Donnerstag, 12. Juli 2012

E-Zigaretten - explodierende Arzneimittel

(SV)

BERLIN (dpa) Die Bundesregierung betrachtet die E-Zigaretten mittlerweile ganz offiziell als zulassungspflichtige Arzneimittel.
Nach Auffassung der Bundesregierung unterfallen die für den Betrieb der E-Zigarette bestimmten Nikotin-Tanks oder -liquids aufgrund der pharmakologischen Wirkung des Stoffes Nikotin dem Arzneimittelgesetz. Wie Unfälle damit eingeordnet werden ist noch nicht klar.

Selbst das Gerät, in dem das Nikotin vernebelt wird, müsste als Medizinprodukt eingestuft werden. Hersteller und Händler würden somit gegen das Arzneimittelgesetz, Medizinproduktegesetz, Heilmittelwerbegesetz und Apothekengesetz verstoßen.

Diese Einschätzung teilen aber auch Landesbehörden, die für die Überwachung von Arzneimittelzulassung zuständig sind. Vergangene Woche kam es zu einer Razzia bei einem E-Zigaretten-Hersteller im nordrhein-westfälischen Schwelm. Berichten zufolge soll es die bislang größte Durchsuchungsaktion in der Branche gewesen sein. Auch in Frankfurt ist Ähnliches geplant. E-Zigaretten gelten als nicht verbietbar, wie immer man das verstehen mag, aber kontrollierbar. 

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