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Freitag, 10. April 2015

Aktive Überprüfung der Vermögensverhältnisse von Bürgern aufgrund vielzähliger Insolvenzen und Schieflagen, Minuseinnahmen etc. gestiegen

(dpa) Die Vermögensverhältnisse der Bürger interessieren den Staat immer mehr. Lippenbekenntnisse von Antragsstellern oder Steuerklärern reichen oft nicht mehr aus. Auf der Suche nach Steuer- und Sozialbetrügern haben die Behörden im vergangenen Jahr so häufig wie noch nie sowohl die "Existenz" privater Bankkonten als auch deren Daten geprüft.

Das Bundeszentralamt für Steuern zählte laut Statistik des Bundesfinanzministeriums mehr als 230.000 erledigte Kontenabrufe. 2013 waren es knapp 142 000 - also 60 Prozent mehr. Schon von 2012 auf 2013 hatten sich die Abfragen verdoppelt. Erlaubt ist die Abfrage schon seit 2005, um Steuerbetrüger ausfindig zu machen und Sozialleistungsmissbrauch einzudämmen.

Eine Abfrage der "Daten" erfolgt allerdings erst, wenn ein Bürger Zweifel an Angaben etwa in seiner Steuererklärung nicht ausräumen kann. Dabei geht es zunächst nur um die Kontonummer sowie Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Adresse. Den Kontostand oder einzelne Bewegungen auf dem Konto teilen die Kreditinstitute anscheinend noch nicht mit. Der sprunghafte Anstieg ist auch damit zu erklären, dass seit 2013 auch Gerichtsvollzieher ermitteln dürfen, wer über welche Konten und Wertpapierdepots verfügt.