(SV)
Eine Motion aus dem Ständerat verlangt eine Revision des Jagdgesetzes. Noch bevor die Motion überwiesen wird, schickt Bundesrätin Doris Leuthard eine Anpassung der Jagdverordnung in die Vernehmlassung, die zusätzliche Regulationsmassnahmen zulässt, wie zum Beispiel Jungwölfe in Siedlungsnähe abzuschiessen. Ein emotionsgeladenes Thema verführt hier unter dem Druck der Interessenvertreter zu Schnellschüssen. Gefragt wären hingegen eine sachliche Analyse und überdachte Lösungen.
Die Motion zur Gesetzesrevision verlangt eine stärkere Regulierung der Wolfsbestände. Aus Sicht der Schafhalter ist diese Forderung auch verständlich. Allerdings muss zuerst ein langfristig überlebensfähiger Bestand in den Schweizer Alpen gesichert sein, sonst macht der Schutz des Wolfes wenig Sinn. Dass nun mit der Revision auf Stufe Verordnung bei der ersten Rudelbildung bereits der Abschuss von Jungwölfen präventiv ermöglicht werden soll, ist ein überhastetes Vorgehen. Wölfe sollen auch in Zukunft nur geschossen werden dürfen, wenn erwiesen ist, dass sie übermässigen Schaden an Nutztieren angerichtet haben.
Es gibt Ideen und gute Beispiele, wie das Zusammenleben von Wolf, Nutztier und Mensch gelingen kann. Die Erfahrungen mit Herdeschutzmassnahmen sind vielerorts positiv. Noch mehr Wissen und Erfahrung wären nützlich. Hier hat die CIPRA schon mehrfach konstruktive Beiträge eingebracht. Die Schweiz könnte gut von Italien lernen: Der Umgang mit einer weit grösseren Wolfspopulation gehört dort zum Alltag.
Weitere Informationen: http://www.cipra.org/de/dossiers/grossraubtiere
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