Arbeitgeber werden in nur drei Schritten durch die Mindestlohnprüfung geführt und erhalten anschließend ihre individuelle Auswertung und Handlungsempfehlung. Beim Prüfvorgang werden Arbeitsverträge u. a. unter den Gesichtspunkten Zugehörigkeit zu einer Branche des Mindestlohnes bzw. branchenübliche Entgeltzahlungen für die maßgebliche Region des Arbeitgebers überprüft. „Wir haben bei der Entwicklung der ETL-Mindestlohnprüfstelle besonders darauf geachtet, dass wir Arbeitgebern, die befürchten, zu geringe Löhne zu zahlen oder gerade mit Forderungen von Jobcentern konfrontiert sind, schnell und unkompliziert Rechtssicherheit bieten können.“, erläutert Dr. Uwe Schlegel, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der zur ETL-Gruppe gehörenden Eisenbeis Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Die Kosten für die Prüfung sind im Voraus transparent kalkuliert: Die Gebühr beträgt einmalig 240 EUR netto je Arbeitgeber. Interessierte Arbeitgeber können die kostenlose Hotline 0800 7 77 51 11 oder das Kontaktformular der ETL-Mindestlohnprüfstelle unter http://www.etl-rechtsanwaelte.de/mindestlohnpruefstelle nutzen.
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