Die Soforthilfe-Programme des Bundes und in Rheinland-Pfalz unterscheiden sich im Wesentlichen in der Tatsache, ob eine Hilfebedürftigkeit eingetreten ist (Bund) und ob die Hilfe zurückgezahlt werden muß (RLP). Nach jetzigem Kenntnisstand ist eine Beantragung noch nicht möglich. Aktuelle Hinweise, auch zu RLP, liefert www.gruenderlexikon.de
Soforthilfen aus Rheinland-Pfalz
Allgemein: Die Landesregierung werde für die Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen 3,3 Milliarden Euro in einer Kombination aus Bürgschaften, Barmitteln und Verpflichtungsermächtigungen bereitstellen und am Freitag in den Landtag einbringen.
Was: Sofortdarlehen
Wer: Soloselbstständige und KMU = kleine und mittlere Unternehmen
Höhe: Gestaffelt nach Zahl der Beschäftigten
- 10.000 Euro bis zu 5 Beschäftigte
- 10.000 Euro bis zu 10 Beschäftige
- bis zu 30.000 Euro für bis zu 30 Beschäftigte
Wann: Die Anträge werden von der Hausbank entgegengenommen! Eine Antragstellung ist noch nicht möglich, wird aber zeitnah möglich sein.
Kontakt und weitere Informationen: Die Stabsstelle Unternehmenshilfe im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Branchen. Die Stabsstelle können Sie erreichen per E-Mail unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de oder unter der zentralen Telefonnummer 06131 / 16-5110.
Weitere Informationen für Kulturschaffende (ohne Link)
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