Bundeswehr will Opfer abwimmeln
Das Bayerische Landessozialgericht kritisiert den Umgang der Bundeswehr mit Strahlenopfern harsch
MÜNCHEN (mwo). Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München wirft der Bundeswehr vor, durch "nachweislich falsche" und teils "groteske" Behauptungen Entschädigungsforderungen möglicher früherer Strahlungsopfer abwehren zu wollen.
Mit einem aktuell veröffentlichten Urteil hat das LSG das Nierenkarzinom eines früheren Radarmechanikers als Wehrdienstschädigung anerkannt.
Der Mechaniker war während seiner Tätigkeit Röntgenstrahlen und radioaktiver Leuchtfarbe ausgesetzt. Nach den Feststellungen des LSG wurden dabei bis Ende 1975 kaum Schutzvorkehrungen getroffen.
2002 erkrankte er an einem Nierenkarzinom. Seinen Antrag auf "Feststellung von Schädigungsfolgen" - also quasi als Berufskrankheit für Soldaten - lehnte der Bund ab.
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