Windgasanlage in Niedersachsen |
(SV) Der Antrag der Göllheimer Bürger, eine Windgasanlage statt Methangasanlage zu errichten, wurde am 05.02.13 vom Gemeinderat abgelehnt, obwohl formal der Einspruch gerechtfertigt und quantitativ ausreichend ist.
Das typische Szenario unserer Bürgermitbestimmung, die so nicht erwünscht ist, obwohl gefordert, und eher zurückgedrängt wird? Hier die Stellungnahme der Widerspruchsführer.
Stellungnahme
in der Gemeinderatssitzung am 05.02.2013
Sehr
geehrter Herr Hartmüller,
sehr geehrte
Gemeinderatsmitglieder,
am
8.11.2012 hat die Bürgerinitiative Durchblick folgenden Antrag gem.
§17 GemO Rheinland-Pfalz eingereicht.
Als
Bevollmächtigte der Unterzeichner des o.g. Antrags nehmen wir dazu
wie folgt Stellung:
Politiker aller
Parteien loben engagierte Bürgerinnen und Bürger und betonen, wie
wichtig Bürgerbeteiligung für ein funktionierendes Gemeinwesen ist.
Die SPD wirbt
z.Zt. mit dem Slogan „Mehr Demokratie wagen“, die Grünen üben
sich selbst bei der Wahl ihrer Spitzenkandidaten in Basisdemokratie,
CDU und FDP tragen die Demokratie sogar in ihrem Namen und
Parteilogo.
Auch
Sie, Herr Hartmüller, haben Sich erst kürzlich in diesem Sinne
geäußert und
finden dafür unsere ungeteilte Zustimmung.
Wie ernst Sie
diese Äußerungen meinten, können Sie heute unter Beweis stellen.
Ihnen
liegen mehr
als 400 Unterschriften vor,
von Bürgerinnen und Bürgern, denen das Wohl unserer Gemeinde nicht
gleichgültig ist. Dabei handelt es sich keineswegs nur um Gegner der
geplanten Agromethangasanlage.
Welche
Bedeutung der Gesetzgeber einer Bürgerbeteiligung mit dem Instrument
der Einwohnerbefragung beimisst, lässt sich an den niedrigen Hürden
für die Antragstellung klar erkennen. In Göllheim
genügen hierfür bereits ca. 160 Unterschriften von Einwohnern
ab dem 16. Lebensjahr.
Mit 408
Unterschriften ist diese Zahl bei weitem überschritten, dabei
handelt es sich bereits um fast 1/4 der Göllheimer Wähler, und wir
hätten noch weit mehr Unterschriften gewinnen können.
Das zeigt, wie
groß das Interesse nicht nur an dem Thema, sondern vor allem an der
Teilhabe am demokratischen Prozess ist.
Die
Unterzeichner des Antrags wollen durch das Instrument der amtlichen
Bürgerbefragung zusätzlich zu den Wahlen mit ihrer
Meinungsäußerung zur politischen Willensbildung des Gemeinderates
beitragen.
Die amtliche
Einwohnerbefragung ist ein sehr geeignetes Mittel, die Bürgerinnen
und Bürger zu beteiligen und die Stimmungslage objektiv zu erfragen.
Weder telefonische
Umfragen noch
Pressemitteilungen, von wem auch immer, können das leisten. Wie
die Vergangenheit zeigt, liefern sie nur Anlass zu Spekulationen
und Fehlinterpretationen.
Eigentlich
sollte es im Interesse des Gemeinderates sein, eine solche Befragung
durchzuführen, denn schließlich können Sie dabei nur gewinnen:
Sie können
eindrucksvoll unter Beweis stellen, dass Sie es mit dem Thema
Bürgerbeteiligung ernst meinen.
Das Votum hat
keinerlei bindende Wirkung.
Der Gemeinderat
ist in seiner freien Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen
in keinster Weise eingeschränkt, unabhängig vom Ergebnis der
Befragung.
Falls sich eine
Mehrheit für die geplante Agromethangasanlage ausspricht, können
Sie mit frischem Rückenwind die Fortsetzung des Projektes verfolgen.
Sollte sich
jedoch eine Mehrheit gegen die Anlage aussprechen, haben Sie die
einmalige Gelegenheit demokratisch legitimiert und ohne
Gesichtsverlust aus diesem Projekt auszusteigen.
Als
gutes Beispiel
für gelebte Bürgernähe und Bürgerbeteiligung ist Lautersheim
vorangegangen. Folgen
Sie diesem Beispiel und zeigen Sie, dass auch Sie mit diesen
Begriffen Inhalte verbinden. Die weit über 70% Beteiligung dort
können nur ermutigen, denn sie zeigen, wie gut dieses Angebot
angenommen wird.
Nehmen
Sie Ihre Bürgerinnen und Bürger ernst!
An dieser
Stelle möchten wir allen danken, die durch ihre Unterschrift den
Antrag unterstützt haben.
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