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Freitag, 2. Mai 2014

Angestellte sind verunsichert, ob sie ihre Stelle behalten, und Arbeitgeber, ob sie auch genügend das Recht beachten


(SV) Hier einmal ein lohnenswerter Tipp für Arbeitgeber: Der gesetzliche und flächendeckende Mindestlohn kommt wie geplant zum 01.01.2015. Doch es gelten bereits heute für zahlreiche Branchen gesetzlich oder tariflich verbindliche Mindestlöhne. Ein Sachverhalt, der vielen Arbeitgebern unbekannt ist. Aus diesem Grund haben die Arbeitsrechtler der ETL-Gruppe ihr Dienstleistungsangebot um einen weiteren Service ergänzt. Mit der ETL-Mindestlohnprüfstelle können Arbeitgeber Lohn- und Gehaltszahlungen auf Rechtssicherheit prüfen lassen. 

Arbeitgeber werden in nur drei Schritten durch die Mindestlohnprüfung geführt und erhalten anschließend ihre individuelle Auswertung und Handlungsempfehlung. Beim Prüfvorgang werden Arbeitsverträge u. a. unter den Gesichtspunkten Zugehörigkeit zu einer Branche des Mindestlohnes bzw. branchenübliche Entgeltzahlungen für die maßgebliche Region des Arbeitgebers überprüft. „Wir haben bei der Entwicklung der ETL-Mindestlohnprüfstelle besonders darauf geachtet, dass wir Arbeitgebern, die befürchten, zu geringe Löhne zu zahlen oder gerade mit Forderungen von Jobcentern konfrontiert sind, schnell und unkompliziert Rechtssicherheit bieten können.“, erläutert Dr. Uwe Schlegel, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der zur ETL-Gruppe gehörenden Eisenbeis Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.


Die Kosten für die Prüfung sind im Voraus transparent kalkuliert: Die Gebühr beträgt einmalig 240 EUR netto je Arbeitgeber. Interessierte Arbeitgeber können die kostenlose Hotline 0800 7 77 51 11 oder das Kontaktformular der ETL-Mindestlohnprüfstelle unter http://www.etl-rechtsanwaelte.de/mindestlohnpruefstelle  nutzen.