Mit dem Titel „Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ (18/8210) hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts dem Bundestag überstellt. Am Donnerstag, den 28.04.2016 war ein Plenumstermin.
Die Bundesregierung will die als „bisher unzureichend“ charakterisierte Rechtslage ändern und damit zugleich dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011 gerecht werden.
Demnach soll ein neugefasster Paragraf 179 des Strafgesetzbuches mit „Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände“ überschrieben werden.
Insgesamt ist der Rahmen der vorgesehenen Gesetzgebung für netzwerkB nicht
zufriedenstellend.
Es fehlen:
- die Anzeigepflicht für Zeugen, Vorgesetzte usw., die von solchen Taten
wissen (schon unter Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgeschlagen)
- die Meldepflicht im Bereich des Gesundheitswesens gegenüber den
Krankenkassen (in der letzten Legislaturperiode zu Unrecht abgeschafft)
- eine rückwirkende Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen
auf 30 Jahre, die das Zivilrecht sehr wohl zulässt
- eine generelle Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen für
Delikte, welche lebenslange Gesundheitsschäden zur Folge haben - die
Schweiz ist hier vorangegangen
- eine geschlechtsunabhängige Gesetzesänderung - eine Gesetzgebung "nur
für Frauen“ wäre ungerecht, denn auch ein Mann sollte „Nein“ sagen dürfen.
Zudem müssen endlich angemessene Entschädigungszahlungen in Deutschland
festgelegt werden, welche den erlittenen Schäden tatsächlich entsprechen.
Die heute üblichen Sätze sind derart gering, dass sogar schon ein Gericht
in Wuppertal äußerte, dass es sich wegen der üblichen Sätze bei solchen
Delikten schäme.
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
presse [at] netzwerkb.org
www.netzwerkB.org
Die Bundesregierung will die als „bisher unzureichend“ charakterisierte Rechtslage ändern und damit zugleich dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011 gerecht werden.
Demnach soll ein neugefasster Paragraf 179 des Strafgesetzbuches mit „Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände“ überschrieben werden.
Insgesamt ist der Rahmen der vorgesehenen Gesetzgebung für netzwerkB nicht
zufriedenstellend.
Es fehlen:
- die Anzeigepflicht für Zeugen, Vorgesetzte usw., die von solchen Taten
wissen (schon unter Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgeschlagen)
- die Meldepflicht im Bereich des Gesundheitswesens gegenüber den
Krankenkassen (in der letzten Legislaturperiode zu Unrecht abgeschafft)
- eine rückwirkende Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen
auf 30 Jahre, die das Zivilrecht sehr wohl zulässt
- eine generelle Aufhebung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen für
Delikte, welche lebenslange Gesundheitsschäden zur Folge haben - die
Schweiz ist hier vorangegangen
- eine geschlechtsunabhängige Gesetzesänderung - eine Gesetzgebung "nur
für Frauen“ wäre ungerecht, denn auch ein Mann sollte „Nein“ sagen dürfen.
Zudem müssen endlich angemessene Entschädigungszahlungen in Deutschland
festgelegt werden, welche den erlittenen Schäden tatsächlich entsprechen.
Die heute üblichen Sätze sind derart gering, dass sogar schon ein Gericht
in Wuppertal äußerte, dass es sich wegen der üblichen Sätze bei solchen
Delikten schäme.
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