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Dienstag, 14. Juli 2026

Sind Ausländer alleine schuld an Gewalttaten?

Welche Altersgruppen, Nationalitäten und welcher Aufenthaltsstatus bei Ausländern zeigen die höchsten Frequenzen bei Gewalttaten?

1. Alter

Die höchste Belastung findet sich – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – bei:


  • männlichen Jugendlichen (14–17 Jahre),
  • Heranwachsenden (18–20 Jahre),
  • jungen Erwachsenen (21–29 Jahre).

Ab etwa 30 Jahren nimmt die Kriminalitätsbelastung deutlich ab. Dieses Muster gilt international und ist einer der bestbestätigten Befunde der Kriminologie.

2. Aufenthaltsstatus

Das BKA unterscheidet u. a.:

  • Touristen,
  • Studierende,
  • Arbeitnehmer,
  • Personen mit dauerhaftem Aufenthalt,
  • Asylbewerber,
  • Schutzberechtigte,
  • Geduldete,
  • Personen mit unerlaubtem Aufenthalt.

Nach den PKS-Auswertungen weisen bestimmte Gruppen von Zuwanderern (insbesondere Asylbewerber, Geduldete und Personen mit unerlaubtem Aufenthalt) bei einigen Deliktarten höhere Tatverdächtigenbelastungen auf als dauerhaft aufhältige Ausländer. Dabei spielen allerdings auch Alter, Geschlecht, Wohnsituation und soziale Lage eine Rolle.

3. Staatsangehörigkeiten

Das BKA veröffentlicht Tabellen nach Staatsangehörigkeit. Daraus lassen sich absolute Zahlen ableiten, sie erlauben aber keine seriöse Rangliste der "kriminellsten Nationalitäten", weil dazu Bezugsgrößen (wie die Zahl der in Deutschland lebenden Personen jeder Staatsangehörigkeit nach Alter und Geschlecht) nötig wären.

In den absoluten Tatverdächtigenzahlen erscheinen regelmäßig u. a. Staatsangehörige aus:

  • Syrien,
  • Türkei,
  • Rumänien,
  • Polen,
  • Afghanistan,
  • Irak.

Das spiegelt aber auch wider, dass diese Gruppen unterschiedlich groß sind. Für belastbare Vergleiche müssen Bevölkerungsgröße und Altersstruktur berücksichtigt werden.

4. Welche Gruppen fallen bei Gewaltkriminalität besonders auf?

Bei Gewaltkriminalität zeigt sich insgesamt das höchste Risiko bei:

  • jungen Männern,
  • häufig zwischen 16 und 30 Jahren,
  • unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Bei nichtdeutschen Tatverdächtigen sind junge Männer aufgrund ihrer Altersstruktur und anderer Faktoren überrepräsentiert. Die PKS weist zudem aus, dass bei einigen Delikten der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger über ihrem Bevölkerungsanteil liegt. Daraus allein lassen sich jedoch keine Aussagen über die Ursachen ableiten. 


Fünf Empfehlungen an den Staat zur Eindämmung schwerer Gewaltkriminalität

1. Null-Toleranz bei Gewalt gegen Personen

Jede vorsätzliche Gewalttat – insbesondere Messerangriffe, Gruppenüberfälle und Angriffe gegen Zufallsopfer – muss schnell, konsequent und mit den im Gesetz vorgesehenen Mitteln verfolgt werden. Strafverfahren sollten beschleunigt und Wiederholungstäter eng überwacht werden.

2. Konsequente ausländerrechtliche Maßnahmen bei schweren Straftaten

Bei nichtdeutschen Straftätern sind die bestehenden ausländerrechtlichen Möglichkeiten konsequent zu prüfen und – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – anzuwenden. Dazu gehören insbesondere Ausweisung oder Abschiebung nach Verbüßung der Strafe, sofern deutsches und internationales Recht dies zulassen.

3. Frühzeitiges Eingreifen bei jugendlichen Intensivtätern

Jugendliche, die wiederholt durch erhebliche Gewalt auffallen, benötigen eine sofortige und verbindliche Reaktion: intensive Betreuung, engmaschige Kontrolle, schulische und berufliche Maßnahmen sowie – wenn erforderlich – freiheitsentziehende Maßnahmen nach geltendem Recht. Ziel ist es, Gewaltkarrieren frühzeitig zu unterbrechen.

4. Schutz des öffentlichen Raums

An bekannten Brennpunkten sollten Polizei und Ordnungsbehörden dauerhaft präsent sein. Moderne Videoüberwachung, bessere Beleuchtung, konsequente Waffenkontrollen und schnelle Reaktionen auf Gewaltvorfälle können das Sicherheitsgefühl stärken und Straftaten erschweren. Dabei sind die Vorgaben des Datenschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

5. Klare Botschaft des Rechtsstaats

Der Staat muss unmissverständlich deutlich machen: Wer Konflikte mit Gewalt statt mit Worten löst, greift den Rechtsstaat an. Herkunft, Nationalität oder sozialer Status dürfen dabei weder zu einer Benachteiligung noch zu einer Bevorzugung führen. Es gilt für alle derselbe Maßstab: Gewalt hat spürbare rechtliche Konsequenzen, friedliches Zusammenleben ist nicht verhandelbar.

Diese Empfehlungen setzen auf die Instrumente des demokratischen Rechtsstaats. Sie verbinden konsequente Strafverfolgung mit Prävention und orientieren sich am Grundsatz der Gleichbehandlung vor dem Gesetz, ohne Menschen aufgrund ihrer Herkunft pauschal zu beurteilen.