(SV) Spart Geld, bereichert Ärzte, zerstört Arbeitsplätze? Warum gleich in der Praxis? Jedenfalls ist bei Hörgeräten der Markt abgesteckt und gesichert. Gebrauchte Hörgeräte dürfen von den Besitzern, Nachkommen nicht verkauft werden, sie müssen trotz hohen Eigenanteilen zurückgegeben werden. Und nun eine Aufweichung dieser Regelung in Sicht? Oder verlagert sich alles einfach noch zusätzlich auf die HNO-Ärzte, die noch mehr verdienen können? Ein Artikel aus der Ärztezeitung:
MÜNCHEN (sto). Massive Kritik hat die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker an einem Vertrag geübt, den die AOK Bayern seit 1. September Leistungserbringern und HNO-Ärzten zur Versorgung von Versicherten mit Hörhilfen anbietet.
Nach dem Vertrag, der auf Paragraf 127 Abs. 2 SGB V basiert, will die AOK einen verkürzten Versorgungsweg für Hörgeräte und für Tinnitusgeräte etablieren. Patienten können dann direkt in einer HNO-Praxis mit einer Hörhilfe versorgt werden.
Nach Ansicht der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (biha) öffnet der Vertrag jedoch "korruptionsanfälligen Versorgungsmodellen" sowie einem "Qualitätsabfall in der Hörgeräteversorgung" Tür und Tor.
Die AOK hat dazu in ihrem 22-seitigen Vertrag einen eigenen Paragrafen, wonach es dem Leistungserbringer untersagt ist, "einem HNO-Arzt für die Beteiligung an der Versorgung eine zusätzliche Vergütung, eine Provision oder einen geldwerten Vorteil zuzuwenden".
Vertragsverstöße sollen mit bis zu fünf Prozent des jährlichen Nettoumsatzerlöses aus dem Vertrag und einer fristlosen Kündigung des Vertrags geahndet werden.
Nach Angaben der Bundesinnung erfordert die Hörgeräteversorgung "detaillierte handwerkliche und audiologische Kenntnisse und Fähigkeiten, über die nur ein ausgebildeter Hörgeräteakustiker verfügt".
Eine einfache audiologische Fortbildung sei für eine fachgerechte Versorgung "völlig unzureichend". Der AOK-Vertrag sei daher "reines Qualitäts-Geschacher zulasten der Versicherten", so die Innung.
Hörgeräteakustiker kritisieren AOK Vertrag
Korruption und Qualitätsverfall: Die Hörgeräteakustiker gehen wegen eines Vertrag der AOK Bayern mit HNO-Ärzten auf die Barrikaden.MÜNCHEN (sto). Massive Kritik hat die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker an einem Vertrag geübt, den die AOK Bayern seit 1. September Leistungserbringern und HNO-Ärzten zur Versorgung von Versicherten mit Hörhilfen anbietet.
Nach dem Vertrag, der auf Paragraf 127 Abs. 2 SGB V basiert, will die AOK einen verkürzten Versorgungsweg für Hörgeräte und für Tinnitusgeräte etablieren. Patienten können dann direkt in einer HNO-Praxis mit einer Hörhilfe versorgt werden.
Nach Ansicht der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (biha) öffnet der Vertrag jedoch "korruptionsanfälligen Versorgungsmodellen" sowie einem "Qualitätsabfall in der Hörgeräteversorgung" Tür und Tor.
Die AOK hat dazu in ihrem 22-seitigen Vertrag einen eigenen Paragrafen, wonach es dem Leistungserbringer untersagt ist, "einem HNO-Arzt für die Beteiligung an der Versorgung eine zusätzliche Vergütung, eine Provision oder einen geldwerten Vorteil zuzuwenden".
Vertragsverstöße sollen mit bis zu fünf Prozent des jährlichen Nettoumsatzerlöses aus dem Vertrag und einer fristlosen Kündigung des Vertrags geahndet werden.
Nach Angaben der Bundesinnung erfordert die Hörgeräteversorgung "detaillierte handwerkliche und audiologische Kenntnisse und Fähigkeiten, über die nur ein ausgebildeter Hörgeräteakustiker verfügt".
Eine einfache audiologische Fortbildung sei für eine fachgerechte Versorgung "völlig unzureichend". Der AOK-Vertrag sei daher "reines Qualitäts-Geschacher zulasten der Versicherten", so die Innung.
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