Mittwoch, 17. September 2014

Kleines Zugeständnis der Legislative bei der Verjährungsfrage von Sexualdelikten

(SV)      netzwerkB Pressemitteilung vom 17.09.2014

Das Kabinett billigte am 17.09.2014 angeblich folgenden Gesetzentwurf:

"Die strafrechtliche Verjährung beim sexuellen Kindesmissbrauch soll erst mit Voll-endung des 30. Lebensjahres des Opfers beginnen. Damit können alle schweren
Sexualdelikte zukünftig nicht mehr vor der Vollendung des 50. Lebensjahres des
Opfers verjähren."

Norbert Denef, Sprecher des Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V., kurz netzwerkB, nimmt hierzu wie folgt Stellung: Die Bundesregierung verschärft ein bisschen Gesetze, was den Betroffenen nicht wirklich weiterhilft. Wir fordern die komplette Aufhebung der Verjährungsfristen - alles andere ist Verrat gegenüber
den Opfern und dient nur dazu, die Täter zu schützen. 

Weiterführende Informationen:

Gesetzentwurf Verjährungsfristen aufheben:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2014/09/netzwerkB_Positionspapier_Gesetzentwurf_30.07.1014.pdf

Rückwirkungsverbot:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2014/09/netzwerkB_Positionspapier_R%C3%BCckwirkungsverbot_30.07.2014.pdf

Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/11/netzwerkB_Positionspapier_Argumente-zur-Aufhebung-der-Verj%C3%A4hrungsfristen_A4.pdf

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Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
presse@netzwerkb.org
www.netzwerkB.org

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