(vdk) „Pflege kann zum Armutsrisiko werden – besonders für Frauen“, stellte der VdK Deutschland mal wieder fest. Präsidentin Mascher verwies auf die geringe durchschnittliche Altersrente für Frauen, die in Deutschland 528 Euro beträgt. Pflegearbeit zu Hause, die zu 70 Prozent von Frauen geleistet wird, könnte das Problem der Frauenaltersarmut noch verschärfen. Denn die Gesellschaft dankt dieses Engagement kaum, beispielsweise was die Rentenansprüche betrifft. Mascher warnte deshalb: „Angehörigenpflege zum Nulltarif ist kein Modell der Zukunft.“
Sie forderte die Angleichung der Rentenanwartschaften von Zeiten der Pflegetätigkeit und Zeiten der Kindererziehung. Derzeit wird beispielsweise für ein Jahr häusliche Pflegetätigkeit in Pflegestufe I nur ein Rentenanspruch von 7,42 Euro erworben, für ein Jahr Kindererziehung 27,47 Euro. Voraussetzung für Rentenanwartschaften für Pflegezeiten ist der Bezug von Pflegegeld, das aber erst bei Vorliegen einer Pflegestufe und einem Pflegeaufwand von mindestens 14 Stunden bezahlt wird. Viele Pflegebedürftige bekommen aber weniger Pflegestunden zugestanden, vielen wird zudem die Anerkennung einer Pflegestufe verweigert. Dies gilt besonders für Demenzkranke.
Für Mascher ist deshalb eine rasche Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs das Gebot der Stunde, damit Demenzkranke ein Recht auf mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen: „Wir erwarten, dass Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr das Versprechen seines Vorgängers, Philipp Rösler, einlösen wird, damit es zügig deutliche Verbesserungen für diese Menschen und ihre Angehörigen gibt.“
Die Rente reicht nicht fürs Heim
Die mangelhafte finanzielle Situation Pflegebedürftiger wird sich durch den anhaltenden Trend zur stationären Versorgung nach Einschätzung des VdK noch verschärfen. So nahm die Zahl der Heimbewohnerinnen und -bewohner in Deutschland von 2007 bis 2009 um 4,6 Prozent zu. Immer mehr Menschen brauchen Sozialhilfe in Form von „Hilfe zur Pflege“, in Deutschland sind dies rund 400 000. Der Antrag wird nötig, wenn die Heimkosten die Rente übersteigen und die Ersparnisse aufgebraucht sind. „Auch hier zeigt sich das Armutsgefälle zwischen Männern und Frauen“, erläuterte Mascher, „nur knapp ein Drittel der Leistungsbezieher ist männlich.“
Der Anstieg der Leistungsempfänger habe mehrere Ursachen. Steigende Heimkosten einerseits, stagnierende Bestandsrenten andererseits und „Neurenten im permanentem Sinkflug“. Wer beispielsweise in Pflegestufe III eingestuft wird und im Heim lebt, muss Eigenleistungen von durchschnittlich 1296 Euro erbringen. „Das geben die Renten in Deutschland nicht her, besonders nicht die von den Frauen.“
[Anmerkung SV: Ich höre und kenne Eigenleistungen von über 2000 (Pflegestufe 2) und in einem Extremfall von über 3000 €, in dem die Patientin bettlägrig ist. Dann müssten die 1296 € Eigenbeteiligung tatsächlich der günstigste Subventionsfall bei Stufe 3 und das billigste Heim sein. Alle anderen benötigen mittlere und höhere Pensionen/Renten zur Wahrnehmung oder Kapitaldecke.]
Mehr Geld für die Pflegeversicherung
Die Leistungen aus der Pflegeversicherung müssen also erhöht werden. Die Mehrbelastung – etwa wegen des Einbezugs dementiell Erkrankter – ließe sich nach Meinung des Sozialverbands VdK refinanzieren, ohne kapitalgedeckte Modelle oder weitere Zusatzbeiträge einführen zu müssen. Der VdK schlägt unter anderem einen Solidarausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung vor, außerdem die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 3712,50 Euro auf die Grenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung, also 5500 Euro.
Prekäre Beschäftigungslage im Pflegebereich
Mascher wies außerdem auf die oftmals prekäre Beschäftigungssituation von Pflegekräften hin, insbesondere im ambulanten Bereich. „Wegen der chronischen Unterfinanzierung bevorzugen die Träger Teilzeitbeschäftigung und Arbeitsverhältnisse, die sich bei Bedarf auch leichter wieder lösen lassen“, so Maschers Analyse. „So wird auch der Pflegeberuf eine Falle für die eigene Altersarmut.“
VdK-Kampagne
Der Sozialverband VdK hat in seiner aktuellen Kampagne „Pflege geht jeden an“ die Angehörigenpflege in den Mittelpunkt gestellt. Mehr Hintergrundinformationen und weitere Forderungen des VdK zur Pflegepolitik finden Sie im Internet unter www.pflege-geht-jeden-an.de
Sie forderte die Angleichung der Rentenanwartschaften von Zeiten der Pflegetätigkeit und Zeiten der Kindererziehung. Derzeit wird beispielsweise für ein Jahr häusliche Pflegetätigkeit in Pflegestufe I nur ein Rentenanspruch von 7,42 Euro erworben, für ein Jahr Kindererziehung 27,47 Euro. Voraussetzung für Rentenanwartschaften für Pflegezeiten ist der Bezug von Pflegegeld, das aber erst bei Vorliegen einer Pflegestufe und einem Pflegeaufwand von mindestens 14 Stunden bezahlt wird. Viele Pflegebedürftige bekommen aber weniger Pflegestunden zugestanden, vielen wird zudem die Anerkennung einer Pflegestufe verweigert. Dies gilt besonders für Demenzkranke.
Für Mascher ist deshalb eine rasche Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs das Gebot der Stunde, damit Demenzkranke ein Recht auf mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen: „Wir erwarten, dass Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr das Versprechen seines Vorgängers, Philipp Rösler, einlösen wird, damit es zügig deutliche Verbesserungen für diese Menschen und ihre Angehörigen gibt.“
Die Rente reicht nicht fürs Heim
Die mangelhafte finanzielle Situation Pflegebedürftiger wird sich durch den anhaltenden Trend zur stationären Versorgung nach Einschätzung des VdK noch verschärfen. So nahm die Zahl der Heimbewohnerinnen und -bewohner in Deutschland von 2007 bis 2009 um 4,6 Prozent zu. Immer mehr Menschen brauchen Sozialhilfe in Form von „Hilfe zur Pflege“, in Deutschland sind dies rund 400 000. Der Antrag wird nötig, wenn die Heimkosten die Rente übersteigen und die Ersparnisse aufgebraucht sind. „Auch hier zeigt sich das Armutsgefälle zwischen Männern und Frauen“, erläuterte Mascher, „nur knapp ein Drittel der Leistungsbezieher ist männlich.“
Der Anstieg der Leistungsempfänger habe mehrere Ursachen. Steigende Heimkosten einerseits, stagnierende Bestandsrenten andererseits und „Neurenten im permanentem Sinkflug“. Wer beispielsweise in Pflegestufe III eingestuft wird und im Heim lebt, muss Eigenleistungen von durchschnittlich 1296 Euro erbringen. „Das geben die Renten in Deutschland nicht her, besonders nicht die von den Frauen.“
[Anmerkung SV: Ich höre und kenne Eigenleistungen von über 2000 (Pflegestufe 2) und in einem Extremfall von über 3000 €, in dem die Patientin bettlägrig ist. Dann müssten die 1296 € Eigenbeteiligung tatsächlich der günstigste Subventionsfall bei Stufe 3 und das billigste Heim sein. Alle anderen benötigen mittlere und höhere Pensionen/Renten zur Wahrnehmung oder Kapitaldecke.]
Mehr Geld für die Pflegeversicherung
Die Leistungen aus der Pflegeversicherung müssen also erhöht werden. Die Mehrbelastung – etwa wegen des Einbezugs dementiell Erkrankter – ließe sich nach Meinung des Sozialverbands VdK refinanzieren, ohne kapitalgedeckte Modelle oder weitere Zusatzbeiträge einführen zu müssen. Der VdK schlägt unter anderem einen Solidarausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung vor, außerdem die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 3712,50 Euro auf die Grenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung, also 5500 Euro.
Prekäre Beschäftigungslage im Pflegebereich
Mascher wies außerdem auf die oftmals prekäre Beschäftigungssituation von Pflegekräften hin, insbesondere im ambulanten Bereich. „Wegen der chronischen Unterfinanzierung bevorzugen die Träger Teilzeitbeschäftigung und Arbeitsverhältnisse, die sich bei Bedarf auch leichter wieder lösen lassen“, so Maschers Analyse. „So wird auch der Pflegeberuf eine Falle für die eigene Altersarmut.“
VdK-Kampagne
Der Sozialverband VdK hat in seiner aktuellen Kampagne „Pflege geht jeden an“ die Angehörigenpflege in den Mittelpunkt gestellt. Mehr Hintergrundinformationen und weitere Forderungen des VdK zur Pflegepolitik finden Sie im Internet unter www.pflege-geht-jeden-an.de
Kommentar: UND WIEDER UND IMMER WIEDER
(SV) Was sollen darüber hinaus die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten? Mann erwerbsunfähig, Frau hat gepflegt, Resulat: Sie werden noch ärmer gestellt im Alter. Das ist nicht nur ungerecht, es ist auch unverschämt! 100% unchristlich und unsozial.
Für viele Beitragszahler wird die zu erwartende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in den nächsten 20 Jahren auf Grundsicherungsniveau sinken. Die gesetzliche Rente verliert ihren Status als stützende Pflichtversicherung. Sie ist kaum noch bezahlbar und bringt nichts mehr. Was soll das? Noch mehr Risiko auf jeden abwälzen und das Geld für die Bürger sonstwie rauspulvern?
Altersarmut morgen kann nur durch flächendeckende Mindestlöhne für Bürger und ausreichend Arbeit sowie gerechte Verteilung der Renteneinzahlungen, auch für Frauen, Kranke, Behinderte, Erwerbsunfähige etc. erreicht werden. Dieses hemmungslose Selbstbedienerei im Gesundheitssystem schädigt die Empfänger. Es bleibt eine Handvoll Geld beim Empfänger übrig. Dazwischen ernähren sich Unzählige von den Leistungen. Sicher, das schafft auch Arbeitsplätze. Aber sinnlos überhöhte Honorare hier und andernorts zu wenig? Ohne Beteiligung der Arbeitgeber geht das Ganze auch nicht. Völlig gieriges Anhäufen von Millionen und Milliarden und die Träger des Reichtums dürfen später im Dreck kriechen? Das alte Rom ist doch schon lange tot!
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