Sonntag, 22. Oktober 2017

Facebookgründer Zuckerberg möchte junge Migranten-Arbeitskräfte in den USA wirtschaftlich einbinden

Während die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) beschlossen haben, "ausreichend" Geld in einen Fonds zu pumpen, der gegen illegale Einwanderung aus Nordafrika verwendet werden soll, schließen sich in den USA 24 Großunternehmen zusammen, darunter Alphabet, Microsoft, Facebook, Uber, IMB und Marriott International, jungen illegalen Immigranten durch das Lobbyieren gegen Trumps Gesetzesänderungen den Erwerb der Staatsbürgerschaft und Erhalten ihres Jobs doch zu ermöglichen. Trotz aller Großartigkeit dieser Forderung ist der begrenzte Aufenthalt von zwei Jahren mehr nicht vom Tisch.

Das Ziel der Koalition „For the American Dream“ soll darin bestehen, durch Gesetzesänderungen die Arbeit der jungen „Träumer“ zu legitimieren. Nach ungenauen Hochrechnungen dürfte es sich um 900.000 Menschen handeln. Ganz klar ein großes Interesse an kreativen und leistungswilligen jungen Bürgern, die sicher auch nicht so teuer sind wie amerikanische Kräfte. US-Präsident Donald Trump hat beschlossen, das von seinem Vorgänger Barack Obama 2012 gestartete Programm DACA (Deferred Action for Childhood Arrivals Process) zum Schutz junger Migranten im März 2018 zu stoppen. Laut dem DACA-Programm dürfen die illegalen Einwanderer einen zweijährigen Abschiebeaufschub bekommen und in den USA weiter legitim arbeiten.

Initiiert hat die ursprüngliche Gruppe FWD.us im Jahr 2013, heute gegen Trumpsche Beschlüsse, Facebook-Gründer Mark Zuckerberg. Die Gruppe hat das Anliegen, die Immigrations- und Strafgesetze zu reformieren.


Montag, 2. Oktober 2017

Rundfunkbeitrag in Herbergen ist verfassungswidrig

Warum sollte die Besitzerin eines Hostels in Neu-Ulm 5,83 Euro pro Gästezimmer zahlen? In ihren vermieteten Räumen befindet sich weder ein Radio, Internet noch ein TV-Gerät. Beim Verwaltungsgericht in Augsburg, dann dem Verwaltungsgericht in München blieb die Klage der Betreiberin allerdings ohne Erfolg. Der Zusatzbeitrag wurde weiterhin eingefordert.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt allerdings entschieden: Der GEZ-Betrag von 5,83 Euro für jedes Gästezimmer ist verfassungswidrig, da keinerlei Empfangsmöglichkeiten vorliegen. Na also! Nun muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof prüfen, ob es tatsächlich keine Empfangsmöglichkeiten im Hostel gibt. Ist dem so, muss die Verfassungsmäßigkeit des zusätzlichen Beherbergungsbeitrages erneut vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geprüft werden. Bei gleichem Ergebnis wird das eine bundesweite Auswirkung für Hostel/Herbergenbesitzer haben.