Posts mit dem Label sexueller Missbrauch werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label sexueller Missbrauch werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Samstag, 23. November 2013

Erneuter kirchlicher Missbrauchstatort erheblichen Ausmaßes in Osnabrück

netzwerkB

Solidarität mit den Opfern in Osnabrück - der Gesetzgeber muss seiner Verantwortung endlich gerecht werden 

Ein Mann wurde als Junge am Collegium Josephinum in Osnabrück im Alter von elf Jahren von vier Ordensbrüdern der römisch-katholischen Kirche sexuell systematisch und schwer missbraucht. Das ist 54 Jahre her. All die Jahrzehnte seines folgenden Lebens hat er gelitten und geschwiegen. Er steht erst heute, 2013, mit 66 Jahren vor dem Landgericht Bonn. Sein Fall ist nicht der einzige. Erst nach langer Zeit fanden einige Opfer die Kraft, eine Selbsthilfegruppe zu gründen. 
http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/429947/sexueller-missbrauch-osnabrucker-verklagt-orden 

 Bis heute ist dieses Collegium auffällig geblieben, etwa mit "Zäpfchenpraktiken" bei Jugendlichen.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/collegium-josephinum-umstrittener-priester-erstellt-konzept-gegen-sexuellen-missbrauch-a-831214.html

netzwerkB erklärt sich mit den Opfern am Collegium Josephinum in Osnabrück solidarisch. Hier ist nicht nur die Rechtsprechung, sondern auch der Gesetzgeber gefragt. Pädosexuelle Täter verharmlosen die Folgen. Sie berufen sich auf ihrer Vorbilder in der Antike. So dauern diese Verbrechen schon tausende von Jahren. Das Recht auf eine gesunde Entwicklung und auf eine physische, psychische und soziale Gesundheit der Betroffenen wird gebrochen. Gewalt, die einem zugefügt wird, schmerzt ein Leben lang. Insbesondere dann, wenn man ein Kind oder ein Jugendlicher war. In diesem Alter entwickelt sich das eigene Weltbild. Dieses ganze Weltbild zerbricht reichlich und es niemals mehr ganz zu heilen. Bis heute bleibt in der Medizin und in der Gesellschaft die Komplexe Postraumatische Belastungsstörung (K-PTBS) weitgehend verdrängt. Betroffene und Angehörige bleiben mit ihren Problemen allein. Notwendigerweise bedürfen die Menschen auch nach mehreren Lebensjahrzehnten immer noch der Anerkennung, der Hilfe für ihre gesundheitlichen Probleme und der Wiedergutmachung der erlittenen Schäden durch sexuelle und sonstige interpersonelle Gewalt. Wir benötigen einen Rechtsstaat und eine Solidargemeinschaft. Den Bedürfnissen nach Hilfe in der Not, nach medizinischer Unterstützung, Anerkennung der Verbrechen und angemessener Entschädigung für erlittene Schäden an der Gesundheit wird dieser Staat nicht gerecht. Die Gesetze müssen nach diesen Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtet werden. netzwerkB fordert: Die Verjährungsfristen für interpersonelle Gewalt sind im Zivilrecht und im Strafrecht daher ganz aufzuheben. Insbesondere sind auch die Rechte der Opfer bei der Aufklärung zu stärken. Dazu zählen die Einsichtsrechte in die Akten. netzwerkB fordert die römisch-katholische Kirche auf, endlich ihre Archive zu öffnen und eine Aufklärung zu ermöglichen. Die Kirchen dürfen nicht länger ausserhalb des Rechtsstaat stehen. netzwerkB fordert die Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung für Träger der Kinder- und Jugendarbeit, damit die betreuten Kinder und Jugendlichen im Falle von an ihnen begangener Gewalt im Zuständigkeitsbereich der Träger ausreichend abgesichert sind. Der Kinderschutz muss in Deutschland für Organisationen als gemeinnütziger Zweck in der Abgabenordnung anerkannt werden. 


 http://dejure.org/gesetze/AO/52.html

Freitag, 25. Januar 2013

Wöchentlicher Hungerstreiktag bei netzwerk B zur Erinnerung an unerledigte Aufgaben

(SV) netzwerkB teilt mit:


1000 Tage politisches Lügentheater - Rückblick 

"Die Priester und der Sex - Wie viel Wahrheit wagt die Kirche?"

"Sie denken vielleicht, wenn ein Pfarrer, ein Vikar oder ein Bischof von
einem Missbrauch erfährt, muss er sofort die Polizei einschalten. Stimmt
nicht! Die katholische Kirche prüft diesen Verdachtsfall von sexuellem
Missbrauch erst einmal selbst. Diese Überprüfung kann Monate dauern -
manchmal dauerte sie in der Vergangenheit sogar Jahre." (hart aber fair -
24. Februar 2010 http://youtu.be/IxpvLvG-MZg)

Norbert Denef wieder im HUNGERSTREIK - jeden Freitag

Warum HUNGERSTREIK-DEMO:

- Weil der Deutsche Bundestag das Thema sexualisierte Gewalt und andere
Formen von Gewalt seit drei Jahren aussitzt, anstatt konkrete
Entscheidungen zu treffen.

- Weil unsere Bundesregierung eine gerechtere Gesetzesreform, sowie die
Aufhebung der Verjährungsfristen verhindert.

- Weil der scheinheilige Runde Tisch dieser Bundesregierung nichts gebracht
hat.

- Weil de facto nichts passiert ist.

Wann: Jeden Freitag

Beginn: 4. Januar 2013

Ende: unbefristet

Versammlungsort: www.netzwerkb.org

Weitere Teilnehmer:
http://netzwerkb.org/2013/01/17/1000-tage-netzwerkb/

Mittwoch, 23. Januar 2013

Stark genutzte Hotline der katholischen Kirche

(SV)

8500 Anrufe bei der Opfer-Hotline

TRIER. Mitten in der neu entflammten Debatte um die Aufklärung sexuellen Missbrauchs in der Katholischen Kirche haben die deutschen Bischöfe Bilanz ihrer telefonischen Opfer-Hotline gezogen.
Knapp 8500 Gespräche seien zwischen 2010 und Ende 2012 unter der Sondernummer geführt worden, teilte die Deutsche Bischofskonferenz am Donnerstag in Trier mit.
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann kündigte an, die Aufklärung auch nach dem Ende des Telefon-Services fortsetzen zu wollen. "Wir wollen das Vertrauen nutzen, um mit allen Kräften heute und in Zukunft das Verbrechen sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu verhindern."
Die Bischöfe würden sich "weiterhin mit gleichbleibender Intensität und Konsequenz um eine gründliche und transparente Aufarbeitung bemühen". (dpa)

Dienstag, 8. Januar 2013

Keine Lösung in Sicht, Kirchenmauern hoch wie in Jericho


(SV) netzwerkB informiert:

Die Zusammenarbeit der Deutschen Bischofskonferenz als höchstes Gremium
der römisch katholischen Kirche in Deutschland und dem kriminologischen
Forschungsinstitut Niedersachsen, geleitet von dem ehemaligen
Landesjustizminister Prof. Dr. Christian Pfeiffer, ist gescheitert. 

Die Vereinbarte Untersuchung sämtlicher Personalakten zusammen mit
unabhängigen Experten die im Juni 2011 bundesweit angekündigt worden war,
wird nicht stattfinden, berichten uns verschiedene Quellen aus dem Umfeld
der Vertragspartner. Im kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen
selbst wurden zwei Mitarbeiter für die Studie bereits frei gesetzt.

Hierzu erklärt Norbert Denef im Namen des Netzwerks Betroffener von
sexualisierter Gewalt, kurz netzwerkB, (www.netzwerkb.org), der
Öffentlichkeit wie folgt:
Wir fühlen uns bestätigt. Was wir erleben entspricht auch unseren eigenen
Erfahrungen. Die Kirche ist noch nicht so weit sich zu öffnen. Sie ist
noch nicht fähig mit ihrer eigenen Verantwortung für die Opfer
sexualisierter Gewalt umzugehen. 

Wir erkennen, dass das Prinzip der freiwilligen Selbstverpflichtung hier
nicht greift. Das sehen wir deutlich an dem Vertrag, den die Deutsche
Bischofskonferenz als höchstes Organ der römisch katholischen Kirche in
Deutschland mit Herrn Prof. Dr. Pfeiffer, einem der renommiertesten
Kriminologen in Deutschland, geschlossen hat. Das war eine große Aktion
für die Presse, passiert ist danach nichts mehr. 

Auf freiwilliger Ebene kommt man wir hier nicht weiter! 
Freiwillige Selbstverpflichtungen machen keinen Sinn, wenn die
angesprochenen Institutionen es nicht wollen und nicht können. 

Wir kommen hier nur durch eine gesetzliche Reform weiter. Diese aber wird
es nicht geben, wenn die Politik aus Angst vor den Religionsgemeinschaften
und ähnlichen Institutionen einknickt, wie man es jüngst beim
Beschneidungsgesetz und beim „Runden Tisch gegen Kindesmissbrauch“
gesehen hat.

Wie könnte eine Gesetzesreform aussehen?

Wir brauchen eine Anzeige- und Meldepflicht, damit bei den jetzigen Opfern
interveniert wird wenn es bekannt ist. Vorgesetzte die ihre Mitarbeiter
decken und schützen, wie zuletzt in der Charité, müssen gesetzlich zur
Verantwortung gezogen werden können. 

Vorgesetzte müssen gesetzlich verpflichtet werden, auffällig gewordene
Täter in ihrem Betrieb anzuzeigen. Die Begutachtung, wo ein Täter noch
eingesetzt werden kann, muss in den Händen des Staates liegen. Die Kirche
darf sich nicht länger auf Kirchenrecht berufen. Es wird Zeit, dass auch
hier die Maßstäbe des Rechtsstaats greifen, wie überall auch.

Die von Politik und Kirche vereinbarten Entschädigungsbeträge, in Höhe
von durchschnittlich 3.000 Euro für die Therapiekosten, verstoßen gegen
die Menschenwürde. Eine zerstörte Kindheit, eine kaputte Jugend,
jahrzehntelange Einschränkungen auf Grund der gesundheitlichen Folgen, im
privaten und beruflichen Bereich, sind mit Entschädigungen unterhalb von
100.000 Euro nicht angemessen kompensiert. 

Weitere Informationen:

Deutsche Bischofskonferenz
Pressestelle
Kaiserstraße 161
53113 Bonn 
Telefon: +49 (0) 228 – 103-214
Fax: +49 (0) 228 – 103-254 
E-Mail: pressestelle@dbk.de 

Bischof Dr. Stephan Ackermann
Liebfrauenstraße 1
54290 Trier 
Telefon: +49 (0) 651 7105-0
Fax: +49 (0) 651 7105 497
E-Mail: bischofshof@bgv-trier.de

Prof. Dr. Christian Pfeiffer 
Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e.V.
Lützerodestraße 9
D-30161 Hannover
Tel.: +49(0)511-348 36-0
Fax: +49 (0)511-348 36-10
c.pfeiffer@kfn.uni-hannover.de
www.kfn.de

-
Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
presse@netzwerkb.org
www.netzwerkB.org
http://twitter.com/netzwerkb
-
netzwerkB-Fördermitglied werden – auch beitragsfrei!
http://netzwerkb.org/mitglied

Dienstag, 25. September 2012

Die SPD bringt Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch auf die Tagesordnung des Bundestags

(SV)

netzwerkB Pressemitteilung 24.09.2012 

Nach zwei Jahren Untätigkeit der SPD und der übrigen Parteien und einem
Runden Tisch von Politik und Institutionen, dessen Ergebnisse den Belangen
der Täter und deren Organisationen mehr entgegen kommt als den Interessen
der Opfer (z.B. bei Fragen wie Anzeigepflicht und Höhe der Entschädigung),
bringt die SPD das Thema Verjährungsfristen im zivilrechtlichen Bereich,
als auch im strafrechtlichen Bereich, bei sexuellem Missbrauch von Kindern
und minderjährigen Schutzbefohlen, auf die Tagesordnung des Deutschen
Bundestages

am Donnerstag den 27. September 2012.

Tagesordnung:
12.) Beratung Ber (6.A)
gemäß § 62 Abs.2 GO 
zum Entwurf SPD Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen
Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen
Schutzbefohlen 
- Drs 17/3646, 17/.... - 
http://dip.bundestag.de/btd/17/036/1703646.pdf
(TOP 12, 00:30 Stunden)

netzwerkB begrüßt diesen Schritt. 

Eine Reform der Verjährungsfristen würde nicht nur den älteren Opfern
helfen, die heute von Verjährung betroffen sind, sondern auch den aktuellen
Opfern, die jetzt gerade solche Verbrechen erleiden. 

Diese Problematik ist für die Opfer anderer Formen von Gewalt analog
übertragbar.
 
Weitere Reformen müssen die Melde- und Anzeigepflicht und die Höhe der
Entschädigungen betreffen.

Der Sprecher von netzwerkB, Norbert Denef, wird als Besucher an der
Plenarsitzung am Donnerstag den 27. September 2012 teilnehmen
(Tagesordungspunkt 12 wird ca. 18:15 bis 18:45 Uhr beraten). Norbert Denef
steht anschließend für Interviews zur Verfügung. Es wird um eine vorherige
Absprache gebeten.

Dienstag, 11. September 2012

Missbrauchsopfer verklagen Bischöfe als Strafvereitler

(SV)














 
 
"netzwerkB Pressemitteilung 10.09.2012 

Strafanzeige gegen zwei protestantische Bischöfe

Wie netzwerkB vorliegt, haben zwei Opfer von sexualisierter Gewalt
Strafanzeige gegen die ehemalige Bischöfin Frau Maria Jepsen, gegen den
ehemaligen Bischof Herrn Karl Ludwig Kohlwage, gegen die ehemalige Pröpstin
Heide Emse und gegen den ehemaligen Personalchef der Nordelbischen Kirche,
Detlev Nonne, Strafanzeige gestellt. Es geht um den Verdacht auf
Strafvereitelung.

Nach Behauptung von Zeugen war Bischöfin Maria Jepsen schon 1999 über
Missbrauchsvorfälle durch einen Pfarrer ihres Bistums informiert, sie
informierte jedoch die Staatsanwaltschaft und die Öffentlichkeit mehr als
zehn Jahre später, nachdem es aufgrund des Briefs eines Außenstehenden ab
März 2010 zu internen Ermittlungen gekommen war. So blieb der Beschuldigte
unter anderem weiter in einer Jugendstrafanstalt eingesetzt. Nach Berichten
der Opfer handele es sich um einen Serientäter, der mindestens drei
Jahrzehnte seine Verbrechen verübte. Der Täter, Dieter K. entging jeder
Verurteilung, weil die Fristen im Strafrecht abgelaufen sind.

netzwerkB unterstützt diese Strafanzeige durch die Opfer. Sexualisierte
Gewalt und andere Formen von Gewalt verletzen Opfer physisch und psychisch.
Das darf nicht länger bagatellisiert werden. Grundsätzlich ist bei
Vorwürfen dieser Art sofort zu reagieren und nicht erst viele Jahre später
oder gar nicht. Die Verdächtigten gehören aus der Arbeit mit Jugendlichen
und Schutzbefohlenen unmittelbar entfernt. Das Wohl und die Gesundheit der
Kinder und Jugendlichen darf nicht über die Interessen und die Sorge um das
Ansehen der Organisation gestellt werden. Die Täter müssen strafrechtlich
und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, damit die Opfer später
nicht als rechtlose Bittsteller dastehen.

netzwerkB fordert, dass die Anzeigepflicht für sexualisierte Gewalt, auch
für Geheimnisträger, gesetzlich verankert werden muss. Eine Kann-Regelung
ist nicht ausreichend, sondern nur verunsichernd für die Opfer.

Hierzu unsere Position:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/01/netzwerkB_Positionspapier_Bundeskinderschutzgesetz_20.01.2012.pdf

Für Verantwortungsträger, die trotz besseren Wissens potentielle
Serientäter weiter in den Dienst ihrer Einrichtungen schicken, muss gelten,
dass sie dafür auch als Mittäter in Verantwortung gezogen werden. Das muss
auch zivilrechtliche Ansprüche der Opfer wie Schmerzensgeld und
Schadensersatz auch gegenüber den Mitverantwortlichen umfassen.

Die Fristen hierfür müssen, um den Opfern wie in diesem vorliegenden Fall
helfen zu können, endlich grundlegend verändert und aufgehoben werden.

netzwerkB erklärt sich mit den Opfern in Ahrensburg und Umgebung für
solidarisch und hofft, dass ihnen endlich Gerechtigkeit widerfährt.

netzwerk fordert eine sorgfältige gerichtliche Klärung dieser Vorgänge,
über die in der Gesellschaft zu viele wissen und schweigen.

Weiterführend über die Vorfälle in Ahrensburg: DIE ZEIT vom 23. Juli 2010

http://www.zeit.de/2010/30/Evangelismus-Missbrauch-Kinder
                                                                           "

Donnerstag, 26. Juli 2012

Anfrage von netzwerkB beim Ministerpräsident Kurt Beck in Rheinland-Pfalz

(SV)


netzwerkB Pressemitteilung 22.07.2012

Justizministerium Rheinland-Pfalz: Kein erkennbares Interesse an einer
Veränderung der Verjährungsfristen

Das netzwerB-Mitglied Simone Ollhoff fragte am 9. Juni 2012 an Kurt Beck,
SPD, Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz, was er von einer
Änderung der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verjährungsfristen für
Sexualstraftaten halte. Am 11. Juli 2012 antwortete das
Landesjustizministerium in Becks Auftrage.

Das Ministerium antwortete, dass es im Bundestag zwei Gesetzesentwürfe
kenne, die beide nun nicht weiter vorankämen. Den nicht viel besseren
dritten Vorschlag der Grünen kannte man nicht. Das Ministerium räumte ein,
dass die Gesetzesentwürfe “nicht wieder aufgerufen” wurden.

Insbesondere teilte man mit “Eine Aufhebung der Verjährungsfristen für
Missbrauchsdelikte ist derzeit nicht in der Diskussion.” Der einstimmig
gefasste Beschluss des Bundesparteitages der SPD vom 6. Dezember 2011, das
kann man somit erkennen, ist im Bundestag also kein Thema mehr.

Weiter lesen unter:
http://netzwerkb.org/2012/07/22/justizministerium-rheinland-pfalz-kein-erkennbares-interesse-an-einer-veranderung-der-verjahrungsfristen/

Mittwoch, 25. Juli 2012

Ermittlungsverfahren gegen Norbert Dennef wegen der Berlin-Aktion

(SV)

Liebe Freundinnen und Freunde von netzwerkB,

am 22. Juli abends und 23. Juli morgens berichten der NDR
Schleswig-Holstein in den Nachrichten (Radio und Fernsehen) über ein
Ermittlungsverfahren gegen mich. Der Vorwurf der Polizei lautet Verstoß
gegen das Berliner Versammlungsgesetz.

http://netzwerkb.org/2012/07/22/ermittlungsverfahren-gegen-hungerstreiker/

http://netzwerkb.org/2012/07/22/polizei-hat-ermittlungsverfahren-gegen-norbert-denef-eingeleitet/

Donnerstag, 5. Juli 2012

Hungerstreik von Norbert Denef, Tag 27: avaaz.org schaltete sich ein

(SV) Eine Petition mit Unterstützung von avaaz.org wurde auf den Weg gebracht, keine Verjährungsfrist für Kindesmissbrauch.



Das könnte etwas Großes werden!

Foto s. unter: http://netzwerkb.org/2012/07/04/hungerstreik-tag-27/

Scharbeutz – Als am 29. Juni 2012 das Telefon klingelte und sich eine nette
Stimme am anderen Ende meldete und nachfragte, ob ich der im HUNGERSTREIK
sei, sagte ich ja, – aber warum wollen Sie das wissen?

Na ja, das ist ganz einfach, sagte die nette Stimme, wir finden Ihre Aktion
mit dem HUNGERSTREIK gut und würden Sie gern dabei unterstützen, Kinder vor
sexueller Gewalt zu schützen.

Wer ist wir, fragte ich nach und was könnt/wollt ihr tun?

Wir sind das größte und wirksamste Kampagnen-Netzwerk für Wandel weltweit
und ich bin der Christoph, von AVAAZ.org – Druck auf die Politik machen
wir, mit Unterschriftenaktionen, das ist unsere Stärke.

Warum Verjährungsfristen aufheben und warum dafür in den HUNGERSTREIK
treten, das wollte Christoph wissen und fragte viel nach. Danke für das
Telefonat, schrieb er mir später und  “Ich hab ein gutes Gefühl bei der
Sache – das könnte etwas Großes werden!”

Schnell waren die vielen Helfer im netzwerkB am Denken und Tun. Das
Erstellen einer Petition sollte schnell zu machen sein, schrieb Christoph
und es wäre genial, ihr könntet das gleich machen, dann können wir alles
weitere vorbereiten.

Jeder Tag und jede Stunde im HUNGERSTREIK zählt!

Am 2. Juli 2012 waren die Vorbereitungen abgeschlossen – letzte Rückfragen,
dann wollen wir live gehen, teilte uns Christoph mit:

Was genau fordert ihr?
Ein neues Gesetz, welches die Verjährungsfristen komplett aufhebt –
richtig?
Sollte sich die Petition nicht doch an unsere Justizministerin oder evtl.
den runden Tisch richten?
Petitionen an “den Bundestag” gibt es unzählige und oft fühlt sich dann
niemand dafür verantwortlich
Kannst du mir einen Link schicken zu den Statistiken, wie viele Menschen
betroffen sind, du sagtest etwas von 10 Millionen!
Dank der fleißigen Helfer im netzwerkB ging alles ganz schnell!

Am späten Nachmittag des 2. Juli 2012 war es so weit, der erste Testlauf
der Petition wurde gestartet.

Die ersten Unterzeichner und dann – alle 5 Sekunden eine neue Unterschrift.

Wenn man sich im HUNGERSTREIK befindet, tut jede Unterschrift verdammt gut!

DIESE PETITION JETZT UNTERZEICHNEN:
http://www.avaaz.org/de/petition/Eine_Reform_der_Gesetze/?cuHZmbb

Hoffnungsvolle Grüße

Norbert Denef

Donnerstag, 28. Juni 2012

Hungerstreik von Norbert Denef, NetzwerkB, Tag 20

(SV)

(Scharbeutz) – Heute ist Tag 20: So lange ist Norbert Denef (63) aus
Scharbeutz bereits im Hungerstreik. Seinem Ziel, eine Aufhebung der
Verjährung für Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu erreichen, ist
er kaum näher gekommen. Denef will weiter hungern. Wie lange, weiß er noch
nicht. „Das entscheidet er jeden Tag neu.“

Nachdem er nach den ersten Tagen einen absoluten Tiefpunkt erreicht hatte,
gehe es ihm jetzt vergleichsweise gut, sagt er. Bis auf den Schwindel, der
jetzt aufgetreten sei. „Der macht ihn gerade etwas nervös.“

Zusammen mit sechs anderen Hungerstreikenden aus Berlin und Österreich will
Denef erreichen, dass sexueller Missbrauch in Zukunft nicht mehr verjährt
(die Lübecker Nachrichten berichteten). Das gilt bisher nur für Mord.

Weiter lesen unter:
http://netzwerkb.org/2012/06/27/hungern-gegen-verja%cc%88hrung-geht-weiter/