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Montag, 22. Januar 2024

Volksplage: Unerwünschte Telefonanrufe

Telefonnerver? Jede Menge!

Dennoch: Im vergangenen Jahr gab es laut ComputerBild einen signifikanten Rückgang von Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung, die bei der Bundesnetzagentur eingegangen sind. Es wurden 34.714 Beschwerden registriert, im Vergleich zu 64.704 im Jahr 2022. Der Leiter der Netzagentur, Klaus Müller, betrachtet diesen Rückgang als positiv und führt ihn auf die konsequente Arbeit der Behörde sowie darauf zurück, dass viele Menschen nicht mehr im Home-Office sind. Vielleicht ist den Leuten auch die Arbeit zu viel, das dort zu melden, weil es ohnehin zu oft vorkommt? Viele hatten 2022 und 2023 wiederholt Nerver aus dem Betrügermilieu aller Art an der Strippe. 

Hier können Sie sich weiterinformieren und Mitteilungen versenden:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/AnfragenBeschwerden/Beschwerde_Aerger/start.html

Was macht die Bundesnetzagentur? Sie verhängt Bußgelder gegen Unternehmen, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben. Obwohl die Beschwerdezahlen gesunken sind, ist die Gesamtsumme der verhängten Bußgelder gestiegen, von 1,15 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 1,435 Millionen Euro im vergangenen Jahr. Müller betont, dass trotz des Rückgangs der Beschwerden immer noch viele Unternehmen gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen und die Bundesnetzagentur hohe Bußgelder verhängen musste.

Die Haupttäter bei unerlaubter Telefonwerbung waren oft Vertreter von Energieversorgern, die sich als solche ausgaben, um das Vertrauen der Angerufenen zu gewinnen und persönliche Daten, wie Zählernummer und Zählerstand, zu erhalten. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass Werbeanrufe nur erlaubt sind, wenn die Angerufenen zuvor eingewilligt haben, und bietet die Möglichkeit zur Beschwerde auf ihrer Website an. 

Der Rückgang der Beschwerdezahlen könnte auch darauf zurückzuführen sein, dass die Behörde die Namen der Unternehmen nach einem verlorenen Rechtsstreit nicht mehr öffentlich nennen darf (!), was zu weniger Medienpräsenz und weniger Bewusstsein für die Beschwerdemöglichkeit führen könnte. Auch schade, dass es tatsächlich nicht dem Recht entspricht, gewerbsmäßige Gangster und Nerver beim Namen zu nennen. Wo bleibt da bitte der Schutz der Bevölkerung? Wenn nicht mal erahnt werden kann, um wen es sich dreht aufgrund der Firmenangabe. Natürlich wurden Namen auch schnell geändert. Die Gangster wollen ihren Spaß ja weiter haben ...