(Mehr Demokratie e.V.) Heute ist die Stichwahl für das Präsidentenamt in Frankreich. Dabei wird es auch um Europa gehen: Mehr oder weniger Europa? Dies hat bereits beim Wahlkampf in den Niederlanden eine Rolle gespielt.
Seit dem Brexit wird die Europa-Debatte heftiger geführt. In vielen Städten ziehen Menschen sonntags für die europäische Idee unter dem Motto „Pulse of Europe“ auf die Straßen. Sie machen Europa zu ihrer Sache und gehen auf Brüssel zu. Aber bewegt sich auch Brüssel auf die Bürger/innen zu?
Hier wird die Europäische Bürgerinitiative, kurz: EBI, zum Prüfstein. Mit ihr können Bürgerinnen und Bürger, wenn sie eine Million Unterschriften sammeln, der EU-Kommission Vorschläge unterbreiten. Theoretisch. Praktisch ist die EBI nicht der kräftigste Tiger der Bürgerbeteiligung. Das haben wir gemerkt, als wir eine offizielle EBI gegen TTIP starten wollten. Sie wurde nicht zugelassen. Dagegen haben wir vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt.
Nun steht das Urteil an: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird am 10. Mai eine wichtige Weiche dafür stellen, ob sich die EBI zu einem wirkungsvolleren Partizipationsinstrument entwickeln kann – oder ob die Bürger/innen weiter Zaungäste sein müssen. Mit dem Urteil werden Grundsatzfragen geklärt: Dürfen EBIs auch negativ formuliert sein, also darauf gerichtet sein, einen Rechtsakt nicht zu erlassen? Und dürfen EBIs sich auch auf laufende Verhandlungen internationaler Verträge beziehen, oder nur auf bereits abgeschlossene Verträge?
Wenn Bürger/innen nur dann aktiv werden können, wenn die EU-Institutionen ohnehin schon alle wichtigen Vorentscheidungen getroffen haben, wird den Europäischen Bürgerinitiativen der letzte Zahn gezogen.
Für die EBI hat der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, die Zeichen auf Hoffnung gestellt, er kündigte jüngst an: „Ich möchte die EBI zugänglicher und bürgerfreundlicher machen. Ich möchte, dass die EBI ein populäres und lebendiges Instrument wird, das die Bürgerinnen und Bürger kennen.“ Ermutigend! Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs und der von der Kommission angekündigten EBI-Reform wird sich zeigen, wie ernst es den Brüsseler Spitzen mit einem Europa der Bürgerinnen und Bürger ist.
Unsere Positionen zur Demokratisierung der EU finden Sie hier...
Seit dem Brexit wird die Europa-Debatte heftiger geführt. In vielen Städten ziehen Menschen sonntags für die europäische Idee unter dem Motto „Pulse of Europe“ auf die Straßen. Sie machen Europa zu ihrer Sache und gehen auf Brüssel zu. Aber bewegt sich auch Brüssel auf die Bürger/innen zu?
Hier wird die Europäische Bürgerinitiative, kurz: EBI, zum Prüfstein. Mit ihr können Bürgerinnen und Bürger, wenn sie eine Million Unterschriften sammeln, der EU-Kommission Vorschläge unterbreiten. Theoretisch. Praktisch ist die EBI nicht der kräftigste Tiger der Bürgerbeteiligung. Das haben wir gemerkt, als wir eine offizielle EBI gegen TTIP starten wollten. Sie wurde nicht zugelassen. Dagegen haben wir vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt.
Nun steht das Urteil an: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird am 10. Mai eine wichtige Weiche dafür stellen, ob sich die EBI zu einem wirkungsvolleren Partizipationsinstrument entwickeln kann – oder ob die Bürger/innen weiter Zaungäste sein müssen. Mit dem Urteil werden Grundsatzfragen geklärt: Dürfen EBIs auch negativ formuliert sein, also darauf gerichtet sein, einen Rechtsakt nicht zu erlassen? Und dürfen EBIs sich auch auf laufende Verhandlungen internationaler Verträge beziehen, oder nur auf bereits abgeschlossene Verträge?
Wenn Bürger/innen nur dann aktiv werden können, wenn die EU-Institutionen ohnehin schon alle wichtigen Vorentscheidungen getroffen haben, wird den Europäischen Bürgerinitiativen der letzte Zahn gezogen.
Für die EBI hat der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, die Zeichen auf Hoffnung gestellt, er kündigte jüngst an: „Ich möchte die EBI zugänglicher und bürgerfreundlicher machen. Ich möchte, dass die EBI ein populäres und lebendiges Instrument wird, das die Bürgerinnen und Bürger kennen.“ Ermutigend! Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs und der von der Kommission angekündigten EBI-Reform wird sich zeigen, wie ernst es den Brüsseler Spitzen mit einem Europa der Bürgerinnen und Bürger ist.
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