(SV) Meine Anfrage im Landratsamt Kusel, welche Bürgerinitiativen oder Vereine in aktuellen Entscheidungsfindungen die Bürgerinteressen direkt vertreten würden, wurde mit einem verblüffenden Ergebnis beantwortet: Es ist keine Bürgerbeteiligung bekannt. Nanu? Es liegt wohl daran, dass es keine Kontakte gab und eine Meldepflicht so nicht besteht? Oder bedeutet das Wahrnehmen von Bürgerinitiativen auch, auf Interessen des "Gegners" hinweisen zu müssen? Erschwert es die tägliche Arbeit? Fragen, die ich dem Landrat stellen werden.
Natürlich gibt es Initiativen, sonst wäre das politische Klima ja fast tot. Ein Rundgang im Internet bringt einiges zu Tage, wobei das noch nicht alles sein kann. Einige gehen von Parteien aus oder werden von Parteien unterstützt. Dazu zählt die Unterschriftenaktion zur Erhaltung des OLG Koblenz durch die FDP oder die BI Ja zur VG Wolfstein, die von den Freien Wählern Rheinland-Pfalz getragen wird. Unterbesetzt der Landkreis Kusel, wo vor allem nur die GRÜNEN aktiv sind. Im Streit um die Biomethangasanlagen hatte vor nicht allzu langer Zeit die BI Krottelbach aus dem Landkreis Kusel einen Erfolg gegen die Errichtung herkömmlicher Biogasanlagen verbucht. Die Initiative ProGöllheim (bei Eisenberg) kämpft vehement im Verbund mit 40 weiteren BIs gegen Biogasanlagen der propagierten Art und Weise (Initiativen mit Weitblick). Die Göllheimer SPD und der Bundestagsabgeordnete Gustav Herzog befürworten jedoch vehement die Anlage.
Wer kennt weitere Initiativen, Gruppen, Vereine, Gemeinschaften, die sich für das lokale, regionale, überregionale Gemeinwohl im Dienst der und für den Bürger im rheinland-pfälzischen und saarländischen Umfeld engagieren?
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Wer sagt denn heut noch Landratsamt? ;)
AntwortenLöschenHiermit distanziere ich -Sabrina Schreiner- mich ganz deutlich von den getroffenen Äußerungen, welche den Anschein erwecken, im Sinne aller Teilnehmer so getroffen worden zu sein.
AntwortenLöschenGenauere Angaben über das "WIR" wären wohl angebracht...oder gleich das ICH, denn sofern nicht alle anderen gefragt wurden, wurde hier eine Individualmeinung als Kollektivansicht ausgegeben.
Die IG hat sich einvernehmlich mit dem Wunsch gebildet, sich in der Folge des Bürgerforum2011 um Wahrung oder ggf. Herstellung von Mitbestimmung bzw. Bürgerbeteiligung sowie um die Diskussion brisanter Themen rund um die Hauptthemen "Demokratie und Beteiligung", "Solidarität und Gerechtigkeit", "Familiäre Lebensformen", "Integration" (Randgruppen, Kranke, Behinderte, Ausländer), "Bildung" und "Demografie" (Überalterungsproblematik) zu kümmern.
AntwortenLöschenDiskussion heißt ja grundsätzlich Probleme zu erörtern, zu beleuchten, konträre Positionen zu vertreten, um im besten Fall in einem akzeptablen Konsens zu enden. Dies verlangt allerdings inhaltliche Beteiligung und nur dies (!). Gruppengeschehen kann und darf sich natürlich nicht auf Agitatorisches und Polemisches beschränken. Das bringt keinen Mensch weiter.
Wir sind ferner der einvernehmlichen Auffassung, dass die Meinung der IG sich natürlich aus Individualmeinungen in einer Gruppe zusammensetzt, die in diesem Blog zur Diskussion stehen. Aus diesem Grund werden alle eingereichten oder hoffentlich noch zu erwartenden Artikel zu den oben genannten Themenbereichen mit Kürzeln versehen. In meiner Darstellung (SV) hatte ich von einem Wir gesprochen, weil wir ja darüber sprachen und diese Frage auch beantwortet wissen wollten. Ich hab das nun in ein Ich gewandelt und stehe natürlich dazu.
Im Übrigen bitte ich dann auch um vielfältige Beschäftigung mit den besprochenen Themenbereichen, damit die Gemeinschaft der Interessenten durch aktuelle Überlegungen auf dem Laufenden gehalten werden kann. Die Artikel, Hinweise, Fotos, Videos müssen alle in einem einsetzbaren und leicht verständlichen Zustand sein, also den Normen einer Texterstellung im herkömmlichen Sinn entsprechen, um ein nachvollziehbares Miteinander im Verfolgen des Themas "Mitbestimmung lokal, regional und überregional" zu pflegen. Selbstverständlich auch um allzu intensive Zeiteinsätze des Empfängers zu vermeiden, der diese grundsätzlich nicht zur Verfügung stellen kann. Copyright muss durch rechtmäßiges Zitieren, Genehmigung des Urhebers oder Besitz der Rechte gewährleistet werden. D.h.: Eigene Texte, Fotos und Videos dürfen immer problemlos verwendet werden, wenn sie nicht die Forderungen des Grundgesetzes und des Strafgesetzbuches verletzen (z.B. keine extremistischen, pornografischen, rassistischen Darstellungen etc.).
Stefan Vieregg