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Samstag, 14. April 2012

Vererben wie im 19. Jahrhundert? Rheinland-Pfalz und die Hofabgabeklausel

Familienbetrieb vor 1914
(SV) In Rheinland-Pfalz gilt noch eine Regelung, die Landwirte mehr als vor den Kopf stößt: Ohne Nachfolger keine Rente! 


Die Regelung stammt aus dem Jahr 1957. Sie besagt, dass hauptberufliche Landwirte nur dann ihre Altersrente von durchschnittlich 400 Euro mit 65 Jahren bekommen, wenn sie ihren Hof und ihre Flächen an einen Nachfolger übergeben, verkauft oder verpachtet haben. Wer keinen Nachfolger hat, bekommt keine Rente. 

Die Rente sollte, so die Idee damals, eine Art Taschengeld für die alten Bauern sein, die bei ihren Kindern auf dem Hof leben und dort versorgt werden. Die Regelung ist allerdings sozial ziemlich ungerecht, denn der Seniorbauer hat ja nur eine Rente, die sogar noch unter der durchschnittlichen Vollrente für Frauen liegt, die ebenfalls schon zu gering ausfällt. Und das, obwohl die Bauern jahrzehntelang ihre Beiträge in die landwirtschaftliche Alterskasse eingezahlt haben. 



Rückzugsgebiete der Landwirtschaft in D

Diese exotische Regelung findet man in keiner anderen Berufsgruppe und wirkt diskriminierend. Natürlich hören Rentenbezieher auch auf zu arbeiten, sie werden aber nicht zur testamentarischen Vererbung an Kinder oder Bezugsberechtigte gezwungen! Steillagenwinzer an der Mosel sind wohl sehr stark betroffen, weil sie Probleme haben, einen Nachfolger zu finden und damit Rente zu kommen. Die durchschnittliche Einkommenlage der Kleinbauern ist ja bekannt.

Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau und das Bundeslandwirtschaftsministerium halten die Maßnahme jedoch immer noch für legitim, da sie die Alten zum Rücktritt zwinge und jungen Landwirten ermögliche, frühzeitig in Betriebe zu investieren.

Die wenigsten denken an die Lage der kleinen Landwirte
 
Kann dieses Rentensystem den Bauern nicht ermöglichen, so einzuzahlen, dass sie eine anständige Rente beziehen und auch selbstständig bleiben können? Nicht jeder Alte will den Jungen reinreden, sie dirigieren. Aber vielleicht in seinem Betrieb mithelfen. Die wenigsten Landwirte wollen bei Kinder-/Nachfolgermangel einen Nachfolger mit 65 bestimmen, um dann eventuell leer auszugehen für die nächsten 20 Jahre, in denen sie auf Minijob- bzw. HartzIV-Niveau gesetzt werden  ... Die Alternative für die Senioren ist, zum Weiterzumachen 
gezwungen zu sein, denn sie erhalten aus ihren Renteneinzahlungen bis zur Eigentumsaufgabe nichts! Und aktiviert man Realitätsszenarien - Krankheit eines Partners, der Kinder, der Senioren, Brand, Armut, mangelhafte Absicherung - ist klar, dass das Rentensystem eine Bestrafung ist. Nicht wenige bäuerliche Familien sind bei Notfällen, Unglücken, Verlusten von Familienmitgliedern ruiniert, weil sie zu wenig für ihren Betrieb bekommen, wenn sie einen Käufer oder Pächter finden, ihr Zuhause weg ist und die Rente nicht ausreicht.

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