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Mittwoch, 25. Juni 2025

Nachts mit dem Öffentlichen Personennahverkehr unterwegs 1 - Mitsprache in der Gemeinde

„Mobilität ist Daseinsvorsorge. Sie darf kein Privileg sein –
sondern muss für alle zugänglich, bezahlbar und nachhaltig sein.“


Zurzeit steht das Thema Mobilität, vor allem auch barrierearm, am späten Abend, in der Nacht, in den verschiedenen Verkehrsräumen des Landes im Vordergrund. 

Es entstehen überall Nachtfahrdienste der regionalen Nahverkehrsnetze, die teils umfassend sind, teils noch in den Kinderschuhen stecken. Verbesserungsvorschläge zu bestehenden Lösungen, Anregungen zur Einrichtung von Nachtfahrdiensten allgemein, von frauenfreundlichen Angeboten speziell usw. sind absolut willkommen. 

Wie sich zeigt, sind die Angebote in ihrer Strukturiertheit und technischen Seite ganz unterschiedlicher Natur und nicht immer zielführend. Wo hapert es, wo sind schon beachtliche Angebote installiert? Beschreiben Sie Ihre Erlebnisse mit den regionalen Lösungen in RLP oder Ihre Lage in Ihrem Bundesland, nennen Sie Vorteile und Nachteile, und machen Sie soweit möglich Angaben über die Akzeptanz und Rentabilität.

--> Die regionalen Angebote in Rheinland-Pfalz habe ich auf Seite 2 des Blogs aufgelistet, auch Preise und Besonderheiten!

--> Schicken Sie Ihre Beschreibung zur Veröffentlichung auf Blogseite 1 an 
kontakt.ig.buergerdenkenmit@gmail.com


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Wie können Sie in Ihrer Gemeinde, Stadt, Region, Ihrem Bundesland Mitsprache verwirklichen? Wer das ebenfalls veröffentlichen will, um auf Besonderheiten in seinem Bundesland aufmerksam zu machen, ist herzlich eingeladen. 


Wie kann ich Mitsprache in meiner Gemeinde, Stadt pflegen?

Wir haben in Rheinland-Pfalz folgende Möglichkeiten die Einrichtungen und Gremien der öffentlichen Verwaltung zu erreichen:

§ 16a der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz regelt die sogenannte Fragestunde im Gemeinderat
Hier die Kernaussage: Der Gemeinderat kann in öffentlichen Sitzungen Einwohnern sowie bestimmten Personenvereinigungen die Möglichkeit geben, Fragen zur örtlichen Verwaltung zu stellen sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten.
Die genauen Abläufe und Bedingungen legt die jeweilige Geschäftsordnung des Gemeinderats fest.
Das bedeutet: Bürgerinnen und Bürger können sich aktiv in die Kommunalpolitik einbringen – allerdings ist es keine Pflichtveranstaltung, sondern liegt im Ermessen des Gemeinderats. 

Die Bürger können sich auch ohne eine Fragestunde nach § 16a GemO schriftlich in kommunale Angelegenheiten einbringen.
Hier sind die gängigen Wege:

Schriftliche Eingaben an den Gemeinderat oder Bürgermeister
Du kannst jederzeit Briefe oder E-Mails mit Anregungen, Beschwerden oder Vorschlägen an die Verwaltung oder den Gemeinderat richten. Diese müssen zwar nicht behandelt werden, werden aber in der Regel zur Kenntnis genommen und ggf. beantwortet.

Einwohnerantrag (§ 17 GemO RLP)
Wenn du ein konkretes Anliegen hast, kannst du gemeinsam mit anderen Einwohnern einen Einwohnerantrag stellen. Damit kann der Gemeinderat gezwungen werden, sich mit einem bestimmten Thema zu befassen – vorausgesetzt, eine bestimmte Zahl an Unterstützungsunterschriften wird erreicht.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (§ 17a GemO RLP)
Für besonders weitreichende Anliegen kannst du ein Bürgerbegehren initiieren, das – bei Erfolg – zu einem Bürgerentscheid führt. Das ist quasi ein kommunales Referendum.

Petitionen an den Landtag oder die Kommunalaufsicht
Wenn du dich über Missstände beschweren willst, kannst du dich auch an übergeordnete Stellen wenden.

Diese Möglichkeiten bestehen unabhängig von einer Fragestunde in der Ratssitzung. 

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