(SV)
"Schüler müssen besser vor sexuellem Missbrauch
geschützt werden", so heute der rechtspolitische Sprecher der
CDU-Landtagsfraktion, Dr. Axel Wilke. Die Landesregierung habe zwar vor mehr als einem Jahr eine entsprechende Bundesratsinitiative angekündigt. Einen konkreten Antrag habe man bislang aber nicht zu Gesicht bekommen, kritisiert Wilke. Seine Fraktion habe daher heute erneut einen entsprechenden Antrag beschlossen. Mit ihm solle eine Strafbarkeitslücke im Gesetz geschlossen werden.
Die Schule sei für die Entwicklung und Ausbildung junger Menschen von wesentlicher Bedeutung. Schüler müssten deshalb im schulischen Raum unter dem uneingeschränkten staatlichen Schutz stehen. Das beinhalte auch den umfassenden Schutz von Schülern vor sexuellen Grenzüberschreitungen. Eltern erwarteten deshalb völlig zu Recht, dass sexuelle Übergriffe in jedem Fall strafrechtlich verfolgt und sanktioniert würden.
Die derzeitige Regelung im Strafgesetzbuch werde diesem Anspruch allerdings nicht immer gerecht. Beispielsweise könnten Zweifel an einer Strafbarkeit bestehen, wenn ein Lehrer den Schüler nur aushilfsweise betreute. Eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs könne dann von Zufällen abhängen etwa von der konkreten Zahl von Vertretungsstunden, die der Lehrer gehalten habe. Hierdurch bedingt seien in der Vergangenheit einzelne Entscheidungen, die das derzeit geltende Recht anwendeten, auf Unverständnis in der Öffentlichkeit gestoßen. Diese Lücke im Gesetz müsse geschlossen werden.
Die Landesregierung sehe das auch so, ist einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag aber bislang schuldig geblieben. Schüler müssten im schulischen Raum endlich umfassend vor sexuellen Übergriffen geschützt sein, gegenüber jedem Lehrer ihrer Schule und unabhängig vom Stundenplan! So der CDU-Sprecher.
Hintergrund:
Auf Antrag der CDU-Fraktion hatte sich der rheinland-pfälzische Landtag bereits im Frühjahr 2012 mit dem Thema befasst (vgl. Drs. 16/1192). Einstimmig hatte der Landtag die Landesregierung seinerzeit aufgefordert, umfassend, aber zügig zu prüfen, ob eine Klarstellung bzw. Neufassung der Tatbestandsvoraussetzungen des §174 Abs. 1 Nr. 1 StGB ein geeignetes Mittel ist, sexuellen Übergriffen in Obhutsverhältnissen noch besser zu begegnen (vgl. Drs. 16/1544, Plenarprotokoll 16/33, S. 2060ff.).
Im November 2012 hat die rheinland-pfälzische Landesregierung angekündigt, nun konkrete gesetzliche Änderungen im Strafgesetzbuch vorzuschlagen (Pressemeldung des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 14. November 2012). Dessen ungeachtet ist sie bislang nicht mit einem konkreten Entwurf in Erscheinung getreten.
MEINUNG:
Die Christen aller Fraktionen sind ja nun seit Jahren auch und gerade mit Übergriffen im pädagogisch-betreuenden Bereich der katholischen Kirche befasst. Hierzu wurde unlängst ja eine Kommission zur Beobachtung, Beurteilung und Behandlung der individuellen Übergriffe vom Vatikan eingerichtet, gleichzeitig aber wurden 400 Versetzungen unter Benedikt XVI ausgesprochen, um keine Verschlimmerungen oder Bekanntwerden der Übergriffe zu provozieren. Hier fehlt eindeutig eine Petition an die Regierung, dass zukünftige Amtsinhaber in Schulen, und an die Kirche, dass Priesteranwärter und alle anderen pädagogischen Kräfte vor Antritt auf ihre pädophile Neigung hin psychologisch getestet werden sollen, mit regelmäßigen Wiederholungstests.
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