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Donnerstag, 16. Februar 2012

Kritik am kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz

(SV) Die Konstruktion des jetzt gestarteten Kommunalen Entschuldungsfonds der Landesregierung Rheinland-Pfalz hat die Opposition massiv kritisiert. Die Städte, Gemeinden und Landkreise würden nur zum Teil entschuldet. Dies geschehe außerdem zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Darüber hinaus werde parallel zum Entschuldungsfonds ein neuer Schuldenberg aufwachsen, weil das Grundproblem der chronischen Unterfinanzierung nach wie vor ungelöst sei.


Auf Initiative von Kommunen und der CDU-Fraktion hatten nach gemeinsamen Gesprächen alle in der vergangenen Legislaturperiode in der Opposition stehenden Parteien, also CDU, Grüne, FDP und FWG einen Vorschlag für ein Entschuldungsfonds unterstützt, der dem Verursacher-Prinzip Rechnung getragen hat. Die Hauptschuld für die große Verschuldung der Städte, Gemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz trägt nach übereinstimmender Meinung von Rechnungshof, Kommunalexperten und Spitzenverbänden das Land. Deshalb lautete der Finanzierungsvorschlag zur Kostenübernahme 2/3 Land und 1/3 Kommunen. In der von der Landesregierung umgesetzten Konstruktion ist es aber genau umgekehrt: Das Land trägt nur 1/3 und lässt sich dafür noch feiern. Die Kommunen müssen zwei Drittel der Kosten über den Kommunalen Finanzausgleich und die eigenen Konsolidierungsmaßnahmen übernehmen. Dies führe dazu, dass den ohnehin hochverschuldeten Kommunen im Land nichts weiter übrig bleibe, als über die Erhöhung direkte Abgaben und Steuern, wie beispielsweise der Grundsteuer A und B, Steuereintreibungen, Kontrollen, Überwachungen , die Bürgerinnen und Bürger mehr zu belasten. Im besten Fall entstünden Bemühungen neue Steuerzahler anzusiedeln - entgegen dem Schwund! Aber ob das überall so gelingt? Einige Zehntausende Deutschstämmige?


Dazu komme ein weiterer schwerer Konstruktionsfehler des derzeitigen Fonds. So decke der Fonds nur einen Teil der Liquiditätskredite in Höhe von 3,1 Milliarden Euro gestreckt über einen Zeitraum von 15 Jahren ab. Mittlerweile schöben die Kommunen im Land jedoch bereits einen Schuldenberg von sechs Milliarden Euro an Kassenkrediten vor sich her. Das bedeutet, dass direkt neben dem Entschuldungsfonds ein neuer Schuldenberg aufwächst. Da am Grundproblem der chronischen Unterfinanzierung der Kommunen nichts geändert wird, ist eine wirkliche Entlastung der Städte, Gemeinden und Kreise nicht zu erreichen. 

So müssten die Verbindlichkeiten zu zwei Dritteln vom Verursacher, also dem Land übernommen werden. Zudem müsse der Verbundsatz jährlich um einen Prozent (85 Millionen Euro) erhöht und der Kommunale Finanzausgleich insgesamt neu konstruiert werden. 

Inwieweit das Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz zum kommunalen Finanzausgleich vom 13.2.2012 die Lage verändert und auch den kommunalen Entschuldungsfonds wird sich noch zeigen. Jedenfalls müssen die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen völlig neu überdacht werden. Schlimm genug, dass es eines jahrelangen Rechtsstreits bedarf, um den Kommunen in Rheinland-Pfalz das zu geben, was ihnen zusteht.