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Mittwoch, 25. Oktober 2023

Ausländer: Wer darf bleiben und wer kann abgeschoben werden?



(SWR) "In Deutschland bleiben dürfen Menschen, deren Herkunftsländer als nicht sicher gelten und die per Asylverfahren entweder anerkannte Asylbewerber geworden sind oder Menschen mit Bleiberecht, die aus anderen Gründen geduldet sind. Das Bleiberecht bekommen geflüchtete Menschen, wenn sie sich in Deutschland nachhaltig integriert haben. Wenn sie also zum Beispiel durch Deutschkurse und Fortbildungen einen sicheren Arbeitsplatz gefunden haben. Dann gelten sie als geduldet, haben also ein Bleiberecht, obwohl sie nicht als Asylbewerber anerkannt sind. Einfach formuliert bedeutet das Bleiberecht, dass ein zu uns geflüchteter Mensch bleiben darf, weil es aus Sicht des deutschen Staates wichtige Gründe gibt, ihn hier zu lassen.

Abgeschoben werden Straftäter oder Menschen, die nach Deutschland geflohen sind und immer wieder gegen wichtige Regeln verstoßen haben. Im Prinzip können alle abgelehnten Asylbewerber abgeschoben werden, wenn sie nicht geduldet werden – also kein Bleiberecht haben. Theoretisch darf in alle Länder abgeschoben werden, die als sichere Herkunftsstaaten gelten. Das heißt, dass in diesen Ländern keine Verfolgungsgefahr für Rückkehrer bestehen darf.

Über Asylanträge entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Wenn das einen Asylantrag ablehnt, legen die allermeisten Asylsuchenden Widerspruch ein, über den dann ein Verwaltungsgericht entscheiden muss."

Abschiebung ist erforderlich, aber so wie praktiziert nicht die Lösung. ".. in großem Stil" könnte darauf hindeuten, dass die wenig greifbare Dunkelziffer von unten, die nicht bei Ausreisepflicht auftaucht, genauer betrachtet wird. Aber auch die Einreise muss verbessert werden. Identitäten überprüfen, Auswahl hinsichtlich Einsetzbarkeit treffen, Jobvermittlung, schnellen Einsatz ermöglichen beispielsweise.

Ende September 2022 lebten nach Angaben des Bundesinnenministeriums 255.000 ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland. Rund 205.000 von ihnen hatten aber eine Duldung, können aktuell also nicht abgeschoben werden. Rund 12.000 Abschiebungen gab es in diesem Jahr laut Ministerium bis Ende September.
In Rheinland-Pfalz sind rund 7.600 Männer und Frauen geduldet, also können eine Erkrankung haben, fehlende Ausweispapiere oder die Tatsache erfüllen, dass die Herkunftsländer sie nicht zurücknehmen wollen. Hinzu kommen 2.300 Ausländer ohne Duldung, die weder aufgreifbar noch auffindbar sind. 

31.12.2022 (Statistik Bundesamt); Ausländer, gerundete Zahlen

Insgesamt lebten 13,4 Mio Ausländer in Deutschland:
1,6 Mio in Deutschland geboren
11,8 Mio  im Ausland geboren

MIT Aufenthaltstitel: 6.200.000 
Ausbildungszweck:     229.000             Weder in Ausbildung
Erwerbstätigkeit:         351.000              noch in Arbeit: 5.620.000

OHNE Aufenthaltstitel:    
1.200.000 
Geduldet:                             248.000           
Aufenthaltsgestattung:      275.000
OHNE Duldung und
Gestattung:                         684.225    (<--- Diese Zahl taucht bei 
                                                                Ausreisepflicht nicht auf.)       

Die strikte Anpassung der Sozialleistungen an die Bezugsdauer und den Zweck des Aufenthalts muss in wenigen Jahren Taschengeld, keinen Zahlungen, Sachleistungen und Vermittlung in Gelegenheitsjobs gewichen sein.