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Mittwoch, 16. November 2011

Diskussion zu Familiäre Lebensformen/Alter: Greift das Regierungskonzept der Zuschussrente?

Der Sozialverband VdK und der Deutsche Rentenversicherung Bund sind sich einig, dass das Zuschuss-Renten-Konzept der Bundesregierung kein zielgenaues Instrument zur Vermeidung und Bekämpfung der Altersarmut ist. Insbesondere dem Ziel „Kampf gegen Altersarmut“ wird es nicht gerecht.

„Das Modell der Zuschuss-Rente geht an der gesellschaftlichen Wirklichkeit vorbei und wird die Altersarmut nicht eindämmen“, so die Präsidentin des Verbands. Grundsätzlich sei der Gedanke, Menschen mit geringem Einkommen eine Perspektive fürs Alter zu geben, zwar richtig, „aber gut gemeint ist nicht gut gemacht“.

Nach den Vorstellungen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen sollen langjährige Versicherte mit geringem Einkommen einen staatlichen Zuschuss bekommen, um ihre Rentenleistungen über das Grundsicherungsniveau zu heben. Aktuell ist von einem Betrag von 850 Euro die Rede. 

Doch die Hürden sind hoch: „45 Versicherungsjahre sind gerade für Frauen absolut utopisch, 2009 erreichten Frauen in Westdeutschland durchschnittlich nur 26,6 Versicherungsjahre“, erklärte Mascher. Man fühlt sich unwillkürlich an Versicherungsversprechen erinnert, die sich immer einen großen Hinterausgang offenhalten ...

Die zweite Hürde ist die Bedingung, eine staatlich geförderte zusätzliche Altersversorgung abzuschließen. „Die Erfahrung nach zehn Jahren Riesterrente zeigt, dass diese Anlageform für Bezieher kleinerer Einkommen kaum attraktiv ist. Bevor man den Riestervertrag zur Eingangsvoraussetzung für die Zuschuss-Rente erklärt, muss eine solche Anlageform für die breite Bevölkerung erst einmal erfolgversprechend funktionieren.“

Hinzu kommt, dass jetzige Rentnerinnen und Rentner sowie ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht von den Plänen der Zuschuss-Rente profitieren würden: Die zunehmende Zahl gerade von Rentnerinnen, die Grundsicherungsleistungen im Alter beantragen müssen, zeige, dass schon aktuell Handlungsbedarf besteht.
Zeiten für die Pflege demenzkranker Angehöriger ohne Pflegestufe oder der Arbeitslosigkeit – auch solche aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen – werden nicht berücksichtigt. Damit besteht ein Modell sehr hoher Ungerechtigkeit : 

„Das Modell ist zutiefst ungerecht, denn es ignoriert die tatsächlichen Verhältnisse am Arbeitsmarkt. Langzeitarbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit sind in den meisten Fällen aber unverschuldet.“ 

Zeiten geringfügiger Beschäftigung sollen andererseits berücksichtigt werden: „Das ist das absolut falsche Signal“, kritisiert Mascher, „so wird noch mehr Nachfrage nach Minijobs geschaffen. Dabei ist die prekäre Beschäftigung eine der Hauptursachen für spätere Altersarmut.“ Hier besteht aber zumindest eine (wie große?) Chance bei Halbtagsbeschäftigungen und 400-EUR-Job aufgesattelt einen  Anspruch zu erhalten. Wie realistisch ist jedoch diese Kombination im Hinblick auf Zuschuss-Rente?

Sonntag, 4. September 2011

Diskussion - Leben im Alter: Sind Rentenbeitragssenkungen tatsächlich angebracht?

(VdK) Rentenbeitragssenkungen sind nicht das Gebot der Stunde, so die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, anlässlich zuletzt veröffentlichter Meldungen, nach denen die Bundesregierung den Rentenbeitrag zum 1. Januar 2012 um 0,3 Prozent senken will. Mascher weiter: „Die Überschüsse der Rentenkassen sollten lieber in die Bekämpfung und Vermeidung von Altersarmut investiert werden.“ Vor allem Geringverdiener und Erwerbsgeminderte müssten besser für das Alter abgesichert werden.

Mascher forderte die Bundesregierung auf, die Rente nach Mindesteinkommen wieder einzuführen: „Damit wäre ein Mindeststandard an Alterssicherung für Millionen Geringverdiener gewährleistet“. Auch Erwerbsminderungsrentner müssten vor Rentenkürzungen bewahrt werden: „Menschen, die wegen einer Krankheit nicht in der Lage sind, das gesetzliche Renteneintrittsalter zu erreichen, dürfen nicht in die Altersarmut abgedrängt werden.“

Die Altersarmut sei deutschlandweit auf dem Vormarsch, so die VdK-Präsidentin. Sie verwies auf die Entwicklung bei den Grundsicherungsempfängern im Alter. Die Zahlen sind hier zwischen 2003 und 2009 um 55 Prozent gestiegen. „Altersarmut ist kein theoretisches Problem mehr, sie ist eine konkrete Gefahr für immer mehr Menschen in Deutschland“, fasste Mascher zusammen.

Die Lage der Rentnerinnen und Rentner entwickelt sich nach Ansicht des Sozialverbands VdK auch deshalb so brisant, weil die Rentenkürzungsfaktoren Jahr für Jahr die Renten dämpfen. So fiel beispielsweise die Rentenerhöhung vom 1. Juli 2011 mit 0,99 Prozent erheblich niedriger aus als die durchschnittlichen Lohnsteigerungen von 3,1 Prozent im Westen und 2,55 Prozent im Osten und deckt nicht einmal die aktuelle Inflationsrate von 2,3 Prozent.

Ulrike Mascher verwies beim Thema Altersarmut auch auf die VdK-Forderung nach einer besseren rentenrechtlichen Absicherung für pflegende Angehörige, die ihre Familienmitglieder zu Hause versorgen und dafür bisher so gut wie keine Rentenansprüche erwerben. Vor allem Frauen seien dadurch „stark von Altersarmut bedroht“.

Die Vermeidung von Altersarmut müsse an mehreren Stellen ansetzen, sagte Mascher: „Wir fordern einen branchenübergreifenden, flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. Von Hungerlöhnen lässt sich keine armutsvermeidende Altersversorgung aufbauen.“

Um all diese Ansätze zu bündeln, sollten Armutsbeauftragte bei Bund und Ländern eingesetzt werden, die die Sozial-, Arbeitsmarkt-, Gesundheits- und Bildungspolitik koordinieren. Mascher: "Die Bundesregierung muss die günstigen finanziellen Bedingungen nutzen und jetzt einen konkreten nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Armut auf den Weg bringen. "

(SV)