Dienstag, 28. Juli 2026

Beobachtet bis wenige Minuten vor dem Anschlag, und dennoch kam Abdul Ballout zum Zug

Islamisten posieren schon seit
Jahren gerne vor dem Reichstag (KI)


Eine Frau ist tot, zahlreiche weitere Menschen wurden verletzt. Was als Tag der Vielfalt, der Freiheit und des friedlichen Miteinanders gedacht war, wurde durch einen offensichtlich islamistisch motivierten Anschlag erschüttert. Er hatte eine Jugendstrafe von 22 Monaten erhalten - wegen Planung und Vorbereitung eines Anschlags auf den Staat - und wurde im Rahmen der Jugendstrafregelung auf Bewährung laufen gelassen. Und genau das ist besonders verstörend, weil der mutmaßliche Täter als Hochrisikoperson eingestuft war und bis kurz vor der Tat unter Beobachtung stand. Er verließ beobachtet das Haus und fuhr Minuten später mit einem weißen Transporter in die Menge.

Warum gelang es nicht, den Anschlag zu verhindern? Kann man diesen hochgefährlichen Gefährdern nicht einen Schatten zuteilen?  Ebenso berechtigt ist die Frage, wie Deutschland mit Personen umgehen will, die von den Sicherheitsbehörden als islamistische Gefährder eingestuft werden. Noch mehr Beobachtung als andere!

Wer radikale Überzeugungstäter und ihre Milieus dauerhaft zurückdrängen will, wird allerdings nicht mit einer einzigen Maßnahme auskommen. Erforderlich ist ein Bündel von Schritten:

  1. Konsequente Priorisierung von Hochrisiko-Gefährdern. Personen, bei denen konkrete Erkenntnisse auf die Vorbereitung schwerer Gewalttaten hindeuten, müssen mit den rechtlich zulässigen Mitteln engmaschig überwacht werden. Dazu gehören eine enge Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden, schnelle Informationsweitergabe und regelmäßige Neubewertung der Gefährdung.

  2. Bessere personelle Ausstattung. Eine lückenlose Beobachtung besonders gefährlicher Personen scheitert häufig an begrenzten Ressourcen. Polizei, Staatsschutz und Justiz benötigen ausreichend Personal und moderne Technik.

  3. Dauerhafte Polizeipräsenz an Kriminalitätsschwerpunkten. In Stadtvierteln oder Bereichen mit dauerhaft hoher Gewalt- und Waffenkriminalität können sichtbare Fuß- und Fahrradstreifen, mobile Polizeiwachen und lageabhängige Schwerpunktkontrollen das Sicherheitsgefühl stärken und Straftaten erschweren. Solche Maßnahmen sollten regelmäßig evaluiert und an die tatsächliche Kriminalitätslage angepasst werden.

  4. Konsequentes Vorgehen gegen illegale Waffen und Messer. Schwerpunktkontrollen in gesetzlich vorgesehenen Waffenverbotszonen, konsequente Strafverfolgung und die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels können das Risiko schwerer Gewalttaten verringern.

  5. Frühe Intervention bei Radikalisierung. Schulen, Jugendämter, Beratungsstellen und Sicherheitsbehörden müssen eng zusammenarbeiten, wenn junge Menschen deutliche Anzeichen einer gewaltorientierten Radikalisierung zeigen. Auch die Nachbarschaft, Dorf-, Stadtviertelgemeinschaft sollte verstärkt auf eindeutige Gewaltanwender und Wüteriche achten,  die mit Vorliebe massive Störungen und Schäden aller Art anrichten. Selbst wenn sie nur die zweite oder dritte Reihe der Gefährder darstellen, müssen sie Deradikalisierungs- und Ausstiegsprogramme besuchen und sozio- wie psychotherapeutisch begleitet werden.

  6. Konsequentes Vorgehen gegen extremistische Netzwerke. Wer Terror finanziert, Gewalt propagiert oder andere zu Anschlägen anstiftet, muss mit den Mitteln des Strafrechts verfolgt werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Extremismus islamistisch, rechtsextrem, linksextrem oder anders motiviert ist.

  7. Beschleunigung gerichtlicher Verfahren. Bei schweren Gewalt- und Terrorverfahren sollten Verfahren zügig abgeschlossen werden, ohne rechtsstaatliche Garantien einzuschränken.

  8. Bessere Unterstützung für Ausstiegswillige. Menschen, die sich von extremistischen Gruppen lösen möchten, brauchen erreichbare Beratungsangebote, Schutz und Perspektiven. Prävention ist langfristig wirksamer und kostengünstiger als spätere Strafverfolgung.

  9. Regelmäßige parlamentarische Kontrolle. Nach schweren Anschlägen sollte systematisch geprüft werden, welche Maßnahmen funktioniert haben und wo strukturelle Defizite bestanden. Aus Fehlern müssen verbindliche Konsequenzen folgen.

Sicherheit und Freiheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Ein demokratischer Rechtsstaat gewinnt Vertrauen nicht durch Symbolpolitik, sondern durch nachvollziehbare, wirksame und überprüfbare Maßnahmen. Wer Gewalt plant oder propagiert, muss mit konsequentem staatlichem Handeln rechnen. Wer friedlich lebt, soll seine Grundrechte uneingeschränkt wahrnehmen können – unabhängig von Herkunft oder Religion.



Sonntag, 19. Juli 2026

Leihmutterschaft - Auftragssystem für Kinderwünsche und Missbrauchsmöglichkeiten

Internationale Möglichkeiten? (KI)

 

Spahn 2015: „Als schwuler Mann und Christ kann ich mich persönlich nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden. Zu akzeptieren, dass ich nicht auf natürlichem Weg Vater werde, verlangt ein großes Maß an Demut. Ob ich das aufbringen kann, weiß ich nicht.“

Spahn 2026: Jens Spahn verteidigt inzwischen öffentlich seine persönliche Entscheidung für eine Leihmutterschaft in den USA – obwohl er und die CDU Leihmutterschaft in Deutschland weiterhin strikt ablehnen. Er spricht von einem „inneren Ringen“, „keinen einfachen Entscheidungen“ und einem Spannungsfeld zwischen „reiner Lehre“ und „echtem Leben“. Gleichzeitig betont er, dass die Rechtslage in Deutschland unverändert bleiben solle. Inzwischen ist er als Fraktionschef der CDU zurückgetreten, weil sein persönlicher Weg „nicht vereinbar“ mit dem Amt sei.

Spahn versucht aktuell, seine persönliche Entscheidung als menschlich nachvollziehbar darzustellen, während er gleichzeitig die strikte deutsche Rechtslage und die CDU‑Position bestätigt. Er spricht offen über innere Konflikte, aber nicht über eine politische Neubewertung des Verbots.

Die Diskussion über Leihmutterschaft berührt eine der tiefsten Fragen unserer Zeit: Wie weit darf der Wunsch nach einem eigenen Kind gehen, wenn an seiner Erfüllung andere Menschen körperlich, emotional und rechtlich beteiligt sind? Der Kinderwunsch verdient Respekt und Verständnis. Menschen – unabhängig davon, ob sie allein leben, heterosexuell oder homosexuell sind – können den starken Wunsch nach Familie und Elternschaft empfinden. Doch aus einem verständlichen Wunsch entsteht keine automatische moralische Berechtigung, jede Form der Erfüllung dieses Wunsches zu akzeptieren.

Besonders kritisch ist die internationale kommerzielle Leihmutterschaft, bei der Kinderwünsche über Agenturen organisiert und in Länder verlagert werden, in denen Frauen oft aus wirtschaftlicher Not heraus ihre Dienste anbieten. Hier besteht die Gefahr, dass aus einer persönlichen Entscheidung ein globaler Markt entsteht, in dem finanzielle Macht auf körperliche Abhängigkeit trifft. Die entscheidende Frage lautet deshalb: Ist die Entscheidung der Leihmutter wirklich frei – oder wird ihre wirtschaftliche Situation ausgenutzt?

Ebenso problematisch ist eine Haltung, bei der die Entstehung eines Kindes wie ein Auftrag behandelt wird: Man wählt eine Agentur, bezahlt eine Leistung und erwartet am Ende ein gewünschtes Ergebnis. Ein Kind ist jedoch kein Produkt und eine Schwangerschaft keine reine Dienstleistung. Zwischen Bestellung und Geburt stehen ein menschlicher Körper, eine Schwangerschaft mit gesundheitlichen Risiken, emotionale Bindungen und schließlich ein neues menschliches Leben mit eigenen Rechten.

Wer eine Leihmutterschaft in Anspruch nimmt, muss deshalb eine besondere Verantwortung übernehmen. Dazu gehört die ernsthafte Auseinandersetzung mit der Situation der austragenden Frau, mit möglichen psychischen Folgen, mit den medizinischen Risiken und vor allem mit den Rechten des Kindes. Ein verantwortungsvoller Elternwunsch darf nicht bei der eigenen Sehnsucht beginnen und enden. Er muss auch die Perspektive derjenigen einbeziehen, die den höchsten körperlichen Einsatz leisten, und die Perspektive des Kindes, das nicht nur Objekt eines Wunsches, sondern eine eigenständige Persönlichkeit ist.

Eine ethisch vertretbare Regelung müsste daher klare Grenzen setzen: Keine Ausbeutung wirtschaftlich schwacher Frauen, unabhängige Beratung, transparente Herkunftsrechte für das Kind, medizinische und psychologische Betreuung sowie eine sorgfältige Prüfung der Eignung der zukünftigen Eltern. Diese Prüfung darf nicht von Vorurteilen gegenüber bestimmten Familienformen geprägt sein, sondern muss für alle gelten: Entscheidend sind Stabilität, Verantwortungsfähigkeit, emotionale Reife und die Bereitschaft, langfristig für ein Kind einzustehen.

Die moderne Gesellschaft muss zwei Prinzipien miteinander verbinden: das Recht von Menschen auf ein Familienleben und den Schutz davor, dass menschliche Fortpflanzung zu einem Geschäft wird, bei dem die Stärkeren bestimmen und die Schwächeren die Last tragen. Ein Kind darf niemals nur die Erfüllung eines Erwachsenenwunsches sein. Es ist ein Mensch mit eigener Würde – und diese Würde muss am Anfang jeder Regelung stehen. Missbrauch in vielerlei Hinsicht ist möglich, Unerwünschte und ungeeignete Einzelpersonen oder Gruppen, menschenunwürdiger Handel, Schwarzmarkt...


        Missbrauchszenarien bei Leihmutterschaft

  1. Kommerzialisierung des Kindes („Baby-Bestellung“)
    Auswahl, Bestellung und Bewertung des Kindes wie ein Produkt.
  2. Ausbeutung wirtschaftlich schwacher Frauen
    Nutzung von Armut und Abhängigkeit, um Schwangerschaft „billig“ zu erkaufen.
  3. Kontrolle und Überwachung der Leihmutter
    Vorgaben zu Lebensweisen, medizinischen Eingriffen und Verhalten kaum kontrollierbar, inklusive Vertragsstrafen.
  4. Kindeswohlgefährdung durch ungeeignete Auftraggeber
    Extrem späte Elternschaft, fehlende Versorgung, Auftraggeber aus instabilen oder gewalttätigen Verhältnissen, Suchtgefährdete, Kriminelle, politische Extremisten.
  5. Umgehung nationaler Verbote
    Bewusste Beauftragung im Ausland, um Schutzgesetze und Prüfungen zu umgehen.
  6. Menschenhandel & kriminelle Netzwerke
    Nutzung von Leihmutterschaft als Deckmantel für Kinderhandel und organisierte Kriminalität.
  7. Vertragslogik statt menschlicher Beziehung
    Schwangerschaft und Geburt werden als Projekt abgewickelt, Kind und Frau als Vertragsobjekte.
  8. Missbrauch von Sozialleistungen (Kindergeld‑Schwindel)
    Erschleichung von Kinder- und Elterngeld und anderen Leistungen durch Scheinhaushalte und falsche Angaben.
  9. Identitäts‑ und Dokumentenmissbrauch
    Falsche Elternangaben, manipulierte Geburtsurkunden, Umgehung von Adoptionsprüfungen.
  10. Psychische und physische Instrumentalisierung der Leihmutter
    Emotionale Manipulation, Schuldzuweisungen und Druck zum Kontaktabbruch nach der Geburt, Ausbeutung von weiblichen Körpern.

Dienstag, 14. Juli 2026

Neu: Delikte mit vorwiegend nichtdeutschen Tatverdächtigen und Handlungserwartungen an den Staat

Welche Altersgruppen, Nationalitäten und welcher Aufenthaltsstatus bei Ausländern zeigen die höchsten Frequenzen bei Gewalttaten?

1. Alter

Die höchste Belastung findet sich – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – bei:


  • männlichen Jugendlichen (14–17 Jahre),
  • Heranwachsenden (18–20 Jahre),
  • jungen Erwachsenen (21–29 Jahre).

Ab etwa 30 Jahren nimmt die Kriminalitätsbelastung deutlich ab. Dieses Muster gilt international und ist einer der bestbestätigten Befunde der Kriminologie.

2. Aufenthaltsstatus

Das BKA unterscheidet u. a.:

  • Touristen,
  • Studierende,
  • Arbeitnehmer,
  • Personen mit dauerhaftem Aufenthalt,
  • Asylbewerber,
  • Schutzberechtigte,
  • Geduldete,
  • Personen mit unerlaubtem Aufenthalt.

Nach den PKS-Auswertungen weisen bestimmte Gruppen von Zuwanderern (insbesondere Asylbewerber, Geduldete und Personen mit unerlaubtem Aufenthalt) bei einigen Deliktarten höhere Tatverdächtigenbelastungen auf als dauerhaft aufhältige Ausländer. Dabei spielen allerdings auch Alter, Geschlecht, Wohnsituation und soziale Lage eine Rolle.

3. Staatsangehörigkeiten

Das BKA veröffentlicht Tabellen nach Staatsangehörigkeit. Daraus lassen sich absolute Zahlen ableiten, sie erlauben aber keine seriöse Rangliste der "kriminellsten Nationalitäten", weil dazu Bezugsgrößen (wie die Zahl der in Deutschland lebenden Personen jeder Staatsangehörigkeit nach Alter und Geschlecht) nötig wären.

In den absoluten Tatverdächtigenzahlen erscheinen regelmäßig u. a. Staatsangehörige aus:

  • Syrien,
  • Türkei,
  • Rumänien,
  • Polen,
  • Afghanistan,
  • Irak.

Das spiegelt aber auch wider, dass diese Gruppen unterschiedlich groß sind. Für belastbare Vergleiche müssen Bevölkerungsgröße und Altersstruktur berücksichtigt werden.

Gewaltbereiche mit überproportionalen Anteilen nichtdeutscher Tatverdächtiger

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zeigt, dass nichtdeutsche Tatverdächtige in einigen Gewaltbereichen einen höheren Anteil aufweisen, als es ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung entspricht. Dabei handelt es sich um Tatverdächtige, nicht um rechtskräftig Verurteilte. Die Staatsangehörigkeit allein erklärt Kriminalität nicht; Alter, Geschlecht, soziale Lage und Lebensumstände spielen eine wichtige Rolle.

Deliktbereich Einordnung
Schwere und gefährliche Körperverletzung Deutlich erhöhter Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger, besonders bei jungen männlichen Tatverdächtigen.
Raubdelikte Überproportionale Anteile insbesondere bei Straßenraub, Gruppenraub und Gewaltdelikten im öffentlichen Raum.
Messerangriffe und Gewalt im öffentlichen Raum In den vergangenen Jahren häufiger Gegenstand öffentlicher Debatten; besonders betroffen sind bestimmte junge männliche Tätergruppen.
Vergewaltigung und schwere Sexualdelikte Nichtdeutsche Tatverdächtige weisen in dieser Deliktgruppe statistisch höhere Anteile auf als ihr Bevölkerungsanteil.
Tötungsdelikte (Mord, Totschlag) Auch hier liegt der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger teilweise über dem Bevölkerungsanteil.
Gruppengewalt unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen Überrepräsentation bestimmter männlicher Altersgruppen, häufig verbunden mit sozialen Belastungsfaktoren.
Organisierte Kriminalität Bei einzelnen Bereichen wie Drogenhandel, Menschenhandel oder Bandenkriminalität spielen internationale Tätergruppen eine Rolle.
Einordnung:
Die erhöhte Belastung einzelner Gruppen bedeutet nicht, dass Herkunft automatisch Kriminalität verursacht. Besonders relevant sind Faktoren wie junges Alter, männliches Geschlecht, soziale Benachteiligung, fehlende Integration, problematische Milieus und Mehrfachtäter.

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes; Auswertung nach Staatsangehörigkeit und Deliktgruppen.


„Bestimmte Gruppen ausländischer Staatsangehörigkeit sind bei einzelnen Gewalt- und Eigentumsdelikten gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil überrepräsentiert. Diese Überrepräsentation ist ein reales statistisches Phänomen. Sie erklärt sich jedoch nicht durch Herkunft allein, sondern durch eine Kombination aus Altersstruktur, Geschlecht, sozialer Lage, Integrationsverlauf, Milieuzugehörigkeit und individuellen Wertvorstellungen.“

Wie man die Überrepräsentation korrekt berechnet

Beispielrechnung:

Anteil an Tatverdächtigen ÷ Anteil an der Bevölkerung = Überrepräsentationsfaktor

Beispiel (nur Schema):

Gruppe    Bevölkerungsanteil    Anteil        Tatverdächtige-Faktor
Deutsche    80 %    60 %0,75
Nichtdeutsche    20 %    40 %2,0

Interpretation:

  • Nichtdeutsche stellen 20 % der Bevölkerung.
  • Sie stellen 40 % der Tatverdächtigen.
  • Ihre statistische Belastung liegt etwa doppelt so hoch.


Fünf Empfehlungen an den Staat zur Eindämmung schwerer Gewaltkriminalität

1. Null-Toleranz bei Gewalt gegen Personen

Jede vorsätzliche Gewalttat – insbesondere Messerangriffe, Gruppenüberfälle und Angriffe gegen Zufallsopfer – muss schnell, konsequent und mit den im Gesetz vorgesehenen Mitteln verfolgt werden. Strafverfahren sollten beschleunigt und Wiederholungstäter eng überwacht werden.

2. Konsequente ausländerrechtliche Maßnahmen bei schweren Straftaten

Bei nichtdeutschen Straftätern sind die bestehenden ausländerrechtlichen Möglichkeiten konsequent zu prüfen und – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – anzuwenden. Dazu gehören insbesondere Ausweisung oder Abschiebung nach Verbüßung der Strafe, sofern deutsches und internationales Recht dies zulassen.

3. Frühzeitiges Eingreifen bei jugendlichen Intensivtätern

Jugendliche, die wiederholt durch erhebliche Gewalt auffallen, benötigen eine sofortige und verbindliche Reaktion: intensive Betreuung, engmaschige Kontrolle, schulische und berufliche Maßnahmen sowie – wenn erforderlich – freiheitsentziehende Maßnahmen nach geltendem Recht. Ziel ist es, Gewaltkarrieren frühzeitig zu unterbrechen.

4. Schutz des öffentlichen Raums

An bekannten Brennpunkten sollten Polizei und Ordnungsbehörden dauerhaft präsent sein. Moderne Videoüberwachung, bessere Beleuchtung, konsequente Waffenkontrollen und schnelle Reaktionen auf Gewaltvorfälle können das Sicherheitsgefühl stärken und Straftaten erschweren. Dabei sind die Vorgaben des Datenschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

5. Klare Botschaft des Rechtsstaats

Der Staat muss unmissverständlich deutlich machen: Wer Konflikte mit Gewalt statt mit Worten löst, greift den Rechtsstaat an. Herkunft, Nationalität oder sozialer Status dürfen dabei weder zu einer Benachteiligung noch zu einer Bevorzugung führen. Es gilt für alle derselbe Maßstab: Gewalt hat spürbare rechtliche Konsequenzen, friedliches Zusammenleben ist nicht verhandelbar.

Diese Empfehlungen setzen auf die Instrumente des demokratischen Rechtsstaats. Sie verbinden konsequente Strafverfolgung mit Prävention und orientieren sich am Grundsatz der Gleichbehandlung vor dem Gesetz, ohne Menschen aufgrund ihrer Herkunft pauschal zu beurteilen.


Mittwoch, 1. Juli 2026

Checkliste und Notfallplan für Ihren JOBCENTER-KONTAKT, vor allem ab 1. Juli 2026



CHECKLISTE FÜR FAMILIEN MIT JOBCENTER-KONTAKT
kurz, klar, alltagsnah – damit nichts schiefgeht
1. Vor jedem Termin

Termin schriftlich bestätigen (Screenshot oder Notiz).

Alle Unterlagen sammeln:
- Lohnabrechnungen
- Mietvertrag / Nebenkosten
- Kita-Zeiten / Schulzeiten
- Atteste / Krankmeldungen
- Nachweise über Bewerbungen

Fragen notieren, die du stellen willst.

Kinderbetreuung organisieren, falls möglich (Jobcenter-Termine sind für Kinder oft belastend).
2. Wenn du einen Termin NICHT wahrnehmen kannst
                Sofort anrufen + schriftlich absagen (E-Mail reicht).
                Grund nennen: Krankheit, Betreuungsausfall, Schichtwechsel.
                Nachweis beilegen (Attest, Kita-Schreiben, Arbeitgeberinfo).
                Immer Eingangsbestätigung verlangen.
3. Bei Maßnahmen, Kursen oder Arbeitsangeboten

Prüfen: Betreuungszeiten passend?

Erreichbarkeit realistisch?

Gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigt?
Wenn etwas nicht passt:
  • Schriftlich begründen
  • Alternative vorschlagen (z. B. andere Uhrzeit, andere Maßnahme).
  • Nie einfach fernbleiben — immer kommunizieren.
4. Wenn ein Sanktionsbrief kommt
            Nicht erschrecken — du hast Rechte.
            Innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.
            Begründung: Betreuung, Krankheit, Schichtarbeit, fehlende Zumutbarkeit.
Beratung holen:
  • Sozialberatung
  • Caritas / Diakonie
  • Erwerbslosenberatung
  • Rechtsanwalt (Beratungsschein möglich)
5. Wenn Kinder betroffen sein könnten
Wichtig: Kinderleistungen dürfen nicht gekürzt werden.
Wenn das Jobcenter trotzdem Druck macht:
  • Schule / Kita informieren
  • Familienhilfe einschalten
  • Jugendamt als Schutzinstanz nutzen (nicht als Drohung verstehen)
Dokumentieren:
  1. Müdigkeit
  2. Überlastung
  3. Betreuungslücken
  4. Wohnprobleme
6. Bei drohendem Wohnungsverlust
Sofort:
  • Jobcenter schriftlich informieren
  • Vermieter um Frist bitten
  • Schuldnerberatung kontaktieren
Jobcenter muss prüfen, ob die Wohnung noch übernommen werden kann.
7. Für den Alltag
Ordner führen: Termine, Briefe, Nachweise.
Kalender mit Erinnerungen nutzen.
Netzwerk aktivieren: Oma, Nachbarn, Schule, Freunde.
Selbstfürsorge: Pausen, Schlaf, Unterstützung suchen.
Umgang mit SANKTIONEN & ZEITPUNKTEN
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             TIMELINE: WENN ETWAS SCHIEFLÄUFT    └──────────────────────────────────────────────────────┘

TAG 0 – Jobcenter-Termin verpasst

TAG 1–3 – Brief kommt
"Sie sind nicht erschienen."
Reagieren! Grund erklären, Nachweis schicken.


TAG 7 – Erste Sanktion möglich
→ 10 % Kürzung (bei Meldeversäumnis)
→ 30 % Kürzung (bei Pflichtverletzung)


MONAT 1–3 – Kürzung läuft
→ 3 Monate fest
→ Kinderleistungen bleiben bestehen
→ Mietkosten werden weitergezahlt


WIEDERHOLUNG innerhalb von 6 Monaten
→ Sanktion steigt
- 20 % (zweites Meldeversäumnis)
- 30 % (drittes Meldeversäumnis)
- 30 % (zweite Pflichtverletzung)


EXTREMSTUFE
→ 100 % Kürzung möglich
→ Unterkunftskosten können gefährdet sein
→ Jugendamt muss informiert werden, wenn Kinder im Haushalt leben


JEDERZEIT!!!
            → Widerspruch möglich
            → Beratung holen
            → Nachweise nachreichen
            → Sanktion kann aufgehoben werden
```