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Freitag, 9. März 2012

Noch mal Korruption: Abgeordnete und Transparenz - Wie können wir das transparent machen?


(BRH/Jauch-Sendung vom 22.01.2012)  Für die Abgeordneten des Deutschen Bundestags gelten nicht nur besondere Privilegien (Immunität gegen Strafverfolgung; Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung für Äußerungen im Bundestag; Zeugnisverweigerungsrecht), sondern auch konkrete Pflichten. Diese sind in der Geschäftsordnung des Bundestags und im Abgeordnetengesetz geregelt (Abgeordneten-gesetz, § 44b Verhaltensregeln). 


Die sogenannten Verhaltensregeln besagen, dass Abgeordnete bestimmte Einkünfte aus Nebentätigkeiten beim Bundestagspräsidenten offenlegen müssen. Auch über Spenden muss Rechnung geführt werden und sie müssen beim Bundestagspräsidenten gemeldet werden. Die veröffentlichungspflichtigen Angaben werden von der Verwaltung des Deutschen Bundestages im Internet veröffentlicht und laufend aktualisiert. 

2006 sollte die Offenlegungspflicht von Nebeneinkünften im Abgeordnetengesetz neu geregelt und ausdifferenziert werden. Einige Abgeordnete klagten gegen die Gesetzesänderung. Am 4. Juli 2007 wurde die Klage jedoch abgewiesen. Seither sieht die gesetzliche Regelung wie folgt aus: Alle Tätigkeiten eines Abgeordneten, die nicht mit dem Mandat zusammenhängen, gelten als Nebentätigkeiten, die beim Präsidenten anzugeben und von diesem zu veröffentlichen sind. Allerdings müssen sie nicht präzise, sondern innerhalb bestimmter Rahmen angegeben werden. 1.000 – 3.500 Euro, 3.500 – 7.000 Euro oder 7.000 Euro und mehr. 

Die Richter begründeten ihre Abweisung der Klage damit, dass von Nebentätigkeiten - etwa in Aufsichtsräten - "besondere Gefahren für die Unabhängigkeit" der Abgeordneten ausgingen. Die Annahme liege "nicht fern", dass Nebeneinkünfte "Rückwirkungen auf die Mandatsausübung haben können". Das Volk habe aber "Anspruch darauf" zu wissen, von wem und wie viel Geld die Abgeordneten entgegennehmen. Das Interesse der Abgeordneten am Schutz der eigenen Daten sei demgegenüber "nachrangig". 

Kritische Stimmen fordern mit Nachdruck einen Ausbau der 'Abgeordneten-Transparenz'. Laut Transparency International etwa sollte der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung verschärft und internationalen Standards angeglichen werden. Die derzeitigen Gesetze seien nicht ausreichend – zwar sei der Stimmenkauf und -verkauf verboten, nicht aber "Bestechung, die im Laufe des politischen Entscheidungsprozesses stattfindet", erklärt Transparency-Deutschland-Chefin Edda Müller. So sei es [zurzeit[ nicht strafbar, wenn ein Parlamentarier Geld dafür annähme, im Sinne eines Dritten auf die Inhalte eines neuen Gesetzes einzuwirken. 


Mittwoch, 19. Oktober 2011

Meinung äußern - Stimme abgeben, z.B. bei den epetitionen im Bundestag

Wer aktuelle Petitionen verfolgen, diskutieren und im Zustimmungsfall auch seine Stimme dazu abgeben möchte, findet auf epetitionen.bundestag.de ein Forum, wo sich ein paar Dutzend Anträge stapeln. Hier ist auch der geeignete Ort, an dem man e i g e n e Petitionen einbringen kann, sei es zu einem Bürgerbegehren, einer Bürgerinitiative oder einfach um Stimmen zu sammeln.

Das Portal des Petitionsausschusses ist sozusagen der direkte Weg, um Anliegen, Bitten und Beschwerden an das Bundesparlament zu übermitteln. Wichtig ist nicht die magische Zahl von 50.000 Stimmen, die erforderlich ist, ein Gestz zu ändern, sondern der Sachverhalt der Petition. Bestimmt der Petitionsausschuss, dass der dargelegte Sachverhalt richtig und wichtig zur Behandlung durch das Parlament ist, wird das in die Wege geleitet. Petitionen, die bei Einreichung bzw. innerhalb von drei Wochen ab Einreichung tatsächlich von mehr als 50.000 Bürgern unterstützt werden, gelangen laut Satzung und Gesetz zu einer öffentlichen Erörterung des Ausschusses mit dem Petenten, es sei denn, dass der Ausschuss nach Prüfung der Sachlage mit einer 2/3-Mehrheit dagegen stimmt. Der Bundespetitionsausschuss setzt sich aus 56 Mitgliedern, die nach dem Mehrheitsverhältnis im Bundestag mit allen gewählten Parteien quantitativ vertreten sind, die CDU/CSU mit 24 Vertretern, die SPD mit 12, die FDP mit 8, die Grünen und die Linken mit je 6.

Jedes unserer Bundesländer hat einen Petitionsausschuss, das Europäische Parlament hat einen und (fast) jedes EU-Mitgliedsland bietet die Möglichkeit, auch dessen politisches Geschehen, wenn auch in geringem Rahmen, mitzugestalten. Umgekehrt bieten auch wir dem Ausland die Möglichkeit, zur Erörterung aufzurufen. In Rheinland-Pfalz siehe  h i e r.

Nordrhein-Westfallen (2.873), Bayern, Berlin und Baden-Württemberg liegen in absteigender Reihenfolge an der Spitze der eingereichten Petitionen, Hamburg, Saarland und Bremen (105) sind die absoluten Schlusslichter. Ebenfalls am Ende der Skala, aber noch vor den Schlusslichtern, liegen Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern (414). 2010 wurden insgesamt über 2000 Petitionen weniger eingebracht als im Vorjahr.