Mittwoch, 24. Juli 2024

Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts 2024: Jetzt Einbürgerung schon nach fünf Jahren oder gar drei!

Am Donnerstag, den 27. Juni 2024, trat das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft. Damit hat das Bundesinnenministerium eine zentrale Reform der aktuellen Bundesregierung umgesetzt. Menschen, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, können schon nach fünf statt nach acht Jahren deutsche Staatsangehörige werden. 

Sie brauchen ihre bisherige Staatsangehörigkeit und damit einen Teil ihrer Identität nicht mehr aufzugeben. Unter strengen Voraussetzungen ist künftig auch nach drei Jahren eine Einbürgerung möglich. Zugleich werden die Anforderungen für das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung strenger. Hier gilt: Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit schließen eine Einbürgerung aus.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Ich freue mich sehr, dass das neue Staatsangehörigkeitsrecht jetzt in Kraft tritt. Unsere Reform ist ein Bekenntnis zu einem modernen Deutschland. Wir stärken damit den Standort Deutschland. Denn im weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe müssen wir Fachkräften die Perspektive geben, in absehbarer Zeit voll und ganz Teil unserer Gesellschaft werden zu können.

Wer unsere Werte teilt und sich anstrengt, kann jetzt schneller den deutschen Pass bekommen und muss nicht mehr mit der alten Staatsangehörigkeit einen Teil seiner Identität aufgeben. Genauso klar haben wir aber auch gemacht: Wer unsere Werte nicht teilt, kann keinen deutschen Pass bekommen. Hier haben wir eine glasklare rote Linie gezogen und das Gesetz viel strenger gefasst als bisher. Antisemitismus, Rassismus und andere Formen der Menschenverachtung schließen eine Einbürgerung aus. Da gibt es keinerlei Toleranz.

Über das Staatsangehörigkeitsrecht sind in der Vergangenheit viele Debatten geführt worden, die von Ausgrenzung und Stimmungsmache geprägt waren. Diese Debatten fanden statt auf dem Rücken von Menschen, die seit vielen Jahren in Deutschland leben und arbeiten, aber nie ganz dazugehören konnten. Diese Reform zeigt ihnen: Ihr gehört zu Deutschland."

Kernpunkte des neuen Staatsangehörigkeitsrechts:

  • Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird in Deutschland Mehrstaatigkeit zugelassen. Für die Einbürgerung gelten künftig klare und nachvollziehbare Regeln: Nachgewiesen werden müssen unter anderem eine gelungene Integration, gute Deutschkenntnisse sowie die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes.

  • Eine Einbürgerung ist künftig in der Regel nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren möglich. Für Menschen, die sich besonders gut integriert haben, ist eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglich. Das gilt zum Beispiel, wenn sie im Job herausragende Leistungen erzielen oder sich ehrenamtlich engagieren, sehr gut Deutsch sprechen und den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie eigenständig bestreiten können.

  • Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten nun die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf (statt bisher acht) Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die Optionsregelung entfällt.

  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands: Wer in Deutschland eingebürgert werden will, muss sich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen. Dazu gehören insbesondere die Würde und Gleichheit aller Menschen. Wer diese Werte nicht teilt oder ihnen gar zuwiderhandelt, darf nicht deutscher Staatsangehöriger werden. Hierzu wird klargestellt, dass antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind. Einbürgerungsbewerber müssen sich künftig auch zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, bekennen. Ein unrichtiges Bekenntnis schließt jede Einbürgerung strikt aus.

  • Erweiterter Einbürgerungstest: Als Reaktion auf den zunehmenden Antisemitismus in Deutschland wurde auch der Fragenkatalog des Einbürgerungstests erweitert. Zu den Themen Antisemitismus, Existenzrecht des Staates Israel und jüdisches Leben in Deutschland wurden neue Prüfungsfragen aufgenommen.

  • Konkrete Ausschlussgründe: Ausgeschlossen ist eine Einbürgerung im Fall einer Mehrehe oder wenn der Ausländer durch sein Verhalten zeigt, dass er die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet.

  • Sicherung des Lebensunterhalts: Für einen Anspruch aufEinbürgerung muss der Lebensunterhalt für sich und die eigenen Familienangehörigen grundsätzlich ohne Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestritten werden können. Die Ausnahmen von diesem Erfordernis sind auf ausdrücklich benannte Fälle beschränkt. Sie gelten u.a. für sogenannte Gastarbeiter, die bis 1974 in die Bundesrepublik eingereist sind, und sogenannte Vertragsarbeiter, die bis 1990 in die ehemalige DDR eingereist sind, bei für die letzten zwei Jahre nachgewiesener Vollzeiterwerbstätigkeit von mindestens 20 Monaten und für Familien mit einem minderjährigen Kind, wenn ein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner in Vollzeit erwerbstätig ist.

    Für
    vulnerable Personengruppen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig sichern können und nicht unter eine der gesetzlich bestimmten Ausnahmeregelungen fallen, besteht die Möglichkeit einer Ermessenseinbürgerung. Dies gilt dann, wenn sie alles Mögliche und Zumutbare getan haben, um ihren Lebensunterhalt zu sichern und dennoch, auf öffentliche Leistungen angewiesen sind.

  • Weitere Erleichterungen für die Gastarbeitergeneration: Gast- und Vertragsarbeiter haben einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung Deutschlands geleistet. Sie haben aber in der Vergangenheit kaum Integrationsangebote erhalten. Als Sprachnachweis genügt daher nun, dass sie sich im Alltag auf Deutsch ohne nennenswerte Probleme mündlich verständigen können. Auf den Einbürgerungstest wird verzichtet.

  • Digitale Sicherheitsabfrage: Das Verfahren der Sicherheitsabfrage wird digitalisiert und beschleunigt sowie zusätzliche Sicherheitsbehörden einbezogen, damit die Staatsangehörigkeitsbehörden die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden erhalten.

  • Öffentliche Einbürgerungsfeiern: Die Einbürgerung ist für alle Beteiligten ein Grund zum Feiern. Das Staatsangehörigkeitsgesetz sieht deshalb vor, dass die Einbürgerungsurkunde nach Möglichkeit in einem feierlichen Rahmen in einer öffentlichen Einbürgerungsfeier ausgehändigt werden soll.



Die 13-Mythen-Propaganda der Russen unter Putin hinsichtlich der Ukraine

Vergleichen Sie mit dem aktuellen Geschehen und dem Propaganda-Narrativ der russischen Regierung



Mythos 1: Die Ukraine versucht seit Jahren, Genozid an Russischsprachigen im Donbass zu begehen, und Russland intervenierte nur, um seine eigenen Leute zu schützen. Die Ukraine führt außerdem Operationen unter falscher Flagge durch und inszeniert Gräueltaten, um sie Russland anzuhängen.

Mythos 2: Die Ukraine ist am Verlieren, ihre Führung verzweifelt und der militärische Zusammenbruch unvermeidlich. Außerdem ist die Ukraine so verzweifelt, dass sie zivile Atomkraftanlagen angreift und an einer „schmutzigen Bombe“ arbeitet.

Mythos 3: Die Ukraine als Staat existiert nicht. In Referenden haben die Menschen dort entschieden, nach Russland zurückzukehren.

Mythos 4: „Ukrainer“ gibt es nicht wirklich, weil sie eigentlich Russen sind. Ihre Naziführer und westliche Usurpatoren haben ihr Gehirn gewaschen, damit sie glauben, sie wären Ukrainer.

Mythos 5: Der Westen, insbesondere die USA, hat den Krieg in der Ukraine begonnen. Moskau hatte keine andere Wahl als sich zu verteidigen. Russland kämpft nun gegen die vereinte Macht des „kollektiven Westens“, der Russland mit dem Krieg schwächen oder zerstören möchte. Militärische Hilfe aus dem Westen verlängert nur das Leid der Ukraine.

Mythos 6: Die USA finanzieren geheime Biowaffen-Entwicklungsprogramme, die in Laboren in der Ukraine und andernorts durchgeführt werden.

Mythos 7: Westliche Sanktionen gegen Russland sind illegal, destabilisieren die Weltwirtschaft und erhöhen die Lebenshaltungskosten für einfache Bürger auf der ganzen Welt. Sanktionen stärken Russland und fallen zurück auf die europäische Wirtschaft. EU-Bürger protestieren gegen die Sanktionen und die Staats- und Regierungschefs, die sie durchsetzen.

Mythos 8: Europa ist schwach und gespalten. Die EU und ihre Staats- und Regierungschefs sind Marionetten der USA. Die EU-Sanktionen verursachten eine weltweite Nahrungsmittelknappheit, indem sie russische Agrarerzeugnisse verboten, und eine Energiekrise, indem sie russische Öl- und Gasimporte verboten.

Mythos 9: Europäische Staaten benötigen dringend russisches Öl und Gas und brechen ohne dieses irgendwann zusammen.

Mythos 10: Russlands Sieg über die Ukraine ist unvermeidbar. Die Ukraine und der Westen sollten dies akzeptieren und aufhören, Friedensverhandlungen zu verweigern. Die Welt unterstützt Russland stärker als den Westen oder die Ukraine.

Mythos 11: Russland kämpft einen heiligen Krieg gegen die gottlose Ukraine, um traditionelle Werte zu schützen. Russland ist der wahre Beschützer des Christentums und absolut fromm. Die Ukraine wurde von den gottlosen Heiden des Kiew-Regimes unterworfen und ist fundamental böse.

Mythos 12: Russland kämpft in der Ukraine gegen westlichen Imperialismus und Neokolonialismus und für eine multipolare Weltordnung, in der sich Länder nicht in die internen Angelegenheiten anderer Länder einmischen.

Mythos 13: Die Ukraine ist ein böser Nazistaat und wird von Naziführern regiert. Somit bedroht ihre bloße Existenz Russland. Russland kämpft zum Erhalt der Geschichte. Ganz Europa unterstützte Nazideutschlands Invasion in der Sowjetunion, so wie Europa heute die Naziukraine unterstützt. Russland führt den Großen Vaterländischen Krieg in der Ukraine fort, um die Welt von Nazis zu befreien.

(Europäische Kommission)

Montag, 22. Juli 2024

IW: Leerstehende Wohnungen sind eine Belastung für die Gesellschaft



Laut IW (Institut der Deutschen Wirtschaft) ist der hashtagImmobilienmarkt äußerst gespalten: Auf dem Land und in Ostdeutschland stehen Wohnungen leer, in Metropolen fehlen sie. Insgesamt werden in Deutschland fast zwei Millionen Wohnungen nicht genutzt, zeigen die neuen Zensus-Zahlen. Besonders in strukturschwachen, ländlichen Regionen und Ostdeutschland ist der Leerstand mit zehn Prozent hoch. Doch auch in Metropolen wie Berlin oder Hamburg, in denen Wohnraum händeringend gesucht wird, gibt es tausende leerstehende Wohnungen: in Berlin sind es 40.000, in Hamburg fast 20.000. Teils werden sie saniert, teils nicht genutzt – Eigentümer spekulieren hier auch auf den stetig steigenden Wert von Grund und Boden.

Aus ökonomischer Perspektive belastet Leerstand, der über den normalen Leerstand durch Mieterwechsel entsteht, den Markt und verhindert Effizienz. Auch gesellschaftlich beeinträchtigen leere Wohnungen und Häuser das Zusammenleben: Sie verringern den Wert der Quartiere und der gesamten Region, reduzieren die Lebensqualität und treiben die Kosten für den Erhalt der Infrastruktur bei der verbliebenen Bevölkerung nach oben. Besonders kritisch ist die Situation in Ostdeutschland: Nach wie vor wandern viele junge Menschen, Arbeitskräfte fehlen, die Lebensqualität sinkt, Dörfer verwaisen und vergreisen. Ein Teufelskreis.

Erfreulicherweise gibt es auch positive Entwicklungen: In einigen ostdeutschen Bundesländern wie Brandenburg oder Sachsen-Anhalt siedeln sich immer mehr internationale Konzerne wie Intel oder Tesla an. Fraglich ist, wie sich diese Ansiedlungen langfristig auf das hashtagWirtschaftswachstum im Osten auswirken werden; wurden die Unternehmen vor allem durch staatliche Subventionen in Milliardenhöhe angelockt. Damit die positiven Effekte nicht verpuffen, sind die Landesregierungen jetzt gefordert: Sie müssen hashtagBildung fördern, hashtagFachkräfte aus dem Ausland integrieren und sich für mehr Toleranz und Vielfalt starkmachen. Zudem gilt es, den ländlichen Raum mit einer besseren hashtagInfrastruktur auszustatten und attraktiver zu machen. Das heißt: flächendeckend schnelles 5G-Internet und bessere Anbindung von Bus und Bahn. Nur so bleiben die Regionen auch langfristig attraktiv, und nur so kann dem Leerstand nachhaltig etwas entgegengesetzt werden.

Ein Nest aus Klapperschlangen ... Bild einer Regierung

Fabian Verheij 
Unabhängiger Journalist/Autor, Blogger und Recherche


Eine Beschreibung der Regierung, wie ein Journalist sie nach dem Fall von Rutte in den NL sah, aber eigentlich ein Bild zeichnet, das überall passen könnte, wo es negativ brodelt.

Ein Nest aus Klapperschlangen. Doch wenn ich auf den spirituellen Spiegel, den unsichtbaren Teil blicke, strahlt es pure Bosheit aus. Es ist tatsächlich ein Nest voller kriechender Klapperschlangen, eine Arena des Blutrauschs. Im spirituellen Äquivalent des Repräsentantenhauses kann ich mir vorstellen, dass es nach Schweiß, fauligem Fisch und infizierten Wunden riecht, vermischt mit dem üblen Gestank von halb getrockneten Blutlachen. Ein Hauch von Tod und Zerstörung.

Wer in letzter Zeit, also nach den Wahlen oder auch seit der Gründung, einige Debatten verfolgt hat, kann sich das vielleicht vorstellen. Zumindest, wenn man nicht zu sehr in Blau, Grün oder Rot getüncht ist und den politischen Gegner mit Hass im Blick vernichten will. Denn es ist, zumindest für mich, ein sehr präzises Abbild der emotionalen Verfassung der gesamten Gesellschaft – das spirituelle Wohlergehen unserer Gesellschaft.

Dann möchte ich auf die steuerlose Unsicherheit und Ohnmacht sowie den mangelnden Anstandswillen unserer Regierung hinweisen. Das ist es, was hier in seiner ganzen Hässlichkeit von den „Vertretern“ unserer Gesellschaft gezeigt wird. Etwas, das unsere Gesellschaft in großem Umfang heimsucht und unser tägliches Leben geistig durcheinanderbringt. Denn egal wie schön es in unserer physischen und sichtbaren Welt aussieht, Armut und die andere Seite der Medaille ist das Unsichtbare – die völlige spirituelle Armut, Unsicherheit, Unruhe, Angst und Verzweiflung. Die Ohnmacht und Verzweiflung, die mit der zunehmenden Hoffnungslosigkeit der Generationen einhergeht, die noch nicht begonnen haben. Der immense emotionale Druck, der auf unsere Jugend ausgeübt wird.

Mittwoch, 17. Juli 2024

ICC Internationaler Gerichtshof: Anklage russischer Kriegsverbrecher i.d. UKRAINE - 17.Juli Jahrestag der Internationalen Gerichtsbarkeit

Zuständigkeit in der aktuellen Situation der Ukraine

Die Ukraine ist kein Vertragsstaat des Römischen Statuts, hat jedoch zweimal von ihrem Vorrecht Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit des Gerichtshofs für mutmaßliche Straftaten nach dem Römischen Statut, die in ihrem Hoheitsgebiet begangen wurden, gemäß Artikel 12 Absatz 3 des Statuts anzuerkennen. Mit der ersten von der ukrainischen Regierung abgegebenen Erklärung wurde die Zuständigkeit des IStGH für mutmaßliche Straftaten, die auf ukrainischem Hoheitsgebiet begangen wurden, vom 21. November 2013 bis zum 22. Februar 2014 anerkannt. Mit der zweiten Erklärung wurde dieser Zeitraum unbefristet verlängert, so dass ab dem 20. Februar 2014 im gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine begangene mutmaßliche Straftaten erfasst werden.

Am 28. Februar 2022 kündigte der IStGH-Ankläger an, dass er die Genehmigung zur Einleitung einer Untersuchung der Lage in der Ukraine auf der Grundlage der früheren Schlussfolgerungen des Büros aus seiner vorläufigen Prüfung beantragen werde, die alle neuen mutmaßlichen Straftaten, die in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fallen, einbezieht.

Am 1. März 2022 erhielt das Büro einen Antrag der Republik Litauen als Vertragsstaat. Am 2. März 2022 reichte die folgende koordinierte Gruppe von Vertragsstaaten eine gemeinsame Verweisung ein: Republik Albanien, Commonwealth of Australia, Republik Österreich, Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Kanada, Republik Kolumbien, Republik Costa Rica, Republik Kroatien, Republik Zypern, Tschechische Republik, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Republik Frankreich, Georgien, Bundesrepublik Deutschland, Hellenische Republik, Ungarn, Republik Island, Irland, Republik Italien, Republik Lettland, Fürstentum Liechtenstein, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Neuseeland, Königreich Norwegen, Königreich der Niederlande, Republik Polen, Republik Portugal, Rumänien, Slowakische Republik, Republik Slowenien, Königreich Spanien, Königreich Schweden, Schweizerische Eidgenossenschaft, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.

Am 2. März 2022 gab der Ankläger bekannt, dass er auf der Grundlage der eingegangenen Befassungen eine Untersuchung der Situation in der Ukraine eingeleitet hat. Im Einklang mit den allgemeinen Zuständigkeitsparametern, die sich aus diesen Befassungen ergeben, und unbeschadet des Schwerpunkts der Ermittlungen umfasst der Umfang der Situation alle vergangenen und gegenwärtigen Vorwürfe von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord, die seit dem 21. November 2013 auf irgendeinem Teil des ukrainischen Hoheitsgebiets von irgendeiner Person begangen wurden.

Am 11. März 2022 bestätigte der Ankläger, dass zwei weitere Staaten, Japan und Nordmazedonien, die Situation in der Ukraine an das Büro verwiesen haben. Am 21. März 2022 informierte Montenegro das Büro über seine Entscheidung, sich der Gruppe der Vertragsstaaten anzuschließen, und am 1. April 2022 schloss sich die Republik Chile der Gruppe der Vertragsstaaten an. 

Am 17. März 2023 erließ die IStGH-Vorverfahrenskammer II im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine Haftbefehle gegen zwei Personen: Herrn Wladimir Wladimirowitsch Putin, Präsident der Russischen Föderation, und Frau Maria Aleksejewna Lwowa-Belowa, Beauftragte für die Rechte des Kindes im Büro des Präsidenten der Russischen Föderation. Auf der Grundlage der Anträge der Staatsanwaltschaft vom 22. Februar 2023 kam die Vorverfahrenskammer II zu dem Schluss, dass es hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass jeder Verdächtige für das Kriegsverbrechen der rechtswidrigen Deportation der Bevölkerung (Kinder) und des rechtswidrigen Transfers der Bevölkerung (Kinder) aus den besetzten Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation zum Nachteil der ukrainischen Kinder verantwortlich ist.

Am 5. März 2024 erließ die IStGH-Vorverfahrenskammer II im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine Haftbefehle gegen zwei Personen: Herrn Sergej Iwanowitsch Kobylasch, einen Generalleutnant der russischen Streitkräfte, der zum betreffenden Zeitpunkt Befehlshaber der Langstreckenluftfahrt der Luft- und Raumfahrtkräfte war, und Herrn Viktor Nikolajewitsch Sokolow, einen Admiral der russischen Marine, der zum betreffenden Zeitpunkt Befehlshaber der Schwarzmeerflotte war. Auf der Grundlage der Anträge der Staatsanwaltschaft vom 2. Februar 2024 ist die Vorverfahrenskammer II zu der Auffassung gelangt, dass es hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass jeder Verdächtige für das Kriegsverbrechen der Leitung von Angriffen auf zivile Objekte, für das Kriegsverbrechen der Verursachung übermäßiger zufälliger Schäden an Zivilpersonen oder der Beschädigung ziviler Objekte und für das Verbrechen gegen die Menschlichkeit unmenschlicher Handlungen verantwortlich ist.

Die Anklagebehörde hat ein spezielles Portal eingerichtet, über das alle Personen, die möglicherweise über relevante Informationen zur Situation in der Ukraine verfügen, die Ermittler des IStGH kontaktieren können.


Angeklagte


Wladimir Wladimirowitsch Putin

Geboren am 7. Oktober 1952, Präsident der Russischen Föderation. Soll für das Kriegsverbrechen der rechtswidrigen Deportation der Bevölkerung (Kinder) und der rechtswidrigen Verbringung der Bevölkerung (Kinder) aus den besetzten Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation verantwortlich sein (gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer vii und Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer viii des Römischen Statuts). Die Verbrechen sollen zumindest ab dem 24. Februar 2022 in den besetzten ukrainischen Gebieten begangen worden sein. Es gibt hinreichende Gründe für die Annahme, dass Herr Putin für die genannten Verbrechen individuell strafrechtlich verantwortlich ist, i) weil er die Handlungen unmittelbar, gemeinsam mit anderen und/oder durch andere begangen hat (Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe a des Römischen Statuts) und ii) weil er es versäumt hat, seine zivilen und militärischen Untergebenen, die die Handlungen begangen oder ihre Begehung zugelassen haben und die seiner tatsächlichen Autorität und Kontrolle unterstanden, gemäß der Verantwortlichkeit des Vorgesetzten angemessen zu kontrollieren (Artikel 28 Buchstabe b des Römischen Statuts).

Maria Alekseyevna Lvova-Belova

Geboren am 25. Oktober 1984, Beauftragte für die Rechte der Kinder im Büro des Präsidenten der Russischen Föderation. Angeblich verantwortlich für das Kriegsverbrechen der rechtswidrigen Deportation der Bevölkerung (Kinder) und des rechtswidrigen Transfers der Bevölkerung (Kinder) aus den besetzten Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation (gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer vii und Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer viii des Römischen Statuts). Die Verbrechen sollen zumindest ab dem 24. Februar 2022 in den besetzten ukrainischen Gebieten begangen worden sein. Es gibt hinreichende Gründe für die Annahme, dass Frau Lvova-Belova die individuelle strafrechtliche Verantwortung für die genannten Verbrechen trägt, da sie die Taten unmittelbar, gemeinsam mit anderen und/oder durch andere begangen hat (Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe a des Römischen Statuts).

Sergei Iwanowitsch Kobylasch

Geboren am 1. April 1965, Generalleutnant der russischen Streitkräfte, zum fraglichen Zeitpunkt Befehlshaber der Langstreckenluftfahrt der Luft- und Raumfahrttruppen. Verantwortlich für das Kriegsverbrechen der gezielten Angriffe auf zivile Objekte (Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer ii des Römischen Statuts) und das Kriegsverbrechen der übermäßigen zufälligen Schädigung von Zivilpersonen oder der Beschädigung ziviler Objekte (Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer iv des Römischen Statuts) sowie das Verbrechen gegen die Menschlichkeit der unmenschlichen Handlungen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe k des Römischen Statuts. Es besteht hinreichender Grund zu der Annahme, dass Herr Kobylasch für die genannten Verbrechen individuell strafrechtlich verantwortlich ist, weil er (i) die Handlungen gemeinsam und/oder durch andere begangen hat (Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe a des Römischen Statuts), (ii) die Begehung der Verbrechen angeordnet hat und/oder (iii) es versäumt hat, die ihm unterstellten Streitkräfte angemessen zu kontrollieren (Artikel 28 Buchstabe a des Römischen Statuts).

Viktor Nikolajewitsch Sokolow

Geboren am 4. April 1962, Admiral in der russischen Marine, zum fraglichen Zeitpunkt Befehlshaber der Schwarzmeerflotte. Verantwortlich für das Kriegsverbrechen der Leitung von Angriffen auf zivile Objekte (Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer ii des Römischen Statuts) und das Kriegsverbrechen der Verursachung übermäßiger zufälliger Schäden an der Zivilbevölkerung oder an zivilen Objekten (Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer iv des Römischen Statuts) sowie für das Verbrechen gegen die Menschlichkeit der unmenschlichen Handlungen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe k des Römischen Statuts. Es besteht hinreichender Grund zu der Annahme, dass Herr Sokolov für die genannten Verbrechen individuell strafrechtlich verantwortlich ist, weil er (i) die Handlungen gemeinsam und/oder durch andere begangen hat (Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe a des Römischen Statuts), (ii) die Begehung der Verbrechen angeordnet hat und/oder (iii) es versäumt hat, die ihm unterstellten Truppen angemessen zu kontrollieren (Artikel 28 Buchstabe a des Römischen Statuts).

Sergej Kuschugetowitsch Schoigu

Geboren am 21. Mai 1955, Verteidigungsminister der Russischen Föderation zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Verhaltens. Wird beschuldigt, das Kriegsverbrechen der Leitung von Angriffen auf zivile Objekte (Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer ii des Römischen Statuts) und das Kriegsverbrechen der Verursachung übermäßiger zufälliger Schäden an Zivilpersonen oder ziviler Objekte (Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer iv des Römischen Statuts) sowie das Verbrechen gegen die Menschlichkeit unmenschlicher Handlungen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe k des Römischen Statuts begangen zu haben. Es gibt hinreichende Gründe für die Annahme, dass er für die genannten Verbrechen individuell strafrechtlich verantwortlich ist, weil er (i) die Handlungen gemeinsam und/oder durch andere begangen hat (Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe a des Römischen Statuts), (ii) die Begehung der Verbrechen angeordnet hat (Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe b des Römischen Statuts) und/oder (iii) es versäumt hat, die ihm unterstellten Streitkräfte angemessen zu kontrollieren (Artikel 28 des Römischen Statuts).

Valery Vasilyevich Gerasimov

Geboren am 8. September 1955, Chef des Generalstabs der Streitkräfte der Russischen Föderation und Erster Stellvertretender Verteidigungsminister der Russischen Föderation zur Zeit der mutmaßlichen Taten. Er soll für das Kriegsverbrechen der Leitung von Angriffen auf zivile Objekte (Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer ii des Römischen Statuts) und das Kriegsverbrechen der Verursachung übermäßiger zufälliger Schäden an der Zivilbevölkerung oder an zivilen Objekten (Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b Ziffer iv des Römischen Statuts) sowie für das Verbrechen gegen die Menschlichkeit der unmenschlichen Handlungen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe k des Römischen Statuts verantwortlich sein. Es gibt hinreichende Gründe für die Annahme, dass er für die genannten Verbrechen individuell strafrechtlich verantwortlich ist, weil er (i) die Taten gemeinsam und/oder durch andere begangen hat (Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe a des Römischen Statuts), (ii) die Begehung der Verbrechen angeordnet hat (Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe b des Römischen Statuts) und/oder (iii) es versäumt hat, die ihm unterstellten Streitkräfte angemessen zu kontrollieren (Artikel 28 des Römischen Statuts).



foodwatch: Mineralöl in Lebensmitteln, z.B. in US-Cornflakes


(foodwatch/Rauna Bindewald) Mineralöl im Essen: Seit Jahrzehnten hat sich daran nichts geändert. Jetzt endlich gibt es einen europäischen Gesetzesentwurf – doch der droht von der Lebensmittel-Lobby verwässert zu werden. Gemeinsam fordern wir: Effektive Mineralöl-Grenzwerte für alle Lebensmittel!


Gesundes Frühstück mit Cornflakes? Nicht mit Kellogg's Cornflakes. 2015 wiesen wir erstmals schädliche Mineralölrückstände in Cornflakes nach und nun – neun Jahre später – wurden erneut Rückstände in Kellogg's Special K Classics gefunden.[1] [2] Krebserregende Mineralöl-Kontamination ist vermeidbar, doch die Industrie ignoriert das Problem. [Was ist mit den anderen Marken? Anm.d.Red.]

Wir fordern: klare Gesetze, die Unternehmen zwingen, Verantwortung zu übernehmen. 

Nach jahrelangem Einsatz stehen wir kurz vor unserem Ziel: Die Europäische Kommission hat Grenzwerte für Mineralöl vorgeschlagen. Bereits am 12. Juni steht das Thema auf der Tagesordnung im entscheidenden EU-Gremium. [3] Doch es besteht die Gefahr, dass die Minister:innen auf Druck der Industrie mehr Ausnahmen oder längere Übergangsfristen zulassen. 

Genau deshalb müssen wir unsere Anstrengungen erst recht verstärken! Vor der Sitzung wollen wir den Minister:innen 100.000 Unterschriften zukommen lassen - bitte helfen Sie mit! Wir müssen den EU-Minister:innen klar machen: Verbraucher:innen akzeptieren keine Kompromisse bei der Lebensmittelsicherheit! 


Nudeln, Brühwürfel, Schokolade, sogar Säuglingsmilchnahrung: Viele alltägliche Lebensmittel enthalten schädliche Mineralöle. Diese können sich in unserem Körper anreichern und zum Teil krebserregend sein. Der Giftstoff kann in jeder Phase ins Produkt gelangen: bei der Ernte, bei der Verarbeitung oder sogar durch die Verpackung. [4]

Vor zwölf Jahren sind wir das erste Mal auf das Thema Mineralöl-Verunreinigungen im Essen aufmerksam geworden. Seitdem haben wir mehrere Mineralöl-Labortests durchgeführt, unzählige Briefe an nationale und europäische Behörden geschrieben und zahlreiche Unterschriften gesammelt. Jetzt hat die Europäische Kommission endlich einen Gesetzesentwurf für Mineralöl-Grenzwerte vorgelegt. Dieser Entwurf ist ein guter Schritt, beinhaltet aber selbst noch Ausnahmen. 

Unsere Forderung ist klar: eine Null-Toleranz-Grenze für Mineralöl in allen Lebensmitteln. Unterschreiben Sie gegen schädliche Mineralöle in unseren Lebensmitteln und fordern Sie die Minister:innen aus den 27 EU-Mitgliedsstaaten auf, für sichere Lebensmittel zu stimmen!


Montag, 15. Juli 2024

Kurzfassung/Ausschnitt der Regelung der Fachkräfte-Zuwanderung

(BA - Merkblatt 7 - Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland) Die Genehmigung zur Aufnahme einer Beschäftigung wird mit dem Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde erteilt. Soweit eine Zustimmung der BA (Bundesagentur für Arbeit)  zur Aufnahme der Beschäftigung erforderlich ist, wird diese Zustimmung in einem behördeninternen Verfahren eingeholt.

In vielen Fällen kann der Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung aber auch ohne Zustimmung der BA erteilt werden. Dieses Verfahren gilt sowohl für neu einreisende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für Personen, die bereits ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. 

Personen, die neu zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland einreisen möchten, müssen grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland (Botschaft, Konsulat) für die Arbeitsaufnahme ein Visum beantragen. 


Zuwanderung von Fachkräften 

Der Personenkreis umfasst insbesondere Hochqualifizierte, Absolventinnen und Absolventen inländischer Hochschulen, Führungskräfte, leitende Angestellte und Spezialisten sowie alle Personen, die eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland oder eine gleichwertige ausländische Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf absolviert haben.

Die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Beschäftigung ohne Zustimmung der BA für 

• Hochqualifizierte mit einer Niederlassungserlaubnis. [§18c Abs. 3 Nr.1 AufenthG]
• Inhaber einer Blauen Karte EU, deren Gehalt mindestens 50 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung beträgt (2023 = 43800 Euro). [§18g Abs. 1 S. 1 AufenthG]
• Lehrpersonen, wissenschaftliche Mitarbeiter, Gastwissenschaftler sowie Ingenieure und Techniker, die dem Forschungsteam eines Gastwissenschaftlers angehören sowie Lehrkräfte öffentlicher Schulen, staatlich genehmigter privater Ersatzschulen oder anerkannter privater Ergänzungsschulen. [§ 5 BeschV]
• Ausländerinnen und Ausländer, die eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen und - zwei Jahre rechtmäßig eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt haben oder - sich seit drei Jahren im Bundesgebiet ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung aufhalten. [§ 9 BeschV]

Die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Beschäftigung mit Zustimmung der BA für Ausländerinnen und Ausländer mit einer Berufsausbildung für eine qualifizierte Tätigkeit [§ 18a AufenthG]

• Akademikerinnen und Akademiker, die eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen, die aber die Voraussetzungen der Blauen Karte nicht erfüllen. [§ 18b AufenthG]
• IT-Spezialisten ohne formalen Abschluss mit einer mindestens 2-jährigen Berufserfahrung [§ 6 BeschV]
• Ausländerinnen und Ausländer mit einer Berufsausbildung im nicht-reglementierten Bereich, mit mindestens 2-jähriger Berufserfahrung in den letzten 5 Jahren und einer im Ausland erworbenen, dort staatlich anerkannten Berufsqualifikation. [§ 6 BeschV]
• Leitende Angestellte und Spezialisten mit unternehmensspezifischen Spezialkenntnissen eines im Inland ansässigen Unternehmens für eine qualifizierte Beschäftigung in diesem Unternehmen. [§ 3 BeschV]  
• Ausländerinnen und Ausländer, die zur Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsabschlüsse eine befristete praktische Tätigkeit ausüben müssen. [§ 8 Abs. 3 BeschV]

Sonntag, 14. Juli 2024

foodwatch: Mogelpackungen und versteckte Preiserhöhungen

Foto: Verbraucherzentrale










(foodwatch) Jedem fallen die schwindenden Mengen der Lebensmittel in derselben Verpackung wie vorher auf. Das verärgert die Konsumenten. Der Soja-Joghurt von Alpro ist irgendwie schneller leer als sonst. Ah, nur noch 400 Gramm drin. Und bei Eis am Stiel von Milka geht plötzlich ein Familienmitglied leer aus, es sind nur noch drei in der Verpackung. Auch die Verbraucherzentrale spricht von einem “Beschwerde-Rekord”.[1] Bei dem Milka-Eis hat Mondelez den Preis so um satte 48 Prozent erhöht. In anderen Fällen stieg der Preis sogar um mehr als 100 Prozent.[2]
 
Das ist besonders dreist, weil viele gerade mehr aufs Geld achten müssen. Wohnen, Heizen, Essen – alles ist teurer geworden.[3] Da trifft es besonders hart, wenn einem unbemerkt das Geld aus der Tasche gezogen wird.

In Frankreich will die Regierung Hersteller nun per Gesetz verpflichten, einen verringerten Inhalt deutlich zu kennzeichnen.[4] Damit reagiert Wirtschaftsminister Bruno Le Maire auf eine Kampagne von foodwatch Frankreich. Und in Deutschland? Droht Stillstand. Denn die Ampel-Regierung kann sich – mal wieder – nicht einigen. Schreiben Sie jetzt an die Bundesregierung und fordern Sie: Stoppt die versteckte Preis-Abzocke!

Fotos: Verbraucherzentrale


Der französische Supermarkt Carrefour will mit Aufklebern am Regal auf verkleinerte Verpackungen hinweisen.[4] Auch Edeka Deutschland denkt darüber nach.[5] Doch Edeka ist nur eine Supermarktkette unter vielen – damit die Abzockerei wirklich ein Ende hat, müsste die 
deutsche Regierung ein Gesetz wie in Frankreich auf den Weg bringen.

Und tatsächlich: Bundesumweltministerin Lemke hat angekündigt, gleichbleibend große Verpackungen bei verringertem Inhalt zu verbieten.[6] Aber das reicht nicht aus: Denn wenn die Verpackung plötzlich ein wenig kleiner ist, fällt das beim Einkauf nicht unbedingt auf. Die alte Verpackung steht ja in der Regel nicht direkt daneben. Wir fordern deshalb: Wenn der Inhalt kleiner wird, der Preis aber nicht, müssen Hersteller das klar kennzeichnen! 

Dagegen steht aber noch die FDP. Sie will – mal wieder – keine Beschränkungen für Hersteller und Handel: “Ein gesetzliches Schrumpfungsverbot braucht es nicht.”[7]  Was es nun braucht, ist die laute Stimme von uns Verbraucher:innen – damit die Ampel trotz der FDP eine Kennzeichnungspflicht einführt. Schreiben Sie jetzt an die zuständigen Minister:innen der Ampel-Koalition!

Für wahre Preise unterschreiben

Freitag, 12. Juli 2024

Institut der deutschen Wirtschaft: NRW könnte erfolgreich zu einem neuen klimaneutralen Wirtschaftsstandort umgebaut werden

(Michael Hüther, Institut der deutschen Wirtschaft) "... Derzeit werden in NRW rund 30 Prozent der bundesdeutschen CO₂-Emissionen emittiert, danach folgen Bayern mit elf Prozent sowie Baden-Württemberg und Niedersachsen mit jeweils rund neun Prozent. Allerdings erwirtschaftet NRW aber nur rund 20,6 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts, kaum mehr als Bayern (18,5 Prozent). Das bedeutet: NRW muss deutlich mehr in den klimaneutralen Umbau investieren als andere – eine gigantische Herausforderung.

Kürzlich haben wir im Rahmen von Fin.Connect.NRW berechnet, was der Umbau kosten wird. Demnach braucht NRW jährlich mindestens 100 Milliarden Euro, um die klimaneutrale und digitale HashtagTransformation stemmen zu können. Allein für Dekarbonisierung entfallen rund 80 Milliarden Euro, davon benötigt die Industrie 19 Milliarden Euro. Der Verkehr schlägt mit 17 Milliarden Euro zu Buche, der Gebäudesektor benötigt 15 Milliarden, der Energiesektor 23 Milliarden Euro. ..."

Der Prozess kostet zwar 100 Mrd.€ im Jahr, dafür kann ein mächtiger Industriestandort wiederbelebt werden.