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Freitag, 1. August 2025

Bürgergeld geht uns alle an, helfen wir beim Anschub

Bild von Lando auf Pixabay



Der neue Ansatz zum Bürgergeld von Enzo Weber & Kerstin Bruckmeier wird als arbeitsmarktwirtschaftlich sinnvoll und sozialpolitisch gerecht betrachtet. Im Kern schlägt er Vereinfachung und Integration von Bürgergeld (Grundsicherung), Wohngeld und Kinderzuschlag in ein einheitliches Leistungssystem vor. Gut, es ist nur einer von vielen überarbeitenswerten Teilbereichen der staatlichen Leistungen, aber hier besteht ja absolut Handlungsbedarf. Kein Mensch will eine Verarmungsnische für Bedürftige hochziehen und halten, was ja mit Hartz IV schon erfolgte und fortgeführt wurde.

Die beiden Fachleute Weber & Bruckmeier wollen einen einheitlichen, transparenten Selbstbehalt beim Einkommen (z. B. 30 %) einführen. Wer arbeitet, darf spürbar mehr behalten. Es ist eine Verzahnung von passiven Leistungen (Geld) mit aktiver Förderung (Beratung, Qualifizierung, Arbeitsvermittlung) – auch für Geflüchtete. Auch die Ämter sollen reformiert werden. Se sollen zu einheitlichen Anlaufstellen für alle Leistungen („One-Stop-Shop“) und bessere Digitalisierung der Daten und Schnittstellen verändert werden.

Das bestehende System aus Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und anderen Sozialleistungen weist hohe Transferentzugsraten auf. Das bedeutet, dass zusätzliche Erwerbseinkommen häufig zu einem starken oder vollständigen Verlust von Sozialleistungen führen – die sogenannte „Grenzbelastung“ ist oft sehr hoch (bis 80–100 %). Dadurch ist für viele Empfänger der Anreiz, mehr zu arbeiten oder mehr zu verdienen, sehr gering oder sogar negativ. Arbeit „lohnt sich nicht“, was Beschäftigungschancen mindert und soziale Ausgrenzung verstärken kann.

Enzo Weber & Kerstin Bruckmeier schlagen vor, diese Probleme durch ein integriertes System mit einem einheitlichen Selbstbehalt von etwa 30 % bei der Anrechnung von Erwerbseinkommen zu lösen. Und das ist in wenigen Jahren möglich.

Das Ausmaß


Rund 800.000 erwerbstätige Bürgergeldempfänger in Deutschland, plus Haushalte mit Wohngeld und Kinderzuschlag, sind direkt betroffen. Eine Reform der Anrechnungsregeln könnte ca. 400.000 Haushalte aus der Bedürftigkeit befreien und das Arbeitsangebot um bis zu 170.000 Vollzeitäquivalente erhöhen. 

Fiskalisch könnten die Mehrkosten bei einem umfassenden Entlastungsmodell bis zu 5 Milliarden Euro jährlich betragen. Gleichzeitig sind jedoch erhebliche Einsparungen durch geringere Langzeitarbeitslosigkeit und höhere Steuereinnahmen möglich.

Wichtig ist die Zusammenführung von Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag in einem einheitlichen Grundsicherungssystem, um Schnittstellen und Komplexität zu reduzieren.
Ferner die Einführung eines festen Selbstbehalts von ca. 30 %, d. h. mindestens 30 % des zusätzlichen Erwerbseinkommens werden nicht auf die Sozialleistungen angerechnet. Erforderlich wird die Neugestaltung der Hinzuverdienstregeln, so dass mehr Arbeit sich spürbar lohnt und nicht durch hohe Transferverluste ausgeglichen wird.


Aktive Maßnahmen

Neben finanziellen Anreizen sind Qualifizierung, Beratung, Vermittlung und sozialpädagogische Betreuung entscheidend, um die Integration in den Arbeitsmarkt nachhaltig zu fördern. Die Digitalisierung und verbesserter Datenfluss zwischen den Sozialleistungsträgern und Arbeitsagenturen befördern das Ganze weiter.

  • Arbeitsanreize stärken:
Mehr Erwerbstätigkeit und längerfristige Beschäftigung durch spürbare finanzielle Vorteile.

  • Bedürftigkeit reduzieren:
Deutliche Senkung der Zahl der Sozialleistungsbezieher, vor allem der Haushalte, die Bürgergeld beziehen.

  • Soziale Teilhabe sichern:
Durch bessere Einkommensanrechnung und abgestimmte Leistungen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern.

  • Verwaltungsvereinfachung:
Reduzierung der Bürokratie durch integrierte Systeme und einheitliche Regeln.

  • Fiskalische Nachhaltigkeit:
Trotz anfänglicher Mehrkosten langfristig Entlastung der öffentlichen Haushalte durch bessere Arbeitsmarktintegration und geringere Sozialausgaben.