Montag, 22. Juni 2015

Strahlenopfer der Bundeswehr ohne Entschädigungsanspruch?

Bundeswehr will Opfer abwimmeln

Das Bayerische Landessozialgericht kritisiert den Umgang der Bundeswehr mit Strahlenopfern harsch

MÜNCHEN (mwo). Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München wirft der Bundeswehr vor, durch "nachweislich falsche" und teils "groteske" Behauptungen Entschädigungsforderungen möglicher früherer Strahlungsopfer abwehren zu wollen.
Mit einem aktuell veröffentlichten Urteil hat das LSG das Nierenkarzinom eines früheren Radarmechanikers als Wehrdienstschädigung anerkannt.
Der Mechaniker war während seiner Tätigkeit Röntgenstrahlen und radioaktiver Leuchtfarbe ausgesetzt. Nach den Feststellungen des LSG wurden dabei bis Ende 1975 kaum Schutzvorkehrungen getroffen.
2002 erkrankte er an einem Nierenkarzinom. Seinen Antrag auf "Feststellung von Schädigungsfolgen" - also quasi als Berufskrankheit für Soldaten - lehnte der Bund ab.

Donnerstag, 18. Juni 2015

Wenn nicht einmal die Behindertengleichstellung im Berufsleben erreicht wird, was soll dann eine Bundesstelle für Barrierefreiheit?

(SV)

Sozial- und Behindertenverbände, darunter der Sozialverband VdK Deutschland, fordern die Bundesregierung auf, im Zuge der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes endlich eine unabhängige Fachstelle für Barrierefreiheit zu schaffen und dauerhaft zu finanzieren. 

Wichtiger wäre die gesetzliche Verankerung und Verpflichtung, Barrierefreiheit stärker, nachhaltiger, nachvollziehbar, erkennbar und bundesweit gleich durchzuführen. Es ist nur in einem langfristigen Zeit- und Finanzierungsrahmen möglich, überall gleiche Standards zu erreichen. Wie viele deutsche Bahnhöfe entsprechen in keinster Weise  den Forderungen der Barrierefreiheit, Büros, Straßen, Haltestellen, Theater undundund ...

„Ziel einer solchen Fachstelle soll es sein, die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes voranzutreiben und Menschen mit Behinderung und deren Interessenvertretungen bei ihren Initiativen für mehr Barrierefreiheit zu unterstützen. Barrierefreiheit ist Voraussetzung einer inklusiven Gesellschaft. Ihre Umsetzung ist durch die Behindertenrechtskonvention geboten. Deshalb dürfen wir auf eine dauerhafte Adresse für Barrierefreiheit nicht verzichten“, so Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland und Mitglied im Sprecherrat des Deutschen Behindertenrats. Wie wäre es, wenn die Verbände Beauftragte subventioniert beschäftigen würden?



Informationen zum Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit unter www.barrierefreiheit.de

Sonntag, 14. Juni 2015

Hartz IV als (Über)lebensmodell

(welt) Hartz IV als (Über)lebensmodell: Fast drei Millionen Menschen leben mit Hartz IV in einer Art Dauerzustand. Nach neuen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit waren Ende 2014 rund 2,79 Millionen Hartz-IV-Empfänger schon vier Jahre oder länger auf die staatliche Unterstützung angewiesen. Das waren rund 46 Prozent aller Hartz-IV-Empfänger. 64 Prozent aller rund 6 Mio Empfänger bekamen länger als zwei Jahre Hartz IV.

Dabei war die Grundsicherung ursprünglich einmal als vorübergehende Hilfe in einer Notlage gedacht. Ziel der Hartz-Reform war es, die Arbeitslosen schnell wieder in einen Job zu vermitteln. Tatsächlich lebt aber fast jeder zweite Empfänger dauerhaft von Hartz IV.

Nach Einschätzung von Arbeitsmarktexperten ist es umso schwieriger, Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, je länger die Erwerbslosigkeit dauert. Auf eine Verweildauer von weniger als einem Jahr kamen lediglich 22,4 Prozent der Arbeitslosen. Die Zahlen haben sich damit zum Vorjahr kaum verändert.


Mehr darüber

Freitag, 12. Juni 2015

Neues zu TTIP

(SV)

Stop TTIP sammelt zwei Millionen Unterschriften

Die Initiative Stop TTIP fordert ein Ende der Verhandlungen über das Freihandelsabkommen. Zwei Millionen Unterschriften gibt es schon. Und es sollen noch mehr werden.

Mittwoch, 10. Juni 2015

Pressespiegel zu Bürgerinitiativen 08.06.2015

(SV)

Bürgerinitiative: Stop TTIP sammelt zwei Millionen Unterschriften
ZEIT ONLINE
Zwei Tage vor der Verabschiedung einer Resolution zum Freihandelsabkommen TTIP im EU-Parlament kann die Bürgerinitiative Stop TTIP die ...
Antrag in Leverkusen - Bürgerinitiative „Stop Ttip LEV“ kritisiert Freihandelsabkommen - Kölner Stadt-Anzeiger
Stop TTIP: Bürgerinitiative sammelt zwei Millionen Unterschriften - STERN
Zwei Millionen für »Stop TTIP« - neues deutschland

Hamannplatz : Unterstützung für Bürgerinitiative
Westfälische Nachrichten
Die Bundestagsabgeordnete und OB-Kandidatin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, besuchte dieBürgerinitiative Hamannplatz-Coerde, um sich über ...

Bürgerinitiative gegen Windkraft in Elvert : „Wir tragen nicht dick auf“
Westfälische Nachrichten
Die Bürgerinitiative (BI) hatte die Fraktionen im Vorfeld zu Gesprächen eingeladen und über ihre Standpunkte informiert. Sind Sie der Auffassung, ..


Kommentar zum Mieten-Volksentscheid in Berlin - Was keineBürgerinitiative kann
Berliner Zeitung
In den Berliner Wahlämtern werden gerade die Unterschriften ausgezählt, die die Mieten- Bürgerinitiative eingesammelt hat. Die notwendige Zahl von ...

Stadthalle: Linke unterstützt Bürgerinitiative
inSüdthüringen.de
Im Vorfeld der Einwohnerversammlung der Stadt Bad Liebenstein am Montag, 8. Juni, ruft dieBürgerinitiative (BI) „Stadthalle als Verwaltungs- und ...

Bürgerinitiative will Daten einklagen
Oberhessische Presse
Die Bürgerinitiative (BI) „Rettet den Wollenberg“ macht Ernst. Sie will die Stadtwerke Marburg auf Herausgabe von Untersuchungsergebnissen über ...

Bürgerinitiative will gegen RP klagen
mittelhessen.de
WEILMÜNSTER-MÖTTAU Die Bürgerinitiative "Regionalverband Taunus Windkraft mit Vernunft" will rechtlich gegen das Regierungspräsidium ...

Bürgerinitiative "Domblick" in Allstedt - Keine Reaktion vom Stadtrat
Mitteldeutsche Zeitung
Die Bürgerinitiative „Domblick“ ist enttäuscht. Trotz breiter Unterstützung gegen ein geplantes Mietshaus vor dem Wigbertiturm (genannt „Dom“) kann ...

Meßstetten: Großgefängnis: Bürgerinitiative verdeutlicht bei Aktion Ausmaß
Schwarzwälder Bote
Meßstetten - Die Botschaft ist eindeutig und auf dem Plakat zu lesen, das die Verantwortlichen der Bürgerinitiative "für ein lebenswertes Meßstetten ...
Mauer in der Landschaft - Südwest Presse

Bürgerinitiative sucht Alternative fürs Bösenseller Bad: : „Rettungsring“ rudert weiter
Westfälische Nachrichten
Nach dem endgültigen Aus für das Lehrschwimmbecken an der Bösenseller Turnhalle sucht die Bürgerinitiative „Rettungsring“ nun nach einer ...

Montag, 8. Juni 2015

Thema "Rente im Eimer, Pflegekosten zu hoch!"

(SV)

In der Pflege drohen Horrorszenarien


Zum Ende des Jahrzehnts werden mehr als drei Millionen Menschen in Deutschland im Alter auf Hilfe anderer angewiesen sein. Ihnen droht ein unwürdiges Leben, wenn Änderungen in der Pflege ausbleiben. 

Ein Kommentar von Günther M. Wiedemann, Kölner Stadt-Anzeiger

Neue Petition von Amnesty International: Massenüberwachung stoppen! Jetzt!

(c) Dirk Ingo Franke            Wikipedia Commons License


Amnesty international macht darauf aufmerksam, dass die laufenden Abhöraktionen USA und Großbritannien, in denen die beiden seit Jahren die Internet- und Telefonkommunikation von Hunderten Millionen Menschen in aller Welt  überwachen, nicht den Menschenrechtserklärungen entsprechen.  

Seit vielen Jahren tauschen beide Länder Informationen und Daten ihrer Geheimdienste mit Australien, Kanada und Neuseeland aus. Diese Kooperation nennt sich „Five Eyes“-Allianz. Vielleicht kennen die „Fünf Augen“-Staaten auch Ihre Geheimnisse.

Vor zwei Jahren enthüllte die britische Zeitung „The Guardian“ die globale Massenüberwachung durch westliche Geheimdienste. Grundlage waren Dokumente der US-amerikanischen „National Security Agency“ (NSA), die der Whistleblower Edward Snowden an die Journalistinnen und Journalisten übergeben hatte. Sie bestätigten, was viele bereits befürchteten: Dass Staaten inzwischen millionenfach private Kommunikation mitschneiden, sammeln und auswerten.

Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantiert das Recht auf Privatsphäre. Doch das anlasslose Ausspähen, Sammeln und Speichern von E-Mails, Telefonaten, SMS und Chats verletzt dieses Recht millionenfach. Eine geschützte Privatsphäre ist auch Grundlage für die Ausübung weiterer Rechte. Wer Angst hat, überwacht zu werden, sagt zum Beispiel weniger frei seine Meinung.

Edward Snowden fragte kürzlich: „Wollen wir in einer Gesellschaft leben, in der wir total nackt vor der Regierung dastehen, sie für uns aber vollkommen im Dunkeln bleibt?“

Amnesty International fordert: Menschen dürfen nur überwacht werden, wenn es einen Verdacht gegen sie gibt und die Überwachung notwendig, verhältnismäßig, gezielt und von einem Richter angeordnet ist.  
Fordern Sie die „Five Eyes“-Staaten auf, anlasslose Massenüberwachung sofort zu stoppen! Unterzeichnen Sie hier: http://www.amnesty.de/five-eyes


Samstag, 6. Juni 2015

Brandenburg: Rostschlamm im See

(SV)

Bürgerinitiative will Altdöberner See schützen
- Tausende Unterschriften gegen Rostschlamm im See

70.000 Tonnen giftiger Schlamm werden jedes Jahr aus Brandenburger Tagebauten gespült. Wohin damit? Auf den Deponien gibt es nicht genug Platz, deshalb soll der Rostschlamm unter anderem in den Altdöberner Sees gepumpt werden. Eine Bürgerinitiative hält das für ökologischen Irrsinn - und sammelte mehr als 5.000 Unterschriften.


http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2015/05/buergerinitiative-altdoeberner-see-uebergibt-unterschriften-gegen-rostschlamm.html

Jugendliche mit entsprechender Autoritätshörigkeit und Gewaltneigung strömen zum IS

(SV)

Codename «Taskforce Terrorist Travellers»: So will der Bund Dschihad-Reisende stoppen
Codename: «Taskforce Terrorist Travellers». Deren Ziel ist klar: Die Verhinderung von Terrorakten in der Schweiz und die Bekämpfung des «Exports» ...

Mittwoch, 3. Juni 2015

Religiöse Diskriminierung und Blasphemie-Gesetz in Ägypten - Atheismus de facto verboten

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) fordert Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, bei dem für den 3. und 4. Juni geplanten Besuch des ägyptischen Staatsoberhauptes Feldmarschall Abdel Fattah al-Sisi in Berlin besonderes Augenmerk auf das Thema Religionsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit zu legen. 

Vor allem Kopten, christliche Konvertiten und Atheisten sowie die nach wie vor verbotenen Bahá’í leiden unter religiöser Diskriminierung. Das Gesetz gegen „Missachtung der Religion“ (Blasphemie-Gesetz), das vor allem der Unterdrückung nicht-muslimischer Ägypter dient, muss abgeschafft werden, fordert IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin.

Nur ein Beispiel für den willkürlichen Einsatz des Blasphemie-Gesetzes ist der Fall von Karem Saber. Der Menschenrechtsaktivist, Anwalt und Schriftsteller ist am 12. April 2011 wegen „Missachtung der Religion“ in seiner 2010 erschienenen Sammlung von elf Kurzgeschichten „Ayn Allah“ („Wo ist Gott?“) angeklagt worden. Saber kritisiert in seinem Werk Menschenrechtsverletzungen durch die Anwendung traditioneller, islamischer Werte der ägyptischen Gesellschaft. Nach Angaben der IGFM wurde er am 7. Mai 2013 in Abwesenheit zu einer fünfjährigen Haftstrafe und einer Geldstrafe von 1.000 ägyptischen Pfund verurteilt. Das entspricht rund 125 Euro, etwa ein bis zwei mittleren Monatseinkommen. Am 11. März 2014 bestätigte das Strafgericht von Beni Suef das Urteil. Sein Anwalt ging in Berufung, bis auf weiteres ist Saber auf freiem Fuß.



Familien der betroffenen Ägypter aus ihren Dörfern vertrieben
Das Blasphemie-Gesetz führt dazu, dass sich manche muslimischen Anwohner selbst als Richter fühlen und Angehörige der Angeklagten zwingen, ihre Dörfer zu verlassen, so Medhat Klada, Executive Director der European Union of Coptic Organisations for Human Rights in Genf. Kürzlich sei die Familie des 19-jährigen Kopten Gamal Abdu Massoud, der wegen der Veröffentlichung von Cartoons auf Facebook am 4. April 2012 zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde, aus dem Dorf Manqabad in der südägyptischen Provinz Assiut vertrieben worden, so Klada gegenüber der IGFM.

Hintergrund
Das Gesetz gegen „Missachtung der Religion“, auch „Blasphemie-Gesetz“ genannt, wurde 1982 in das ägyptische Strafgesetzbuch aufgenommen. Es wird eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren und/oder eine Geldstrafe von 500 bis 1.000 ägyptischen Pfund (rund 62 bis 125 Euro) für jeden festgesetzt, „der die Religion dazu benutzt, mündlich, schriftlich oder auf andere Art und Weise extremistisches Gedankengut zu verbreiten, mit dem Ziel, Aufruhr und Zwiespalt zu stiften, die himmlischen Religionen oder eine ihrer zugehörigen Religionsgemeinschaften zu missachten und abzuwerten oder die nationale Einheit und den sozialen Frieden zu gefährden.“

Die IGFM weist darauf hin, dass im Gesetz ausdrücklich nur die „himmlischen“ Religionen geschützt werden. Gemeint sind damit Islam, Christentum und Judentum. Religionslosigkeit und alle anderen Religionen sind in Ägypten de facto verboten.


Weitere Informationen zur Menschenrechtslage in Ägypten unter:
www.menschenrechte.de/aegypten




Besuch von Abdel Fattah al-Sisi: militärische Ehren für ägyptischen Diktator


Der ägyptische Präsident Abdel Fattah al-Sisi beginnt heute einen zweitägigen offiziellen Besuch in Deutschland. Zum Auftakt wird der Ex-General vom Bundespräsident im Park von Schloss Bellevue mit militärischen Ehren begrüßt, obwohl Massenhinrichtungen von Mursi-Anhängern oder Oppositionellen sowie Menschenrechtsverletzungen seit Monaten das Land erschüttern. Später trifft er mit Bundeskanzlerin Angela Merkel zusammen.


In einem offenen Brief fordern Amnesty International, Human Rights Watch und andere Menschenrechtsorganisationen die Bundesregierung dazu auf, sich bei dem Besuch des ägyptischen Präsidenten Abdel Fattah al-Sisi für ein Ende der Menschenrechtsverletzungen einzusetzen.
"Unter der Regierung von Präsident Abdel Fattah al-Sisi erlebt Ägypten eine der schwersten Menschenrechtskrisen in der modernen Geschichte des Landes," erklärt Selmin Çalışkan, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland. "Die Bundeskanzlerin und alle Minister und Politiker müssen ein Ende der Repressionen gegen Oppositionelle, friedliche Aktivisten und Journalisten fordern. Schwere Menschenrechtsverletzungen müssen unabhängig und transparent aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden."
"Durch jahrelange Straffreiheit haben ägyptische Sicherheitskräfte faktisch grünes Licht für Folter und Misshandlung," erklärt Çalışkan. "Die Haftbedingungen in den völlig überfüllten Gefängnissen und Polizeistationen sind katastrophal und haben tödliche Konsequenzen. Mindestens 124 Häftlinge sind seit August 2013 gestorben, weil sie in Polizeigewahrsam gefoltert und misshandelt wurden oder man ihnen die medizinische Behandlung verweigerte."
Seit der Amtsenthebung des ehemaligen Präsidenten Mohammed Mursi im Juli 2013 wurden bis Mai 2014 nach Angaben ägyptischer Menschenrechtsorganisationen mehr als 41.000 Menschen festgenommen, angeklagt oder verurteilt. In Gerichtsverfahren gegen Mitglieder und Unterstützer der Muslimbruderschaft wurde in mehr als 742 Fällen die Todesstrafe verhängt. Mursi selbst wurde vor wenigen Wochen auch zum Tode verurteilt. 

"Die Massenverfahren gegen Oppositionelle sind grob unfair und das Vorgehen der Justiz selektiv. Präsident al-Sisi ist für diese Repressionen mitverantwortlich und kann sich nicht hinter der angeblichen Unabhängigkeit der ägyptischen Gerichte verstecken," kritisiert Çalışkan. "Die ägyptische Justiz ist zu einem Instrument für die Unterdrückung der Opposition und der freien Presse geworden." Mindestens 20 Journalisten sind gegenwärtig im Gefängnis, weil sie in ihrer Berichterstattung die Regierung kritisiert oder Menschenrechtsverletzungen aufgedeckt haben.
Amnesty International fordert die Bundesregierung auf, auch weiterhin keine Genehmigungen für den Export von Rüstungsgütern zu erteilen, die für die interne Repression eingesetzt werden können. "Solange das Töten von hunderten Protestierenden durch Polizei und Armee nicht transparent und unparteiisch untersucht und die Verantwortlichen zu Rechenschaft gezogen werden, dürfen keine Rüstungstransfers in diesem Bereich stattfinden," fordert Çalışkan. 

Dienstag, 2. Juni 2015

Demonstration gegen TTIP und CETA in München zum G7-Gipfel

Am 04.06.2015, beginnt in München das große G7-Treffen, bei dem Angela Merkel die G7-Staatschefs zum Gipfel im Schloss Elmau empfängt – und „deutliche Fortschritte“ für die Handelsabkommen erzielen will. Campact, der BUND, Oxfam, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und die Naturfreunde Deutschlands laden zu einer Demonstration in München ein.

Los geht es am Donnerstag, um 14 Uhr, am Stachus in München, nahe dem Hauptbahnhof. 


Nein,
leider nicht...


Campact will ganz vorne auf der Demo dabei sein – zusammen mit ihrem großen, grünen Monsanto-Monster, das Gen-Mais päppelt und Bienen mit Pestiziden besprüht. Viele Menschen werden mit Schildern deutlich machen: Wer TTIP sät, wird Gentechnik ernten. Denn die Lobby der Agrarkonzerne setzt darauf, dass durch TTIP bisher verbotene Pestizide auf den EU-Markt kommen und Lebensmittel mit Gentechnik nicht gekennzeichnet werden. Erst vergangene Woche offenbarten geleakte Dokumente:

Schon 2013 hat die EU ein Verbot gefährlicher Pestizide auf Eis gelegt, weil die Konzernlobby mit Konsequenzen für die TTIP-Verhandlungen drohte.
Das Beispiel zeigt: Mit TTIP und CETA wollen die Monsantos, BASFs, Bayers und Exxons dieser Welt die Hoheit darüber gewinnen, wer die Regeln setzt. Per völkerrechtlichem Vertrag würde eine globale Wirtschaftselite mehr Einfluss und Macht erhalten, während unsere Parlamente entmündigt werden. Mit dieser Demonstration verteidigen wir daher unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat. Angela Merkel und die anderen Regierungschefs sollen merken: Gegen den Willen der Bürger/innen sind die Konzernabkommen nicht durchsetzbar!

Prägen Sie das vielfältige und friedliche Bild des Protests gegen TTIP und CETA mit.

Sonntag, 31. Mai 2015

Warum Menschen fliehen müssen: I R A K

IRAK
KÖNIGREICH KURDISTAN











(SV) Die folgenden Darstellungen für das Jahr 2014 und teilweise rückblickend folgen den Angaben der privaten HUMAN RIGHTS WATCH-Organisation mit SItz in New York, die 1998 in Europa und Zentralasien als HELSINKI-WATCH begann.

Zusammenfassung
Die Menschenrechtssituation im Irak verschlechterte sich demzufolge 2014 durch unzählige Selbstmordanschläge, Autobomben und Morde. Sie wurden häufiger und tödlicher, mehr als 12.000 Menschen wurden getötet und mehr als 22.000 zwischen Januar und Dezember verletzt. Die Angriffe der Regierungstruppen auf weitgehend friedliche Demonstrationen am 20. Dezember 2013 trugen dazu bei, den bewaffneten Konflikt in der Provinz Anbar zwischen Anwohnern, irakischen Sicherheitskräften und mehreren bewaffneten Gruppen wieder aufleben zu lassen. Die Kämpfe, die wahllose Angriffe von Regierungstruppen auf zivile Gebiete beinhalteten, lösten die Flucht von fast 500.000 Menschen aus.

Der Konflikt breitete sich im Norden durch die Terrorarmee des IS, Islamischer Staat, international als ISIS bekannt, auf Mosul aus, der zweitgrößten Stadt des Irak. Auf das Konto der Gruppierung gehen zahlreiche Gräueltaten im Irak, einschließlich der laufenden Autobomben- und Selbstmordanschläge in zivilen Gebieten. Hinrichtungen, Folter in der Haft, Diskriminierung von Frauen, Zwangsehen, sexuelle Übergriffe und Sklaverei einiger Yezidi-Frauen und -Mädchen, Zerstörung von religiösem Eigentum, Morde und Entführungen von Angehörigen religiöser und ethnischer Minderheiten - Shia und Yeziden - in der Provinz Ninive.

Sicherheitskräfte der Regierung und regierungsnahe Milizen zeichneten verantwortlich für durchgeführte Angriffe auf Zivilisten in sunnitischen und gemischt sunnitisch-schiitischen Gebieten, einschließlich Entführungen und Hinrichtungen, ferner für willkürliche Verhaftungen, Verschwindenlassen und Folter.

Im April, in der Spitze bis zu den Parlamentswahlen, haben Behörden Medienstationen geschlossen. Kritik an der Regierung sind nach den erlassenen Normen-"Leitlinien" für Journalisten ebenso verboten wie ungünstige Darstellungen von Aktionen der Regierungstruppen und Sicherheitskräfte.

Die Wahlen am 30. April waren größtenteils friedlich, aber durch Unregelmäßigkeiten, einschließlich Belästigung und Bestechung von Wählern getrübt. Die Rechtsstaat-Koalition unter Ministerpräsident Nuri al-Maliki hat die Mehrheit erreicht, aber Hayder al-Abadi von der Premierminister-Partei, ersetzte am 9. September 2014 Maliki als Premierminister. Dies muss als Folge der abnehmenden Unterstützung für Maliki in der Zeit nach dem Verlust von Mosul an die IS gesehen werden. Abadi bildete noch am selben Tag eine Regierung, war aber nicht imstande, Konsens in die Parteien zu bringen, um über die Ernennung von Innen- und Verteidigungsminister abzustimmen.

Am 14. September forderte Abadi Luftwaffenangriffe auch auf zivile Gebiete, wenn die Kämpfer des IS sich dort aufhielten. Er forderte auch die Luftangriffe auf Falludscha und im Nordirak dagegen bis zum Ende des Jahres einzustellen. Am 7. September hatte US-Präsident Barack Obama US-Luftangriffe auf die IS auf Ersuchen der irakischen Regierung genehmigt. Bis Ende Dezember hatte die USA über 160 Luftangriffe im ganzen Land durchgeführt.
Nach Angaben des obersten UN-Kommissars für Flüchtlinge wurden bis zum September 2014 mehr als 900.000 Iraker durch die landesweiten Konflikte vertrieben.


Zivilisten im Kreuzfeuer der Gegner
Regierungstruppen als auch bewaffnete Gruppen griffen gezielt oder wahllos Zivilisten an. Wahlloser Luft- und Artilleriebeschuss durch Regierungskräfte zwischen Februar und Dezember tötete zahlreiche Zivilisten. In Anbar wurde wiederholt das Fallujah General Hospital mit Mörser und Granaten beschossen.
Seit Anfang Mai warfen die Regierungstruppen Fassbomben auf Wohngebiete von Falludscha und Umgebung, was zivile Opfer und Tausende von Flüchtlinge zur Folge hatte. 17 Luftangriffe in der ersten Hälfte des Juli, sechs davon mit Fassbomben, töteten mindestens 75 Menschen.



Bombenangriffe auf Zivilisten


Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte und regierungsunterstützte Milizen
Im März forderte Ministerpräsident al-Maliki von seinen Sicherheitsberatern eine neue Sicherheitstruppe, bestehend aus drei Milizen: Asa'ib, Kita'ib Hisbollah und die Badr-Brigaden. Diese Milizen entführten und ermordeten nach ihrer Zusammenstellung sunnitische Zivilisten in den gesamten Provinzen von Bagdad, Diyala und Hilla.
Nach Zeugenaussagen und medizinischen wie Regierungsquellen kam es zwischen dem 1. Juni und 9. Juli 2014 zur Tötung von 61 sunnitischen Männern, und zwischen März und April zur Tötung von mindestens 48 sunnitischen Männer in den Dörfern und Städten des sog. "Bagdad-Gürtels". Dutzende von Bewohnern aus fünf Städten im Baghdad-Gürtel sagten, dass die Sicherheitskräfte neben den von der Regierung unterstützten Milizen ihre Städte angriffen,  Bewohner entführten und töteten und ihre Häuser, Vieh und Getreide in Brand setzten.
Ein Überlebender eines Angriffs auf eine sunnitische Moschee in der östlichen Provinz Diyala im August berichtete, dass während des Freitagsgebets Mitglieder der Asa'ib Ahl al-Haqq in die Moschee eingedrungen seien, den Imam erschossen, und dann das Feuer auf die anderen Männer in der Moschee eröffneten. Sie töteten mindestens 70 Personen. Drei weitere Einwohner berichteten, dass Asa'ib Ahl al-Haqq ihren Verwandten entführt und getötet hätten.
Irakische Sicherheitskräfte und assoziierte Milizen waren für die gesetzeswidrige Hinrichtung von mindestens 255 Gefangenen in sechs irakischen Städten und Gemeinden im Juni verantwortlich. Die große Mehrheit der Sicherheitskräfte und Milizen sind Schiiten, während die ermordeten Häftlinge Sunniten waren. Mindestens acht der Getöteten waren unter 18 Jahren.


Übergriffe bewaffneter Gruppen
In der nordirakischen Stadt Mosul begann der IS am 10. Juni zu töten, zu entführen und die 
IS / ISIS
Zivilbevölkerung zu bedrohen, vor allem religiöse und ethnische Minderheiten. Berichten zufolge tötete die Terroreinheit mindestens 40 schiitische Turkmenen, darunter auch Kinder, und verhinderte die Rückkehr von Kurden, Yeziden und Christen zu ihren Regierungsarbeitsplätzen. Laut Shabak- und schiitischen turkmenischen Führern tötete die IS sieben Shabak und mindestens vier der Turkmenen, die sie gefangen genommen hatten.
Der IS richtete eine große Zahl von gefangenen schiitischen Sicherheitsbeamten hin. Der größte gemeldete Vorfall umfasst mehr als tausend festgenommene Soldaten in der Nähe von Tikrit, von denen kurzerhand mindestens 800 hingerichtet wurden.
Andere sunnitische bewaffnete Anti-Regierungsgruppen einschließlich der Baathisten, die Naqshabandi-Armee der Islamischen Armee, Jeish al-Mujahideen und Gruppen von Community-basierten Kämpfern zeigten ebenfalls Übergriffe gegen Zivilisten. Manchmal kämpfen sie für den IS und manchmal gegen ihn. Im Februar wurden Kämpfer aus dem Militärrat, einer Gruppe von lokalen militärischen Führern, gefangengenommen und hingerichtet. In Ramadi waren es 17 SWAT-Mitglieder.




Der IS exekutierte am 10.06.2014 rund 600 männliche Insassen eines Gefängnisses 
außerhalb von Mosul. Die meisten waren Schiiten..



Versammlungsfreiheit
Am 30. Dezember 2013 griffen die Sicherheitskräfte Demonstranten auf einem öffentlichen Platz in Ramadi an. Dort versammeln sich seit einem Jahr an jedem Freitag Sunniten, um auf wahrgenommene Diskriminierungen bzw. Übergriffe seitens der Regierung gegen die sunnitische Bevölkerung aufmerksam zu machen. Der Angriff hinterließ 17 Tote und fachte erneute Konflikte in der Provinz Anbar an. Die Armee schloss die wichtigsten östlichen, nördlichen und südlichen Checkpoints bei Falludscha und anderswo in Anbar und weigerte sich, Menschen, Medizin oder Essen passieren zu lassen.
Die Regierung versäumte es auch, einen Angriff in 2013 auf eine Demonstration in Hawija zu untersuchen, in dem Soldaten, Bundespolizei und SWAT-Kräfte auf eine Menschenmenge von etwa 1.000 Demonstranten feuerten, dabei mehr als 50 töteten.


Meinungs- und Pressefreiheit
Das Komitee zum Schutz von Journalisten nannte den Irak die "schlechteste Nation" in ihrem 2014-Index, der auch ungelöste Morde an Journalisten auflistet, und stellte fest, dass ein Wiederaufflammen der bewaffneten Gruppenkämpfe zu mehr Tötungen von Journalisten führte.
Die irakische Regierung verbot am 18. Juni allen Medien "im Krieg gegen den Terror" die Veröffentlichung von Material, das gegen die Sicherheitskräfte ausgelegt werden kann, und verlangte, dass Medien sich wiederholt am Tag den positiven Leistungen der Streitkräfte für die Sicherheit widmen und die Heldentaten der Sicherheitskräfte loben sollten.
Am 21. Juni warnte dieselbe Kommission davor, dass einem Medienunternehmen, das sich wiederholt kritisch über die Regierung äußerte, augenblicklich die Veröffentlichungs-/Senderechte entzogen würde. Am 24. Juni verweigerte ein ägyptischer Rundfunksender zwei in Privatbesitz befindlichen irakischen Fernsehsendern mit Sitz in Kairo den Zugang zum wichtigsten Satellitensystem Ägyptens, nachdem er Beschwerden aus Bagdad über den Inhalt der Radiosendungen erhalten hatte. Laut einem Mitarbeiter einer der Kanäle, Al-Baghdadiyya, kamen zuvor, am 20. Juni, 16 Polizisten ins Bagdader Büro des Senders und schlugen zwei Wächter krankenhausreif. Außerdem beschlagnahmten sie einige Geräte der Rundfunkstation.
Am 13. Juni blockierte die zentrale und die kurdischen Regionalregierungen Social-Media-Plattformen wie Facebook, Twitter, Skype und YouTube, und  versuchte an einigen Stellen, das Internet vollständig zu blockieren. Die Regierung hob das Verbot zeitweise für den Rest des Jahres auf.


Frauen- und Mädchenrechte
Am 6. Februar wies Human Rights Watch in einem Bericht nach, dass Behörden unrechtmäßig einsperren und  Frauen Folter und Misshandlungen, einschließlich sexuellem Missbrauch ausgesetzt seien. Die irakische Justiz stützt sich häufig auf erzwungene Geständnisse, und die Gerichtsverfahren entsprechen bei weitem nicht den internationalen Standards.
Die Behörden hatten viele Frauen vor Monaten oder sogar Jahren festgenommen, bevor sie einem Richter vorgeführt wurden. Frauen wurden häufig mit ihren kleinen Kindern, denen der Zugang zu Bildung und angemessener Gesundheitsversorgung vorenthalten blieb, festgenommen. Die Regierung hatte die Missbrauchsvorwürfe nie untersucht.
Am 25. Februar verabschiedete der Ministerrat des Irak einen Entwurf zu einem Gesetz, das vom Parlament zuvor wegen der diskriminierenden Gesetzgebung nicht bejaht wurde. Er sieht vor, die Rechte der Frauen in Erbschaftsangelegenheiten und Eltern- sowie anderen Rechten nach der Scheidung einzuschränken, und erleichtert es Männern, mehrere Frauen zu nehmen und Mädchen ab neun Jahren zu heiraten.
Viele irakische Frauen, die ihre Ehemänner in der Folge von bewaffneten Konflikten, allgemeiner Gewalt und Vertreibung verloren, sind anfällig für Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Prostitution. Das Parlament verabschiedete ein Gesetz gegen Menschenhandel im April 2012, aber Behörden haben wenig getan, es durchzusetzen.
Nach der Übernahme von Mosul entführte der IS Hunderte von Yezidi-Frauen und -Kindern und zwang einige junge Frauen und Mädchen, IS-Mitglieder zu heiraten. Der IS trennte systematisch unverheiratete Frauen und Mädchen im Alter ab 12 von erwachsenen und verheirateten Frauen. Einige Frauen und Mädchen waren Gegenstand sexueller Gewalt und Sklaverei. Im Oktober bestätigte der IS, dass sie Frauen versklaven wollen, und rechtfertigte dies religiös.


Flüchtlinge und Vertreibung
Laut dem Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, habe der Irak weiterhin eine große Anzahl von syrischen Flüchtlingen, etwa 500.000 seit 2011, aufgenommen als auch die zurückkehrenden  irakischen Flüchtlinge aus Syrien. Der Konflikt in Anbar betraf etwa 500.000 flüchtende Iraker. Die irakische Regierung hinderte Bewohner in vielen Teilen der Provinz Anbar daran ihre Heimat zu verlassen, obwohl dort Kämpfe stattfanden, und behinderte sie dabei, humanitäre Hilfe wahrzunehmen.
Die Gesamtzahl der Vertriebenen im Irak überstieg 1,9 Mio. In Hausbesetzersiedlungen wohnen viele ohne Zugang zu sauberem Wasser, Strom und Kanalisation. Die Regierung hat keine Maßnahmen zur Rückkehr in ihre Häuser angekündigt.


Internationale Unterstützung
Trotz reichlicher Beweise dafür, dass die irakischen Sicherheitskräfte systematisch Häftlinge wahllos misshandelten und missbrauchten, zivile Gebiete und Bevölkerung in dem eskalierenden Konflikt mit dem IS und anderen bewaffnete Gruppen angriffen, setzte die US-Regierung ihre Waffenlieferungen durch zwei weitere fort. Enthalten waren Hellfire-Raketen, nachdem Ministerpräsident al-Maliki Washington im Dezember 2013 besuchte.
Am 7. August autorisierte Präsident Obama Militärschläge auf IS-Truppen im Irak. Nach Angaben des US Department of Defense, führten die US-Streitkräfte ab dem 20. September mehr als 160 Schläge in der Nähe von Erbil, Amerli, Sindschar, des Mosul-Damms und Haditha durch. 
Frankreich, Jordanien und die Vereinigten Arabischen Emirate führten im September ebenfalls Luftangriffe durch, angeblich gegen IS-Ziele.
US-Beauftragte haben nicht genug auf die irakische Regierung eingewirkt, Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte und regierungstreue Milizen zu verhindern, und haben militärische Unterstützung für den Irak zu wenig von Menschenrechtsreformen und dem gültigen US-Recht abhängig gemacht.
Am 1. September forderte der UN-Menschenrechtsrat, dass das Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte einen Untersuchungsausschuss zu Menschenrechtsverletzungen des IS und seiner Kämpfer einsetzen sollte. Der Antrag des Rates enthielt allerdings keine Forderungen zur Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen durch Regierungstruppen oder deren verbündeten Milizen.

Mittwoch, 27. Mai 2015

Amnesty international: Meinungsfreiheit für Saudi-Arabien! Freilassung für Raif Badawi und andere politische Gefangene




Jeder Mensch sollte das Recht haben, seine Religion frei zu wählen und auszuüben. Dieser Meinung ist auch der saudi-arabische Blogger Raif Badawi. Weil er sich für ein liberales und offenes Saudi-Arabien stark macht, wurde gegen ihn ein drakonisches Urteil verhängt: 10 Jahre Haft, 1.000 Stockhiebe, eine Geldstrafe von umgerechnet 195.000 Euro und ein Medien- und Reiseverbot nach seiner Haftentlassung. Am 9. Januar 2015 wurde der junge Blogger öffentlich mit den ersten 50 Stockhieben bestraft.

Diese grausame Prügelstrafe löste weltweit Entsetzen aus. Hunderttausende Menschen haben sich seither bei Mahnwachen und Unterschriftaktionen solidarisch mit ihm und seiner Familie gezeigt. Ensaf Haidar, die Frau von Raif Badawi, die mit ihren drei Kindern nach Kanada geflohen ist, hat am 22.Mai mit AMNESTY INTERNATIONAL in Berlin vor der saudischen Botschaft protestiert.

Mit im Gepäck hatten sie mehr als 97.900 Unterschriften für Raif Badawi, die in den letzten Monaten online und auf der Straße allein in Deutschland gesammelt wurden. 


Die klare Botschaft: Meinungsfreiheit ist kein Verbrechen, Raif Badawi muss freigelassen werden!

Die weltweiten Proteste haben dazu beigetragen, dass Raif Badawi seit Anfang Januar keine weiteren Stockhiebe mehr erhalten hat. Aber solange das Urteil nicht aufgehoben ist, kann er jeder Zeit erneut gefoltert werden. Raif Badawi ist nicht der einzige friedliche Aktivist, der in Saudi-Arabien seiner Freiheit beraubt wurde.

Seit Jahren gehen die Sicherheitskräfte und die Justiz erbarmungslos gegen kritische Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten vor, die sich für Reformen aussprechen. So wurde Waleed Abu al-Khair, der Rechtsbeistand von Badawi, zu 15 Jahren Haft verurteilt. Sein Vergehen: Er hatte 2008 die Menschenrechtsorganisation "Monitor of Human Rights in Saudi Arabia" gegründet.

Setzen Sie die Verantwortlichen in Saudi-Arabien weiter unter Druck! Fordern Sie zusammen mit Amnesty international in einer neuen, bereits gestarteten Petition die Freilassung von Raif Badawi, Waleed Abu al-Khair sowie aller anderen gewaltlosen politischen Gefangenen in Saudi-Arabien. 




Der Aufruf richtet sich auch gegen die weit verbreitete Anwendung von Folter in saudi-arabischen Gefängnissen. Stock- und Peitschenhiebe sind gängige Praxis – obwohl das Land die Anti-Folterkonvention der Vereinten Nationen unterzeichnet hat.

Machen Sie sich für die Abschaffung von Folter und Körperstrafen in Saudi-Arabien stark. Fordern Sie den König durch Ihre Unterschrift dazu auf, das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit zu respektieren. 

Dienstag, 19. Mai 2015

netzwerkB: Satirischer Ehrenpreis für den Kinderschutzbund oder Der verschwundene Ordner

(c) Stefan Roth / roth-cartoons.de
Cartoon im Netz

(netzwerkB) Der Verein "Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt", kurz netzwerkB, vergibt heuer einen Preis mit stehender Ovation für "herausragende" Leistungen im Kinderschutz.

Als erster Preisträger wird der Vorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, mit dem Ehrenpreis ‘Der goldene Aschenstreuer’ ausgezeichnet.

Nachdem 2013 einige Medien über mögliche pädokriminelle Netzwerke im Deutschen Kinderschutzbund berichteten und noch berichten, beauftragte Heinz Hilgers regelrecht getrieben vom Hang zur Wahrheit das Göttinger Institut für Demokratieforschung mit der historischen Aufarbeitung dieses unglaublichen und paradoxen Sachverhaltes im Deutschen Kinderschutzbund.

Erstaunlich, dass auf dem Weg zur Wahrheitsfindung unter anderem ein Ordner des Arbeitskreises "humane Sexualität (mit Schwerpunkten wie Straffreiheit von Sex zwischen Erwachsenen und Kindern)" wie durch Schurken-, pardon ... Zauberhand verschwunden war und blieb.

Ohne die Akten zur Sache, war die Aktenlage schwierig zu versachlichen, was den Wissenschaftlern einiges Kopfzerbrechen bereitete, Zitat: "Schmerzlich ist hier vor allem, dass ein Ordner zur Arbeitsgemeinschaft Humane Sexualität (AHS) in der Geschäftsstelle gefehlt hat, obwohl dieser laut Bestandsübersicht vorhanden ist, und dass dessen Verbleib sich auch abschließend nicht klären ließ, wie auch der Verbleib der Unterlagen zum Ausschuss Gewalt gegen Kinder, die von größtem Wert gewesen wären.“ Zitatende.
Quelle: Seite 3 DKSB


Quelle: Endbericht
(http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2015/05/DKSB_Endbericht-1.pdf)

Böse Zungen behaupten, hier gehe es ja zu wie beim Verfassungsschutz! Wir jedoch sind guten Glaubens an das Gute im Menschen und sind sicher, dass dieser Ordner existent und sicher verwahrt ist. Vielleicht war es einfach nur nicht der passende Moment. So blieb es, wie erwartet, bei einem quellenarmen guten gefälligen Gefälligkeitsgutachten.

Auch im andauernden Kampf um die Aufhebung der Verjährungsfristen hat Heinz Hilgers unschätzbare Dienste geleistet - den pädokriminellen Straftätern. Wir werden Herrn Heinz Hilgers auch noch in dieser Hinsicht zur Auszeichnung mit der "Goldenen Bremsbacke" vorschlagen. Doch jetzt freuen wir uns erst mal mit ihm.

Wollen wir hoffen, dass wenigstens er (also der Aschenstreuer ...) keiner Verjährungsfrist ausgesetzt ist und Straftäter um Straftäter überdauert.

Wir gratulieren!

Sonntag, 10. Mai 2015

Die Klage von abgeordnetenwatch gegen den Bundestag wegen Verletzung der Informationspflicht und zur Vermeidúng von Korruption - Gerichtsverhandlung 01

Das Parlamentwatch-/abgeordnetenwatch.de-Team um Gregor Hackmack und Boris Hekele geht jetzt in ihrer Klage gegen den Bundestag in die entscheidende Phase: Am 18. Juni muss sich die Bundestagsverwaltung vor Gericht zu den geheimen Hausausweisen für Lobbyisten erklären. Den Termin für die mündliche Verhandlung hat die zuständige Richterin gerade mitgeteilt. 

Ausriss KlageschriftZur Erinnerung: Hunderte Lobbyisten gehen im Bundestag unerkannt ein und aus, allein CDU/CSU und SPD haben im Geheimverfahren knapp 1.000 Lobbyisten einen Hausausweis verschafft. Niemand weiß, wer diese Lobbyisten dafür bezahlt, dass sie Politik im Interesse von einigen Großkonzernen beeinflussen. Während uns Linke und Grüne die Namen ihrer Lobbykontakte freiwillig mitgeteilt haben, weigert sich die GroKo beharrlich. Damit will sich Parlamentwatch e.V. nicht abfinden und hat Klage eingereicht. 
Am 18. Juni, dem Tag der Gerichtsverhandlung, wird Parlamentwatch e.V. als Kläger gegen den Deutschen Bundestag ganz besonders in der Öffentlichkeit stehen. Die Entscheider freuen sich, weil so noch mehr Menschen von ihrer Arbeit erfahren. Sie wollen diesen Tag nutzen, um im Namen von aktuell 1.941 Förderinnen und Fördern von Parlamentwatch e.V. klar auszudrücken: "Lobbyismus im Geheimen gefährdet unsere Demokratie!" 

Die Arbeit kann jederzeit gefördert werden, der Verein bittet sogar sehr um eine regelmäßigen Spende, damit wir am Tag der Gerichtsverhandlung 2.000 Förderinnen und Förderer sind! Eine Förderung von abgeordnetenwatch.de ist schon ab 5 Euro im Monat möglich. 


Schauen Sie hier 

Spenden und Förderbeiträge für
abgeordnetenwatch.de sind steuerlich absetzbar


Die Gerichtsverhandlung am 18. Juni vor dem Berliner Verwaltungsgericht ist öffentlich (Kirchstraße 7, Berlin, Beginn 10 Uhr). Interessierte sind willkommen.

Donnerstag, 7. Mai 2015

Übergriffe gegen Flüchtlinge, erste Überblicke

Die Amadeu Antonio Stiftung und PRO ASYL legten Zahlen vor von Angriffen gegen Flüchtlingsunterkünfte. Nach ersten Querblicken auf andere Medien zeigt sich Unvollständigkeit. Allein in 2014 ließen sich 68 Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte feststellen, darunter 33 Brandstiftungen. Es wäre auch zu 55 tätlichen Übergriffen auf Menschen gekommen. Dies bedeutete eine Verdopplung gegenüber dem Vorjahr (2013: 58). 2012 wären es 24 gewesen.
Die Angriffe seien regional breit gestreut. Neben Berlin, Nordrhein-Westfalen und Sachsen als Spitzenreiter seien die meisten Bundesländer mehrfach vertreten. Nur das Saarland und Bremen hätten keine Vorfälle, was auf der Karte der Zeitung WELT anders aussieht.

Angriff auf Unterkunft: 68
Davon Brandanschlag (A): 33
Davon Sachbeschädigung (Stein-/Böllerwürfe, Randale) (S): 35

Tätlicher Übergriff/Körperverletzung von Flüchtlingen (K): 55

Flüchtlingsfeindliche Kundgebung/Demo (D): 253
Davon Anmelder (Doppelzählungen möglich):
NPD: 110
Bürgerinitiativen: 81
Weitere Parteien:
„Der III. Weg“: 4
„Die Rechte“: 2
„Pro“- Parteien: 21
Freie Kameradschaften: 5

(Quelle: Netz gegen Nazis)


Das Netz-gegen-Nazis.de veröffentlichte eine detaillierte, aber nicht vollständige Liste der Übergriffe in 2014 nach Bundesländern mit Beschreibungen aus der Presse: Chronik zu Angriffen und Hetze gegen Flüchtlinge 2014.
RP Online veröffentlichte eine reduzierte Chronik der ausländerfeindlichen Übergriffe in Ostdeutschland zwischen 2000 und 2007.


+++ SWR Report bietet eine 75 Fälle umfassende Chronik der Übergriffe auf Migranten und Flüchtlinge sowie deren Unterkünfte zwischen Oktober 2014 und Januar 2015.
+++ Die WELT bietet mit ihrer deutschlandweiten Karte der Gewalt und Proteste gegen Flüchtlinge seit Januar 2014 einen grafischen und sehr umfassenden Überblick über die Streuung der Vorfälle. 

Mittwoch, 6. Mai 2015

Brandstiftung gegen Flüchtlingsunterkunft in Limburgerhof bei Ludwigshafen am Rhein

Am 05.05. entstand ein Brand in einer noch leer stehenden Unterkunft für Flüchtlinge in Limburgerhof bei Ludwigshafen am Rhein. Der Brand wurde bewusst gelegt, und zwar wie mittlerweile klar ist unter Verwendung von Brandbeschleunigern. Ein davonfahrendes schwarzes Auto mit quietschenden Reifen wurde ebenfalls beobachtet. Der Brand in der noch nicht fertig gestellten Flüchtlingsunterkunft verursachte einen Schaden von ca. 25.000 €.
Im Oktober 2014 fand eine Demonstration gegen die Unterkunft statt.


2014 ereigneten sich laut Amadeu Antonio Stiftung und PRO ASYL in Rheinland-Pfalz  keine Übergriffe. Es wäre laut Netz-gegen-Nazis.de nur zu zwei rechtsradikalen Demonstrationen gekommen:


"03.01.2014 Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) (D)
Die Partei „Der III. Weg“ mobilisiert 60 Neonazis aus Ludwigshafen, der Vorderpfalz und Bayern zu einer Demonstration durch Ludwigshafen. Sie demonstrieren vor allem gegen die seit kurzem in der Bayreuther Straße untergebrachten Geflüchteten und skandieren „kriminelle Ausländer raus“. Die Partei hatte bereits zuvor mit Flugblättern, einer Kundgebung und einem Grillfest gegen die Unterkunft aufgewiegelt. Es versammeln sich 100 Gegendemonstrant/innen auf der Kundgebung des „Netzwerks gegen rechte Gewalt und Rassismus“. (Quelle: Rhein Neckar Fernsehen)"

"01.02.2014 Trier (Rheinland-Pfalz) (D)
Unter dem Motto „Nein zum Asylbetrug, deutsche Steuergelder für deutsche Aufgaben” veranstaltet die NPD drei Kundgebungen in Trier gegen die zwei Tage später eröffnende neue Außenstelle der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA). Auch direkt vor der Unterkunft treten die ca. 20 NPD-Anhänger mit Fackeln bestückt auf. Unter dem Motto „Refugees Welcome: Rassistischen Kampagnen gegen Flüchtlinge und Asylsuchende entgegentreten“ versammeln sich bis zu 180 Gegendemonstrant/innen, darunter auch Geflüchtete (SWR)."

Die WELT hatte da schon besser recherchiert. Sie kam auf insgesamt 8 Demonstrationen in 2014 und einen Übergriff mit Sachbeschädigung/Angriff. Im Januar 2015 kam es zu einer weiteren Demonstration. Die deutschlandweite Karte der Gewalt und Proteste gegen Flüchtlinge wird fortlaufend aktualisiert und zeigt für Rheinland-Pfalz diese Lage:

KAISERSLAUTERN:
01.05.2014 Demonstration
130 Personen demonstrieren: „Asylbetrüger rückführen! Menschenwürdiger Wohnraum für Deutsche, statt Asylvillen für Wirtschaftsflüchtlinge!“
22.05.2014 Demonstration
In der Nähe einer Unterkunft für Flüchtlinge findet unter der Beteiligung einiger NPD-Mitglieder eine „Anti-Asyl“ Kundgebung mit 30 Personen statt.

LIMBURGERHOF
30.10.2014 Demonstration
Das BKA bestätigt eine Kundgebung mit Bezug zum Thema „Asyl“ unter dem Motto Überfremdung stoppen – Nein zum Asylheim!“.

LUDWIGSHAFEN
03.01.2014 Demonstration
Die Partei „Der 3. Weg“ mobilisiert 60 Neonazis zu einer Demonstration durch Ludwigshafen. Sie skandieren „kriminelle Ausländer raus“. Die Partei hatte bereits zuvor mit Flugblättern, einer Kundgebung und einem Grillfest gegen die Flüchtlingsunterkunft aufgewiegelt.
18.12.2014 Demonstration
Die rechte Partei „Der dritte Weg“ führt einen Aufmarsch unter dem Motto „Asylmissbrauch und Überfremdung stoppen!“ durch.

WORMS
27.01.2015 Demonstration
Am 70. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz demonstriert die NPD gegen die Unterbringung von Flüchtlingen.

TRIER
01.02.2014 Demonstration
Unter dem Motto „Nein zum Asylbetrug, deutsche Steuergelder für deutsche Aufgaben” veranstaltet die NPD Kundgebungen gegen die zwei Tage später eröffnende Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende. 20 NPD-Anhänger treten mit Fackeln auf.
24.05.2014 Demonstration
Etwa 20 Personen versammelten sich in Trier zu einer Kundgebung unter dem Motto „Asylheime schließen – nicht Schulen! Volksküche statt Kunstatelier für Asylbewerber.“
19.12.2014 Demonstration
Aufmarsch von 16 NPD-Leuten vor einer Asylunterkunft.

KOBLENZ
17.08.2014 Sachbeschädigung
Das BKA bestätigt einen der folgenden Sachverhalte: Überfall, Anschlag, Sachbeschädigung oder tätlicher Angriff auf Unterkunft für Asylsuchende.

Montag, 4. Mai 2015

netzwerkB: Hoffentlich löst sich nicht nur die Odenwaldschule auf, sondern auch der Kinderschutzbund und das Amt des Bundesbeauftragten sexueller Missbrauch

Nach dem medialen Hochkochen des Missbrauchsskandals an der Odenwaldschule hat das Interesse von Eltern und Schülern rapide abgenommen. Nun droht laut einem Bericht des SPIEGEL die Insolvenz. 

netzwerkB begrüßt es sehr, wenn die Odenwaldschule Insolvenz anmeldet. Das verbleibende Vermögen könnte der Trägerverein dafür einsetzen, die Betroffenen von sexualisierter Gewalt angemessen zu entschädigen - es wäre ein würdevoller Akt der Versöhnung. 

Sex mit Kindern zu entkriminalisieren, dafür setzte sich in den 80er-Jahren auch der Kinderschutzbund ein. Sex mit Erwachsenen, so die Botschaft, mache Kinder stark fürs Leben. Erst als im Oktober 2013 die dunklen Machenschaften dieser angeblichen Kinderschützer ans Tageslicht kamen und die Verantwortlichen mit dem Rücken an der Wand standen, wurde eine Aufarbeitung angekündigt. 

netzwerkB: "Wir würden es begrüßen, wenn auch der Kinderschutzbund sich auflösen würde - mit der Pädophilen-Lobby muss endlich Schluss sein!" 

Aber daraus wird wohl nichts. Denn ein Bündnis von Ja-Sagern der selbsternannten Kinderschützer wird das wahrscheinlich verhindern und gemeinsam verkünden: Zukünftig wird alles besser! Eine Fachtagung des Deutschen Kinderschutzbundes (http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2015/04/20150223_Fachtagung_Flyer.pdf) am 14. und 15. Mai 2015 in Berlin wurde extra dafür einberufen. 

netzwerkB: "Aus unserer Sicht ist das Amt von Johannes-Wilhelm Rörig, 'Bundesbeauftragter sexueller Missbrauch', eine Sackgasse, die nur dazu dient, bestehende Strukturen zu schützen. Tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen werden so verhindert.

Ehemalige Vertreter der Pädophilen-Lobby sollten zukünftig mit Kindern nicht mehr arbeiten dürfen: Schließt die Pädophilen-Lobby Kinderschutzbund und Odenwaldschule!"

Mittwoch, 29. April 2015

Amnesty international: Folter in Usbekistan




In Usbekistan werden tagtäglich Menschen körperlich und seelisch gefoltert und in Todesangst versetzt. Sie erleiden unsägliche Qualen durch Schläge, simuliertes Ersticken, Vergewaltigungen, Schlafentzug oder Elektroschocks.

So erging es auch dem türkischen Geschäftsmann Vahit Güneş, der bei den usbekischen Behörden in Ungnade gefallen war und zehn Monate in einer Haftanstalt des usbekischen Geheimdienstes gefoltert wurde. Er berichtete Amnesty International:


Menschen wurden zum Verhör abgeholt und kamen nicht mehr zurück. Später hörten wir, dass sie unter der Folter gestorben waren. Einer meiner Mithäftlinge wurde zum Verhör abgeholt. Als er zurückkam, war er blutüberströmt, sein Arm war gebrochen, einer seiner Finger war gebrochen und seine Augen waren zugeschwollen. Als er in die Zelle zurückkehrte, konnte er nicht mehr laufen, weil auch sein Fuß gebrochen war. Jeder Tag verlief auf diese Weise, er wurde kontinuierlich gefoltert. Nachdem ich ihn das letzte Mal auf seinem Weg zum Verhör sah, ist er nicht mehr zurückgekehrt.“

Deutschland und die Europäische Union (EU) verschließen vor diesen schweren Menschenrechtsverletzungen seit Jahren bewusst die Augen. Diese Politik des Wegschauens ist beschämend und muss ein Ende haben!


Unterzeichnen Sie die AI-Online-Petition und fordern Sie Außenminister Steinmeier auf, sich entschieden gegen Folter in Usbekistan einzusetzen. Jetzt mitmachen: 

http://www.stopfolter.de

Ein vor kurzem veröffentlichter Amnesty-Bericht belegt detailliert, wie weit verbreitet Folter in dem zentralasiatischen Land ist: Die usbekischen Behörden foltern routinemäßig, um Geständnisse zu erzwingen, um Menschen in Angst und Schrecken zu versetzen, die Kritik an der Regierung üben, und um Geld zu erpressen.

Deutschland darf Wirtschaftsinteressen, geopolitische Überlegungen und die Zusammenarbeit mit der usbekischen Regierung in der Terrorismusbekämpfung nicht länger über die Menschenrechte stellen. Die Bundesregierung muss von den usbekischen Behörden bei jeder Gelegenheit und auf allen Ebenen ein Ende der Folter einfordern. Insbesondere dürfen erfolterte Geständnisse vor Gericht nicht mehr verwendet werden.