(SV/VdK) Die Logik ist nicht erkennbar. Behinderte Hartz-IV-Bezieher, die mit anderen Erwachsenen zusammenleben, erhalten fast 1000 € weniger im Jahr als ihre nichtbehinderten Leidensgenossen. Wären Sie noch arbeitsfähig, würden sie durch spezielle Vermittlungsdienste aus dem Bezug in die Arbeit gefördert, wenigstens in Rheinland-Pfalz. Das kriegen behinderte Nichtbezieher nicht. Eine zweite Merkwürdigkeit. Es sei denn, der Behinderte hat beim Staat gearbeitet. Dann wird ihm in seinem Bereich geholfen, bevor der Staat Ruhestandsgelder zahlen muss. Reintegration für die Schäfchen... Andere dürfen aufgeben oder Brötchen nachts backen oder Schrauben sortieren oder Unkraut jäten. Bis auf spezielle Reintegrationen von Schwerstbehinderten, die den Stand der Reha-Technik zeigen sollen. Während Hunderttausende Arbeitsfähige nicht aktiv in ihren Bereich rückgeführt werden, weil sie das selbst leisten sollen, natürlich auch keine Ersatzleistung bekommen, kapriziert man sich bei einer weit geringeren Zahl auf Showfälle.
Der Sozialverband VdK Deutschland und der Sozialverband Deutschland (SoVD) fordern ein Ende der Benachteiligung von behinderten Menschen bei den Grundsicherungsleistungen: „Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen deutlich: Der Gesetzgeber muss die Ungleichbehandlung endlich korrigieren und den betroffenen Menschen zu ihrem Recht verhelfen. Geschieht dies nicht, sind wir bereit einzugreifen und Musterklagen ins Auge zu fassen“, erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer anlässlich des heute veröffentlichten Gutachtens der Hans-Böckler-Stiftung zur Neuregelung der Regelbedarfe bei Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe.
„Es ist für erwachsene Menschen mit Behinderung, die noch bei ihren Eltern leben, bitter, dass die Zusage der Bundesregierung immer noch nicht eingelöst wurde. Monat für Monat werden ihnen 73 Euro vorenthalten. Es muss noch in diesem Jahr der volle Regelsatz kommen“, fordert Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland.
Die Bundesregierung hatte im Vermittlungsverfahren zum Hartz IV-Kompromiss zugesagt, die neue Regelung mit dem Ziel zu prüfen, behinderten Menschen den vollen Regelsatz zu ermöglichen.
Durch die zurückliegende Regelsatzreform erhalten Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr, die mit anderen Erwachsenen in einem gemeinsamen Haushalt leben, einen Regelbedarf von 291 Euro. Das sind 80 Prozent des vollen Hartz IV-Regelbedarfs von 364 Euro und damit 73 Euro weniger, als Menschen ohne Behinderungen beziehen. VdK und SoVD hatten dies bereits im Rahmen der Debatte um die Neuberechnung der Regelbedarfe scharf kritisiert.
Um sich klar zu machen, wie teuer das einfache Leben bereits gemacht wurde und welche Existenzkämpfe bereits in der 20-Mio-Einwohner-Einkommensgruppe bis 1500 EUR (theoretisch verarmt) ausgetragen werden, reicht ein Blick in den Lebenskostenrechner für Studenten. Unter 650/700 EUR im Monat mit Verkehrsteilnahme durch öffent. Verkehrsmittel geht heute gar nichts mehr! Höchstens in (kaputten) Billigwohnungen-/häusern aus dem Altbestand, Kleider total vernachlässigt, essen nur das Billigste, kein Bücherkauf.
https://www.unicum.de/studienzeit/service/lebenskostenrechner/
Behinderte im Mittelalter |
Wir leben in der Moderne, es ist alles humaner oder angepasster, heute gibt's Sozialgeld - ohne gibt es kein Überleben mehr, nur als obdachloser Bettler.... Es scheint sich nicht viel geändert zu haben an der Lage der Behinderten. Früher gab es zu bezahlende Häuser und Heime wie heute auch, Armut und Bettelei der Alltag für Unvermögende, nur die Hilfsmittel waren primitiver:
Behindert im Mittelalter
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