Die internationale Gemeinschaft hat in Reaktion auf die jüngsten Ereignisse entschieden gehandelt und im Juni 2023 weitere Maßnahmen ergriffen, um Putin und seine Unterstützer zu bestrafen.
Die russische Invasion in der Ukraine hat die Weltgemeinschaft aufhorchen lassen. Als Reaktion darauf haben viele Länder Sanktionen gegen Putin und seine Anhänger verhängt. Diese Sanktionen sollen dazu beitragen, die Aggression einzudämmen und ein klares Signal an Russland zu senden.
Die neusten Sanktionen richten sich gezielt gegen Putin und seine engeren Verbündeten. Sie umfassen finanzielle Restriktionen, Einreiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten. Diese Maßnahmen sollen den finanziellen Handlungsspielraum russischer Akteure einschränken und Druck auf das russische Regime ausüben.
Auswirkungen auf Putin und seine Anhänger
Die Sanktionen haben bereits spürbare Auswirkungen auf Putin und seine Anhänger. Zahlreiche Vermögenswerte wurden eingefroren und es ist schwieriger geworden, Zugang zu internationalen Finanzmärkten zu erhalten. Darüber hinaus sind viele hochrangige russische Beamte von Reisebeschränkungen betroffen, was ihre internationale Mobilität einschränkt.
Reaktionen und Gegenmaßnahmen
Russland hat auf die Sanktionen mit eigenen Gegenmaßnahmen reagiert. Dazu gehören beispielsweise Handelsbeschränkungen und die Verhängung von Einreiseverboten für bestimmte Personen. Diese Gegenmaßnahmen haben jedoch bisher nicht den gewünschten Effekt erzielt und stehen in der internationalen Gemeinschaft stark in der Kritik.
Die Rolle der internationalen Gemeinschaft
Die neusten Sanktionen gegen Putin sind ein klares Zeichen der Solidarität und des Widerstands der internationalen Gemeinschaft gegen die russische Aggression. Verschiedene Länder haben sich zusammengeschlossen, um ein starkes Signal zu senden und Putin zur Rechenschaft zu ziehen.
Die finanziellen Restriktionen, Einreiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten haben bereits Auswirkungen gezeigt und setzen Putin unter Druck. Die internationale Gemeinschaft bleibt entschlossen, den russischen Präsidenten zur Verantwortung zu ziehen und eine friedliche Lösung für die Situation in der Ukraine zu finden.
K O N K R E T
Die Sanktionen gelten für Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, gelten nun für insgesamt rund 1800 Personen und Organisationen. Im Juni 2023 hat die EU Sanktionen gegen weitere 71 Personen und 33 Einrichtungen verhängt. Zu den in der Sanktionsliste aufgeführten Personen gehören:
- Russlands Präsident Wladimir Putin
- Russlands Außenminister Sergej Lawrow
- der ehemalige Präsident der Ukraine Viktor Janukowitsch
- Mitglieder der russischen Staatsduma (Unterhaus des Parlaments)
- Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates
- Mitglieder des Föderationsrates der Russischen Föderation
- Ministerinnen und Minister, Gouverneure und Kommunalpolitiker wie der Bürgermeister von Moskau
- hochrangige Beamte und Militärangehörige
- Jewgeni Prigoschin und Befehlshaber der Wagner-Gruppe
- prominente Geschäftsleute und Oligarchen
- kremlfreundliche und antiukrainische Propagandisten
Auf der Liste sind auch Personen aufgeführt, die für Folgendes verantwortlich oder daran beteiligt sind:
- Gräueltaten in Butscha und Mariupol
- Raketenangriffe auf die Zivilbevölkerung und kritische Infrastruktur
- Deportationen und Zwangsadoptionen ukrainischer Kinder
- Rekrutierung syrischer Söldner für den Kampf in der Ukraine
- Herstellung und Lieferung von Drohnen
- Plünderung des kulturellen Erbes der Ukraine
Zu den in der Sanktionsliste aufgeführten Organisationen gehören:
- Banken und Finanzinstitute
- Unternehmen in den Bereichen Militär und Verteidigung
- Unternehmen in den Bereichen Luftfahrt, Schiffbau und Maschinenbau
- Streitkräfte und paramilitärische Gruppen
- politische Parteien
- die Bewegung „Gesamtrussische Volksfront“
- für Propaganda und Desinformation zuständige Medienorganisationen
- die Wagner-Gruppe, eine in Russland ansässige private militärische Organisation
- RIA FAN, ein russisches Medienunternehmen
- Die EU hat auch Sanktionen gegen Belarus wegen dessen Beteiligung an der russischen Invasion in die Ukraine sowie gegen Iran wegen der Lieferung von Drohnen an Russland verhängt.
Sanktionen gegen Organisationen umfassen das Einreise- und Durchreiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten. Es ist außerdem verboten, ihnen direkt oder indirekt Gelder oder Vermögenswerte zur Verfügung zu stellen.
21,5 Mrd. €
an Vermögenswerten in der EU eingefroren
300 Mrd. €
an Vermögenswerten der russischen Zentralbank in der EU und den G7-Ländern blockiert
Nach Angaben der Europäischen Kommission betraf seit Februar 2022 das
- Ausfuhrverbot der EU Waren im Wert von 43,9 Mrd. € und
- das Einfuhrverbot Waren im Wert von 91,2 Mrd. €.
Das bedeutet, dass im Vergleich zu 2021 derzeit 49 % der Ausfuhren und 58 % der Einfuhren Sanktionen unterliegen.
Ausfuhrverbot:
- Spitzentechnologie (z. B. Quantencomputer und fortgeschrittene Halbleiter, elektronische Komponenten und Software)
- bestimmte Arten von Maschinen und Fahrzeugen
- spezielle Güter und Technologien, die zur Erdölraffination benötigt werden
- Ausrüstung, Technologien und Dienstleistungen für die Energiewirtschaft
- Güter und Technologien für die Luft- und Raumfahrtindustrie (z. B. Luftfahrzeuge, Flugzeugtriebwerke, Ersatzteile oder Ausrüstungen aller Art für Flugzeuge und Hubschrauber, Flugturbinenkraftstoff)
- Güter der Seeschifffahrt und Funkkommunikationstechnologie
- eine Reihe von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden könnten), wie Drohnen und Software für Drohnen oder Chiffriergeräte
- Luxusgüter (z. B. Luxusautos und -uhren und Schmuck)
- zivile Feuerwaffen, deren Bestandteile und sonstiges Material für die Streitkräfte
- andere Güter, die die russischen Industriekapazitäten stärken könnten
Einfuhrverbot:
- Rohöl (seit Dezember 2022) und raffinierte Erdölerzeugnisse (ab Februar 2023), bis auf einige wenige Ausnahmen
- Kohle und andere feste fossile Brennstoffe
- Stahl, Stahlerzeugnisse und Eisen
- Gold und Schmuck
- Zement, Asphalt, Holz, Papier, synthetischer Kautschuk und Kunststoffe
- Meeresfrüchte und Spirituosen (z. B. Kaviar, Wodka)
- Zigaretten und Kosmetika
Dienstleistungsverbot:- Wirtschaftsprüfung (einschließlich Abschlussprüfung),
- Buchführung und Steuerberatung sowie
- Unternehmens- und Public-Relations-Beratung
- Lobbyarbeit
- IT-Beratung
- Rechtsberatung sowie
- Architektur- und Ingenieurdienstleistungen
- Werbedienste
- Markt- und Meinungsforschungsdienste
- Produktprüfungen
- technische Inspektionen
Quellen: Bundesregierung, Bundesministerien, EU-Rat