JVA in Deutschland (pexels) |
Geldstrafen zahlen
Häftlinge können sich durch Zahlung der verhängten Geldstrafe vor Haftantritt freikaufen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Strafe eine Geldstrafe und keine Freiheitsstrafe ist (2).
Gnadenerweis
In seltenen Fällen kann ein Häftling durch einen Gnadenerweis freikommen, wenn die Justizverwaltung oder das Staatsoberhaupt eine Begnadigung ausspricht. Hier spielen Zahlungen keine Rollen.
Freikauf bei Ersatzfreiheitsstrafe
Wenn ein Häftling die ursprünglich verhängte Geldstrafe nicht aufbringen kann, muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. In einigen Fällen können Spendenaktionen oder andere Initiativen helfen, die Freiheit des Häftlings zu erkaufen* (2).
Entlassung auf Bewährung
Dabei wird der Häftling aus der Haft entlassen und die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt. Bei guter Führung ist unter Umständen eine vorzeitige Entlassung aus der Haft bei Freiheitsstrafen bis 24 Monate möglich. Gängige Zeitpunkte sind hierbei entweder bei Halbstrafe oder dem Zwei-Drittel-Zeitpunkt. Zuvor findet eine Anhörung beim Richter statt, der anschließend darüber entscheidet. Halbstrafe bedeutet nach Verbüßen der Hälfte der Strafe. Zwei-Drittel-Zeitpunkt bedeutet nach Verbüßen von zwei Drittel der Strafe. Als Beispiel: Jemand erhält eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Die Halbstrafe ist nach 1,5 Jahren erreicht, der Zwei-Drittel-Zeitpunkt nach zwei Jahren. (1)
*Die Häufigkeit des Freikaufs von Häftlingen in Deutschland ist nicht sehr hoch, aber es kommt immer wieder vor, insbesondere bei Geldstrafen, die nicht beglichen werden können (2). In den letzten Jahren hat es einen Trend gegeben, dass immer häufiger Häftlinge aus der Haft entlassen werden aufgrund Initiativen von gemeinnützigen Organisationen oder Privatpersonen, die Geld sammeln, um die Geldstrafen von Menschen zu bezahlen, die sich diese nicht leisten können, um so zu verhindern, dass sie aus Armut ins Gefängnis oder dort länger bleiben müssen. Die Mittel dazu werden also von externen Quellen bereitgestellt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen