Als wir vor einiger Zeit die Vertuschungsaktion einer CDU-Bundestagsabgeordneten aufdeckten, ahnten wir nicht, welche Konsequenzen die Veröffentlichung haben würde. Seit dieser Woche wissen wir: Unsere Recherche hat eine nie dagewesene Geldstrafe für eine Bundestagsabgeordnete zur Folge.
Ans Licht kam die Geschichte im Oktober 2017. In einem Artikel wiesen wir nach, dass die CDU-Politikerin Karin Strenz einen Beraterjob für eine zwielichtige Lobbyfirma sowie weitere Tätigkeiten lange Zeit verheimlicht hatte. Das konnten wir mit einer wenig bekannten Funktion auf der Internetseite des Deutschen Bundestages belegen: Sie erlaubt es, eine Art Zeitreise durch die Transparenzangaben eines Abgeordneten zu unternehmen und dadurch zeitlich einzugrenzen, wann eine Nebentätigkeit zum ersten Mal öffentlich gemacht wurde. Bei Strenz zeigte sich: Der fragwürdige Beraterjob tauchte mehr als eineinhalb Jahre nicht auf – dabei hätte die Abgeordnete diesen nach spätestens drei Monaten melden müssen.
In dieser Woche hat das Bundestagspräsidium gegen Karin Strenz ein Bußgeld in Höhe von rund 20.000 Euro verhängt. Ein Ordnungsgeld ist die höchste Strafe, die das Abgeordnetengesetz für die Verschleierung von Nebentätigkeiten kennt, und es wurde bis zum Fall Strenz genau null Mal verhängt.
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