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Mittwoch, 16. Januar 2013

Die Lex Beck gibt dem scheidenden Ministerpräsident noch 24 Monate Büro inklusive Mitarbeiter, Fahrdienst und Sachmittel mit


(SV)

 
 
 
 
 
 
 
 
Es gibt in Rheinland-Pfalz keine klare, transparente und nachvollziehbare 
gesetzliche Regelung zur Ausstattung von Ministerpräsidenten nach ihrem 
Ausscheiden aus dem Amt. Das teilt der Parlamentarische Geschäftsführer 
der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Josef Bracht, mit. Hintergrund ist eine 
Mitteilung aus der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, dass der scheidende 
Ministerpräsident Beck bis Ende des Jahres 2014 auf Steuerzahlerkosten Büro 
inklusive Mitarbeiter, Fahrdienst und Sachmittel erhalten soll. 

Das Ansinnen der Staatskanzlei, Ministerpräsident Beck über seine Amtszeit 
hinaus auszustatten, mag nachvollziehbar sein. Sicher gibt es Verpflichtungen, 
wie die Beantwortung von Briefen von Bürgern, über die Amtszeit hinaus. Das 
können z.B. einige Monate sein. Alles darüber hinaus bedarf einer nachvollzieh-
baren Begründung und verbindlichen Regelung. Beides fehlt. Gegenwärtig ist 
nicht gesetzlich geregelt, wie hier zu verfahren ist und in welchem Umfang 
Personal- und Sachkosten aus dem Landeshaushalt getragen werden sollen. 
 
Zurzeit – ohne Regelung – entsteht allzu leicht der Eindruck, dass der Finanz-
minister, wie es gegenwärtig der Fall ist, mit bloßer Information an das Parlament, 
nach Gutdünken entscheidet, welche Übergangsausstattung ein Ministerpräsident 
nach seinem Ausscheiden enthält. Eine einheitliche gesetzliche Regelung ist 
auch deshalb notwendig, um den Eindruck zu vermeiden, dass bei der Entscheidung 
über die jeweilige Dauer und Höhe der Übergangsausstattung sachfremde Erwägungen - 
wie etwa anstehende Kommunalwahlen in 2014 - eine Rolle spielen könnten.
 
Zudem schützt eine  gesetzliche Regelung auch die Betroffenen, die in der Regel 
Anschlussverwendungen übernehmen. Herr Beck wird beispielsweise weiter an der 
Spitze des Verwaltungsrats des ZDF stehen und sogar noch die Leitung der Friedrich 
Ebert Stiftung übernehmen. In derartigen Konstellationen muss unzweideutig klar sein, 
was, warum und wie lange aus welchem Topf bezahlt wird, damit gegenüber der Öffent-
lichkeit jeder Anschein der Vermischung unterschiedlicher Aufgaben vermieden wird. 
Um dem Eindruck einer „Lex-Beck“, die aus dem Handgelenk geschüttelt wurde, ent-
gegenzuwirken, ist hier eine Stellungnahme der zukünftigen Regierungschefin Malu 
Dreyer notwendig. Wir haben ja genug Missstände im Land, die zuerst steuergeldwürdig sind. 
Man muss hier nur mal an halb leere Lehrerkollegien und "arbeitslose" Schüler denken.
Oft wird nicht mal mit Ersatzkräften aufgefüllt, weil erstens kein Geld dazu da ist oder 
das Interesse an den Vertretungen aus vielerlei, auch finanziellen Gründen sehr gering bleibt.  
Arbeitsmarktbelebungen in nahezu der Hälfte von Rheinland-Pfalz stehen noch aus, um eine 
spür- und sichtbare Gutbeschäftigung in allen vom freien Markt abhängigen Wirtschafts-
zweigen, nicht nur in wenigen,  zu erreichen. Wir können und dürfen ja nicht alle von 
Steuergeldern leben.
Ob Frau Dreyer für Klarheit und Gerechtigkeit sorgt ist ein ganz anderes Thema. Frau Dreyer,  
vormals Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, wird heute, am  
16.1.2013 zur Ministerpräsidentin, der ersten in Rheinland-Pfalz, gewählt. Ein gutes Händchen 
wünscht die IG BÜRGER DENKEN MIT.