netzwerkB
Solidarität mit den Opfern in Osnabrück - der Gesetzgeber muss seiner Verantwortung endlich gerecht werden
Ein Mann wurde als Junge am Collegium Josephinum in Osnabrück im Alter von elf Jahren von vier Ordensbrüdern der römisch-katholischen Kirche sexuell systematisch und schwer missbraucht. Das ist 54 Jahre her. All die Jahrzehnte seines folgenden Lebens hat er gelitten und geschwiegen. Er steht erst heute, 2013, mit 66 Jahren vor dem Landgericht Bonn. Sein Fall ist nicht der einzige. Erst nach langer Zeit fanden einige Opfer die Kraft, eine Selbsthilfegruppe zu gründen.
http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/429947/sexueller-missbrauch-osnabrucker-verklagt-orden
Bis heute ist dieses Collegium auffällig geblieben, etwa mit "Zäpfchenpraktiken" bei Jugendlichen.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/collegium-josephinum-umstrittener-priester-erstellt-konzept-gegen-sexuellen-missbrauch-a-831214.html
netzwerkB erklärt sich mit den Opfern am Collegium Josephinum in Osnabrück solidarisch. Hier ist nicht nur die Rechtsprechung, sondern auch der Gesetzgeber gefragt. Pädosexuelle Täter verharmlosen die Folgen. Sie berufen sich auf ihrer Vorbilder in der Antike. So dauern diese Verbrechen schon tausende von Jahren. Das Recht auf eine gesunde Entwicklung und auf eine physische, psychische und soziale Gesundheit der Betroffenen wird gebrochen. Gewalt, die einem zugefügt wird, schmerzt ein Leben lang. Insbesondere dann, wenn man ein Kind oder ein Jugendlicher war. In diesem Alter entwickelt sich das eigene Weltbild. Dieses ganze Weltbild zerbricht reichlich und es niemals mehr ganz zu heilen. Bis heute bleibt in der Medizin und in der Gesellschaft die Komplexe Postraumatische Belastungsstörung (K-PTBS) weitgehend verdrängt. Betroffene und Angehörige bleiben mit ihren Problemen allein. Notwendigerweise bedürfen die Menschen auch nach mehreren Lebensjahrzehnten immer noch der Anerkennung, der Hilfe für ihre gesundheitlichen Probleme und der Wiedergutmachung der erlittenen Schäden durch sexuelle und sonstige interpersonelle Gewalt. Wir benötigen einen Rechtsstaat und eine Solidargemeinschaft. Den Bedürfnissen nach Hilfe in der Not, nach medizinischer Unterstützung, Anerkennung der Verbrechen und angemessener Entschädigung für erlittene Schäden an der Gesundheit wird dieser Staat nicht gerecht. Die Gesetze müssen nach diesen Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtet werden. netzwerkB fordert: Die Verjährungsfristen für interpersonelle Gewalt sind im Zivilrecht und im Strafrecht daher ganz aufzuheben. Insbesondere sind auch die Rechte der Opfer bei der Aufklärung zu stärken. Dazu zählen die Einsichtsrechte in die Akten. netzwerkB fordert die römisch-katholische Kirche auf, endlich ihre Archive zu öffnen und eine Aufklärung zu ermöglichen. Die Kirchen dürfen nicht länger ausserhalb des Rechtsstaat stehen. netzwerkB fordert die Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung für Träger der Kinder- und Jugendarbeit, damit die betreuten Kinder und Jugendlichen im Falle von an ihnen begangener Gewalt im Zuständigkeitsbereich der Träger ausreichend abgesichert sind. Der Kinderschutz muss in Deutschland für Organisationen als gemeinnütziger Zweck in der Abgabenordnung anerkannt werden.
http://dejure.org/gesetze/AO/52.html
Solidarität mit den Opfern in Osnabrück - der Gesetzgeber muss seiner Verantwortung endlich gerecht werden
Ein Mann wurde als Junge am Collegium Josephinum in Osnabrück im Alter von elf Jahren von vier Ordensbrüdern der römisch-katholischen Kirche sexuell systematisch und schwer missbraucht. Das ist 54 Jahre her. All die Jahrzehnte seines folgenden Lebens hat er gelitten und geschwiegen. Er steht erst heute, 2013, mit 66 Jahren vor dem Landgericht Bonn. Sein Fall ist nicht der einzige. Erst nach langer Zeit fanden einige Opfer die Kraft, eine Selbsthilfegruppe zu gründen.
http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/429947/sexueller-missbrauch-osnabrucker-verklagt-orden
Bis heute ist dieses Collegium auffällig geblieben, etwa mit "Zäpfchenpraktiken" bei Jugendlichen.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/collegium-josephinum-umstrittener-priester-erstellt-konzept-gegen-sexuellen-missbrauch-a-831214.html
netzwerkB erklärt sich mit den Opfern am Collegium Josephinum in Osnabrück solidarisch. Hier ist nicht nur die Rechtsprechung, sondern auch der Gesetzgeber gefragt. Pädosexuelle Täter verharmlosen die Folgen. Sie berufen sich auf ihrer Vorbilder in der Antike. So dauern diese Verbrechen schon tausende von Jahren. Das Recht auf eine gesunde Entwicklung und auf eine physische, psychische und soziale Gesundheit der Betroffenen wird gebrochen. Gewalt, die einem zugefügt wird, schmerzt ein Leben lang. Insbesondere dann, wenn man ein Kind oder ein Jugendlicher war. In diesem Alter entwickelt sich das eigene Weltbild. Dieses ganze Weltbild zerbricht reichlich und es niemals mehr ganz zu heilen. Bis heute bleibt in der Medizin und in der Gesellschaft die Komplexe Postraumatische Belastungsstörung (K-PTBS) weitgehend verdrängt. Betroffene und Angehörige bleiben mit ihren Problemen allein. Notwendigerweise bedürfen die Menschen auch nach mehreren Lebensjahrzehnten immer noch der Anerkennung, der Hilfe für ihre gesundheitlichen Probleme und der Wiedergutmachung der erlittenen Schäden durch sexuelle und sonstige interpersonelle Gewalt. Wir benötigen einen Rechtsstaat und eine Solidargemeinschaft. Den Bedürfnissen nach Hilfe in der Not, nach medizinischer Unterstützung, Anerkennung der Verbrechen und angemessener Entschädigung für erlittene Schäden an der Gesundheit wird dieser Staat nicht gerecht. Die Gesetze müssen nach diesen Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtet werden. netzwerkB fordert: Die Verjährungsfristen für interpersonelle Gewalt sind im Zivilrecht und im Strafrecht daher ganz aufzuheben. Insbesondere sind auch die Rechte der Opfer bei der Aufklärung zu stärken. Dazu zählen die Einsichtsrechte in die Akten. netzwerkB fordert die römisch-katholische Kirche auf, endlich ihre Archive zu öffnen und eine Aufklärung zu ermöglichen. Die Kirchen dürfen nicht länger ausserhalb des Rechtsstaat stehen. netzwerkB fordert die Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung für Träger der Kinder- und Jugendarbeit, damit die betreuten Kinder und Jugendlichen im Falle von an ihnen begangener Gewalt im Zuständigkeitsbereich der Träger ausreichend abgesichert sind. Der Kinderschutz muss in Deutschland für Organisationen als gemeinnütziger Zweck in der Abgabenordnung anerkannt werden.
http://dejure.org/gesetze/AO/52.html