(SV)
VdK kritisiert Pläne zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung
Der Sozialverband VdK lehnt die geplante Finanzierungsreform der gesetzlichen Krankenversicherung als unzureichend ab. „An der grundsätzlichen Schieflage der Lastenverteilung wird sich damit nichts ändern“, kritisiert VdK-Präsidentin Ulrike Mascher. „Mit dem Einfrieren des Arbeitgeberanteils werden Kostensteigerungen im Gesundheitsbereich, die schon für 2015 absehbar sind, einseitig den Arbeitnehmern und Rentnern durch Zusatzbeiträge aufgebürdet.“ Geplant ist eine Absenkung des Beitragssatzes von 15,5 auf 14,6 Prozent, zunächst paritätisch auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf je 7,3 Prozent verteilt. Der Sozialverband VdK geht davon aus, dass die damit fehlenden 11 Milliarden Euro sofort als prozentualer Zusatzbeitrag bei den Arbeitnehmern und Rentnern anfallen werden.
„Schon heute sind viele Menschen mit Zuzahlungen, Aufzahlungen und Aufwendungen für Leistungen, die aus dem Leistungskatalog der Kassen gefallen sind, überproportional belastet. Auch wenn die Zusatzbeiträge jetzt keine Kopfpauschale sein sollen und damit etwas sozialer verteilt werden, ändert das nichts daran, dass die Belastung der Versicherten schon heute groß genug ist“, so Mascher zu den bekannt gewordenen Plänen. Zusatzbeiträge belasten das Budget einkommensschwächerer Menschen, Älterer und chronisch Kranker deshalb in besonderem Maße. „Hier erwarten wir wenigstens, dass durch eine Überforderungsklausel der ungehemmte Beitragsanstieg für Arbeitnehmer begrenzt wird.“
Grundsätzlich plädiert der Sozialverband VdK für eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung: „Gesundheitsversorgung von Alten, chronisch Kranken und armen Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich auch die Arbeitgeber und Gutverdienende beteiligen müssen“, betont die VdK-Präsidentin. Zudem seien viele Krankheiten nachweislich verursacht durch schlechte Arbeitsbedingungen, Stress und Überlastung am Arbeitsplatz: „Die Arbeitgeber dürfen nicht aus der Verantwortung genommen. Deshalb dürfen die Arbeitgeber bei der Finanzierung der steigenden Gesundheitskosten auch in Zukunft nicht außen vor bleiben.“
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