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Freitag, 12. Januar 2024

Die Wahrheit erkennen: Putinorientierte "Berlin-Gegner", ob Parteien, Gruppierungen, Einzelpersonen sind Gegner der demokratischen Verfassung

@ Wikipedia

(Westfälischer Anzeiger)  

>>Das Grundgesetz bietet in Artikel 21, Absatz 2 die Möglichkeit, eine Partei zu verbieten. Danach sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger „darauf ausgehen“, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Die Hürden für solch ein Verbot sind jedoch sehr hoch. Einer ganzen Partei oben Gesagtes nachzuweisen, dürfte sehr schwer werden, befürchten Verfassungsrechtler.

Das Grundgesetz bietet allerdings noch ein weiteres Instrument, das konkret und zielgenau gegen einzelne Verfassungsfeinde eingesetzt werden kann: die Grundrechtsverwirkung. Nach Artikel 18 der deutschen Verfassung können demjenigen Grundrechte entzogen werden, der diese „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“.<<


Montag, 27. Februar 2012

Die offizielle Spendenlage 2011 für die Parteien

(SV) Leider geht die Kurve nach unten, was mit Sicherheit mehr Bewegung im Unter- und Hintergrund bedeutet. Irgendwie muss da ja alles finanziert werden. Die Millionenpaläste der großen Volksparteien..., die Reisen und Extras ... Aber bitte nicht noch mehr von den Steuerzahlern, auch wenn es die einfachste Methode der Geldbeschaffung ist!

Wer spendet am meisten? Abgeordnetenwatch bietet folgende Zahlen: " Unternehmen und Interessenverbände haben 2011 mehr als 1,8 Mio. Euro in Form von Großspenden an die Parteien überwiesen. Besonders spendabel waren der Verband der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie (insgesamt 400.000 Euro) sowie die Autobauer BMW (359.000 Euro) und Daimler (300.000 Euro). "

http://blog.abgeordnetenwatch.de/2012/01/10/den-parteien-brechen-die-grosspenden-weg/