Liebe Mitglieder und Freunde von netzwerkB,
wir laden Sie herzlich zur netzwerkB-Jahrestagung
vom 11. - 12. Oktober 2014
nach Scharbeutz, Kurparkhaus, Strandallee 143 ein.
Unsere Tagesordnung hat sich geringfügig geändert - mit der Bitte um
Beachtung:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2014/09/Tagesordnung_11.10.2014_2.pdf
Herzliche Grüße
Norbert Denef
Programm:
netzwerkB-Jahrestagung 2014
11. Oktober 2014 Mitgliederversammlung 2014
17:00 Uhr Mitgliederversammlung
20:00 Uhr gemeinsames Abendessen mit Meerblick
12. Oktober 2014
10:00 Uhr gemeinsamer Strandspaziergang (Treffpunkt Seebrücke Scharbeutz)
-
Kreative Vorschläge, wie es mit netzwerkB weiter gehen solIte, sowie Ihre
Anmeldung zur Tagung erbitten wir bis zum 1. Oktober 2014 an:
info@netzwerkb.org
-
Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782
Mobil: +49 (0)163 1625091
Fax: +49 (0)4503 892783
info@netzwerkb.org
-
In der 2011 entstandenen IG BÜRGER DENKEN MIT (Kusel, Rheinland-Pfalz) besteht real und online die Möglichkeit, lokale, regionale und nationale Bürgeranliegen darzustellen bzw. zu moderieren und zu kommentieren. Dies gilt nicht nur für die Mitglieder des BÜRGERFORUMs 2011 Kusel, sondern auch für andere Teilnehmer von Bürgerforen in Deutschland oder unabhängig davon Interessierte.
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Dienstag, 16. September 2014
netzwerkB lädt zur Jahrestagung nach Scharbeutz ein
Dienstag, 8. Januar 2013
Keine Lösung in Sicht, Kirchenmauern hoch wie in Jericho
(SV) netzwerkB informiert:
Die Zusammenarbeit der Deutschen Bischofskonferenz als höchstes Gremium der römisch katholischen Kirche in Deutschland und dem kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen, geleitet von dem ehemaligen Landesjustizminister Prof. Dr. Christian Pfeiffer, ist gescheitert. Die Vereinbarte Untersuchung sämtlicher Personalakten zusammen mit unabhängigen Experten die im Juni 2011 bundesweit angekündigt worden war, wird nicht stattfinden, berichten uns verschiedene Quellen aus dem Umfeld der Vertragspartner. Im kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen selbst wurden zwei Mitarbeiter für die Studie bereits frei gesetzt. Hierzu erklärt Norbert Denef im Namen des Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt, kurz netzwerkB, (www.netzwerkb.org), der Öffentlichkeit wie folgt: Wir fühlen uns bestätigt. Was wir erleben entspricht auch unseren eigenen Erfahrungen. Die Kirche ist noch nicht so weit sich zu öffnen. Sie ist noch nicht fähig mit ihrer eigenen Verantwortung für die Opfer sexualisierter Gewalt umzugehen. Wir erkennen, dass das Prinzip der freiwilligen Selbstverpflichtung hier nicht greift. Das sehen wir deutlich an dem Vertrag, den die Deutsche Bischofskonferenz als höchstes Organ der römisch katholischen Kirche in Deutschland mit Herrn Prof. Dr. Pfeiffer, einem der renommiertesten Kriminologen in Deutschland, geschlossen hat. Das war eine große Aktion für die Presse, passiert ist danach nichts mehr. Auf freiwilliger Ebene kommt man wir hier nicht weiter! Freiwillige Selbstverpflichtungen machen keinen Sinn, wenn die angesprochenen Institutionen es nicht wollen und nicht können. Wir kommen hier nur durch eine gesetzliche Reform weiter. Diese aber wird es nicht geben, wenn die Politik aus Angst vor den Religionsgemeinschaften und ähnlichen Institutionen einknickt, wie man es jüngst beim Beschneidungsgesetz und beim „Runden Tisch gegen Kindesmissbrauch“ gesehen hat. Wie könnte eine Gesetzesreform aussehen? Wir brauchen eine Anzeige- und Meldepflicht, damit bei den jetzigen Opfern interveniert wird wenn es bekannt ist. Vorgesetzte die ihre Mitarbeiter decken und schützen, wie zuletzt in der Charité, müssen gesetzlich zur Verantwortung gezogen werden können. Vorgesetzte müssen gesetzlich verpflichtet werden, auffällig gewordene Täter in ihrem Betrieb anzuzeigen. Die Begutachtung, wo ein Täter noch eingesetzt werden kann, muss in den Händen des Staates liegen. Die Kirche darf sich nicht länger auf Kirchenrecht berufen. Es wird Zeit, dass auch hier die Maßstäbe des Rechtsstaats greifen, wie überall auch. Die von Politik und Kirche vereinbarten Entschädigungsbeträge, in Höhe von durchschnittlich 3.000 Euro für die Therapiekosten, verstoßen gegen die Menschenwürde. Eine zerstörte Kindheit, eine kaputte Jugend, jahrzehntelange Einschränkungen auf Grund der gesundheitlichen Folgen, im privaten und beruflichen Bereich, sind mit Entschädigungen unterhalb von 100.000 Euro nicht angemessen kompensiert. Weitere Informationen: Deutsche Bischofskonferenz Pressestelle Kaiserstraße 161 53113 Bonn Telefon: +49 (0) 228 – 103-214 Fax: +49 (0) 228 – 103-254 E-Mail: pressestelle@dbk.de Bischof Dr. Stephan Ackermann Liebfrauenstraße 1 54290 Trier Telefon: +49 (0) 651 7105-0 Fax: +49 (0) 651 7105 497 E-Mail: bischofshof@bgv-trier.de Prof. Dr. Christian Pfeiffer Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. Lützerodestraße 9 D-30161 Hannover Tel.: +49(0)511-348 36-0 Fax: +49 (0)511-348 36-10 c.pfeiffer@kfn.uni-hannover.de www.kfn.de - Für Journalisten-Rückfragen: netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V. Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091 presse@netzwerkb.org www.netzwerkB.org http://twitter.com/netzwerkb - netzwerkB-Fördermitglied werden – auch beitragsfrei! http://netzwerkb.org/mitglied
Dienstag, 25. September 2012
Die SPD bringt Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch auf die Tagesordnung des Bundestags
(SV)
netzwerkB Pressemitteilung 24.09.2012 Nach zwei Jahren Untätigkeit der SPD und der übrigen Parteien und einem Runden Tisch von Politik und Institutionen, dessen Ergebnisse den Belangen der Täter und deren Organisationen mehr entgegen kommt als den Interessen der Opfer (z.B. bei Fragen wie Anzeigepflicht und Höhe der Entschädigung), bringt die SPD das Thema Verjährungsfristen im zivilrechtlichen Bereich, als auch im strafrechtlichen Bereich, bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlen, auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages am Donnerstag den 27. September 2012. Tagesordnung: 12.) Beratung Ber (6.A) gemäß § 62 Abs.2 GO zum Entwurf SPD Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlen - Drs 17/3646, 17/.... - http://dip.bundestag.de/btd/17/036/1703646.pdf (TOP 12, 00:30 Stunden) netzwerkB begrüßt diesen Schritt. Eine Reform der Verjährungsfristen würde nicht nur den älteren Opfern helfen, die heute von Verjährung betroffen sind, sondern auch den aktuellen Opfern, die jetzt gerade solche Verbrechen erleiden. Diese Problematik ist für die Opfer anderer Formen von Gewalt analog übertragbar. Weitere Reformen müssen die Melde- und Anzeigepflicht und die Höhe der Entschädigungen betreffen. Der Sprecher von netzwerkB, Norbert Denef, wird als Besucher an der Plenarsitzung am Donnerstag den 27. September 2012 teilnehmen (Tagesordungspunkt 12 wird ca. 18:15 bis 18:45 Uhr beraten). Norbert Denef steht anschließend für Interviews zur Verfügung. Es wird um eine vorherige Absprache gebeten.
Dienstag, 11. September 2012
Missbrauchsopfer verklagen Bischöfe als Strafvereitler
(SV)
"netzwerkB Pressemitteilung 10.09.2012 Strafanzeige gegen zwei protestantische Bischöfe Wie netzwerkB vorliegt, haben zwei Opfer von sexualisierter Gewalt Strafanzeige gegen die ehemalige Bischöfin Frau Maria Jepsen, gegen den ehemaligen Bischof Herrn Karl Ludwig Kohlwage, gegen die ehemalige Pröpstin Heide Emse und gegen den ehemaligen Personalchef der Nordelbischen Kirche, Detlev Nonne, Strafanzeige gestellt. Es geht um den Verdacht auf Strafvereitelung. Nach Behauptung von Zeugen war Bischöfin Maria Jepsen schon 1999 über Missbrauchsvorfälle durch einen Pfarrer ihres Bistums informiert, sie informierte jedoch die Staatsanwaltschaft und die Öffentlichkeit mehr als zehn Jahre später, nachdem es aufgrund des Briefs eines Außenstehenden ab März 2010 zu internen Ermittlungen gekommen war. So blieb der Beschuldigte unter anderem weiter in einer Jugendstrafanstalt eingesetzt. Nach Berichten der Opfer handele es sich um einen Serientäter, der mindestens drei Jahrzehnte seine Verbrechen verübte. Der Täter, Dieter K. entging jeder Verurteilung, weil die Fristen im Strafrecht abgelaufen sind. netzwerkB unterstützt diese Strafanzeige durch die Opfer. Sexualisierte Gewalt und andere Formen von Gewalt verletzen Opfer physisch und psychisch. Das darf nicht länger bagatellisiert werden. Grundsätzlich ist bei Vorwürfen dieser Art sofort zu reagieren und nicht erst viele Jahre später oder gar nicht. Die Verdächtigten gehören aus der Arbeit mit Jugendlichen und Schutzbefohlenen unmittelbar entfernt. Das Wohl und die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen darf nicht über die Interessen und die Sorge um das Ansehen der Organisation gestellt werden. Die Täter müssen strafrechtlich und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, damit die Opfer später nicht als rechtlose Bittsteller dastehen. netzwerkB fordert, dass die Anzeigepflicht für sexualisierte Gewalt, auch für Geheimnisträger, gesetzlich verankert werden muss. Eine Kann-Regelung ist nicht ausreichend, sondern nur verunsichernd für die Opfer. Hierzu unsere Position: http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/01/netzwerkB_Positionspapier_Bundeskinderschutzgesetz_20.01.2012.pdf Für Verantwortungsträger, die trotz besseren Wissens potentielle Serientäter weiter in den Dienst ihrer Einrichtungen schicken, muss gelten, dass sie dafür auch als Mittäter in Verantwortung gezogen werden. Das muss auch zivilrechtliche Ansprüche der Opfer wie Schmerzensgeld und Schadensersatz auch gegenüber den Mitverantwortlichen umfassen. Die Fristen hierfür müssen, um den Opfern wie in diesem vorliegenden Fall helfen zu können, endlich grundlegend verändert und aufgehoben werden. netzwerkB erklärt sich mit den Opfern in Ahrensburg und Umgebung für solidarisch und hofft, dass ihnen endlich Gerechtigkeit widerfährt. netzwerk fordert eine sorgfältige gerichtliche Klärung dieser Vorgänge, über die in der Gesellschaft zu viele wissen und schweigen. Weiterführend über die Vorfälle in Ahrensburg: DIE ZEIT vom 23. Juli 2010 http://www.zeit.de/2010/30/Evangelismus-Missbrauch-Kinder "
Labels:
Kindesmissbrauch,
Klage,
netzwerkB,
Norbert Denef,
protestantische Bischöfe,
sexueller Missbrauch,
Strafanzeigen
Location:
Ahrensburg, Deutschland
Donnerstag, 26. Juli 2012
Anfrage von netzwerkB beim Ministerpräsident Kurt Beck in Rheinland-Pfalz
(SV)
netzwerkB Pressemitteilung 22.07.2012
Justizministerium Rheinland-Pfalz: Kein erkennbares Interesse an einer
Veränderung der Verjährungsfristen
Das netzwerB-Mitglied Simone Ollhoff fragte am 9. Juni 2012 an Kurt Beck,
SPD, Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz, was er von einer
Änderung der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verjährungsfristen für
Sexualstraftaten halte. Am 11. Juli 2012 antwortete das
Landesjustizministerium in Becks Auftrage.
Das Ministerium antwortete, dass es im Bundestag zwei Gesetzesentwürfe
kenne, die beide nun nicht weiter vorankämen. Den nicht viel besseren
dritten Vorschlag der Grünen kannte man nicht. Das Ministerium räumte ein,
dass die Gesetzesentwürfe nicht wieder aufgerufen wurden.
Insbesondere teilte man mit Eine Aufhebung der Verjährungsfristen für
Missbrauchsdelikte ist derzeit nicht in der Diskussion. Der einstimmig
gefasste Beschluss des Bundesparteitages der SPD vom 6. Dezember 2011, das
kann man somit erkennen, ist im Bundestag also kein Thema mehr.
Weiter lesen unter:
http://netzwerkb.org/2012/07/22/justizministerium-rheinland-pfalz-kein-erkennbares-interesse-an-einer-veranderung-der-verjahrungsfristen/
Donnerstag, 5. Juli 2012
Hungerstreik von Norbert Denef, Tag 27: avaaz.org schaltete sich ein
(SV) Eine Petition mit Unterstützung von avaaz.org wurde auf den Weg gebracht, keine Verjährungsfrist für Kindesmissbrauch.
Das könnte etwas Großes werden!
Foto s. unter: http://netzwerkb.org/2012/07/04/hungerstreik-tag-27/
Scharbeutz Als am 29. Juni 2012 das Telefon klingelte und sich eine nette
Stimme am anderen Ende meldete und nachfragte, ob ich der im HUNGERSTREIK
sei, sagte ich ja, aber warum wollen Sie das wissen?
Na ja, das ist ganz einfach, sagte die nette Stimme, wir finden Ihre Aktion
mit dem HUNGERSTREIK gut und würden Sie gern dabei unterstützen, Kinder vor
sexueller Gewalt zu schützen.
Wer ist wir, fragte ich nach und was könnt/wollt ihr tun?
Wir sind das größte und wirksamste Kampagnen-Netzwerk für Wandel weltweit
und ich bin der Christoph, von AVAAZ.org Druck auf die Politik machen
wir, mit Unterschriftenaktionen, das ist unsere Stärke.
Warum Verjährungsfristen aufheben und warum dafür in den HUNGERSTREIK
treten, das wollte Christoph wissen und fragte viel nach. Danke für das
Telefonat, schrieb er mir später und Ich hab ein gutes Gefühl bei der
Sache das könnte etwas Großes werden!
Schnell waren die vielen Helfer im netzwerkB am Denken und Tun. Das
Erstellen einer Petition sollte schnell zu machen sein, schrieb Christoph
und es wäre genial, ihr könntet das gleich machen, dann können wir alles
weitere vorbereiten.
Jeder Tag und jede Stunde im HUNGERSTREIK zählt!
Am 2. Juli 2012 waren die Vorbereitungen abgeschlossen letzte Rückfragen,
dann wollen wir live gehen, teilte uns Christoph mit:
Was genau fordert ihr?
Ein neues Gesetz, welches die Verjährungsfristen komplett aufhebt
richtig?
Sollte sich die Petition nicht doch an unsere Justizministerin oder evtl.
den runden Tisch richten?
Petitionen an den Bundestag gibt es unzählige und oft fühlt sich dann
niemand dafür verantwortlich
Kannst du mir einen Link schicken zu den Statistiken, wie viele Menschen
betroffen sind, du sagtest etwas von 10 Millionen!
Dank der fleißigen Helfer im netzwerkB ging alles ganz schnell!
Am späten Nachmittag des 2. Juli 2012 war es so weit, der erste Testlauf
der Petition wurde gestartet.
Die ersten Unterzeichner und dann alle 5 Sekunden eine neue Unterschrift.
Wenn man sich im HUNGERSTREIK befindet, tut jede Unterschrift verdammt gut!
DIESE PETITION JETZT UNTERZEICHNEN:
http://www.avaaz.org/de/petition/Eine_Reform_der_Gesetze/?cuHZmbb
Hoffnungsvolle Grüße
Norbert Denef
Donnerstag, 21. Juni 2012
Norbert Denef: HUNGERSTREIK Tag 12
(SV)
Scharbeutz/Berlin - Mit einem persönlichen Schreiben an Norbert Denef
meldet sich nun auch Burkhart Lischka zu Wort. Erst vor kurzem musste
netzwerkB ihn damit konfrontieren, dass gerade die standardisierten Mails,
die die SPD auf Anfragen von Betroffenen verschickt, nicht der Wahrheit
entsprechen. In diesen Mails hieß es, dass Burkhart Lischka schon mit
netzwerkB Kontakt aufgenommen hätte. Korrekt war dies nicht, vor allem da
netzwerkB es war, die den Kontakt aufnahmen, und Lischka sich bis zu diesem
Zeitpunkt des Hungerstreiks bei netzwerkB nicht gemeldet hatte.
Nach dieser Kritik blieb Lischka wenig anderes übrig als einen
persönlichen, handschriftlich verfassten Brief an netzwerkB zu senden, der
nun signalisiert, dass der dringende Änderungsbedarf bei den
Verjährungsfristen im Bundestag nochmal diskutiert werden müsse. Burkhart
Lischka schrieb:
"Wir möchten damit die Chance nutzen, dass sich der Bundestag überhaupt mit
der Thematik befaßt. In diesem Sinne werden wir beantragen, dass sich der Rechtsausschuss des Bundestages mit dem Thema der strafrechtlichen Verjährung befasst und ich habe mit Schreiben vom heutigen Tag eine entsprechende Anfrage an die Bundesregierung gestellt."
Es geht immer noch in zu kleinen Schritten voran, denn ein eindeutiges
Bekenntnis der Politiker zum Parteitagsbeschluss, die Verjährungsfristen
aufzuheben, gab es bislang nicht. Keiner der Politiker traut sich aus der
Deckung, weil sie eine Niederlage im Bundestag befürchten. Ohne den Druck
der Betroffenen ändert sich dabei wenig und daher gibt es für Norbert Denef
immer noch keinen Grund, den Hungerstreik aufzugeben.
Scharbeutz/Berlin - Mit einem persönlichen Schreiben an Norbert Denef
meldet sich nun auch Burkhart Lischka zu Wort. Erst vor kurzem musste
netzwerkB ihn damit konfrontieren, dass gerade die standardisierten Mails,
die die SPD auf Anfragen von Betroffenen verschickt, nicht der Wahrheit
entsprechen. In diesen Mails hieß es, dass Burkhart Lischka schon mit
netzwerkB Kontakt aufgenommen hätte. Korrekt war dies nicht, vor allem da
netzwerkB es war, die den Kontakt aufnahmen, und Lischka sich bis zu diesem
Zeitpunkt des Hungerstreiks bei netzwerkB nicht gemeldet hatte.
Nach dieser Kritik blieb Lischka wenig anderes übrig als einen
persönlichen, handschriftlich verfassten Brief an netzwerkB zu senden, der
nun signalisiert, dass der dringende Änderungsbedarf bei den
Verjährungsfristen im Bundestag nochmal diskutiert werden müsse. Burkhart
Lischka schrieb:
"Wir möchten damit die Chance nutzen, dass sich der Bundestag überhaupt mit
der Thematik befaßt. In diesem Sinne werden wir beantragen, dass sich der Rechtsausschuss des Bundestages mit dem Thema der strafrechtlichen Verjährung befasst und ich habe mit Schreiben vom heutigen Tag eine entsprechende Anfrage an die Bundesregierung gestellt."
Es geht immer noch in zu kleinen Schritten voran, denn ein eindeutiges
Bekenntnis der Politiker zum Parteitagsbeschluss, die Verjährungsfristen
aufzuheben, gab es bislang nicht. Keiner der Politiker traut sich aus der
Deckung, weil sie eine Niederlage im Bundestag befürchten. Ohne den Druck
der Betroffenen ändert sich dabei wenig und daher gibt es für Norbert Denef
immer noch keinen Grund, den Hungerstreik aufzugeben.
Sonntag, 17. Juni 2012
Tag 9 des Hungerstreiks von Norbert Denef
(SV)
Norbert Denef hat Tag 9 des Hungerstreiks erreicht:
Er trat am 08.06.2012 in den HUNGERSTREIK, weil:
die Bundestagsfraktion der SPD nicht dazu bereit ist, sich im Deutschen
Bundestag für die Aufhebung der Verjährungsfristen von sexualisierter
Gewalt einzusetzen, gleichwohl sich die Delegierten des Bundesparteitages der SPD am 6. Dezember 2011 eindeutig dafür ausgesprochen haben. Hier ein Link zu seiner Rede 2011:
http://www.youtube.com/watch?v=j3sUibSUnu0&feature=youtu.be
Bereits fünf Personen sind ebenfalls im HUNGERSTREIK:
http://netzwerkb.org/category/meldungen/hungerstreik/
taz, die Tageszeitung berichtet darüber am 16/17. Juni 2012 unter dem Titel "Hungern gegen das Nichtstun" wie folgt:
"Für seinen Einsatz gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen war Norbert Denef für den taz Panter Preis 2011 nominiert. Seit einer Woche ist er im Hungerstreik, aus Protest gegen die SPD."
Weiter lesen unter:
http://netzwerkb.org/2012/06/16/hungern-gegen-das-nichtstun/
Norbert Denef hat Tag 9 des Hungerstreiks erreicht:
Er trat am 08.06.2012 in den HUNGERSTREIK, weil:
die Bundestagsfraktion der SPD nicht dazu bereit ist, sich im Deutschen
Bundestag für die Aufhebung der Verjährungsfristen von sexualisierter
Gewalt einzusetzen, gleichwohl sich die Delegierten des Bundesparteitages der SPD am 6. Dezember 2011 eindeutig dafür ausgesprochen haben. Hier ein Link zu seiner Rede 2011:
http://www.youtube.com/watch?v=j3sUibSUnu0&feature=youtu.be
Bereits fünf Personen sind ebenfalls im HUNGERSTREIK:
http://netzwerkb.org/category/meldungen/hungerstreik/
taz, die Tageszeitung berichtet darüber am 16/17. Juni 2012 unter dem Titel "Hungern gegen das Nichtstun" wie folgt:
"Für seinen Einsatz gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen war Norbert Denef für den taz Panter Preis 2011 nominiert. Seit einer Woche ist er im Hungerstreik, aus Protest gegen die SPD."
Weiter lesen unter:
http://netzwerkb.org/2012/06/16/hungern-gegen-das-nichtstun/
Donnerstag, 14. Juni 2012
Hungerstreik von Nobert Dennef (Netzwerk B), 7. Tag
(SV)
Der Hungerstreik von Norbert Denef sorgt für ein immer stärker
anschwellendes Echo bei Medien und Betroffenen. Fünf Betroffene sind
bereits in den Hungerstreik getreten und immer mehr Betroffene entschließen
sich zu außergewöhnlichen Aktionen, um auf ihr Leid aufmerksam zu machen.
In diesem Sinne ist es nicht verwunderlich, dass auch viele Betroffene und
Nicht-Betroffene bei der SPD (explizit bei Frank-Walter Steinmeier)
nachfragen, warum es bis zum Hungerstreik von Norbert Denef kommen musste.
Der Hungerstreik von Norbert Denef betrifft alle Parteien und die SPD
trifft selbst mit dem Ziel einer Verlängerung der Verjährungsfristen auf
Widerstände bei den anderen Parteien. Gleichwohl aber traut sich die SPD
nicht öffentlich für das Gerechte einzutreten, obwohl der Bundesparteitag
hierfür eine klare Mehrheit signalisierte. Trotz offensichtlicher
Mehrheiten gibt es also keine Bewegung in den Parteien?
Da die SPD sich nun aber auf dem Parteitag der SPD letzten Jahres
öffentlich anders entschieden hat, herrscht gerade bei der SPD
Aufgeregtheit. Von der Angst für das Gerechte einzutreten, zeugen nun die
Mails, die dort als standardisiertes Antwortschreiben, s. Zitat unten,
ausgegeben werden. Dort lässt der Bundestagsabgeordnete Lischka
beispielsweise verlauten:
"Mit anderen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion hatte ich
bereits direkten Kontakt zu Herrn Denef aufgenommen."
Diese Aussage ist aus zwei Gründen verwirrend. Einerseits erweckt sie den
Anschein, als hätte der Bundestagsabgeordnete Lischka nach Beginn von
Denefs Hungerstreik Kontakt mit ihm aufgenommen. Dies ist bisher nicht
passiert. Zum zweiten war es nicht so, dass nach dem Parteitag die
SPD-Fraktion des Bundestages Kontakt mit Norbert Denef aufgenommen hätte,
sondern das netzwerkB sich erst umfassend bemühen musste, um überhaupt
Termine bei den Abgeordneten zu bekommen.
Diese Beschwichtigungen also, dass ein direkter Kontakt mit Norbert Denef
bestehen würde, entspricht nicht der Wahrheit und netzwerkB wartet
weiterhin darauf, dass Politiker aller Parteien (und nicht nur der SPD)
Stellung beziehen, warum sie weiterhin Täter schützen und nicht den
Betroffenen helfen wollen. Diese Betroffenen leiden bereits seit
Jahrzehnten und nicht erst seit dem Hungerstreik, aber für viele Betroffene
gibt es keinen anderen Ausweg, wenn ihnen nirgendwo Gerechtigkeit
widerfährt.
Hoffnungsvolle Grüße
Ihr netzwerkB Team
Zitat des Standard-Antwortschreibens aus dem Büro Burghard Lischka, MDB:
vielen Dank für Ihr an Frank-Walter Steinmeier gerichtetes Schreiben vom
10. Juni 2012. Herr Steinmeier hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Der Entschluss von Norbert Denef, in den Hungerstreik zu treten, besorgt
mich zutiefst.
Ich teile Ihre Ansicht, dass die geltenden zivil- und strafrechtlichen
Verjährungsfristen beim sexuellen Missbrauch von Kindern, der Korrektur
bedürfen.
Um der speziellen Situation der Opfer Rechnung zu tragen, hat die
SPD-Fraktion bereits im November 2010 in ihrem Gesetzentwurf zur
Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei
sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen
(BT-Drs. 17/3646) vorgeschlagen, die strafrechtliche Verjährungsfrist
unabhängig vom Höchstmaß der Strafandrohung auf 20 Jahre anzuheben. Da die
Verjährung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers ruht, würde
die Tat mit Vollendung des 38. Lebensjahres verjähren. Nach unserem Entwurf
können zwischen Tat und Verjährung im Einzelfall mehr als 30 Jahre liegen.
Wir sind damit die einzige Fraktion im Deutschen Bundestag, die sich für
eine deutliche Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen beim
sexuellen Missbrauch stark macht. Insbesondere die Regierungsfraktionen
haben bisher eine von uns vorgeschlagene Verlängerung der strafrechtlichen
Verjährungsfristen zu meinem Bedauern abgelehnt.
Mit anderen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion hatte ich
bereits direkten Kontakt zu Herrn Denef aufgenommen. Ich hoffe sehr, dass
Norbert Denef seinen Entschluss rückgängig macht und sein Engagement und
seine Energie weiterhin dafür einsetzt, dass alle Fraktionen des
Bundestages in eine Debatte über die strafrechtlichen Verjährungsfristen
beim sexuellen Missbrauch von Kindern eintreten und Lösungen im Sinne der
Opfer finden. Hier brauchen wir auch die Überzeugungsarbeit von Herrn
Denef.
Zitatende
Montag, 4. Juni 2012
Diskussionsthema Missbrauch: Das Berliner Lügentheater
(SV)
Das Berliner Lügentheater
Politik-Chaos belastet Betroffene
Nach dem Bekanntwerden der Missbrauchsfälle im Canisius-Kolleg Berlin, am
28. Januar 2010 durch die Berliner Medien und der darauf folgenden Welle
von Offenlegungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder in einer Vielzahl
von Einrichtungen, versuchten die meisten Verantwortlichen in Politik,
Kirche und anderen Institutionen so zu tun, als hätten sie davon nichts
gewusst.
Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche wird seit
Jahrzehnten verleugnet, verschwiegen und vertuscht. Und sexualisierte
Gewalt in der Familie - und das macht fast 90% aller Betroffenen aus -
wurde und wird fast gar nicht thematisiert.
Wir sprechen hier von einem Massenverbrechen. Insgesamt geht es um mehr als
10 Millionen Menschen in unserer Gesellschaft, die von sexualisierter Gewalt
in der Kindheit betroffen sind (siehe Häuser-Studie). Und die Politik
bildete am 23. April 2010 einen Runden Tisch, an dem vorwiegend die
Täterorganisationen vertreten waren. Das Ergebnis, dass nämlich die Täter
weiterhin durch die Verjährungsfristen unter staatlichem und rechtlichem
Schutz stehen, sollte deshalb nun nicht wirklich überraschen.
Es ist heuchlerisch und verlogen, wenn die meisten Verantwortlichen in
Politik, Kirche und sonstigen Einrichtungen nun so tun, als hätten sie zum
ersten Mal nach dem 28. Januar 2010 von diesen Verbrechen gehört.
Der Fall Norbert Denef ist exemplarisch für das Lügentheater, welches sich
hinter den Kulissen abspielt.
Bereits seit März 1994 wurde darüber in den Medien berichtet. Von Seiten
unseres Rechtsstaates wurde nichts unternommen.
Weiter lesen unter:
http://netzwerkb.org/2012/05/09/das-berliner-lugentheater/
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