Volker Beck verfasste den Beitrag „Das Strafrecht ändern? Plädoyer für
eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik“ welcher im
Sammelwerk „Der pädosexuelle Komplex“ (Joachim S. Hohmann (Hrsg.),
Verlag Foerster, Berlin, 1988, ISBN 3-922257-66-6) erschien. Beck setzte
sich leidenschaftlich für eine Entkriminalisierung von Bereichen der
Pädosexualität ein. Unter anderem hat er geschrieben:

„Allerdings hat der Sonderausschuss (...) sich wider besseres
Sachverständigenwissen für eine generelle Strafbarkeit der Sexualität
mit Kindern entschieden.“

„Lässt man sich aber auf eine Strafrechtspolitik unter diesen
Leitsätzen ein, ist es die Aufgabe der sexual-emanzipatorischen Bewegung,
nachzuweisen, dass es bei gewaltlosen sexuellen Kontakten zwischen Personen
über 19 und unter 14 Jahren, sogenannte Erwachsene mit Kindern, zu keinen
Schädigungen der sexuellen Entwicklung des Kindes kommt oder kommen muss
bzw. das Strafrecht kein geeignetes Mittel ist, um einen eventuellen
Schaden von dem Kind abzuwehren.“

„Allein eine Mobilisierung der Schwulenbewegung für die rechtlich
gesehen im Gegensatz zur Pädosexualität völlig unproblematische
Gleichstellung von Homo- und Heterosexualität durch die Streichung des §
175 StGB und für die Rechte der Homosexuellen wird das Zementieren eines
sexualrepressiven Klimas verhindern können – eine Voraussetzung, um
eines Tages den Kampf für die zumindest teilweise Entkriminalisierung der
Pädosexualität aufnehmen zu können.“

„Eine Entkriminalisierung der Pädosexualität ist angesichts des
jetzigen Zustandes ihrer globalen Kriminalisierung dringend erforderlich,
nicht zuletzt weil sie im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen
aufrechterhalten wird.“

„Auch wenn das Strafrecht als Ultima Ratio hier nicht das geeignete
Mittel ist, muss zumindest eine Antwort auf den von den Feministinnen
artikulierten Schutzbedarf des Kindes, insbesondere des Mädchens, gefunden
werden. Bevor dies nicht möglich ist, wird ein unaufrichtiges Kinderbild,
das die uneingeschränkte Fähigkeit zu einvernehmlicher Sexualität (auch
für das Kleinkind?) einschließt, einem mythischen Kinderbild
gegenüberstehen, das von einer generellen Unfähigkeit zu sexueller
Selbstbestimmung einer generellen Traumatisierung durch sexuelle Erlebnisse
beim vorpubertären Menschen ausgeht. Auf beiden Seiten Irrationalität,
auf beiden Seiten Schielen auf Populismus statt sachgerechter
Auseinandersetzung.“

Angeblich sei der Abdruck nicht autorisiert gewesen, Aussagen seien
bearbeitet worden. Beck habe damals auch protestiert, doch gehen konkrete
Angaben darüber anscheinend in Erinnerungslücken unter.

Beck hat sich später von seiner Haltung distanziert, doch wir sind der
Meinung, dass Volker Beck in seiner Kehrtwende vom engagierten
Pädophilen-Fürsprecher zum „Kämpfer gegen sexuellen Missbrauch“
anstatt von echter Einsicht von politischem Kalkül geleitet war, da
„pädophile“ Ansichten seit Beginn der 1990er-Jahre nicht mehr opportun
sind. An das Märchen „vom Saulus zum Paulus“ glauben wir nicht. Zumal
sich Volker Beck auch in den vergangenen Jahren nicht mit einem
auffälligen Engagement gegen Pädokriminalität bzw. für Kinderschutz
eine entsprechende Glaubwürdigkeit erarbeitet hat.

Zu den Fehlschlägen der Grünen zählt auch die Liberalisierung der
Prostitution, die von der Bundesregierung 2001 unter Beteiligung der
Grünen durchgesetzt wurde. Ignoriert wurde von den Grünen auch der
Hintergrund vieler Prostituierter. Laut internationalen Studien sind bis zu
73 % der Prostituierten in ihrer Kindheit Opfer von sexualisierter Gewalt
gewesen. [3] Aufgrund von Amnesien kann der Anteil sogar noch höher sein.
Ehemalige Opfer setzen also ihre Kindheitstraumata als Erwachsene fort,
indem sie sich weiterhin ausbeuten lassen. Vor diesem Hintergrund muss die
von Volker Beck nach wie vor geäußerte Überzeugung “Mit sexuellen
Dienstleistungen verdientes Geld ist ehrlich verdientes Geld” für einen
empathischen Menschen wie Hohn klingen. [4]

Schon 5 Jahre nachdem Inkrafttreten des Gesetzes stellte das
Familienministerium fest, die Liberalisierung habe „keine messbare
tatsächliche Verbesserung der sozialen Absicherung von Prostituierten
bewirken können". Der Spiegel berichtete am 27. Mai 2013: „Inzwischen
sind viele Polizisten, Frauenorganisationen und Politiker, die Prostitution
aus der Nähe kennen, überzeugt: Das gutgemeinte Gesetz ist ein
Förderprogramm für Zuhälter und macht den Markt für Menschenhändler
attraktiver.“

Es ist vollkommen klar, dass schlechter gegen "Kinderprostitution"
vorgegangen werden kann, wenn die Prostitution von Erwachsenen immer mehr
legalisiert wird.

Volker Beck ist bis heute menschenrechtspolitischer Sprecher der grünen
Bundestagsfraktion.


Jerzy Montag



Der Grüne Jerzy Montag setzt sich vehement gegen die Verschärfung des
Straftatbestands des sexuellen Missbrauchs und gegen die Aufhebung der
Verjährungsfristen ein. Montag argumentiert mit sexueller Selbstbestimmung
und sog. „Einvernehmlichkeit“ und lässt selbstverständlich außer
Acht, dass zum Beispiel zwischen einem 32-jährigen Lehrer und einer
14-jährigen Schülerin ein Machtgefälle besteht. Auch die
Argumentationskeule „prüde Sexualmoral“ darf in Montags Aktionismus
nicht fehlen. [5]

Jerzy Montag ist bis heute rechtspolitischer Sprecher der grünen
Bundestagsfraktion.

Claudia Roth und Co.

Wir brauchten uns nicht zu wundern, dass sich Claudia Roth, Volker Beck und
andere Politiker im Jahre 2012 auch lautstark für genitale Gewalt an
Säuglingen und Kindern einsetzten, nämlich für eine Beschneidung ohne
Betäubung gegen die Schmerzen und das auch nicht durch Ärztehand.

Zu den Abgeordneten der Grünen, die einen solchen Eingriff ohne Narkose
bei Säuglingen bis zu einem Lebensalter von 14 Tagen rechtfertigten,
zählten Cornelia Behm, Claudia Roth, Katrin Göring-Eckardt, Konstantin
von Notz, Marieluise Beck, Kerstin Müller, Josef Winkler, Tom Koenigs,
Sven-Christian Kindler, Kerstin Andreae, Hermann Ott und Lisa Paus.

Das Ergebnis einer solchen Politik, das Beschneidungsgesetz, wird in
sämtlichen wichtigen juristischen Standardkommentaren inzwischen als ein
Debakel angesehen.

Fazit

Wir als Betroffene von sexualisierter Gewalt haben unser Leben lang mit den
gesundheitlichen Folgen zu kämpfen. Wir glauben nicht daran, dass die
angebliche Aufarbeitung der GRÜNEN zu irgendwelchen Konsequenzen führt.
Von unserem Standpunkt als Betroffene sagen wir:

Ein Schutz von Minderjährigen vor sexualisierter Gewalt ist mit solchen
Politikern nicht möglich. Solche Politiker sind nicht Teil der Lösung,
sondern Teil des Problems.

Daher rufen wir zur Demonstration auf:

Wann: 20. Juli 2013 von 12:00 bis 15:00 Uhr

Wo: Berlin, Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor

Die Versammlung ist genehmigt.

Wir erwarten vom reformbereiten Teil der GRÜNEN Unterstützung bei
folgenden notwendigen Veränderungen:

- Anpassung des Strafrahmens für Sexualstraftaten
- Aufhebung der Verjährungsfristen für sexualisierte Gewalt und andere
Formen von interpersoneller Gewalt bei scheren Delikten
- eine Anzeigepflicht für sexualisierte Gewalt sowie für sonstige Gewalt
gegen Kinder, damit Vorgesetzte und andere Beteiligte sich nicht mehr der
Verantwortung entziehen können wie es bisher der Fall ist (Fallbeispiel
Charité)
- eine Reform des Schadenersatzsystems für gesundheitlich Betroffene von
interpersoneller Gewalt für angemessene Entschädigung
- eine Aufhebung der zivilrechtlichen Fristen, denn die Opfer leiden
lebenslang und haben einen moralischen Anspruch auf Ausgleich
mehr Rechte für die Einsicht in Akten, darunter auch Kirchenakten usw.
- mehr Unterstützung für die Einrichtung und den Betrieb von
Schutzhäusern für Frauen und Kinder, aber auch für männliche Opfer,
sowie auch für ganze hilfesuchende Familien
- viele weitere Anpassungen, denn es darf nicht sein, dass ein Täter vor
Gericht straffrei bleibt, weil das minderjährige Opfer vor Angst keinen
Widerstand leisten und auch nicht schreien konnte, oder ein Täter
straffrei ausgeht, weil die Kinder der Vertretungsklasse nicht
schutzbefohlen seien
- auch das Beschneidungsgesetz ist aufzuheben, unter anderem wird es weder
von den medizinischen Fachgesellschaften noch von den Juristen unterstützt
- der Kinderschutz ist als eigenständiger Zweck für gemeinnützige Arbeit
in die Abgabeordnung aufzunehmen.
-
[1] http://www.youtube.com/watch?v=M0qvkg2nzg8&list=PL83D90EA3BFA218BD
[2]
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vorwurf-des-kindesmissbrauchs-mutter-korrigiert-ihre-entlastung-cohn-bendits-12155537.html
[3] Ingo Schäfer: Trauma und Sucht. Konzepte - Diagnostik - Behandlung.
2006, Seite 37
[4]
http://www.volkerbeck.de/artikel/120915-prostitutionsgesetz-weiterentwickeln-statt-verschaerfen
/
[5]
http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Jerzy-Montag-ueber-den-Straftatsbestand-des-sexuellen-Missbrauchs-709030768
-

Freitag, 25. Januar 2013

Wöchentlicher Hungerstreiktag bei netzwerk B zur Erinnerung an unerledigte Aufgaben

(SV) netzwerkB teilt mit:


1000 Tage politisches Lügentheater - Rückblick 

"Die Priester und der Sex - Wie viel Wahrheit wagt die Kirche?"

"Sie denken vielleicht, wenn ein Pfarrer, ein Vikar oder ein Bischof von
einem Missbrauch erfährt, muss er sofort die Polizei einschalten. Stimmt
nicht! Die katholische Kirche prüft diesen Verdachtsfall von sexuellem
Missbrauch erst einmal selbst. Diese Überprüfung kann Monate dauern -
manchmal dauerte sie in der Vergangenheit sogar Jahre." (hart aber fair -
24. Februar 2010 http://youtu.be/IxpvLvG-MZg)

Norbert Denef wieder im HUNGERSTREIK - jeden Freitag

Warum HUNGERSTREIK-DEMO:

- Weil der Deutsche Bundestag das Thema sexualisierte Gewalt und andere
Formen von Gewalt seit drei Jahren aussitzt, anstatt konkrete
Entscheidungen zu treffen.

- Weil unsere Bundesregierung eine gerechtere Gesetzesreform, sowie die
Aufhebung der Verjährungsfristen verhindert.

- Weil der scheinheilige Runde Tisch dieser Bundesregierung nichts gebracht
hat.

- Weil de facto nichts passiert ist.

Wann: Jeden Freitag

Beginn: 4. Januar 2013

Ende: unbefristet

Versammlungsort: www.netzwerkb.org

Weitere Teilnehmer:
http://netzwerkb.org/2013/01/17/1000-tage-netzwerkb/

Dienstag, 11. September 2012

Missbrauchsopfer verklagen Bischöfe als Strafvereitler

(SV)














 
 
"netzwerkB Pressemitteilung 10.09.2012 

Strafanzeige gegen zwei protestantische Bischöfe

Wie netzwerkB vorliegt, haben zwei Opfer von sexualisierter Gewalt
Strafanzeige gegen die ehemalige Bischöfin Frau Maria Jepsen, gegen den
ehemaligen Bischof Herrn Karl Ludwig Kohlwage, gegen die ehemalige Pröpstin
Heide Emse und gegen den ehemaligen Personalchef der Nordelbischen Kirche,
Detlev Nonne, Strafanzeige gestellt. Es geht um den Verdacht auf
Strafvereitelung.

Nach Behauptung von Zeugen war Bischöfin Maria Jepsen schon 1999 über
Missbrauchsvorfälle durch einen Pfarrer ihres Bistums informiert, sie
informierte jedoch die Staatsanwaltschaft und die Öffentlichkeit mehr als
zehn Jahre später, nachdem es aufgrund des Briefs eines Außenstehenden ab
März 2010 zu internen Ermittlungen gekommen war. So blieb der Beschuldigte
unter anderem weiter in einer Jugendstrafanstalt eingesetzt. Nach Berichten
der Opfer handele es sich um einen Serientäter, der mindestens drei
Jahrzehnte seine Verbrechen verübte. Der Täter, Dieter K. entging jeder
Verurteilung, weil die Fristen im Strafrecht abgelaufen sind.

netzwerkB unterstützt diese Strafanzeige durch die Opfer. Sexualisierte
Gewalt und andere Formen von Gewalt verletzen Opfer physisch und psychisch.
Das darf nicht länger bagatellisiert werden. Grundsätzlich ist bei
Vorwürfen dieser Art sofort zu reagieren und nicht erst viele Jahre später
oder gar nicht. Die Verdächtigten gehören aus der Arbeit mit Jugendlichen
und Schutzbefohlenen unmittelbar entfernt. Das Wohl und die Gesundheit der
Kinder und Jugendlichen darf nicht über die Interessen und die Sorge um das
Ansehen der Organisation gestellt werden. Die Täter müssen strafrechtlich
und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, damit die Opfer später
nicht als rechtlose Bittsteller dastehen.

netzwerkB fordert, dass die Anzeigepflicht für sexualisierte Gewalt, auch
für Geheimnisträger, gesetzlich verankert werden muss. Eine Kann-Regelung
ist nicht ausreichend, sondern nur verunsichernd für die Opfer.

Hierzu unsere Position:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/01/netzwerkB_Positionspapier_Bundeskinderschutzgesetz_20.01.2012.pdf

Für Verantwortungsträger, die trotz besseren Wissens potentielle
Serientäter weiter in den Dienst ihrer Einrichtungen schicken, muss gelten,
dass sie dafür auch als Mittäter in Verantwortung gezogen werden. Das muss
auch zivilrechtliche Ansprüche der Opfer wie Schmerzensgeld und
Schadensersatz auch gegenüber den Mitverantwortlichen umfassen.

Die Fristen hierfür müssen, um den Opfern wie in diesem vorliegenden Fall
helfen zu können, endlich grundlegend verändert und aufgehoben werden.

netzwerkB erklärt sich mit den Opfern in Ahrensburg und Umgebung für
solidarisch und hofft, dass ihnen endlich Gerechtigkeit widerfährt.

netzwerk fordert eine sorgfältige gerichtliche Klärung dieser Vorgänge,
über die in der Gesellschaft zu viele wissen und schweigen.

Weiterführend über die Vorfälle in Ahrensburg: DIE ZEIT vom 23. Juli 2010

http://www.zeit.de/2010/30/Evangelismus-Missbrauch-Kinder
                                                                           "

Donnerstag, 5. Juli 2012

Hungerstreik von Norbert Denef, Tag 27: avaaz.org schaltete sich ein

(SV) Eine Petition mit Unterstützung von avaaz.org wurde auf den Weg gebracht, keine Verjährungsfrist für Kindesmissbrauch.



Das könnte etwas Großes werden!

Foto s. unter: http://netzwerkb.org/2012/07/04/hungerstreik-tag-27/

Scharbeutz – Als am 29. Juni 2012 das Telefon klingelte und sich eine nette
Stimme am anderen Ende meldete und nachfragte, ob ich der im HUNGERSTREIK
sei, sagte ich ja, – aber warum wollen Sie das wissen?

Na ja, das ist ganz einfach, sagte die nette Stimme, wir finden Ihre Aktion
mit dem HUNGERSTREIK gut und würden Sie gern dabei unterstützen, Kinder vor
sexueller Gewalt zu schützen.

Wer ist wir, fragte ich nach und was könnt/wollt ihr tun?

Wir sind das größte und wirksamste Kampagnen-Netzwerk für Wandel weltweit
und ich bin der Christoph, von AVAAZ.org – Druck auf die Politik machen
wir, mit Unterschriftenaktionen, das ist unsere Stärke.

Warum Verjährungsfristen aufheben und warum dafür in den HUNGERSTREIK
treten, das wollte Christoph wissen und fragte viel nach. Danke für das
Telefonat, schrieb er mir später und  “Ich hab ein gutes Gefühl bei der
Sache – das könnte etwas Großes werden!”

Schnell waren die vielen Helfer im netzwerkB am Denken und Tun. Das
Erstellen einer Petition sollte schnell zu machen sein, schrieb Christoph
und es wäre genial, ihr könntet das gleich machen, dann können wir alles
weitere vorbereiten.

Jeder Tag und jede Stunde im HUNGERSTREIK zählt!

Am 2. Juli 2012 waren die Vorbereitungen abgeschlossen – letzte Rückfragen,
dann wollen wir live gehen, teilte uns Christoph mit:

Was genau fordert ihr?
Ein neues Gesetz, welches die Verjährungsfristen komplett aufhebt –
richtig?
Sollte sich die Petition nicht doch an unsere Justizministerin oder evtl.
den runden Tisch richten?
Petitionen an “den Bundestag” gibt es unzählige und oft fühlt sich dann
niemand dafür verantwortlich
Kannst du mir einen Link schicken zu den Statistiken, wie viele Menschen
betroffen sind, du sagtest etwas von 10 Millionen!
Dank der fleißigen Helfer im netzwerkB ging alles ganz schnell!

Am späten Nachmittag des 2. Juli 2012 war es so weit, der erste Testlauf
der Petition wurde gestartet.

Die ersten Unterzeichner und dann – alle 5 Sekunden eine neue Unterschrift.

Wenn man sich im HUNGERSTREIK befindet, tut jede Unterschrift verdammt gut!

DIESE PETITION JETZT UNTERZEICHNEN:
http://www.avaaz.org/de/petition/Eine_Reform_der_Gesetze/?cuHZmbb

Hoffnungsvolle Grüße

Norbert Denef

Sonntag, 17. Juni 2012

Tag 9 des Hungerstreiks von Norbert Denef

(SV)


Norbert Denef hat Tag 9 des Hungerstreiks erreicht:

Er trat am 08.06.2012 in den HUNGERSTREIK, weil:

die Bundestagsfraktion der SPD nicht dazu bereit ist, sich im Deutschen
Bundestag für die Aufhebung der Verjährungsfristen von sexualisierter
Gewalt einzusetzen, gleichwohl sich die Delegierten des Bundesparteitages der SPD am 6. Dezember 2011 eindeutig dafür ausgesprochen haben. Hier ein Link zu seiner Rede 2011:

http://www.youtube.com/watch?v=j3sUibSUnu0&feature=youtu.be

Bereits fünf Personen sind ebenfalls im HUNGERSTREIK:
http://netzwerkb.org/category/meldungen/hungerstreik/
taz, die Tageszeitung berichtet darüber am 16/17. Juni 2012 unter dem Titel "Hungern gegen das Nichtstun" wie folgt:

"Für seinen Einsatz gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen war Norbert Denef für den taz Panter Preis 2011 nominiert. Seit einer Woche ist er im Hungerstreik, aus Protest gegen die SPD."

Weiter lesen unter:
http://netzwerkb.org/2012/06/16/hungern-gegen-das-nichtstun/

Donnerstag, 14. Juni 2012

Hungerstreik von Nobert Dennef (Netzwerk B), 7. Tag

(SV)
Der Hungerstreik von Norbert Denef sorgt für ein immer stärker
anschwellendes Echo bei Medien und Betroffenen. Fünf Betroffene sind
bereits in den Hungerstreik getreten und immer mehr Betroffene entschließen
sich zu außergewöhnlichen Aktionen, um auf ihr Leid aufmerksam zu machen.
In diesem Sinne ist es nicht verwunderlich, dass auch viele Betroffene und
Nicht-Betroffene bei der SPD (explizit bei Frank-Walter Steinmeier)
nachfragen, warum es bis zum Hungerstreik von Norbert Denef kommen musste.

Der Hungerstreik von Norbert Denef betrifft alle Parteien und die SPD
trifft selbst mit dem Ziel einer Verlängerung der Verjährungsfristen auf
Widerstände bei den anderen Parteien. Gleichwohl aber traut sich die SPD
nicht öffentlich für das Gerechte einzutreten, obwohl der Bundesparteitag
hierfür eine klare Mehrheit signalisierte. Trotz offensichtlicher
Mehrheiten gibt es also keine Bewegung in den Parteien?

Da die SPD sich nun aber auf dem Parteitag der SPD letzten Jahres
öffentlich anders entschieden hat, herrscht gerade bei der SPD
Aufgeregtheit. Von der Angst für das Gerechte einzutreten, zeugen nun die
Mails, die dort als standardisiertes Antwortschreiben, s. Zitat unten,
ausgegeben werden. Dort lässt der Bundestagsabgeordnete Lischka
beispielsweise verlauten:

"„Mit anderen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion hatte ich
bereits direkten Kontakt zu Herrn Denef aufgenommen.“"

Diese Aussage ist aus zwei Gründen verwirrend. Einerseits erweckt sie den
Anschein, als hätte der Bundestagsabgeordnete Lischka nach Beginn von
Denefs Hungerstreik Kontakt mit ihm aufgenommen. Dies ist bisher nicht
passiert. Zum zweiten war es nicht so, dass nach dem Parteitag die
SPD-Fraktion des Bundestages Kontakt mit Norbert Denef aufgenommen hätte,
sondern das netzwerkB sich erst umfassend bemühen musste, um überhaupt
Termine bei den Abgeordneten zu bekommen.

Diese Beschwichtigungen also, dass ein direkter Kontakt mit Norbert Denef
bestehen würde, entspricht nicht der Wahrheit und netzwerkB wartet
weiterhin darauf, dass Politiker aller Parteien (und nicht nur der SPD)
Stellung beziehen, warum sie weiterhin Täter schützen und nicht den
Betroffenen helfen wollen. Diese Betroffenen leiden bereits seit
Jahrzehnten und nicht erst seit dem Hungerstreik, aber für viele Betroffene
gibt es keinen anderen Ausweg, wenn ihnen nirgendwo Gerechtigkeit
widerfährt.

Hoffnungsvolle Grüße

Ihr netzwerkB Team
–
Zitat des Standard-Antwortschreibens aus dem Büro Burghard Lischka, MDB:

“vielen Dank für Ihr an Frank-Walter Steinmeier gerichtetes Schreiben vom
10. Juni 2012. Herr Steinmeier hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Der Entschluss von Norbert Denef, in den Hungerstreik zu treten, besorgt
mich zutiefst.
Ich teile Ihre Ansicht, dass die geltenden zivil- und strafrechtlichen
Verjährungsfristen beim sexuellen Missbrauch von Kindern, der Korrektur
bedürfen.

Um der speziellen Situation der Opfer Rechnung zu tragen, hat die
SPD-Fraktion bereits im November 2010 in ihrem „Gesetzentwurf zur
Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei
sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen“
(BT-Drs. 17/3646) vorgeschlagen, die strafrechtliche Verjährungsfrist
unabhängig vom Höchstmaß der Strafandrohung auf 20 Jahre anzuheben. Da die
Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers ruht, würde
die Tat mit Vollendung des 38. Lebensjahres verjähren. Nach unserem Entwurf
können zwischen Tat und Verjährung im Einzelfall mehr als 30 Jahre liegen.
Wir sind damit die einzige Fraktion im Deutschen Bundestag, die sich für
eine deutliche Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen beim
sexuellen Missbrauch stark macht. Insbesondere die Regierungsfraktionen
haben bisher eine von uns vorgeschlagene Verlängerung der strafrechtlichen
Verjährungsfristen zu meinem Bedauern abgelehnt.

Mit anderen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion hatte ich
bereits direkten Kontakt zu Herrn Denef aufgenommen. Ich hoffe sehr, dass
Norbert Denef seinen Entschluss rückgängig macht und sein Engagement und
seine Energie weiterhin dafür einsetzt, dass alle Fraktionen des
Bundestages in eine Debatte über die strafrechtlichen Verjährungsfristen
beim sexuellen Missbrauch von Kindern eintreten und Lösungen im Sinne der
Opfer finden. Hier brauchen wir auch die Überzeugungsarbeit von Herrn
Denef.”

Zitatende

Sonntag, 29. Januar 2012

(SV) 


Mythos der Vergebung


Norbert Denef
netzwerkB – Positionspapier
Stand: 24. Januar 2012 (als PDF herunter laden)
Mythos der Vergebung
Immer wieder taucht im Zusammenhang mit der Aufarbeitung und Heilung von traumatischen Kindheitserlebnissen das Stichwort „dem Täter vergeben“ auf.
Es ist Zeit, mit verschiedenen Mythen aufzuräumen, die sich darum ranken.
Mythos 1
Vergebung/Verzeihung/Versöhnung gegenüber dem/der Täter_in bewirke eine Heilung bei erwachsenen Betroffenen von Gewalt in der Kindheit.
Viele Psychotherapierichtungen und leider auch einige Traumatherapierichtungen sehen es als krönenden Abschluss einer gelungenen Therapie an, wenn der/die Betroffene dem/der Täter_in vergibt. Oft wird auch von „Frieden schließen“ gesprochen. Doch was bedeutet diese Vergebung für die Betroffenen?
Aus Sicht des misshandelten Kindes im Erwachsenen bedeutet es, dass das Kind, das gerade zu reden begonnen hat wieder schweigen soll. Das ist besonders bei innerfamiliärer Gewalt verheerend, da nach Vergebung oft wieder, bzw. weiterhin Täterkontakt stattfindet, der erneut traumatisiert.
Aus Sicht der erwachsenen Betroffenen kann eine Vergebung zunächst eine gewisse Erleichterung verschaffen. Weil er/sie sich gegenüber dem/der Täter_in und leider auch gegenüber der Mehrheit der Gesellschaft nicht mehr schuldig dafür fühlen muss, dass er/sie nicht verzeihen “kann“. Die „Fähigkeit“ des Verzeihens wird als Tugend dargestellt. Und vielleicht ist es genau das Gegenteil: mangelnder Mut bzw. Fähigkeit, dem Druck des/der Täter_in und des Umfelds zu widerstehen. Einer tiefgreifenden Heilung aber steht die Vergebung im Wege, denn sie bedeutet eine Wiederholung des Traumas, weil durch die Vergebung genau die Machtverhältnisse wiederhergestellt werden, die während der Tat gegeben waren: ein/e Täter_in, der/die nicht belangt wird und kein schlechtes Gewissen haben muss und ein ohnmächtiges, schweigendes Opfer.
Diese Retraumatisierung wird dann noch verstärkt, wenn der/die Täter_in uneinsichtig ist und keine Reue zeigt. Das Opfer, das einem/r solchen Täter_in vergibt, erleidet enormen Schaden. Es muss alle Schuld auf sich nehmen. Und da die meisten Kindesmisshandler_innen uneinsichtig sind und schon gar keine Reue zeigen, ist es unverantwortlich, das „Heilmittel“ der Vergebung Opfern von Gewalt in der Kindheit zu empfehlen.
Mythos 2
Vergebung/Verzeihung/Versöhnung mache unsere Welt besser.
Hintergrund des Vergebungsmythos sind religiöse Traditionen (nicht nur des Christentums), die Masochismus idealisieren. Haltungen wie „die Welt ist ein Jammertal“, „Schlägt dir jemand auf die eine Wange, so halte ihm auch die andere hin“ oder die Verehrung von masochistischen Märtyrern haben sich trotz der Aufklärung in unsere Zeit hinübergerettet.
Der Mythos der Vergebung findet sich auch in allen spirituell/esoterischen Weltanschauungen, ist sogar ein wesentlicher Bestandteil derselben, weil durch Vergeben – vor allem den gewalttätigen Eltern -  die alte Weltordnung und die bestehenden Machtverhältnisse wiederhergestellt, bzw. aufrecht erhalten werden. So bleiben die Gläubigen und Jünger bei der Stange.
Derartige religiöse/spirituelle/esoterische Weltanschauungen sind zu einer Zeit entstanden, als das Individuum noch nicht die Chance hatte, ein eigenständiges, selbstgestaltetes und  unabhängiges Leben zu führen.
Das hat sich zwar grundlegend geändert, doch es gibt natürlich auch in der heutigen Zeit noch Menschen, die ein Interesse daran haben, dass andere Menschen durch Vergebung Opfer bleiben. Es ist nützlich für machtgierige Politiker_innen, wenn Menschen ihr Leben lang Opfer bleiben. Opfer lassen sich ausbeuten und begehren nicht auf. So nützt die Religion der Politik und umgekehrt.
Mit anderen Worten:
  • Vergebung unterstützt unterdrückende, ausbeuterische Machtverhältnisse
  • Vergebung nützt nur den Kindesmisshandler_innen und schadet den Opfern
Das ist keine Verbesserung für die Welt. Im Gegenteil.
Mythos 3
Vergebung vermindere Wut, Hass und Rache.
Das kindliche Gewaltopfer, das zur Vergebung und damit zum Schweigen gezwungen wird, kann die zur Misshandlung gehörigen Gefühle wie Wut, Hass und Rache nicht verarbeiten, es spaltet sie ab. Vergebung ist hier also gleichbedeutend mit Verdrängung.
Das Opfer speichert sie so lange in sich, bis er/sie dann als Erwachsene/r die Möglichkeit hat, Kindern Gewalt zuzufügen und sich somit an ihnen für die Gewalt seiner/ihrer Täter_innen zu rächen.
Folglich werden Wut, Hass und Rache durch Vergebung nicht vermindert, sondern nur auf die nächste Generation verschoben. So wird durch Vergebung die Gewalt und die Traumatisierungen in jeder Generation neu produziert.
Bestes Beispiel hierfür sind die pädokriminellen Priester, die schon aufgrund ihres Berufs allen vergeben mussten, die ihnen jemals Leid zugefügt haben. Sie haben ihren Täter_innen vergeben und rächen sich dafür an ihnen anvertrauten Kindern.
Natürlich findet die Weitergabe der Gewalt von Generation zu Generation vor allen Dingen in der Familie statt. Dort wird sie durch ein dichtes Netz von Vertuschung, hierarchischen Strukturen, Empathielosigkeit gegenüber Kindern und natürlich mit Hilfe religiöser Mythen wie dem der Vergebung ermöglicht.
Vergebung vermehrt also Wut, Hass und Rache.
Auch das ist keine Verbesserung der Welt. Genauso wenig wie die Neuproduktion von Traumaopfern in jeder Generation.

Mehr siehe Link und PDF oben

Sonntag, 18. Dezember 2011

Reaktionen auf systematischen Kindesmissbrauch

(SV) Der neue Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat sich viel vorgenommen: In den nächsten zwei Jahren soll sich die Lage von Opfern sexualisierter Gewalt in Deutschland konkret verbessern. Die DEUTSCHE WELLE hat darüber am 14.12.2011 mit netzwerkB ein Interview geführt.
Mehr dazu unter:
http://netzwerkb.org/2011/12/15/ein-jurist-gegen-sexualisierte-gewalt/