Warum sollte die Besitzerin eines Hostels in Neu-Ulm 5,83 Euro pro Gästezimmer zahlen? In ihren vermieteten Räumen befindet sich weder ein Radio, Internet noch ein TV-Gerät. Beim Verwaltungsgericht in Augsburg, dann dem Verwaltungsgericht in München blieb die Klage der Betreiberin allerdings ohne Erfolg. Der Zusatzbeitrag wurde weiterhin eingefordert.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt allerdings entschieden: Der GEZ-Betrag von 5,83 Euro für jedes Gästezimmer ist verfassungswidrig, da keinerlei Empfangsmöglichkeiten vorliegen. Na also! Nun muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof prüfen, ob es tatsächlich keine Empfangsmöglichkeiten im Hostel gibt. Ist dem so, muss die Verfassungsmäßigkeit des zusätzlichen Beherbergungsbeitrages erneut vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geprüft werden. Bei gleichem Ergebnis wird das eine bundesweite Auswirkung für Hostel/Herbergenbesitzer haben.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt allerdings entschieden: Der GEZ-Betrag von 5,83 Euro für jedes Gästezimmer ist verfassungswidrig, da keinerlei Empfangsmöglichkeiten vorliegen. Na also! Nun muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof prüfen, ob es tatsächlich keine Empfangsmöglichkeiten im Hostel gibt. Ist dem so, muss die Verfassungsmäßigkeit des zusätzlichen Beherbergungsbeitrages erneut vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geprüft werden. Bei gleichem Ergebnis wird das eine bundesweite Auswirkung für Hostel/Herbergenbesitzer haben.
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