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Samstag, 10. Oktober 2026

Die Todesstrafe als Instrument politischer Repression

Missbrauch der Justiz zur Unterdrückung von Bürgerrechten

In autoritären und diktatorischen Staaten dient die Todesstrafe primär nicht der Verfolgung kriminellen Unrechts, sondern der systematischen Macht- und Systemerhaltung. Während das Strafrecht in rechtsstaatlichen Systemen den Schutz der Bevölkerung bezweckt, wird die Justiz in Unrechtsregimen instrumentalisiert, um politische Opposition, zivilgesellschaftliche Bewegungen und Forderungen nach Mitbestimmung physisch zu neutralisieren.



1. Ausweitung der Tatbestände und exzessive Hinrichtungszahlen

Besonders eklatant zeigt sich dieses Phänomen in der Islamischen Republik Iran. Nach Einschätzung internationaler Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Iran Human Rights verzeichnet das Land einen drastischen Anstieg der Hinrichtungszahlen. Nach den landesweiten Protesten unter dem Motto „Frau, Leben, Freiheit“ stieg die Zahl der Exekutionen massiv an. Allein im Jahr 2024 wurden im Iran über 900 Menschen, in 2025 weitere 1600 hingerichtet. Die Zahlen werden auch in den Folgejahren auf historisch hohem Niveau verharren, wenn sie nicht überraschend besiegt werden.


Typische Rechtsfiguren in autoritären Systemen:

  • Moharebeh („Feindschaft gegen Gott“ / Iran): Ein dehnbare Rechtsbegriff, der häufig auf Demonstranten angewendet wird, wenn diese Barrikaden errichten, an Protesten teilnehmen oder Widerstand gegen Sicherheitskräfte leisten.

  • Afsad-fil-Arz („Machtausübung von Verderben auf Erden“ / Iran): Wird gezielt gegen Journalisten, Bürgerrechtler und Organisatoren von Streiks eingesetzt.

  • „Versuchter Terrorismus“ (Belarus): Im Zuge der Ausweitung des Strafrechts in Belarus wurde dieser Straftatbestand eingeführt, um Anti-Kriegs-Aktivisten, Bahnsaboteure und Regierungsgegner mit dem Tod zu bedrohen.

  • „Gefährdung der nationalen Sicherheit“ und „Umsturz“ (Myanmar, Saudi-Arabien, China): Kollektive Gummiparagrafen zur Kriminalisierung friedlicher Meinungsäußerung, politischer Betätigung oder religiöser Minderheitenrechte.


2. Systematische Mängel im Gerichtsverfahren

Die Verhängung der Todesstrafe gegen Systemgegner erfolgt in der Regel unter Missachtung fundamentaler rechtsstaatlicher Mindeststandards (Due Process):


                   Willkürliche Festnahme bei Protest / Opposition
                                                 │
        Unbedeckte Haft & Folter zur Erzwingung von Geständnissen
                                                 │
    Summarisches, d.h. beschleunigtes Verfahren ohne exakte Prüfung 
vor Spezial-/Revolutionsgerichten, Ausschluss unabhängiger Anwälte,
verweigerte Einsicht
│ Verhängung des Todesurteils als politisches Exempel


  1. Erzwungene Geständnisse: Urteile basieren in der Praxis häufig auf Aussagen, die während der Isolationshaft unter physischer und psychischer Folter erpresst und im Staatsfernsehen ausgestrahlt werden.

  2. Einschränkung der Verteidigung: Angeklagten wird das Recht verwehrt, einen Anwalt ihrer Wahl zu konsultieren. Stattdessen werden staatlich zugelassene Pflichtverteidiger zugewiesen, die keine wirksame Vertretung wahrnehmen.

  3. Mangelnde Transparenz: Verfahren finden meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ohne internationale Beobachter und vor Sondergerichten (z. B. den iranischen Revolutionsgerichten oder Militärtribunalen in Myanmar) statt.



3. Handlungserfordernisse zum Schutz gefährdeter Personen

Um den Missbrauch der Todesstrafe als politisches Unterdrückungsinstrument einzudämmen und betroffene Personen zu schützen, müssen konkrete völkerrechtliche und sicherheitspolitische Notwendigkeiten erfüllt werden:

  • Gewährung von politischem Asyl und Eil-Visa: Gefährdete Aktivisten, Journalisten, Dissidenten und Angehörige der Opposition benötigen unbürokratische Zugänge zu Schutzstatus und sicheren Einreisewegen, um sie dem staatlichen Zugriff zu entziehen.

  • Anwendung des Weltrechtsprinzips (Universal Jurisdiction): Mitglieder von Sondergerichten, Staatsanwälte und Justizpersonal, die wissentlich erpresste Geständnisse zur Verhängung von Todesurteilen gegen Demonstranten nutzen, müssen international wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich verfolgt werden.

  • Gezielte Sanktionen & Diplomatischer Druck: Wirtschaftliche und diplomatische Beziehungen sollten an die Einhaltung von Moratorien bezüglich der Todesstrafe bei politischen Delikten gekoppelt werden.

  • Schutz vor transnationaler Repression: Staaten müssen im Exil lebende Regimekritiker vor Spionage, Entführung und Auftragsmorden durch ausländische Geheimdienste schützen.


                                                              AUFRUF

    Diktaturen nutzen die Todesstrafe nicht zur Verbrechensbekämpfung. Sie nutzen sie, um der Bevölkerung die Kehle zuzuschnüren und jede Form von Mitbestimmungssinn im Keim zu ersticken.

    Deshalb gilt jetzt:

    • ASYL UND SCHUTZ FÜR REVOLUTIONÄRE: Aktivisten, Journalisten, Dissidenten und Demonstranten, die vor diesen Regimen fliehen, brauchen LÜCKENLOSEN, unbürokratischen politischen Schutz! Kein Abschieben in den Tod!

    • RICHTER VOR DAS INTERNATIONALE TRIBUNAL: Richter und Staatsanwälte, die Foltergeständnisse absegnen und Menschen wegen Demos an den Galgen schicken, müssen über das Weltrechtsprinzip international zur Rechenschaft gezogen werden!

    • DIPLOMATISCHER DUMPING-STOPP: Keine Geschäfte mit Regimen, die junge Demonstranten für das Rufen nach Freiheit öffentlich hängen!

    Blickt nicht weg, wenn andere ihr Leben riskieren, nur um die Rechte zu haben, die für uns selbstverständlich sind.