Montag, 17. März 2014

Auffälligkeiten im Bundestag: Schnell an der Öffentlichkeit vorbei abgestimmt.

(SV)

Handstreich im Bundestag: Wie Abgeordnete um 0:25 Uhr ein Bürgerrecht aushebelten

Veröffentlicht am 
14.03.2014 um 14:30
 von 
Martin Reyher
 in 
BundestagTransparenz
In gerade einmal 53 Sekunden hat der Bundestag im vergangenen Juni - 14.06.2013, 0:25 Uhr, ein Auskunftsrecht für Bürger und Journalisten ausgehebelt. Dadurch sollte offenbar verhindert werden, dass ein kritischer Bericht über die Fraktionsfinanzen an die Öffentlichkeit gelangt. Die Nacht- und Nebelaktion war derart gut getarnt, dass sie bis jetzt niemandem auffiel.
Bereits am 9. Juli 2012, um 20:51 Uhr, wurde ein ähnlicher Versuch der Vertuschung gestartet:  Ganz Deutschland schaut damals Fußball, Deutschland spielt im EM-Halbfinale gegen Italien, als im Deutschen Bundestag knapp zwei Dutzend Abgeordnete im Eilverfahren - Reden werden zu Protokoll gegeben - das Meldegesetz verabschieden. Eine verbraucherfreundliche Regelung zum Schutz von persönlichen Daten hatte der zuständige Ausschuss tags zuvor in nicht-öffentlicher Sitzung aus dem Gesetzestext gekippt. Der Handstreich beim Meldegesetz flog nach nur wenigen Tagen auf.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen