Montag, 29. Januar 2018

Abgeordnetenwatch: So kommen Parlamentarier auf bis zu 30.000 EUR Monatseinkommen

Die Zweitjobs unserer Abgeordneten

Das Bundestagsmandat ist eigentlich eine Vollzeittätigkeit, doch nach Recherchen der abgeordnetenwatch-Mitarbeiter haben zahlreiche Volksvertreter noch Zeit für einen Zweitjob.

Manche sind Geschäftsführer eines Unternehmens oder Vorsitzender einer Lobbyorganisation, andere arbeiten als Steuerberater oder als Angestellter einer Vermögensberatung. Zusätzlich zu ihren Diäten kommen einige Parlamentarier so auf beträchtliche Einkünfte, in einem Fall liegt das Monatsgehalt zwischen 15.000 und 30.000 Euro. Konto in der Schweiz ist die nächste Frage.

Natürlich wollen viele nur Parlamentarier sein, um eigene oder Lobbyinteressen besser in die Tat umzusetzen, das ist ja Hauptmotto unseres Systems. Deswegen auch so merkwürdige Konstruktionen in unserem Alltag der engmaschigen Wege zu Leistungen, Pflichtenhefte im Umgang mit Behörden, Interessengruppen, Vertretern diverser Berufe, Pflichtabsolvenzen und Pflichtabnahmen von Leistungen usw., die zur Bürgerbindung an eigene Interessen dienen und der völligen Kontrolle und Vereinnahmung von Bürgern im Namen der eigenen/lobbyistischen/berufsständischen Sache.

Überblick: Das sind die bezahlten Nebentätigkeiten der Bundestagsabgeordneten
     

Süddeutsche Zeitung: Dazuverdienen im Bundestag
Frankfurter Allgemeine: Mehr als 40 Abgeordnete haben bezahlte Nebentätigkeiten
Spiegel Online: Politiker von CSU, AfD und FDP bei Nebeneinkünften ganz vorn 

Schwäbische Zeitung: Mehr Transparenz schaffen (Kommentar)

Sonntag, 17. Dezember 2017

Die Spendenregelungen im politischen System der BR Deutschland

Parteispenden sind im deutschen Parteiengesetz ausdrücklich vorgesehen. Sowohl natürliche als auch juristische Personen (wie Unternehmen und Wirtschaftsverbände) dürfen spenden. Während die staatliche Finanzierung gesetzlich begrenzt ist, gibt es für Parteispenden in Deutschland keinerlei Obergrenze. Ist das bedenklich? Das Spenden hat ja den Charakter von Manipulieren ... In anderen Ländern wie beispielsweise Frankreich sind Unternehmensspenden verboten und Spenden von Privatpersonen nur bis maximal 7.500 Euro pro Jahr erlaubt. Das wäre dann ein Mittragen seiner bevorzugten Partei durch private Spenden, Anhänger, was logischer klingt.

Ein weiterer Posten ist Sponsoring. Hierzu abgeordnetenwatch.de: "Auf rund 31,9 Millionen Euro beläuft sich ein Posten in den Rechenschaftsberichten, in dem zu einem Großteil Sponsoringeinnahmen enthalten sind. Dies sind beispielsweise Erlöse aus z.T. vollkommen überzogenen Standgebühren auf Parteitagen oder aus Anzeigen in parteieigenen Publikationen, die mitunter sogar teurer sind als eine Annonce im SPIEGEL (lesen Sie hier: So viel zahlen Lobbyisten für Werbung in Parteizeitungen). Anders als bei Parteispenden müssen die Geldgeber beim Sponsoring nicht in den Rechenschaftsberichten aufgeführt werden und bleiben vollkommen im Dunkeln. Unternehmen können Sponsoringausgaben überdies von der Steuer absetzen."

Das Annehmen von Parteispenden ist jedoch reglementiert, also keine blindwütige "Schmiererei", wie in Mafiastaaten, was ja ein Skandal wäre. Öffentlich-rechtliche Körperschaften (z.B. Agentur für Arbeit...), Parlamentsfraktionen, parteinahe Stiftungen und gemeinnützige Einrichtungen dürfen nicht an Parteien spenden. Das gilt auch für Berufsverbände und Unternehmen, die zu über 25% im Eigentum der öffentlichen Hand sind (wie zum Beispiel die Deutsche Bahn). Auch Spenden aus dem Ausland sind nur bis maximal 1.000 Euro zulässig, während deutsche Staatsbürger aus ihrem Auslandsvermögen direkt, aber nicht über Dritte beliebig spenden dürfen. Verboten sind außerdem anonyme Spenden oberhalb von 500 Euro (die kleine anonyme Kollekte geht dagegen) und sogenannte Einfluss-Spenden, die „erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden.“
Moment, aber Spenden von Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten haben oder zu erhalten hoffen, dürfen spenden?

Seit 15 Jahren, hier also 2002, gibt es eine sog. Offenlegungspflicht. Dabei müssen Einzelspenden über 50.000 Euro von der Empfänger-Partei unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet werden, der sie wiederum „zeitnah“ als Bundestagsdrucksache veröffentlichen muss. Außerdem müssen Spender, die innerhalb eines Jahres über 10.000 Euro spenden, namentlich und mit Adresse im Rechenschaftsbericht der empfangenden Partei genannt werden. Diese Rechenschaftsberichte erscheinen jedoch mit großer Verzögerung von knapp zwei Jahren.

Bundestagsabgeordnete dürfen auch direkt und unlimitiert bespendet werden, was sie verpflichtet, dem Bundestagspräsidenten Spenden über 5.000 Euro unter Angabe des Spenders mit Namen und Adresse anzuzeigen. Veröffentlicht werden allerdings nur Spenden an MdBs über 10.000 Euro.

Weitere Details finden sich auf LOBBYPEDIA.





Samstag, 2. Dezember 2017

Wer möchte hier noch wirklich vorwärts, und vor allem in welche Richtung?

Die Diskussion ist entbrannt, die Emotionen kochen hoch, die Lautstärke soll zu Konfliktlösungen beitragen, deutsche Parteien kämpfen um Mitsprache. Demonstrationen, Unterschriftenaktionen gegen Aufweichung von Positionen, heftiger Klassenkampf für Hartz IV oder gegen Ausländer. Die Basis tobt, intern steigt das Aggressionspotential, die Spitze muss fighten, obwohl sie regieren will, wenn sie denn dürfte. Deutschland versucht sich gerade gesund zu schimpfen ...

Statt leiser, reflektierter und kompetenter Töne wird die Trommel gerührt, Mobbing, Diffamierungen, Engstirnigkeit verhindern ein Vorwärts. Bis diese Frage ausdiskutiert ist, vergeht das Jahr 2018. Bis dahin ruhen die Regierungsgeschäfte.

Man lese einmal unter dem Hashtag #koalition die recht witzigen Beiträge zum gegenwärtigen Gerangel. Dabei wünscht sich der Bürger die Lösung viel wichtigerer gesellschaftlicher und politischer Fragen.

Ist es so einfach? 


"Eine denkbare kommt nicht zustande. That´s it. Wir haben eine amtierende Regierung. Renten, Krankengeld, ALG wird ausgezahlt. Strom und Wasser fließen. Die Regale sind voll. Wir haben KEINE Staatskrise. Was für ein aufgeregter Blödsinn." (Twitter-User)

Je bunter die Konstellation und je geringer kompatibel, desto schlechter die Politik ... 

Je größer die Parteien und je stärker in entgegengesetzten Positionen verankert, desto schlechter die Politik ...
Je weniger Bereitschaft einen großen Richtungsplan zu entwerfen, desto schlechter die Politik ... 

..., desto schlechter die Politik ... Aus?

Sonntag, 22. Oktober 2017

Facebookgründer Zuckerberg möchte junge Migranten-Arbeitskräfte in den USA wirtschaftlich einbinden

Während die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) beschlossen haben, "ausreichend" Geld in einen Fonds zu pumpen, der gegen illegale Einwanderung aus Nordafrika verwendet werden soll, schließen sich in den USA 24 Großunternehmen zusammen, darunter Alphabet, Microsoft, Facebook, Uber, IMB und Marriott International, jungen illegalen Immigranten durch das Lobbyieren gegen Trumps Gesetzesänderungen den Erwerb der Staatsbürgerschaft und Erhalten ihres Jobs doch zu ermöglichen. Trotz aller Großartigkeit dieser Forderung ist der begrenzte Aufenthalt von zwei Jahren mehr nicht vom Tisch.

Das Ziel der Koalition „For the American Dream“ soll darin bestehen, durch Gesetzesänderungen die Arbeit der jungen „Träumer“ zu legitimieren. Nach ungenauen Hochrechnungen dürfte es sich um 900.000 Menschen handeln. Ganz klar ein großes Interesse an kreativen und leistungswilligen jungen Bürgern, die sicher auch nicht so teuer sind wie amerikanische Kräfte. US-Präsident Donald Trump hat beschlossen, das von seinem Vorgänger Barack Obama 2012 gestartete Programm DACA (Deferred Action for Childhood Arrivals Process) zum Schutz junger Migranten im März 2018 zu stoppen. Laut dem DACA-Programm dürfen die illegalen Einwanderer einen zweijährigen Abschiebeaufschub bekommen und in den USA weiter legitim arbeiten.

Initiiert hat die ursprüngliche Gruppe FWD.us im Jahr 2013, heute gegen Trumpsche Beschlüsse, Facebook-Gründer Mark Zuckerberg. Die Gruppe hat das Anliegen, die Immigrations- und Strafgesetze zu reformieren.


Montag, 2. Oktober 2017

Rundfunkbeitrag in Herbergen ist verfassungswidrig

Warum sollte die Besitzerin eines Hostels in Neu-Ulm 5,83 Euro pro Gästezimmer zahlen? In ihren vermieteten Räumen befindet sich weder ein Radio, Internet noch ein TV-Gerät. Beim Verwaltungsgericht in Augsburg, dann dem Verwaltungsgericht in München blieb die Klage der Betreiberin allerdings ohne Erfolg. Der Zusatzbeitrag wurde weiterhin eingefordert.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt allerdings entschieden: Der GEZ-Betrag von 5,83 Euro für jedes Gästezimmer ist verfassungswidrig, da keinerlei Empfangsmöglichkeiten vorliegen. Na also! Nun muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof prüfen, ob es tatsächlich keine Empfangsmöglichkeiten im Hostel gibt. Ist dem so, muss die Verfassungsmäßigkeit des zusätzlichen Beherbergungsbeitrages erneut vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geprüft werden. Bei gleichem Ergebnis wird das eine bundesweite Auswirkung für Hostel/Herbergenbesitzer haben.

Montag, 18. September 2017

Unrecht: 11 Jahre einfach so inhaftiert

In elf Jahren wächst ein Kind zu einem Teenager heran. Elf Jahre dauert es, zu Fuß einmal um die Welt zu laufen. Elf Jahre sind beinahe drei Amtszeiten einer Regierung, in denen Folter abgeschafft werden könnte. 

Elf Jahre lang war Erkin Musaev in Usbekistan rechtswidrig inhaftiert. Als ehemaliger Beamter des usbekischen Verteidigungsministeriums arbeitete er für das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen in Usbekistan. 

Im Januar 2006 wurde er von Angehörigen des Nationalen Sicherheitsdienstes (SNB) inhaftiert und für mehrere Wochen ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten: Er wurde der Spionage für einen nicht genannten NATO-Mitgliedsstaat beschuldigt. Einen Monat lang wurde Erkin Musaev Berichten seiner Angehörigen zufolge nächtelang verhört, gefoltert und mit Drohungen gegen seine Verwandten konfrontiert. Schließlich unterschrieb er ein „Geständnis“, weil ihm zugesichert wurde, dass seine Familie dann in Ruhe gelassen werden würde. 

In allen drei Verfahren gegen ihn wurden vor Gericht „Geständnisse“ als Beweise zugelassen, die er nur abgegeben hatte, weil er von den usbekischen Sicherheitskräften gefoltert worden war. Als Resultat wurde er 2007 zu insgesamt 20 Jahren Haft verurteilt. Amnesty International setzte sich für seine Freilassung ein – mit Erfolg! Mitte August wurde Erkin Musaev vorzeitig aus der Haft entlassen. 

  „Ich möchte allen Aktivistinnen und Aktivisten von Amnesty International und allen anderen, die mich und meine Familie in einer schwierigen Zeit unterstützt haben, meinen größten Dank ausdrücken. Meine Freilassung ist tatsächlich ein großer Sieg, und euer Beitrag dazu ist von unschätzbarem Wert. Ich möchte betonen, dass sich das Verhalten der Straflager-Verwaltung mir gegenüber veränderte, nachdem viele der Aktivistinnen und Aktivisten Unterstützungsbriefe geschrieben hatten. Das Personal wurde vorsichtiger im Umgang mit mir, und mir wurde leichtere Arbeit zugeteilt. Vielen Dank für alles, was ihr für mich getan habt.“ – Erkin

Donnerstag, 14. September 2017

Die Lage der Kommunen in RLP

Kommunaler Finanzbericht 2017 des Landesrechnungshofs


  • Bei 53 Prozent der Kommunen (1.325) fehlten insgesamt 524 Mio. Euro zum Ausgleich der Kasse.
  • Die Gesamtverschuldung der Kernhaushalte beträgt Ende 2016 12,5 Mrd. Euro (2016: 12,3). 
  • Die Pro-Kopf-Verschuldung ist mit 3.142 Euro fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt der anderen Flächenländer.
  • Die Liquiditätskredite sind um 78 Mio. Euro auf jetzt fast 6,6 Mrd. gestiegen.
  • Die Liquiditätskredite sind mit 1.530 Euro pro Kopf um das 2,6 fache höher als im Durchschnitt der Flächenländer.

Mittwoch, 12. Juli 2017

AMNESTY-DIREKTORIN IDIL ESER / TÜRKEI FREILASSEN!



(Amnesty International) Das Vorgehen der türkischen Behörden gegen zivilgesellschaftliche Organisationen hat eine neue Eskalationsstufe erreicht: Am Mittwoch, den 5. Juli, wurde İdil Eser, die Direktorin der türkischen Amnesty-Sektion, festgenommen. Sie wurde mit sieben weiteren renommierten Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten und zwei Referenten bei einem Workshop nahe Istanbul inhaftiert. Gegen İdil Eser und andere Festgenommene wird wegen „Mitgliedschaft in einer bewaffneten terroristischen Vereinigung“ ermittelt. Dieser Vorwurf ist absurd und entbehrt jeglicher Grundlage.

İdil Esers Festnahme erfolgte nur einen knappen Monat nach der Inhaftierung des Vorstandsvorsitzenden von Amnesty International in der Türkei, Taner Kılıç. Ihm wird vorgeworfen, Mitglied der Gülen-Bewegung zu sein, die von der türkischen Regierung als terroristische Organisation eingestuft wird.

Die jüngsten Festnahmen stellen nicht nur eine weitere Verschärfung der Angriffe auf die Menschenrechte in der Türkei dar, sondern sind auch einmalig in der Geschichte von Amnesty International: Noch nie waren mit der Direktorin und dem Vorstandsvorsitzenden beide führenden Vertreter einer Ländersektion in Haft.

Amnesty International fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung von İdil Eser, Taner Kılıç und den anderen Inhaftierten!

Mehr Demokratie e.V. weist auf die jüngsten Beschlüsse der vorläufigen Anwendung von CETA hin

Auf dem G20-Gipfel haben EU-Kommissionspräsident Juncker und der kanadische Premier Trudeau beschlossen: CETA soll ab dem 21. September vorläufig angewendet werden. Das macht einmal mehr klar: Von alleine lenken die EU-Spitzen nicht ein, da kann der Widerstand gegen JEFTA, CETA und Co noch so groß sein. Rund 20 neue Handelsabkommen sind in Vorbereitung! Aber das müssen wir als Bürger/innen nicht einfach hinnehmen. Wir setzen dem Demokratieabbau etwas entgegen. Zum Beispiel durch unser neues Rechtsgutachten, das der renommierte Staatsrechtler Professor Martin Nettesheim für Mehr Demokratie, foodwatch und Campact erstellt hat. Ergebnis: Der Bundesrat kann CETA stoppen.    

Prof. Nettesheim stellt klar: Der Bundesrat muss CETA (und anderen so weitreichenden Abkommen) genauso zustimmen wie der Bundestag. Es genügt eben nicht, wenn die Länderkammer ein Einspruchsrecht hat, so wie es die Bundesregierung sich vorstellt. 

So könnte CETA ins Schleudern kommen: Im Bundesrat entscheidet nicht die Regierungskoalition, sondern die Länder. Sie haben je nach Größe unterschiedliches Stimmgewicht. Zum Beispiel hat Bayern sechs Stimmen und das Saarland nur drei. Insgesamt sind es 69. Für die Mehrheit braucht es 35 JA-Stimmen. In 10 zehn Ländern regieren die Grünen mit. In Thüringen, Brandenburg und Berlin regiert die Linke mit. Grüne und Linke lehnen CETA ab. Wenn eine Regierungspartei einen Vorschlag ablehnt, ist es üblich, dass das Land sich bei der Abstimmung im Bundesrat mindestens enthält. Das genügt. Denn dann kommen die notwendigen Ja-Stimmen nicht zusammen. Dann könnte es heißen: Ende und aus für CETA.

Hier finden Sie das Gutachten und alle Hintergründe

Nun kommt es darauf an, vor allem die Grünen dazu zu bringen, dass sie zu ihrem Wort stehen. Die CETA-Ablehnung der Linken steht deutlich fester. Wir von Mehr Demokratie bleiben dran: Gerade haben wir in Schleswig-Holstein die Jamaika-Koalition mit unserer Volksinitiative dazu bewegt, sich bei der Abstimmung im Bundesrat zu enthalten. Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu CETA ist noch nicht gefallen. Unser neues Rechtsgutachten liefert viele Hinweise darauf, dass CETA gegen das Grundgesetz verstößt.

CETA und TTIP sind nur die Spitze des Eisbergs. JETFA, das Abkommen zwischen der EU und Japan, wurde wieder genauso intransparent verhandelt und birgt die gleichen Gefahren: eine konzernfreundliche Paralleljustiz, Abbau des Vorsorgeprinzips, von Umwelt- und Sozialstandards. Weitere Abkommen werden folgen.

All das ohne Rückbindung an die Parlamente und komplett an den Bürgern vorbei. Unter dem Deckmantel eines „erleichterten Außenhandels“ greifen diese Handelsabkommen neuen Typs tief in unseren Alltag und in unser demokratisches Gefüge ein. Die EU dehnt ihre Kompetenzen heimlich immer weiter aus. Die Demokratie fällt dabei im Dienste der Konzerninteressen hinten runter. Wahlen und Volksabstimmungen dürfen nicht zu wirkungslosen Instrumenten werden, im Gegenteil – der Bürgereinfluss muss gestärkt werden!    



Montag, 19. Juni 2017

Amnesty International: Der AI-Vorsitzende Türkei wurde aus fadenscheinigen GÜLEN-Gründen inhaftiert

(c) Amnesty International


(AI) Der Vorstandsvorsitzende von Amnesty International in der Türkei, Taner Kılıç, wurde am 6. Juni 2017 in Izmir verhaftet. Er wird beschuldigt, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein und soll angeblich der Bewegung von Fethullah Gülen nahestehen. Am vergangenen Freitag ordnete ein Gericht Untersuchungshaft an. 

Die gegen Taner Kılıç erhobenen Vorwürfe entbehren jeglicher Grundlage. Er ist weder Mitglied noch Unterstützer der Gülen-Bewegung, sondern hat sich vielmehr kritisch zur Rolle dieser Bewegung in der Türkei geäußert. 
 
Taner Kılıç muss sofort freigelassen werden und die gegen ihn gerichteten Vorwürfe müssen fallengelassen werden. 

Taner Kılıç engagiert sich seit Jahrzehnten unermüdlich und leidenschaftlich für die Menschenrechte. Jetzt müssen wir uns für ihn einsetzen!

Werde aktiv: Mach mit bei unserer "Urgent Action" und fordere die sofortige Freilassung von Taner Kılıç!


Vielen Dank für deinen Einsatz!

Mit freundlichen Grüßen
Marie Lucas, Amnesty-Fachreferentin für Europa & Zentralasien


SETZE DICH JETZT FÜR TANER KILIÇ EIN


HINTERGRUND


(c) Amnesty International
Der Vorsitzende von Amnesty International Türkei, Taner Kılıç, wurde am 6. Juni mit dem konstruierten Vorwurf inhaftiert, er gehöre der „Fethullahistischen Terrororganisation“ (FETÖ) an. Am 9. Juni wurde er in Untersuchungshaft genommen. Die Vorwürfe gegen ihn müssen fallengelassen werden und er muss umgehend und bedingungslos freigelassen werden.
Der Vorstandsvorsitzende von Amnesty International Türkei und langjährige Menschenrechtsverteidiger Taner Kılıç wurde am 6. Juni auf Grundlage eines Haftbefehls gegen ihn und 22 weitere Anwält/-innen in der Küstenstadt Izmir im Westen der Türkei inhaftiert. Taner Kılıç wurde um 6.30 Uhr bei sich zuhause festgenommen und zu seinem Büro gebracht. Polizeibeamt/-innen durchsuchten Haus und Büro und nahmen ihn in Polizeigewahrsam. Am 9. Juni wurde Taner Kılıç einer Staatsanwältin vorgeführt und der Mitgliedschaft in der  „Fethullahistischen Terrororganisation“ (FETÖ) angeklagt. Anschließend wurde er in Untersuchungshaft genommen, wo er bis zum Verfahren bleiben soll. Fethullah Gülen ist ein türkischer Geistlicher und früherer politischer Verbündeter der AKP (Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung) von Recep Tayyip Erdoğan. Die türkischen Behörden beschuldigen Gülen, der Drahtzieher des Putschversuchs vom Juli 2016 zu sein und behaupten, er steuere die FETÖ. Fethullah Gülen selbst weist diese Beschuldigung zurück.
Die Staatsanwältin wirft Taner Kılıç vor, die sichere Messenger-Anwendung für Mobilgeräte ByLock sei auf seinem Smartphone gefunden worden. Laut den türkischen Behörden wird ByLock von Mitgliedern der FETÖ genutzt. Dieser bisher nicht belegte Vorwurf ist alles, womit die Staatsanwaltschaft die Anklage bislang öffentlich untermauert. Taner Kılıç hingegen gibt an, ByLock weder heruntergeladen noch benutzt zu haben und auch kein Mitglied der FETÖ zu sein. Das Gegenteil ist der Fall, er steht der Rolle der Fethullah-Gülen-Bewegung in der Türkei kritisch gegenüber.
Die türkischen Behörden haben keinen glaubhaften und vor Gericht zulässigen Beweis für eine von Taner Kılıç verübte international anerkannte Straftat vorgelegt. Seine Inhaftierung ist daher willkürlich. Er gehört damit zu den Tausenden politischen Aktivist_innen, Anwält_innen, Journalist_innen und anderen Menschen, die der Regierungspolitik kritisch gegenüberstehen und deshalb aufgrund konstruierter Terrorvorwürfe strafrechtlich verfolgt werden.

Montag, 5. Juni 2017

Statistik: Die Zivilopfer in Afghanistan

Bei einem Bombenanschlag in Kabul sind am 31.05.2017 mindestens 80 Menschen ums Leben gekommen, bis zu 400 weitere wurden verletzt. Der Attentäter hatte mitten im morgendlichen Berufsverkehr im Diplomatenviertel, unweit der deutschen Botschaft, einen enormen Sprengsatz gezündet, der einen Krater in der Straße hinterließ. Anwohner fühlten sich an ein Erdbeben erinnert. Ein für den Abend geplanter Abschiebeflug aus Deutschland wurde daraufhin von der Bundesregierung abgesagt. 

Linke, SPD, Grüne sowie Menschenrechtler fordern, keine Afghanen mehr in ihre Heimat zurückzuschicken. Muss man jetzt annehmen, dass das noch mehr gefordert wird, weil das Attentat war? Oder ist das unabhängig voneinander? Ist Afghanistan dauerhaft Kriegsgebiet, aus dem Flüchtlinge aufgenommen werden müssen und niemand hin zurückgeschickt werden darf? Wie viele Afghanen wollen gehen, wie viele bleiben? Wann hören die Kriegstreiber endlich auf? Über 40 Jahre Konflikte/Krieg in diesem Land!

Wie die Grafik von Statista zeigt, steigt die Zahl der verletzten oder getöteten Zivilisten laut Unama im Afghanistan-Konflikt seit 2009 kontinuierlich an. Im vergangenen Jahr gab es 11.400 Opfer, fast doppelt so viele wie noch sieben Jahre zuvor.



  Infografik: Die Opfer in Afghanistan | Statista

Montag, 15. Mai 2017

Wie stehen pflegende Angehörige da? Kommen Sie an die versprochenen Leistungen?

Der Sozialverband VdK weist erneut daruf hin, dass pflegende Angehörige besser unterstützt werden müssen. Wie wahr! Unterhalten Sie sich einmal mit pflegenden Angehörigen, die unter Umständen schwierige, pflegeintensive oder demente Verwandten zu Hause pflegen. Trotz Pflegereform bleiben finanzielle, zeitliche und organisatorische Hürden bestehen.

Pflegestützpunkte sind weiterhin und stärker notwendig. Viele pflegende Angehörige fühlen sich nicht ausreichend informiert. Sie suchen wohnortnahe Anlaufstellen, die schnell Auskunft über Unterstützungsangebote, Hilfen und Entlastungsmöglichkeiten geben. Und jetzt kommt's: Informationen, die Klartext reden, was geht, und was nicht. Denn nicht alle angepriesenen Leistungen halten, was sie versprechen. Es macht keinen Sinn Schönfärberei zu betreiben und Hoffnung zu machen, die Leute in die Pflege zu Hause zu lotsen, wenn sie dieses und jenes nicht bezahlt bekommen.“ Und alleine sind! Der Papierkrieg, die Transportscheine bei mangelnder Mobilität, die Genehmigungen der Kranken- und Pflegekasse, die Wartezeiträume, das zur Verfügung stehende Budget ...


Viele Hilfsmittel werden nicht bezahlt oder sind ineffektiv. Die rentenrechtliche Gleichstellung von Familienpflege- und Kindererziehungszeiten ist noch nicht geschafft. Das Wichtigste für unser alltägliches Leben, wie die Unversehrtheit unserer Renten seitens des Staates, die Versicherungsleistungen ohne Lüge, List und Tücke seitens der Versicherer, die Reinheit und sinnvolle (!) Deklarierung unserer Lebensmittel undundund. Mit allen möglichen Tricks, Zeiträumen, Ausfallszeiten, Hürden, Abzügen, Fehldeklarierungen und Falschangaben werden den Leuten die Leistungen beschnitten. Der Job eine Wackelpartie, wenn die Familie mehr Zuwendung braucht, und dann noch Pflege zu Hause? Wer's macht, ohne dabei zu arbeiten, zieht auf gut Deutsch den Schwarzen Peter. Es winken im besten Fall ein bisschen soziale Anerkennung, aber ganz viel Altersarmut mit ein bisschen Sozialamt aufgrund fehlender rentenbezogener Sicherungen. Nur die klassische Hausfrau, die eh ohne Arbeit nur Minirente plus im besten Fall Witwenrente erhoffen kann, macht das günstig mit. Wie billig und heutzutage lächerlich! Eine Extremdiskriminierung. 

Die erhöhte Unvereinbarkeit von Pflege und Beruf wie Kinder und Beruf braucht völlig neue Modelle bei Arbeitgebern. Da lässt sich auch noch mehr staatlich einrichten und nicht nur Andeutungen. „Ein paar Dutzend Firmen und Konzerne bieten das annähernd, aber der große Rest NICHT. Allein es fehlt der Wille, diese essentiellen Bedürfnisse zuerst zu regeln! Der Mensch, die Familien stehen im Vordergrund. Hier brauchen wir die Politik, hier müssen die Gewählten Lösungen einrichten, nicht dieses abgehobene Umsichselbstkreisen mit Showcharakter in Parlamenten.

Der entstehende Stress wegen Zeitmangels und die Sorge, wegen der Pflege die restliche Familie, Freunde und den Job zu vernachlässigen, sind extrem große Belastungsfaktoren“. Es ist ein großes Opfer, das man für seine Lieben bringen muss. Statt dass es selbstverständlich ist, hier solide und richtig zu helfen! Der Sozialverband VdK fordert die Einführung einer aus Steuermitteln finanzierten Lohnersatzleistung in Anlehnung an das Elterngeld. „Das ist der richtige Weg, um den Angehörigen Teilzeittätigkeit und Pflege parallel zu ermöglichen. An der fehlenden finanziellen Abfederung ist die Familienpflegezeit bisher gescheitert“. Statt dessen wird der Wirtschaftszweig Altenpflege aufgezogen, Heime überall, Alte raus aus der Wohnung/dem Haus, der in der Realität in Fließbandabfertigung der Alten endet, weil so viele Arbeitskräfte wie nötig aus betriebswirtschaflichen Gründen das gar nicht machen können. Mit Billigarbeitern wird der Alltag durchgepflügt, die preiswerten Heime überfüllt, laut, meistens nicht auszuhalten. Mit zunehmendem Einkommen/Rente wird es gemütlicher, aber auch sehr teuer, nur schmerzt es diese Nutzer nicht so. Sind keine Erben da, ist es egal, aber sonst ärgern sich alle, die erben könnten und auf die Erwirtschaftungstrategie der Familie setzen, aber Zehntausende in die Altenpflege pumpen müssen. 


Verbesserungen im Bereich Pflege sind wie dargestellt nötig. Was noch fehlt ist die Anpassung der Pflegeleistungen. „Eine jährliche automatische Anpassung der Pflegeversicherungsleistungen an die Kostensteigerungen in der Pflege ist notwendig, damit nicht immer mehr Pflegebedürftige auf Sozialhilfe angewiesen sind“. Ist es nicht sogar besser, mehr staatliche Heime einzurichten, die ordentlich ausgestattet und mit attraktiven Arbeitsplätzen winkend, einen Teil der Altenpflege übernehmen? Zudem müssten Entlastungsangebote weiter ausgebaut werden. Absurd, wenn Entlastungsleistungen Haushalt bei zwei bis drei Stunden im Monat enden, weil die Pflegedienste oder Fachkräfte für die Beträge, die gezahlt werden, zu teuer sind und andere das nicht leisten dürfen! 


Sonntag, 7. Mai 2017

Bürgerbeteiligung: Wird Europa mitbestimmbar oder Halten EBI, was sie versprechen?

(Mehr Demokratie e.V.) Heute ist die Stichwahl für das Präsidentenamt in Frankreich. Dabei wird es auch um Europa gehen: Mehr oder weniger Europa? Dies hat bereits beim Wahlkampf in den Niederlanden eine Rolle gespielt. 

Seit dem Brexit wird die Europa-Debatte heftiger geführt. In vielen Städten ziehen Menschen sonntags für die europäische Idee unter dem Motto „Pulse of Europe“ auf die Straßen. Sie machen Europa zu ihrer Sache und gehen auf Brüssel zu. Aber bewegt sich auch Brüssel auf die Bürger/innen zu? 

Hier wird die Europäische Bürgerinitiative, kurz: EBI, zum Prüfstein. Mit ihr können Bürgerinnen und Bürger, wenn sie eine Million Unterschriften sammeln, der EU-Kommission Vorschläge unterbreiten. Theoretisch. Praktisch ist die EBI nicht der kräftigste Tiger der Bürgerbeteiligung. Das haben wir gemerkt, als wir eine offizielle EBI gegen TTIP starten wollten. Sie wurde nicht zugelassen. Dagegen haben wir vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt. 

Nun steht das Urteil an: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird am 10. Mai eine wichtige Weiche dafür stellen, ob sich die EBI zu einem wirkungsvolleren Partizipationsinstrument entwickeln kann – oder ob die Bürger/innen weiter Zaungäste sein müssen. Mit dem Urteil werden Grundsatzfragen geklärt: Dürfen EBIs auch negativ formuliert sein, also darauf gerichtet sein, einen Rechtsakt nicht zu erlassen? Und dürfen EBIs sich auch auf laufende Verhandlungen internationaler Verträge beziehen, oder nur auf bereits abgeschlossene Verträge? 

Wenn Bürger/innen nur dann aktiv werden können, wenn die EU-Institutionen ohnehin schon alle wichtigen Vorentscheidungen getroffen haben, wird den Europäischen Bürgerinitiativen der letzte Zahn gezogen. 

Für die EBI hat der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, die Zeichen auf Hoffnung gestellt, er kündigte jüngst an: „Ich möchte die EBI zugänglicher und bürgerfreundlicher machen. Ich möchte, dass die EBI ein populäres und lebendiges Instrument wird, das die Bürgerinnen und Bürger kennen.“ Ermutigend! Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs und der von der Kommission angekündigten EBI-Reform wird sich zeigen, wie ernst es den Brüsseler Spitzen mit einem Europa der Bürgerinnen und Bürger ist. 

Unsere Positionen zur Demokratisierung der EU finden Sie hier...

Mittwoch, 3. Mai 2017

Formen der Zensur: Keine Möglichkeiten der Wissenserweiterung mehr in der Türkei

Die Türkei hat den Zugriff auf Wikipedia blockiert, weil die Türkei mit "Terrororganisationen gleichgesetzt werde". Das berichtet die SZ München der staatlichen türkischen Nachrichtenagentur Anadolu folgend und beruft sich auf eine Erklärung des für die Sperrung zuständigen Ministeriums. Wikipedia, so soll in dem Schreiben stehen, sei Teil einer "Hetzkampagne gegen die Türkei auf der internationalen Bühne". Erst wenn ein nationales Wikipediabüro eingerichtet würde, das zur Verantwortung gezogen werden könnte (z.B. Verhaftung), sei eine erneute Freigabe möglich.

Das Netzwerk Turkey Blocks, das sich selbst als unabhängiges "digitales Transparenzprojekt" bezeichnet, teilte mit, Nutzer in der Türkei hätten seit Samstagmorgen keinen Zugang zu allen Sprachausgaben von Wikipedia. Die Seite sei zunächst ohne Gerichtsanordnung blockiert worden, doch werde eine solche Verfügung in den kommenden Tagen erwartet. 

Dienstag, 2. Mai 2017

Auschwitz-Prozess in Neubrandenburg verzögert

Erinnern Sie sich an das Schicksal von Anne Frank? Die Familie von Anne ist vor den Nazis in die Niederlande geflohen. Doch ihr Versteck in Amsterdam, in dem Anne ihr später weltberühmtes Tagebuch schrieb, wurde verraten. Die Familie wurde verhaftet und nach Auschwitz verschleppt.

Einer der letzten Auschwitz-Prozesse ist aktuell am Landgericht Neubrandenburg anhängig. Es ist zugleich der erste Prozess zur Deportation der Familie Frank. Angeklagt ist Hubert Zafke, der damals als SS-Mann im Vernichtungslager Auschwitz war. Ihm wird vorgeworfen, in mindestens 3.861 Fällen Beihilfe zum Mord geleistet zu haben.

Der Angeklagte zeigt keine Reue. Und behauptet sogar, er habe nichts gewusst. Dass Auschwitz eine Mordfabrik war, konnte ihm beim Anblick der ausgezehrten Häftlinge, Gaskammern und Krematorien aber nicht verborgen geblieben sein.

Was hat Hubert Zafke, der auch in Dachau, Neuengamme, Sachsenhausen und Groß-Rosen eingesetzt war, als Sanitätsdienstgrad und Angehöriger der SS-Sanitätsstaffel im KZ Auschwitz-Birkenau getan, gehört und gesehen? Was weiß er über sogenannte SS-Sanitäter zu berichten, die kranken Häftlingen tödliche Injektionen verabreichten und Zyklon B in die Gaskammern schütteten? Darauf etwa könnte der Prozess in Neubrandenburg Antworten geben. 


Doch das Landgericht Neubrandenburg zeigt kein Interesse, den Fall zu verhandeln und verzögert das Verfahren. 

Mindestens 14 Deportationszüge trafen ein, während Zafke in Auschwitz war. Mit dem Transport, in dem Anne Frank war, wurden über tausend Menschen deportiert. Alle Kinder unter 15 Jahren wurden direkt nach der Ankunft ermordet. Unter ihnen waren die 7-jährige Mirjam Katz und die 8-jährige Ursula Gerson. Auch ihre Familien hatten in den Niederlanden Zuflucht gesucht. Anne Frank und ihre Schwester Margot starben kurz vor Ende des Krieges, krank und völlig ausgezehrt, im Konzentrationslager Bergen-Belsen.

Jahrzehnte blieben die Täter von damals weitgehend ungestraft. Nun droht auch der Prozess gegen Hubert Zafke zu scheitern.
Auschwitz-Überlebenden begegnen die Richter der Schwurgerichtskammer mit Missachtung: Zwei Nebenkläger, die durch das Strafverfahren Gerechtigkeit für ihre in Auschwitz ermordete Mutter erwarteten, versuchte man aus dem Verfahren zu werfen.

Zahlreiche Befangenheitsanträge wurden vom Gericht als unbegründet zurückgewiesen. Inzwischen wurde Strafanzeige wegen Rechtsbeugung erstattet!

Wir fordern, den Prozess gegen Hubert Zafke unverzüglich neu zu eröffnen und endlich zu verhandeln! Die Hoffnung, dass in diesem Verfahren noch ein Urteil gesprochen wird und den Opfern und ihren Angehörigen damit ein Stück weit Gerechtigkeit zuteil wird, geben wir nicht auf.

Ein OFFENER BRIEF von Holocaust-Überlebenden und Akteuren aus Bildung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wurde in nur drei Wochen von mehr als 15.000 Menschen unterstützt.


Hochachtungsvoll

Roman Guski, 
Context. Bausteine für historische und politische Bildung e.V.
Dr. Constanze Jaiser, 
Agentur für Bildung – Geschichte, Politik und Medien e.V.



Unterstützen Sie diesen Offenen Brief mit Ihrer Unterschrift?

Dienstag, 11. April 2017

Top-Initiative: Nährwertauszeichnung der Lebensmittel! Schluss mit Junk- und wertlosen Lebensmitteln

Nährwertkennzeichnung: Aufruf für eine verpflichtende Farbkennzeichnung in der EU

Michèle RIVASI 
Bruxelles, Belgien
Frankreich empfiehlt nun als erstes Land in der Region, eine Nährwertkennzeichnung für Lebensmittel einzuführen. Das System nutzt Ampelfarben, um Verbrauchern einen Überblick zu geben, wie nährwert ein Produkt ist. Nun ist es wichtig eine solche Nährwertkennzeichnung auch auf EU Ebene einzuführen und verpflichtend zu machen. (1)
Es sollte nicht der Lebensmittelindustrie überlassen werden zu entscheiden, welche Kennzeichnung genutzt wird, so wie es momentan von großen Unternehmen versucht wird durchzusetzen. (2)
Verbraucher haben das Recht zu wissen, ob die Lebensmittel, die sie für sich oder ihre Kinder kaufen, nährwert sind oder nicht. 
Nun ist es höchste Zeit diese Petition zu unterschreiben, die an den Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker übergeben werden wird. 
Michèle Rivasi, MdEP

Montag, 10. April 2017

Aufruf: Warum zahlt die EU den Wahlkampf der Front National, ohne es zu wissen?

Marine Le Pens parlamentarische Immunität muss aufgehoben werden!

Fanélie C. 
Frankreich
Nach einem Bericht des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung, hat Marine Le Pen dem europäischen Steuerzahler Geld gestohlen. (Mein Geld, Ihr Geld sowie das Geld von Le Pen’s Wählern.) Allerdings möchte sie nicht, dass dies vor der französischen Präsidentschaftswahl ans Licht kommt.
Marine Le Pen hat es abgelehnt die Fragen der Polizei zu beantworten. Die Ermittlung läuft aufgrund von Vorwürfen, dass Mitarbeiter des Front Nationale „Fake Jobs“ im Europäischen Parlament hätten.
Aber keine Sorge, sie versucht nicht vor der Justiz davonzulaufen. Sie will einfach nur eine formale Ermittlung vor der Präsidentschaftswahl verhindern. Hat Frau Le Pen etwas zu verlieren? (Wenn Sie nichts zu verheimlichen hat, wieso möchte sie die Ermittlung dann nicht so schnell wie möglich hinter sich bringen, um allen zu beweisen, dass sie unschuldig ist?)
Sie weigert sich mit der Polizei zu reden. Im Fernsehen sagte sie sogar, dass die Justiz nicht den Wettlauf um die Präsidentschaft stören soll. Wie schon gesagt, wenn die Ermittlungen ihre Unschuld beweisen sollten, wäre dies nicht ein Geschenk des Himmels für sie, die sich als Opfer von „unfairen Belästigungen“ sieht?
Ihr Anwalt Rodolphe Bosselut spricht von einem „republikanischen Prinzip in Frankreich, welches besagt, dass wichtige Wahlen nicht durch einen Gerichtsprozess unterbrochen werden dürfen. Dies dient dazu die Ermittlungen und den demokratischen Prozess zu schützen.
Soll das heißen, dass der demokratische Prozess durch das Aufzeigen der Heuchelei eines Kandidaten vor der Wahl nicht beschützt wird?
Als Erinnerung: Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung wirft Marine Le Pen und anderen Front Nationale Abgeordneten vor, rund 20 Mitarbeiter mit EU-Geldmitteln bezahlt zu haben, obwohl sie für die Partei gearbeitet haben. Das bedeutet, dass europäische Steuerzahler Mitglieder des Front Nationale finanziert haben, ohne etwas davon zu wissen.
Das Europäische Parlament fordert 339.000 Euro von Marine Le Pen, die sie natürlich nicht bezahlen möchte. Und sie ist nicht die einzige: 6 weitere Front National Abgeordnete müssen insgesamt 1,1 Millionen € zurückzahlen. Das Geld wird aus ihren persönlichen Gehältern genommen, sie werden es also wirklich zurückzahlen, allerdings zu „Vorzugskonditionen“.
Das Europäische Parlament wird von europäischen Steuerzahlern finanziert, also von Ihnen und von mir. Öffentliche Gelder zu veruntreuen kommt dem Stehlen gleich.
Ich weigere mich den Front National zu finanzieren, ohne vorher darüber informiert worden zu sein.
Wenn es keinen Zweifel daran gibt, dass Frau Le Pen Steuergelder veruntreut hat, ist es für mich unabdingbar, dass die Geschichte VOR der Präsidentschaftswahl aufgedeckt wird.
Mit allem Respekt gegenüber ihrem Anwalt, fordere ich die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Frau Le Pen, damit die Ermittlung nicht gestört wird und der „aktuelle demokratische Prozess geschützt wird“.

Montag, 27. März 2017

Superkatastrophe Horn von Afrika

2017 spitzt sich die Lage am Horn von Afrika noch mehr zu. UN-Beauftragte, Hilfsorganisationen und Medien warnen immer eindringlicher vor der (Dauer-)Hungersnot in Somalia, Äthiopien, Dschibuti, Eritrea, Kenia und Uganda. CNN spricht von 20 Millionen bedrohten oder betroffenen Menschen. Das größte Hungerkatastrophenausmaß seit 1945!  Weitere schwere Hungerkrisen gibt es derzeit in Afrika in der Region um den Tschadsee im Westen des Kontinents und im Südsudan. 

Schuld an dieser Misere sind in erster Linie politisch-militärische Konflikte und Terrorismus. 

In Somalia allein sind nach Angaben der Vereinten Nationen 6,2 Millionen Menschen - mehr als die Hälfte der Bevölkerung - auf humanitäre Hilfe angewiesen. Drei Millionen von ihnen davon brauchen demnach dringend Lebensmittel.

Für die Hilfe nur in Somalia werden den UN zufolge in diesem Jahr 864 Millionen Dollar (rund 814 Millionen Euro) benötigt. 

Eine Hungersnot wird dann ausgerufen, wenn mindestens 30 % der Bevölkerung akut unterernährt sind, pro Person weniger als vier Liter Wasser verfügbar sind und mehr als zwei von 10.000 Menschen täglich aufgrund mangelnder Nahrung sterben.