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Montag, 16. Mai 2016

Eingetroffene Zuwanderer aus Ländern südlich des Mittelmeeres dürfen am Naturschutzgebiet wohnen


Auf dem Alten Flughafen Bonames (Hessen), am Rande eines Naturschutzgebiets, darf eine "Flüchtlingsunterkunft in Wohnmodulen" weitergebaut werden. Der entsprechende Eilantrag gegen das Flüchtlingsheim wurde vom Frankfurter Verwaltungsgericht abgelehnt. 

Die vorübergehend eingestellten Bauarbeiten können nun fortgesetzt werden. Den Antrag gestellt hatte die Bürgerinitiative (BI) „Renaturierung Alter Flugplatz“. Die BI will nun über mögliche weitere Rechtsmittel beraten.

350 Flüchtlinge sollen in Wohnmodule einziehen, die in Fertigbauweise am Rande eines Naturschutzgebiets errichtet werden. Aus mit Schutz der Wiesenkröte, der heimischen Vögel und Regenwürmer, der bunten Flora. Flüchtlinge werden in die behütete Natur geschickt und dürfen das Grün genießen.

Die Stadt hatte die Bauarbeiten auf dem Alten Flugplatz am Montagabend zwar auf Empfehlung des Verwaltungsgerichts vorübergehend eingestellt, aber wieder damit begonnen, nachdem der Antrag abgelehnt wurde.

Die BI möchte gemeinsam mit den anderen Antragstellern und dem Anwalt über mögliche weitere Rechtsmittel beraten. Theoretisch könne der hessische Verwaltungsgerichtshof angerufen werden. Ob es praktisch dazu komme, müsse nun entschieden werden. Die BI bleibt bei ihrer Meinung, dass eine Unterkunft an einem Naturschutzgebiet fehl am Platz sei.